Schon mal was von Google gehört, oder frage einfach mal beim Zollamt nach.
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
Rotmilan1805Rotmilan1805
Alles mysteriös. Darf ich fragen wie das Inkassounternehmen heißt? Denn auch unter denen gibt es schwarze Schafe.
Ansonsten ist deine Tochter minderjährig und somit beschränkt geschäftsfähig §§107ff. BGB, somit sind alle Rectsgeschäfte nichtig, wenn du deine Einwilligung dazu nicht gibst. So oder so bist du in meinen Augen fein raus.
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Lschre78Lschre78 Die Tochter ist 17. -ist diese damit für das Fernabsatzgesetz raus?
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Rotmilan1805Rotmilan1805 solange deine Tochter nicht volljährig ist, ist sie bei allen Rechtsgeschäften raus bei denen du nicht Einverstanden bist!Egal ob zu ihrem Vorteil oder Nachteil!
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kevin1905kevin1905 Nicht ganz, wenn sie im Laden ein Shirt für 20,- € kauft ist das schon ein gültiges Rechtsgeschäft (§ 110 BGB). So lange es halt in der "Taschengeldverfügungsgewalt" liegt und keine Dauerzahlungsverpflichtung wie bei einem Abo oder Laufzeitvertrag begründet.
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Rotmilan1805Rotmilan1805 ja gut den Taschengeldparagraphen wie er im Volksmund heißt hab ich weggelassen, da den ja jeder kennt.
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2Ärger mit Internethändler, was tun ?
Beweisplficht liegt beim Steller der Forderung. Nicht bei euch, also kommuniziert auch nicht mit denen.
Widerspruch wenn dann nur postalisch und beweisbar erklären. Forderung zurückweisen, Vollmacht nach § 174 BGB im Original anfordern (Keine Kopie akzeptieren)
Rechtliche Schritte werden sie nicht einleiten und wenn doch, auch die Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens stellt keinen Beinbruch da. Man kreuzt auf dem Bescheid einfach an, dass man der gesamten Forderung widerspricht und schickt diesen ans Amtsgericht zurück. Dann wär ich mal gespannt ob die dann Klage erheben, in dem Fall müssten sie nämlich wie oben schon beschrieben die Forderung vor Gericht beweisen...
Nicht du sollst Anzeige gegen Unbekannt stellen - wenn dann müssen die das. Lass dich nicht auf so einen schwachsinnigen Beweislastumkehrversuch ein.
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Blissy77Blissy77 Bist Du sicher, die meisten hier raten mir anzuzeigen ? Außerdem kennen die ja den Käufer, ist also nicht unbekannt. An wen soll der Widerspruch gehen, Händler oder Inkasso ? Gibt es einen Musterbrief oder was muss alles drinstehen? Ist die Forderung nicht sowieso nichtig (schwebend unwirksam), da meine Tochter minderjährig ist ? Danke.
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kevin1905kevin1905 Sie ist schwebend unwirksam wenn es sich um Dauerzahlungsvereinbarungen handlelt (Abos, Laufzeitverträge), oder der Betrag außerhalb der Taschengeldverfügungsgewalt des Minderjährigen liegt.
Ein 17 jähriger könnte sich beispielsweise für 20,- € ein Shirt bestellen ohne dass dieser Vertrag schwebend unwirksam wäre. Der Plasmafernsehr mit HD-Funktion für 3000,- € wäre da eine andere Geschichte.
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Lschre78Lschre78 Ich glaube, Kevin1905 rät dir, keine Anzeige zu erstatten im Hinblick auf die Förderung des Inkassounternehmens, welches anscheinend nicht den besten Ruf hat.. Hinsichtlich der Forderung müssen die dich anzeigen, denn der erhobene Sachverhalt ist ja, dass du nicht zahlst.
Fall 2: Sollte wirklich jemand AUF DEN NAMEN DEINER TOCHTER etwas bestellt haben, ist dies ein Betrug, den du anzeigen solltest. Da geht es aber um die Aneignung einer fremden Identität (die deiner Tochter) um sich hiermit einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
Da muss man 2 Dinge unterscheiden. Den Betrugsversuch und die offensichtlich unrechtmäßige und einschüchternde Eintreibung fragwürdiger Schulden.
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kevin1905kevin1905 Man kann natürlich Anzeige stellen, aber letztendlich ist dem Händler ja Schaden entstanden weil jemand unter Angabe eines falschen Namens bei Ihrem Ware bestellt hat in der Absicht diese nicht zu zahlen, oder sogar einen anderen dafür zahlen zu lassen (meiner Meinung nach erfüllt das § 263 StGB Betrug).
Heißt der Gläubiger selbst sollte Anzeige gegen Unbekannt stellen, da er betrogen wurde und auf seinen Kosten sitzen bleiben wird, da die Tochter von Blissy77 weder voll geschäftsfähig ist noch die Ware überhaupt bestellt hat und somit auch nicht zahlen müsste wenn sie 18 oder älter wäre.
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Blissy77Blissy77 Außerdem steht in den AGBs, dass bei Kauf auf Rechnung Bestelladresse und Lieferanschrift identisch sein müssen und dass Einkauf erst ab 18 Jahren möglich ist.
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?
das sehe ich aber nicht ein, schließlich wissen die ja, wer bestellt hat.
Zurecht.
Ohne Nachweis deiner Bestellung hat weder der Händler noch das Inkassounternehmen einen Forderungsgrund. Genau das würde ich Ihnen schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen und alle Mitteilungen, außer Mahnbescheiden, ignorieren.
Für die Zukunft: Ändere deine Zugangsdaten und halte sie auch vor deiner Tochter geheim - bestelle mit ihr gemeinsam, aber nur selbst angemeldet. Und schütze den Rechner mit wirksamer Virensoftware (Kasperski) vor Hackerangriffen.
G imager761
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Blissy77Blissy77 Sie bestellt nichts ohne mein Wissen, ganz sicher, und der Account läuft auf meinen Namen, die Mahnungen sind aber an sie adressiert.
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0Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
tommmyboy über welchen geringen betrag sprechen wir?
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Blissy77Blissy77 11,99 Hauptforderung/Warenwert, jetzt 34,23...
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
nicole3101nicole3101
nein du musst die anzeige machen! da in eurem namen bestellt wurde...diese telefonfirmen bearbeiten ja nur die anträge.-..was allerdings komisch ist, wenn deine tochter noch minderjährig ist, wie kam trotzdem ein vertrag zu stande??? und die wollen doch auch ausweiskopien und alles haben...komisch
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
cocomuffin ab zum Anwalt! damit ist echt nicht zu spaßen, bei solchen sachen und ein sachbearbeiter weiss nicht was der andere da tut!! deswegen selber würde ich da nicht mehr anrufen oder hinschreiben bevor man mit einem anwalt gesprochen hat. meine freundin hatte sowas ähnliches schon gehabt...
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
Kerstin1979Kerstin1979
Ab zur Polizei, Anzeige machen . Aktennummer weiterleiten. Fertig. Wenn die Polizei etwas mitspielt, könnten die dir auch den Namen verraten wer da bestellt hat und dann kannst Du denjenigen Anzeigen.
Ich wär schon lange bei der Polizei gewesen.
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3Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
Saarland60Saarland60
Was würdet ihr tun ?
Erstens: So etwas niemals über Telefon oder E-Mails abwickeln, sondern nur postalisch per Einwurfeinschreiben.
Zweitens: Gegenüber dem Inkassounternehmen die Forderung bestreiten (postalisch per Einwurfeinschreiben!).
Drittens: Bestellungen über Internetkunden-Accounts sind immer über Passwörter abgesichert, egal ob eBay oder Amazon. Wie kommt der Besteller an das Passwort deiner Registrierung?
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Blissy77Blissy77 Offenbar nicht, sonst wären die Mahnungen ja an** mich** adressiert gewesen. Vielleicht hat derjenige mit dem Namen meiner Tochter einen Account eröffnet und sich die Ware an eine (seine?) abweichende Adresse ("Geschenklieferung") liefern lassen ?
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
ErdeerSahneErdeerSahne
Eigebtlich musst du die rechnung auch bezahlen, da sie ja über deinen/euren namen lief, also bist du jetzt auch in der beweispflicht, sprich der gang zur polizei. Außerdem solltest du bei solchen firme nie anrufen sondern alles schrifltich per einschreiben mit rückschein machen, sonst kommt naher immer: ist hier nie angekommen....
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kevin1905kevin1905 Der Schuldner ist nie in der Beweispflicht. Der Gläubiger muss sich immer vergewissern ob sein Vertragspartner voll geschäftsfähig ist. Tut er dies nicht, hat er eben Pech gehabt und kriegt keine Kohle.
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
Lschre78Lschre78
Definiere mal minderjährig! Ist deine Tochter unter 16 ist Sie nicht voll geschäftsfähig und da bliebe zu prüfen, ob auch die Bestellung im Wert nach dem "Taschengeldparagraphen" nur voll geschäftsfähigen Personen erlaubt ist, wenn es um Fernabsatzgesetz geht. Evtl ist die Forderung gegen deine Tochter alleine wegen Ihres Alters gegenstandslos.
Weiter muss der Händler beweisen dass diene Tochter die Bestellerin ist. Dies ist nicht nur durch Nennung von Name und Adresse belegt. Es muss einen Authentifizierungsvorgang geben, bevor bestellt werden kann.
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Lschre78Lschre78 ZUSATZ: Wenn hier Verdacht auf eine Straftat vorliegt, muss der Internethändler Rechnungsadresse und Lieferadresse abgleichen. Wenn du Anzeige erstattest, holt sich die Polizei diese Daten und der Täter ist gefasst.
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Blissy77Blissy77 Der Händler hat ja zugestanden, dass meine Tochter oder ich nicht die Besteller waren. Ich frage mich auch, wie das funtioniert hat und ob die Firma nicht ein Sicherheitsproblem hat. Meine Tochter ist 17.
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Lschre78Lschre78 Tja, mit 17 dürfte Sie... Vermute ich mal. Ne klare Antwort gibt Dir ein Anwalt. Dann kannst du den Internethändler nur bitten, das Mahnverfahren einzufrieren und gleichzeitig Anzeige erstatten. Dann wird die Polizei ermitteln und beim Händler die Lieferadresse ausfindig machen. Der Rest dürfte Routine sein.
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Lschre78Lschre78 Oh und zum Thema Sicherheitssystem: JA, das ist sehr dusselig von dieser Firma!
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Blissy77Blissy77 Minderjährig ist minderjährung, oder nicht ?
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
carina007carina007
wenn aus dem Internetcafe bestellt wurde dann weiß kein Mensch wer bestellt hat und kann das auch nicht zurück verfolgen.
Hier hilft nur der Gang zur Polizei
Unter anderem wird das vermutlich jemand aus dem Bekanntenlreis sein oder woher hat er Deine Daten? Freunde deiner Tochter vielleicht???
Das ist ne Vermutung und keine Anklage.
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Lschre78Lschre78 Muss ich dementieren! Von wo du bestellst, ist egal. WENN du verbindlich bestellst, muss der Internethändler deine Identität durch mehrere, unabhängige persönliche Daten darlegen. (Verifizierungsprozess durch Rufnummer, Emailadresse etc.)
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Blissy77Blissy77 Freunde - sicher nicht, denn das wären keine Freunde. Aber diese Vermutung hatten wir auch schon.
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carina007carina007 @Lschre78
aber das ist im Internet nicht nachvollziehbar wer bestellt hat.Und die Daten können auch vom Papiercontainer kommen.
Man wird es nicht glauben aber ich habe selbst gesehen beim Zeitung wegbringen das sich abends Jugendliche mit dem Auto aus diesem Container Papier geklaut haben.Zu welchen Zwecken habe ich mir damals auch gedacht.
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Blissy77Blissy77 ja, darüber habe ich neulich einen Bericht gesehen, carina007.
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3Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
FunnyhanniFunnyhanni
Wenn jemand auf meinen Namen bestellt, bin ich ja die Betrogene. Also muß ich die Anzeige machen. LG
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
JackyChan Kannst du dich nicht bei der Polizei Informieren was für dich am sichersten wäre, ob du sie anzeigst oder das Unternehmen. Ansonsten würde ich da echt dran bleiben
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2Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
peterprunkenpeterprunken
Erstatte einfach Anzeige bei der Polizei, ansonsten kostet es dich nur deine Nerven.
Du bist die Geschädigte, also musst du Anzeige erstatten. Zumal die Frage gestattet sein muss, wie man an deinen Account herangekommen ist. Also liegen auch Fehler auf deiner Seite.
Kommentar von
Blissy77Blissy77 Man ist eben nicht an meinen Account gekommen, sonst wäre die Mahnung an mich adressiert gewesen und nicht an meine Tochter, wir haben die gleiche Adresse.
Kommentar von
peterprunkenpeterprunken Ja, aber es ist doch dein Account. Wie kommt man also über deine Tochter auf deinen Account?
PS: Deine Seite schließt deine Tochter mit ein .
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Blissy77Blissy77 Das frage ich mich allerdings auch - wie gesagt, der Händler ist groß und gilt als sehr seriös.
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peterprunkenpeterprunken Ja auch ein Problem: Je größer, desto weniger geben sie auf einzelne Kunden. Der Kundenservice ist über die halbe Welt zerstreut und keiner weiß, was der andere macht.
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Blissy77Blissy77 Vielleicht hat derjenige - es könnte sich ja auch um eine/n Bekannte/n handeln, einfach auf ihren Namen als volljährig einen Account eröffnet und sich die Ware an seine Adresse (Geschenklieferung) schicken lassen ?
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peterprunkenpeterprunken Dann würde der Bekannte euch betrügen - ein Fall für die Polizei
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1Ärger mit Internethändler, was tun ?Antwort von
seppi01seppi01
Wo ist denn die Ware geblieben?
Wurde geliefert?
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Blissy77Blissy77 Offensichtlich bei demjenigen, der auf den Namen meiner Tochter bestellt hat.
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seppi01seppi01 Merkwürdig. Wenn er auf den Namen der Tochter bestellt hat, dann wurde sicher an die Tochter geliefert, oder?
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kevin1905kevin1905 Bei Empfang muss doch der Erhalt quittiert werden. Hat die Person mit falschem Namen unterschrieben kommt noch Urkundenfälschung - selbst auf elektronischen Pads - dazu!
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Blissy77Blissy77 @seppi01: nein, eben nicht, ich bin die Empfängerin der Post und es ist nichts geliefert worden.
Das Inkassounternehmen heißt BFS risk & collection GmbH.
Ja, das seh ich auch so, aber meine Tochter?
Okay mit denen hatte ich auch schon Probleme. goggle das mal. Das sind BERTÜGER!!!!! Bleib ganz ruhig. Deine Tochter ist ebenso fein raus, denn sie ist überhaupt nicht vertragsfähig ohne deine Einwilligung!!!