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Internet-Recht - neue und gute Antworten Internet-Recht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Ist diese Website zulässig oder eine Abzocke?

ub00t
beantwortet von ub00t am 14. Dezember 2009 15:35
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Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet

Genau die AGB und da besonders den Punkt Kündiung prüfen.

Mich stört allerdings ein Punkt besonders: die Offenlegung von beabsichtigten Zahlungsarten und damit deiner Bank/Visa/PayPal/usw. Daten bei der Registrierung für ein Probe-Abo


Zahlungsaufforderung durch Login auf einer Webside

Darkrun
beantwortet von Darkrun am 12. Dezember 2009 23:01
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Richtig auf keinen fall zahlen.Deine Tocher kann keine Verträge abschließen,dafür ist sie zu jung.


Zahlungsaufforderung durch Login auf einer Webside

anonym
beantwortet von derred am 12. Dezember 2009 23:00
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Geh mal zum Verbarucherschutz in deiner nähe . Nicht Zahlen. Ansonsten Googel mach nach der Firma und schaue mal nach. Dubiose Abzocker gibt es zu hauf, da brauchst du dich aber nich vor zu fürchten. Im Zweifelsfalle und nach dem Besuch bei Verbraucherschutz hilft der Rechtsschutz! ;-)


Zahlungsaufforderung durch Login auf einer Webside

anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 12. Dezember 2009 23:00
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"katzenjens" bei youtube .-da war auch irgendwo ne Reportage über genau den Nepperverein.


Zahlungsaufforderung durch Login auf einer Webside

winfaq
beantwortet von winfaq am 12. Dezember 2009 22:58
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Nicht bezahlen, die haben die Beweislast, das du es gewesen bist. Immer abstreiten, lass das Kind aussen vor, einfach abstreiten und du kannst ja unter Eidestat aussagen das du es nicht warst. Die müssen DIR beweisen und zwar lückenlos, dass du das wissentlich gemacht hast, erst dann musst zahlen. Auf jedem Fall allen angeblich vorliegenen Sachen wie Bankeinzug wiedersprechen.


Zahlungsaufforderung durch Login auf einer Webside

TangLang
beantwortet von TangLang am 12. Dezember 2009 22:56
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Norton 360 kostet 16 €... Dann wäre es nicht passiert ^^


Gibts bei diesem kostenlosem handy + Freiminuten Angebot einen Haken?

dadamat
beantwortet von dadamat am 11. Dezember 2009 12:24
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Hat keinen Haken, nur total überhöhte Minutenpreise.


Das Foto eines anderen bei studivz/Facebook etc nutzen. Welche Konsequenzen könnte das haben?

Dante89
beantwortet von Dante89 am 11. Dezember 2009 10:31
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Wenn Asterix das bemerkt, wird er seine Anwälte einschalten!

Das ist Urheberrechtsverletzung, steht aber auch bei den genannten Plattformen, wenn du ein Bild hochladen möchtest!


Das Foto eines anderen bei studivz/Facebook etc nutzen. Welche Konsequenzen könnte das haben?

anonym
beantwortet von ThomasBeh am 11. Dezember 2009 10:29
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Klare Urheberrechtsverletzung.


Gibts bei diesem kostenlosem handy + Freiminuten Angebot einen Haken?

anonym
beantwortet von alterKnochen am 10. Dezember 2009 18:51
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eine ziemlich einfache überlegung bringt dich der antwort sicher von alleine näher: welcher hersteller eines handys wird dir dieses schenken und welcher provider (anbieter von telefondiensten) verzichtet auf einen teil des gewinns, damit du ein handy für umsonst bekommst?

Kommentar von rajaxx am 10. Dezember 2009 19:07

die beiden gesuchten anbieter sind LG und logitel


Gibts bei diesem kostenlosem handy + Freiminuten Angebot einen Haken?

mystress75
beantwortet von mystress75 am 10. Dezember 2009 18:28
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Hilfreichste Antwort

Wenn du mehr als 100 Minuten monatlich telefonierst wird es teuer. (29 Cent/min)


Gibts bei diesem kostenlosem handy + Freiminuten Angebot einen Haken?

faband
beantwortet von faband am 10. Dezember 2009 18:26
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ja, im erhoehten grundpreis !


Kindesunterhalt wird nicht gezahlt. Steuer- und Impressumsverletzung. Wie gehe ich vor?

anonym
beantwortet von DieTeefee am 4. Dezember 2009 04:19
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du schreibst -endlich unterhalt für dein kind zu bekommen... hat sie noch nie bezahlt?? ich hatte mit meinem ex-mann immer probleme , obwohl wir ein super verhältnis haben- aber unterhalt zahlen war nicht sein ding. nach jahren habe ich beschlossen für mein kind zu fordern was ihm zusteht... mach eine anzeige bei der polizei... wer keinen unterhalt bezahlt macht sich strafbar - so einfach ist das. und komischerweise seitdem haben wir keinerlei schwierigkeiten mehr mit den zahlungen - und es hat sogar unserer Freundschaft (ja gibt es zwischen ex partnern) nicht geschadet!


Verstoß gegen das Informationelle Selbstbestimmungsrecht?

anonym
beantwortet von fastlink am 2. Dezember 2009 07:44
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Gar nicht so einfach ohne genauere Angaben.

Die bloße Angabe von Name, Provider, IP-Adresse, Betriebssystem, Browsertyp, Bildauflösung, Farbtiefe sollte noch nicht viel darstellen, wer will was damit anfangen könne, wenn er weiß das ein (Thomas??) mit der IP xxx.xxx.xxx.xxx und dem Explorer, einem Bildschirm mit xxxx/xxx(x) Auflösung und einer 32 bit Farbauflösung im Netz war, eine Schmäh-Webseite jedoch kann das alleine bereits, zusammen damit zu alledem schon, es kommt aber darauf an, wie der Gesamtkontext aussieht.

Da Du das hier nicht breittreten solltest, kontaktier mal einen Anwalt, welcher sich vor allem mit Namensrecht und Internet auskennt, der sollte Dir das beantworten können - und auch die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten behilflich sein.

Das Problem ist bei sowas oft, der macht den Unfug, Du hast aber zunächst die Kosten, um dagegen zu agieren.

Kommentar von fastlink am 2. Dezember 2009 07:48

Oh, ich vergaß - eine Strafanzeige schafft Dir das Ganze zudem nicht ab, auch wenn etwas strafbares vorliegt. Die Seite gegen Dich abzuschaffen, das ist ein privatrechtliches Unterfangen und bedeutet Kostenrisiko. Der Knecht, der da gegen Dich hetzt, weiß das sicherlich auch.

Das bloße Aufzählen von eventuell möglichen Straftatbeständen bringt Dir gar nichts, geh zu einem Anwalt.

Kommentar von Thomas2498 am 2. Dezember 2009 07:55

Na ja, einiges kann damit jemand anfangen. Das Problem ist, dass mein RealName (und auch Adresse) in dem Medium, in dem ich diskutiert habe bekannt sind. Es galt damals - lang lang ists her, mal als Nettiquette mit Realnamen zu posten - würde ich glaube ich heute so schnell nicht mehr machen. Tja - was kann man damit anfangen - nun, wenn ich beispielsweise jetzt auf eine andere Seite surfe, kann der Seitenbetreiber auf meine Identiät schließen. Das ist auf Naziseiten - vor allem wenn man als "Linker" bekannt ist, nicht unbedingt ungefährlich. Von daher meine ich, dass alle Daten, mit denen auf die Identität einer Person geschlossen werden kann, sensible Daten sind, die nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben.

Die Frage ist, ob ich die Tatsache, dass er meine Computerdaten veröffentlicht hat, irgendwie gegen ihn verwenden kann.

Danke fürs lesen ;-)


Verstoß gegen das Informationelle Selbstbestimmungsrecht?

akademikus
beantwortet von akademikus am 2. Dezember 2009 07:35
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ich rate dir innigst, den vorfall dem staatsanwalt zu übergeben.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 2. Dezember 2009 07:41

§ 185 StGB: Beleidigung § 186 StGB: Üble Nachrede § 187 StGB: Verleumdung


Verstoß gegen das Informationelle Selbstbestimmungsrecht?

FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 2. Dezember 2009 07:34
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Schmä-Webseite? Hört sich nach Tatbestand Rufmord an das kannst anzeigen.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 2. Dezember 2009 07:36

Verleumdung & üble Nachrede, Rufmord ist noch aus den 60´ern

Kommentar von 8849b90b4076b4624ac85ce57e8728f5smallFaulesTier am 2. Dezember 2009 07:37

bin nicht aufs passende wort gekommen danke fürs aushelfen :)

Kommentar von Thomas2498 am 2. Dezember 2009 07:58

Danke für die Antwort. Eine entsprechende Anzeige ist diesbezüglich schon raus. Mal sehen, was daraus wird...


Hat jemand Erfahrungen im Umgang mit unrechtmässigen Mahnungen der Fa. PROBENKING ?

anonym
beantwortet von Corschaef am 24. November 2009 12:08
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Ich habe auf meiner Homepage veröffentlicht, was ich gemacht habe:

http://freenet-homepage.de/Corschaef/websiteGoNamicProbenking.html


Frage zu Kleingewerberegelung nach §19 (I) UStG Internetshop und AGB

InfoDieter
beantwortet von InfoDieter am 22. November 2009 10:16
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In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte die komplette Firmenbezeichnung stehen. Die AGB's regeln schließlich verbindlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden (User) und dir als Shop-Betreiber.
Es ist dann auch nicht nötig im Domainnamen, deinen Nachnamen zu erwähnen.
In den AGBs sollte der etwa folgender Satz erscheinen.
Die Firma [Firmenname] betreibt auf unter der [Domain] einen Online-Shop.


Frage zu Kleingewerberegelung nach §19 (I) UStG Internetshop und AGB

anonym
beantwortet von basis55 am 22. November 2009 06:18
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Hier muß man immer den persönlichen Namen angeben. Auch bei einer GMBH ist der Veranrwortliche mit Namen, Anschrift und Telefonnummer sowie email Adresse zur schnellen Ereichbarkeit anzugeben. Die Domain ist quasi nur so was wie ein Laden in dem du verkaufst. Wer hier Fehler macht kann auch schnell mal von einem Wettbewerber abgemahnt werden, damit der Neuling erst gar nicht hochkommt. Es gibt viele Vorschriften die in einem Onlineshop zu beachten sind. Am besten von einem Fachanwal für Internetrecht beraten lassen, das ist billiger als eine Abmahnung. Z.B. Batterieverordnung, Widerrufsrecht, Rückgaberecht, Verpackungsverordnung, Nachweis Duales System usw.



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