Internethandel - neue und gute Antworten

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    Wieviel Zollgebühren sind fällig?
    Antwort von lorena55 lorena55

    Schon mal was von Google gehört, oder frage einfach mal beim Zollamt nach.

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von Rotmilan1805 Rotmilan1805

    Alles mysteriös. Darf ich fragen wie das Inkassounternehmen heißt? Denn auch unter denen gibt es schwarze Schafe.

    Ansonsten ist deine Tochter minderjährig und somit beschränkt geschäftsfähig §§107ff. BGB, somit sind alle Rectsgeschäfte nichtig, wenn du deine Einwilligung dazu nicht gibst. So oder so bist du in meinen Augen fein raus.

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Das Inkassounternehmen heißt BFS risk & collection GmbH.

    Ja, das seh ich auch so, aber meine Tochter?

    Kommentar von Rotmilan1805 Rotmilan1805Rotmilan1805

    Okay mit denen hatte ich auch schon Probleme. goggle das mal. Das sind BERTÜGER!!!!! Bleib ganz ruhig. Deine Tochter ist ebenso fein raus, denn sie ist überhaupt nicht vertragsfähig ohne deine Einwilligung!!!

    Kommentar von Lschre78 Lschre78Lschre78

    Die Tochter ist 17. -ist diese damit für das Fernabsatzgesetz raus?

    Kommentar von Rotmilan1805 Rotmilan1805Rotmilan1805

    solange deine Tochter nicht volljährig ist, ist sie bei allen Rechtsgeschäften raus bei denen du nicht Einverstanden bist!Egal ob zu ihrem Vorteil oder Nachteil!

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Nicht ganz, wenn sie im Laden ein Shirt für 20,- € kauft ist das schon ein gültiges Rechtsgeschäft (§ 110 BGB). So lange es halt in der "Taschengeldverfügungsgewalt" liegt und keine Dauerzahlungsverpflichtung wie bei einem Abo oder Laufzeitvertrag begründet.

    Kommentar von Rotmilan1805 Rotmilan1805Rotmilan1805

    ja gut den Taschengeldparagraphen wie er im Volksmund heißt hab ich weggelassen, da den ja jeder kennt.

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Hilfreichste Antwort von kevin1905 kevin1905
    1. Beweisplficht liegt beim Steller der Forderung. Nicht bei euch, also kommuniziert auch nicht mit denen.

    2. Widerspruch wenn dann nur postalisch und beweisbar erklären. Forderung zurückweisen, Vollmacht nach § 174 BGB im Original anfordern (Keine Kopie akzeptieren)

    3. Rechtliche Schritte werden sie nicht einleiten und wenn doch, auch die Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens stellt keinen Beinbruch da. Man kreuzt auf dem Bescheid einfach an, dass man der gesamten Forderung widerspricht und schickt diesen ans Amtsgericht zurück. Dann wär ich mal gespannt ob die dann Klage erheben, in dem Fall müssten sie nämlich wie oben schon beschrieben die Forderung vor Gericht beweisen...

    4. Nicht du sollst Anzeige gegen Unbekannt stellen - wenn dann müssen die das. Lass dich nicht auf so einen schwachsinnigen Beweislastumkehrversuch ein.

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Bist Du sicher, die meisten hier raten mir anzuzeigen ? Außerdem kennen die ja den Käufer, ist also nicht unbekannt. An wen soll der Widerspruch gehen, Händler oder Inkasso ? Gibt es einen Musterbrief oder was muss alles drinstehen? Ist die Forderung nicht sowieso nichtig (schwebend unwirksam), da meine Tochter minderjährig ist ? Danke.

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Sie ist schwebend unwirksam wenn es sich um Dauerzahlungsvereinbarungen handlelt (Abos, Laufzeitverträge), oder der Betrag außerhalb der Taschengeldverfügungsgewalt des Minderjährigen liegt.

    Ein 17 jähriger könnte sich beispielsweise für 20,- € ein Shirt bestellen ohne dass dieser Vertrag schwebend unwirksam wäre. Der Plasmafernsehr mit HD-Funktion für 3000,- € wäre da eine andere Geschichte.

    Kommentar von Lschre78 Lschre78Lschre78

    Ich glaube, Kevin1905 rät dir, keine Anzeige zu erstatten im Hinblick auf die Förderung des Inkassounternehmens, welches anscheinend nicht den besten Ruf hat.. Hinsichtlich der Forderung müssen die dich anzeigen, denn der erhobene Sachverhalt ist ja, dass du nicht zahlst.

    Fall 2: Sollte wirklich jemand AUF DEN NAMEN DEINER TOCHTER etwas bestellt haben, ist dies ein Betrug, den du anzeigen solltest. Da geht es aber um die Aneignung einer fremden Identität (die deiner Tochter) um sich hiermit einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

    Da muss man 2 Dinge unterscheiden. Den Betrugsversuch und die offensichtlich unrechtmäßige und einschüchternde Eintreibung fragwürdiger Schulden.

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Man kann natürlich Anzeige stellen, aber letztendlich ist dem Händler ja Schaden entstanden weil jemand unter Angabe eines falschen Namens bei Ihrem Ware bestellt hat in der Absicht diese nicht zu zahlen, oder sogar einen anderen dafür zahlen zu lassen (meiner Meinung nach erfüllt das § 263 StGB Betrug).

    Heißt der Gläubiger selbst sollte Anzeige gegen Unbekannt stellen, da er betrogen wurde und auf seinen Kosten sitzen bleiben wird, da die Tochter von Blissy77 weder voll geschäftsfähig ist noch die Ware überhaupt bestellt hat und somit auch nicht zahlen müsste wenn sie 18 oder älter wäre.

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Außerdem steht in den AGBs, dass bei Kauf auf Rechnung Bestelladresse und Lieferanschrift identisch sein müssen und dass Einkauf erst ab 18 Jahren möglich ist.

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    das sehe ich aber nicht ein, schließlich wissen die ja, wer bestellt hat.

    Zurecht.

    Ohne Nachweis deiner Bestellung hat weder der Händler noch das Inkassounternehmen einen Forderungsgrund. Genau das würde ich Ihnen schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen und alle Mitteilungen, außer Mahnbescheiden, ignorieren.

    Für die Zukunft: Ändere deine Zugangsdaten und halte sie auch vor deiner Tochter geheim - bestelle mit ihr gemeinsam, aber nur selbst angemeldet. Und schütze den Rechner mit wirksamer Virensoftware (Kasperski) vor Hackerangriffen.

    G imager761

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Sie bestellt nichts ohne mein Wissen, ganz sicher, und der Account läuft auf meinen Namen, die Mahnungen sind aber an sie adressiert.

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von tommmyboy tommmyboy

    über welchen geringen betrag sprechen wir?

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    11,99 Hauptforderung/Warenwert, jetzt 34,23...

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von nicole3101 nicole3101

    nein du musst die anzeige machen! da in eurem namen bestellt wurde...diese telefonfirmen bearbeiten ja nur die anträge.-..was allerdings komisch ist, wenn deine tochter noch minderjährig ist, wie kam trotzdem ein vertrag zu stande??? und die wollen doch auch ausweiskopien und alles haben...komisch

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von cocomuffin cocomuffin

    ab zum Anwalt! damit ist echt nicht zu spaßen, bei solchen sachen und ein sachbearbeiter weiss nicht was der andere da tut!! deswegen selber würde ich da nicht mehr anrufen oder hinschreiben bevor man mit einem anwalt gesprochen hat. meine freundin hatte sowas ähnliches schon gehabt...

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von Kerstin1979 Kerstin1979

    Ab zur Polizei, Anzeige machen . Aktennummer weiterleiten. Fertig. Wenn die Polizei etwas mitspielt, könnten die dir auch den Namen verraten wer da bestellt hat und dann kannst Du denjenigen Anzeigen.

    Ich wär schon lange bei der Polizei gewesen.

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Was würdet ihr tun ?

    Erstens: So etwas niemals über Telefon oder E-Mails abwickeln, sondern nur postalisch per Einwurfeinschreiben.

    Zweitens: Gegenüber dem Inkassounternehmen die Forderung bestreiten (postalisch per Einwurfeinschreiben!).

    Drittens: Bestellungen über Internetkunden-Accounts sind immer über Passwörter abgesichert, egal ob eBay oder Amazon. Wie kommt der Besteller an das Passwort deiner Registrierung?

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Offenbar nicht, sonst wären die Mahnungen ja an** mich** adressiert gewesen. Vielleicht hat derjenige mit dem Namen meiner Tochter einen Account eröffnet und sich die Ware an eine (seine?) abweichende Adresse ("Geschenklieferung") liefern lassen ?

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von ErdeerSahne ErdeerSahne

    Eigebtlich musst du die rechnung auch bezahlen, da sie ja über deinen/euren namen lief, also bist du jetzt auch in der beweispflicht, sprich der gang zur polizei. Außerdem solltest du bei solchen firme nie anrufen sondern alles schrifltich per einschreiben mit rückschein machen, sonst kommt naher immer: ist hier nie angekommen....

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Der Schuldner ist nie in der Beweispflicht. Der Gläubiger muss sich immer vergewissern ob sein Vertragspartner voll geschäftsfähig ist. Tut er dies nicht, hat er eben Pech gehabt und kriegt keine Kohle.

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von Lschre78 Lschre78

    Definiere mal minderjährig! Ist deine Tochter unter 16 ist Sie nicht voll geschäftsfähig und da bliebe zu prüfen, ob auch die Bestellung im Wert nach dem "Taschengeldparagraphen" nur voll geschäftsfähigen Personen erlaubt ist, wenn es um Fernabsatzgesetz geht. Evtl ist die Forderung gegen deine Tochter alleine wegen Ihres Alters gegenstandslos.

    Weiter muss der Händler beweisen dass diene Tochter die Bestellerin ist. Dies ist nicht nur durch Nennung von Name und Adresse belegt. Es muss einen Authentifizierungsvorgang geben, bevor bestellt werden kann.

    Kommentar von Lschre78 Lschre78Lschre78

    ZUSATZ: Wenn hier Verdacht auf eine Straftat vorliegt, muss der Internethändler Rechnungsadresse und Lieferadresse abgleichen. Wenn du Anzeige erstattest, holt sich die Polizei diese Daten und der Täter ist gefasst.

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Der Händler hat ja zugestanden, dass meine Tochter oder ich nicht die Besteller waren. Ich frage mich auch, wie das funtioniert hat und ob die Firma nicht ein Sicherheitsproblem hat. Meine Tochter ist 17.

    Kommentar von Lschre78 Lschre78Lschre78

    Tja, mit 17 dürfte Sie... Vermute ich mal. Ne klare Antwort gibt Dir ein Anwalt. Dann kannst du den Internethändler nur bitten, das Mahnverfahren einzufrieren und gleichzeitig Anzeige erstatten. Dann wird die Polizei ermitteln und beim Händler die Lieferadresse ausfindig machen. Der Rest dürfte Routine sein.

    Kommentar von Lschre78 Lschre78Lschre78

    Oh und zum Thema Sicherheitssystem: JA, das ist sehr dusselig von dieser Firma!

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Minderjährig ist minderjährung, oder nicht ?

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von carina007 carina007

    wenn aus dem Internetcafe bestellt wurde dann weiß kein Mensch wer bestellt hat und kann das auch nicht zurück verfolgen.

    Hier hilft nur der Gang zur Polizei

    Unter anderem wird das vermutlich jemand aus dem Bekanntenlreis sein oder woher hat er Deine Daten? Freunde deiner Tochter vielleicht???

    Das ist ne Vermutung und keine Anklage.

    Kommentar von Lschre78 Lschre78Lschre78

    Muss ich dementieren! Von wo du bestellst, ist egal. WENN du verbindlich bestellst, muss der Internethändler deine Identität durch mehrere, unabhängige persönliche Daten darlegen. (Verifizierungsprozess durch Rufnummer, Emailadresse etc.)

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Freunde - sicher nicht, denn das wären keine Freunde. Aber diese Vermutung hatten wir auch schon.

    Kommentar von carina007 carina007carina007

    @Lschre78

    aber das ist im Internet nicht nachvollziehbar wer bestellt hat.Und die Daten können auch vom Papiercontainer kommen.

    Man wird es nicht glauben aber ich habe selbst gesehen beim Zeitung wegbringen das sich abends Jugendliche mit dem Auto aus diesem Container Papier geklaut haben.Zu welchen Zwecken habe ich mir damals auch gedacht.

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    ja, darüber habe ich neulich einen Bericht gesehen, carina007.

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von Funnyhanni Funnyhanni

    Wenn jemand auf meinen Namen bestellt, bin ich ja die Betrogene. Also muß ich die Anzeige machen. LG

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von JackyChan JackyChan

    Kannst du dich nicht bei der Polizei Informieren was für dich am sichersten wäre, ob du sie anzeigst oder das Unternehmen. Ansonsten würde ich da echt dran bleiben

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von peterprunken peterprunken

    Erstatte einfach Anzeige bei der Polizei, ansonsten kostet es dich nur deine Nerven.

    Du bist die Geschädigte, also musst du Anzeige erstatten. Zumal die Frage gestattet sein muss, wie man an deinen Account herangekommen ist. Also liegen auch Fehler auf deiner Seite.

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Man ist eben nicht an meinen Account gekommen, sonst wäre die Mahnung an mich adressiert gewesen und nicht an meine Tochter, wir haben die gleiche Adresse.

    Kommentar von peterprunken peterprunkenpeterprunken

    Ja, aber es ist doch dein Account. Wie kommt man also über deine Tochter auf deinen Account?

    PS: Deine Seite schließt deine Tochter mit ein .

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Das frage ich mich allerdings auch - wie gesagt, der Händler ist groß und gilt als sehr seriös.

    Kommentar von peterprunken peterprunkenpeterprunken

    Ja auch ein Problem: Je größer, desto weniger geben sie auf einzelne Kunden. Der Kundenservice ist über die halbe Welt zerstreut und keiner weiß, was der andere macht.

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Vielleicht hat derjenige - es könnte sich ja auch um eine/n Bekannte/n handeln, einfach auf ihren Namen als volljährig einen Account eröffnet und sich die Ware an seine Adresse (Geschenklieferung) schicken lassen ?

    Kommentar von peterprunken peterprunkenpeterprunken

    Dann würde der Bekannte euch betrügen - ein Fall für die Polizei

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    Ärger mit Internethändler, was tun ?
    Antwort von seppi01 seppi01

    Wo ist denn die Ware geblieben?

    Wurde geliefert?

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    Offensichtlich bei demjenigen, der auf den Namen meiner Tochter bestellt hat.

    Kommentar von seppi01 seppi01seppi01

    Merkwürdig. Wenn er auf den Namen der Tochter bestellt hat, dann wurde sicher an die Tochter geliefert, oder?

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Bei Empfang muss doch der Erhalt quittiert werden. Hat die Person mit falschem Namen unterschrieben kommt noch Urkundenfälschung - selbst auf elektronischen Pads - dazu!

    Kommentar von Blissy77 Blissy77Blissy77

    @seppi01: nein, eben nicht, ich bin die Empfängerin der Post und es ist nichts geliefert worden.

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