ich fürchte, da hilft nur der Gang zu einem Anwalt.
Das Problem ist, der Insolvenzverwalter kennt den Zustand der Maschine nicht, als diese verkauft wurde, geschweige die angefallenen (und nötigen) Reperaturkosten.
ein Insolvenzverwalter geht immer nur von dem aus, was er an Unterlagen vorfindet - und wenn eine Maschine zb bei normalen Gebrauch und entsprechender Wartung das doppelte Wert gewesen wäre, befindet er sich erst einmal im Recht mit der Rückforderung.
Auch durch Weiterverkauf erlischt dieses Anrecht auf Rückgabe nicht. Erst durch widerspruch (am besten begründen durch die erfoderlichen Reperaturen) und beilage der rechnungskopien ist das ganze erst einmal "gebremst". dann kann der IV entscheiden ob er deinem Widerspuch folgt oder weiter auf Herausgabe besteht. Dann müsste das ganze vor Gericht geklärt werden.
Falls du keinen widerspuch einlegst, gilt es als gegeben, das du dem Vorwurf des zu geringen kaufpreises zustimmst und das du das gerät herausgeben musst, oder die angezweifelte wertdifferenz an den IV überweisen musst.
Danke für die schnelle Antwort.
Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?
Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?