Als Texter kannst du dich auf (zumindest!) drei Dinge berufen, so sie zutreffen: A. Dein Urheberrecht, B. dein Persönlichkeitsrecht, C. das Strafrecht.
A. Zum Urheberrecht: Kleine Plaudereien unter Freunden erreichen selten die Schöpfungshöhe (bitte googeln!), die nötig ist, damit ein Text geschützt ist im Sinne des Urheberrechts § 2. Bevor du also ein Gericht anrufst oder Geld für einen Anwalt vorschießt (oder in den Wind schießt), lasse besser mal einen Fachmann prüfen, ob deine "geklauten" Texte möglicherweise geschützt sind. Fachmann = Autor, Lektor, Journalist, Fachanwalt für Urheberrecht, evtl. der Deutschlehrer deines Kindes usw. Oder fahre besser gleich fort mit:
B. Dein Persönlichkeitsrecht: Leicht verständlich erläutert bei Wikipedia-Persönlichkeitsrecht (Deutschland). Die Frage wäre nun zunächst, welcher Sphäre welche Äußerung in welchem Forum zuzuordnen wäre:
- Öffentlichkeitssphäre
- Sozialsphäre
- Privatsphäre
- Intimsphäre
Hier mal die Extreme: Kanzlerin Merkel äußert sich in einem öffentlichen Forum. Klar Sphäre 1, oder nicht? Meine Freundin äußert sich in einem öffentlichen Forum über unser Geschlechtsleben. Klarer Fall von Intimsphäre.
Zitierst du Merkel in einem anderen Forum, gilt laut Wikipedia: "Diese Sphäre genießt den schwächsten Schutz." Zitierst du meine Freundin in einem anderen Forum, gilt sicher laut Wikipedia: "Intimsphäre (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich). Eingriffe in diese Sphäre sind stets unzulässig."
Und nun nimm deine eigenen Aussagen und wäge ab, in welche Sphäre ein Gericht diese ansiedeln würde. Und stelle dann die Frage, ob der Dritt-Poster nicht dennoch ein berechtigtes Interesse gehabt haben könnte im konkreten Fall (also nicht nur Lästern und Dissen und Outen und Bashen und Mobben usw.).
Also möglicherweise hast du einen Anspruch auf Unterlassung, seltener noch auf Schadensersatz, meist also Schmerzensgeld. Und selbst wenn die Postings nicht mehr zu sehen sind, kann man eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung (s. Wikipedia) für die Zukunft verlangen, weil eben meist Wiederholungsgefahr besteht, wenn eine Tat mal geschehen ist.
C. Straftaten sind leichter zu begehen und zu erkennen. Ich erkenne zunächst Beleidigungen: "Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person." Wikipedia - Beleidigung. Und Strafgesetzbuch (StGB) § 185: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html
Weiter wäre im StGB zu prüfen:
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Bei allen Fragen des StGB müssen Polizei und Staatsanwaltschaft helfen. Stellen die trotz Antrags eine Strafverfolgung ein mangels öffentlichen Interesses, bleibt dem Betroffenen noch der Weg der Privatklage.
Gruß aus Berlin, Gerd
hab ich ja aber er benutz nicht den zugriffspunkt
Dann musst du ihn hinzufügen..
Dann musst du ihn hinzufügen..
hab ich ja facebook und co funkt ja auch nur whatsapp nicht :(