Insolvenz - neue und gute Antworten

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    Insolvenz Anfechtung
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    ich fürchte, da hilft nur der Gang zu einem Anwalt.

    Das Problem ist, der Insolvenzverwalter kennt den Zustand der Maschine nicht, als diese verkauft wurde, geschweige die angefallenen (und nötigen) Reperaturkosten.

    ein Insolvenzverwalter geht immer nur von dem aus, was er an Unterlagen vorfindet - und wenn eine Maschine zb bei normalen Gebrauch und entsprechender Wartung das doppelte Wert gewesen wäre, befindet er sich erst einmal im Recht mit der Rückforderung.

    Auch durch Weiterverkauf erlischt dieses Anrecht auf Rückgabe nicht. Erst durch widerspruch (am besten begründen durch die erfoderlichen Reperaturen) und beilage der rechnungskopien ist das ganze erst einmal "gebremst". dann kann der IV entscheiden ob er deinem Widerspuch folgt oder weiter auf Herausgabe besteht. Dann müsste das ganze vor Gericht geklärt werden.

    Falls du keinen widerspuch einlegst, gilt es als gegeben, das du dem Vorwurf des zu geringen kaufpreises zustimmst und das du das gerät herausgeben musst, oder die angezweifelte wertdifferenz an den IV überweisen musst.

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    Schulden privat/erbe angetreten vorhanden
    Antwort von klausdreyer klausdreyer

    Lieber Kenial,

    Deine Lage hört sich für mich noch nicht so verzweifelt an, wie sie sich für Dich vielleicht darstellt.

    Du bist nicht überschuldet, sondern Deinen Schulden steht – wie LinuxCobra das ja schon dargestellt hat – ein Vermögenswert in gleicher Höhe in Form des Grundstücksanteils gegenüber. Daneben hast Du ja offenbar ein gar nicht so schlechtes Einkommen in Höhe von ca. 3.000,00 € pro Monat, auch wenn dieses im Moment vielleicht nicht so direkt verfügbar ist.

    Auch Dein Vermögenswert ist ja im Moment nicht unmittelbar verfügbar. Du kannst von Deinen Verwandten – den anderen Beteiligten an der Erbengemeinschaft (?) - nicht verlangen, dass sie Dir Deinen Anteil auszahlen. Wenn Sie dazu freiwillig bereit sind, wäre es natürlich gut, aber sie sind nicht dazu verpflichtet. Eventuell könnest Du aber mit Deinen Verwandten eine Einigung herbeiführen, dass Ihr das Grundstück gemeinsam freihändig verkauft und Du dann Deinen ¼-Anteil an dem Erlös bekommst.

    Wenn das nicht möglich sein sollte, so bliebe allerdings nur die Teilungsversteigerung zur zwangsweisen Verwertung des Grundstücks. Schaue doch einfach mal unter www.teilungsversteigerung.net.

    Ein Insolvenzverfahren dürfte nicht anzuraten sein. Das erscheint einerseits nicht notwendig, andererseits würde es Dir auch erhebliche Nachteile bringen, da Du freiberuflich tätig bist (Schufa).

    Wegen der derzeit bestehenden Schulden und des Umgangs mit Deinen Gläubigern solltest Du vielleicht am besten mal eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

    Viele Grüße

    Klaus Dreyer

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    Haftet Angestellter bei Insolvenzverschleppung?
    Antwort von b1b11988 b1b11988

    Nein, ein Angestellter haftet dafür nicht! Schließlich handelt er trotz allem noch auf Anweisung des GF...

    Hier kurz eine Erläuterung zur GmbH & Co. KG http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gmbh-co-kg.html

    Kommentar von kmi79 kmi79

    Danke für die schnelle Antwort.

    Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?

    Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?

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    Haftet Angestellter bei Insolvenzverschleppung?
    Antwort von Sascher Sascher

    Nein, der Angestellte macht sich nicht strafbar.

    Alleinig haftbar dafür ist der Geschäftsführer und oder Gesellschafter.

    Je nach Aufgabengebiet könnte allerdings der Angestellte als faktischer Geschäftsführer gesehen werden, aber das ist ein seltener Sonderfall.

    Kommentar von kmi79 kmi79

    Danke für die schnelle Antwort.

    Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?

    Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?

    Kommentar von Sascher SascherSascher

    Als Angestellter bist Du aus der Haftung raus, solltest Du allerdings z.B. die Bilanzen frisiert haben, könnten sich daraus Konsequenzen ergeben.

    Aber bei der Insolvenzverschleppung an sich, hat der Angestellte keinerlei Kosequenzen zu fürchten.

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    Schulden privat/erbe angetreten vorhanden
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    15.000 € + 3000 € + 2000 = 20.000 € Gesamtschulden, dem stehen gegenüber : ca 20.000 € aus dem Erbanteil soweit ich das verstanden habe ;)

    macht also nach abzug der Schulden maximal 0 € "Resterbschaft" die dir bleiben - wenn du jetzt das Geld ausbezahlt bekämst.

    Also ich würde den Gang zu einem Anwalt empfehlen - bei der Schuldenlast steigen diese recht schnell duch die zinsen. Ein guter Anwalt im Schuldenrecht kann dir auch die beste möglichkeit nennen (welche insolvenz möglich oder nötig), bzw dir helfen das die verwandschaft dir deinen anteil bezahlt.

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    Betriebsrente bei Insolvenz des Betriebes?
    Antwort von CosmosDirekt CosmosDirekt

    Hallo MarionBauer,

    bei der betrieblichen Altersvorsorge kommt es bei der Insolvenzsicherung auf den jeweiligen Durchführungsweg an.

    Es gibt in Köln einen Pensionsicherungsverein über den viele Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer abgesichert haben.

    Da ich die Art Ihrer betrieblichen Altersversorgung nicht kenne, empfehle Ich Ihnen, sich mit Ihrem Arbeitgeber/Betriebsrat in Verbindung zu setzen.

    Viele Grüße

    Daniela Jamin, CosmosDirekt

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    Betriebsrente bei Insolvenz des Betriebes?
    Antwort von kevin1905 kevin1905
    • Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds sind bei einem externen Dienstleister hinterlegt (Versicherung)
    • Unterstützungskasse und Direktzusage über den Pensionssicherungsverein.

    Deiner Altersvorsorge passiert also nichts durch die Insolvenz deines Arbeitgebers. Nur würden dann erstmal keine Beiträge mehr fließen, so dass sich der Wert des Vertrages auch nicht mehr so sehr entwickeln würde. Nur noch Zinsen...

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    Betriebsrente bei Insolvenz des Betriebes?
    Antwort von radwor radwor

    das geld ist anderswo, versicherung, zum beispiel, angelegt

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von Cibag Cibag

    Diese Kosten werden nicht vom Staat getragen, der finanziert lediglich die Abwicklung (Schuldnerberatung). Auf dem Großteil der "Verluste" bleibt der Gläubiger sitzen. Der Anstieg der Privatinsolvenzen trägt ganz sicher auch einen Teil zu der bestehenden Krise bei. Wir haben alle über unsere Verhältnisse gelebt, nicht nur der Staat und die Finanzwirtschaft. Den Schaden haben unter anderem anständige Unternehmen, die für ihre Leistungen und Produkte nicht entsprechend entlohnt werden.

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von zirias zirias

    Wie bei Unternehmens-Insolvenzen auch hat bei Privatinsolvenzen allein der Gläubiger das Nachsehen (das wurde hier ja schon erwähnt). Wichtig wäre noch festzustellen: Immer wenn jemand Kredit vergibt (oder anders ausgedrückt, etwas investiert), muss er sich selbst von der Tragfähigkeit dieser Kreditvergabe überzeugen und das Risiko tragen.

    Wenn dir eine Bank einen Kreditrahmen einräumt will sie in der Regel deinen Beruf und dein Einkommen wissen, oft genug wird sogar deine Adresse auf die "Güte" der Wohngegend überprüft (denn die lässt -- so "unfair" das klingen mag -- Rückschlüsse darauf zu, ob du ein gewissenhafter Schuldner bist) -- außerdem werden natürlich diverse Auskunfteien (z.B. die Schufa) befragt, ob du aktuell größere Verbindlichkeiten hast oder ob es gar in der Vergangenheit schon Zahlungsausfälle gab. Wenn die Bank dann letztendlich entscheidet, dir Geld anzuvertrauen, und es geht am Ende schief, dann hat auch die Bank alleine die Verantwortung. Fehlinvestition, abgeschrieben, abgehakt, hoffentlich durch anderweitige Gewinne gedeckt.

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Hilfreichste Antwort von Artus01 Artus01

    Also zunächst einmal etwas Grundsätzliches dazu. Die übrig gebliebenen Schulden nach der Insolvenz trägt oder tragen allein die Gläubiger, sie haben dann einfach Pech gehabt.

    Insolvenzen gab es schon immer, allerdings nur in Form der Regelinsolvenz bei Firmen z. B. Ein Privatmann der sich überschuldet hat, hatte keine Möglichkeit seine Schulden auf dies Art los zu werden. Da dies letztlich einem Firmeninhaber gegenüber ungerecht war wurde die Insolvenzordnug (InsO) entsprechen ergänzt.

    Gerade in der heutigen Zeit ist es auch für "Ottonormalverbraucher" recht leicht sich derart zu überschulden dass man nie mehr auf einen "grünen Zweig" kommt, zumal es einem ja leicht gemacht wird. Ein ordentlicher Kredit, ein paar Ratenzahlungsverträge, ein kostenträchtiger Handyvertrag etc. reichen da schon aus. Von Arbeitslosigkeit, die fast jeden schnell erwische kann mal gar nicht zu reden.

    Kommentar von Arjuun ArjuunArjuun

    erinnert etwas an den New Deal, Hoffnung machen ohne Grundlage...

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von nichtwegenmir nichtwegenmir

    vllt kennst du den begriff "alle jubeljahre"der kommt daher das in der antike länder im jahresrhythmus alle schulden erlassen wurden.einfach so und die wirtschaft hat überlebt ich hatte mal eine freundin der habe ich ihre schulden erlassen weil sie weggezogen ist und das leben geht weiter.

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von Lynx77 Lynx77

    Naja wenn man bedenkt was überhaupt alles vom Staat bezahlt wird :D

    Allerdings bezahlen wir und die Unternehmen sowie die Banken auch den Staat bzw. sind Geldgeber. Alleine was man an Steuern zahlen muss. Ein großer Teil deines Einkommens wird ja versteuert. Dazu kommen alle Pflichtversicherungen, die man möglicherweise nicht in Anspruch nimmt, vielleicht aber auch doch bzw. darüber hinaus. Dann bezahlst du auf alles was du kaufst steuern, teilweise sogar mehrfach. Dann gibt es noch Gebühren hier und dau. Speziell die großen Industrien können gewaltige Steuerzahler sein, allerdings sind das auch die, die die meisten Steuerbefreiungen bekommen.

    Dann macht der Staat natürlich auch schulden. Leihen sich Geld von den Banken, die dann die Zinsen erhöhen, auch für uns. Denn sie benötigen ja auch wieder Geld um weiterhin liquide zu bleiben.

    Das hat so ein Ausmaß angenommen, dass wir als Normalos das Ganze alles andere als transparent durchblicken können. Was und wieviel da in welchen Töpfen gemischt und verteilt wird vermag ich nicht mehr nachzuvollziehen.

    Um aber zur Frage zu kommen (:D):Bei der Privatinsolvenz bezahlt allerdings der Staat direkt nichts. Der Gläubiger, also derjenige, bei dem der Insolvente noch Schulden hat, geht dann leer aus bzw. bekommt eine bestimmte Qoute ausgezahlt.

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von jens79 jens79

    Bei der Privatinsolvenz trägt der Gläubiger die Kosten, diese fließen in seine Gewinn und Verlustrechung ein und mindern den Gewinn und somit die Steuerlast. Der Schuldner muss nicht zahlen und der Unternehmer zahlt weniger Steuern. Verlierer bei diesem System sind der Unternhemer, der Zeit und Geld investiert hat und keine Einnahmen hat und der Steuerzahler. Gleichzeitig spart sich der Unternehmer den Aufwand Jahre und Jahrzentelang seinem Geld nachzulaufen. Der Schuldner bekommt die Chance seine finanziellen Verhältnisse in den Griff zu kriegen. Viele Unternehmer geraten aber duch nicht-zahlende-Kunden slbst in die Insolvenz.

    Kommentar von Arjuun ArjuunArjuun

    das hat mir geholfen danke !!

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von eiermaier eiermaier

    An den meisten Schulden ist nicht nur der Schuldner ,sondern auch der Gläubiger beteiligt. Beide gehen ein Risiko ein. Und wenn dann der Schuldner sein verwertbares Vermögen auflösen muss und noch 6 ! Jahre abbezahlen ,dann ist das angemessen. Eine lebenslange Haftung ist unmenschlich und mit einem modernen Sozialstaat unvereinbar. Wie kommst Du darauf, dass der Staat dann haftet? Im Gegenteil ,die Gerichte verdienen noch dran und schaffen Arbeitsplätze(wie bei Trigema)

    Kommentar von Arjuun ArjuunArjuun

    ok, aber ist das dann der Gläubiger nicht fast immer eine Bank, die ja nicht mit ihrem eigenen Geld hantiert, sodass doch die Gesellschaft zahlt letztendlich?

    Kommentar von eiermaier eiermaiereiermaier

    Letzendlich zahlt in der Gesellschaft immer die Gesellschaft.Die Banken machen fette Zinsen . Ein paar pleite Schuldner jucken die doch gar nicht. Der ihr Zwangsvollstreckungsterror ist doch meist nur eine perverse Phantasie einiger Bankangestellten.

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    Wie kann eine Privatinsolvenz wirtschaftlich überhaupt getragen werden?
    Antwort von myjack myjack

    Die Kosten werden nicht vom Staat getragen. In einer Privatinsolvenz verpflichtest du dich alles, was über einen gewissen Betrag deines Einkommens hinaus geht, an die Gläubiger zu zahlen. Ich glaube für 6 Jahre. Danach bist du schuldenfrei. Auf dem Rest bleibt der Gläubiger sitzen.

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    habe angst das er mich reinlegt
    Antwort von alpha2002 alpha2002

    Hallo grauerwolf, wenn der Mann Sie als Gläubiger angibt, bedeutet das, dass er bei Ihnen 'in der Kreide' steht. Reichen Sie alle bisher getätigten Zahlungen beim Insolvenzverwalter ein, um Ihre Forderungen darzulegen.

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    Privatinsolvenz/ Unterhaltsforderung
    Antwort von ThomasKeller ThomasKeller

    Grundsätzlich ist bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrags jede Person zu berücksichtigen, die einen Unterhaltsanspruch gegen den Schuldner hat. So lange also die Tochter unterhaltsberechtigt ist, wird sie auch in der Isolvenz bei dr Berechnung berücksichtigt. Ob die Tochter noch einen Anspruch hat, müsste in der Tat im Detail geprüft werden, worauf Eifelmensch schon zutreffend hingewiesen hat.

    Kommentar von mondschtig mondschtig

    Danke schon mal. Ob überhaupt noch Unterhaltsanspruch besteht muß natürlich noch geklärt werden.Mir gings hauptsächlich nur um die Frage, was passiert, wenn eine unterhaltsberechtigte Person den Unterhalt nicht fordert.Daß ich weiterhin Unterhalt zahle ist natürlich klar.Wenn ich aber bis zu ihrem 18. Geburtstag nichts mehr höre,bis dahin sind die Zahlungen vom JA geregelt,wie steht es dann mit meiner Pfändung? Da ich sie ja nach wie vor,wegen ihrer Lehre,noch immer auf der Lohnsteuerkarte (halber Kinderfreibetrag) habe und der Arbeitgeber die Pfändungssumme ausrechnet würde auch niemand wissen ob ich tatsächlich noch Unterhalt zahle oder nicht.Andererseits ist es eine Obligenheit des Schuldners jede Änderung seiner witschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert anzuzeigen.Genau diese Zwietracht bringt mich zum Grübeln.Natürlich könnte ich jederzeit meine Treuhänderin deswegen befragen aber genau in diesem Moment würde ich mich bei ihr outen und dann gäbe es kein zurück,egal was die Rechtslage dazu sagt.Ausdrücklich:Ich möchte mich vor keiner Zahlung/Pfändung drücken,aber den Gläubigern nichts unnütz in den Rachen werfen.Ich wurde 1999 durch einen geschloßenen Immobilienfond reingelegt (wie mancher Prominente) und versuchte ohne Rechtschutz vor Gericht aus dem Vertrag rauszukommen.Sogar mein Anwalt merkte daß der einzige Zeuge usw. gekauft von der Gegenseite war.Nur deshalb bin ich in der INSO und hoffentlich versteht jetzt jeder daß ich diesen Schw.... keinen Cent mehr als nötig abgeben möchte

    Gruß R.

    Kommentar von ThomasKeller ThomasKellerThomasKeller

    Grundsätzlich kommt es zunächst einmal nur darauf an, ob eine unterhaltsberechtigte Person da ist, also ob diese einen Anspruch auf Unterhalt hat. Das Gesetz knüpft eben rein formal an das Vorhandensein einer unterhaltsberechtigten Person an. Die Person muss den Unterhalt auch nicht fordern. Vielmehr ist der zum Unterhalt Verpflichtete gehalten, von sich aus den Unterhalt zu bezahlen. Solange also eine Unterhaltspflicht besteht, gibt es keinen Grund, dem Treuhänder eine Änderung der Situation anzuzeigen.

    Kommentar von mondschtig mondschtig

    Vielen Dank. Sie haben meine Frage damit zu 100% beantwortet.In meinem Fall sind es knapp 400.-€ Unterschied bei der Pfändung zwischen 0 und 1 unterhaltsberechtigten Person.Da zahle ich natürlich noch gerne Unterhalt weiter.Wo ich jetzt nur noch 130.-€ zu zahlen habe und dann ihre Mutter auch mit herangezogen wird(ist auch berufstätig) und sie im Dezember diesen Jahres in das nächste Lehrjahr kommt und noch mehr verdient dürfte unterhaltsmäßig nicht mehr viel anstehen.Hoffe natürlich daß ein kleiner Rest übrig bleibt und sie noch weiterhin Anspruch hat.

    Nochmals Danke

    Kommentar von ThomasKeller ThomasKellerThomasKeller

    Gerne

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