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Inkasso - neue und gute Antworten Inkasso - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

banadoo.de

anonym
beantwortet von Robbyfred am 7. November 2009 13:41
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banadoo-Shoppingportal.Da kannst du dich als Händler anmelden. banadoo gehört auch zu denen die gerne Händler ABZOCKEN.

Kommentar von Dounia1996 am 7. November 2009 14:02

das mein ich doch


banadoo.de

anonym
beantwortet von Dounia1996 am 7. November 2009 13:31
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Leute bitte wenn ihr keine ahnung habt dann Postet nicht so sachen wie keine Ahnung, das Hilft niemandem.Antwortet nur auf Sachen die wo ihr Helfen könnt und spamt nicht unnötig zu. Auf die frage: Ich würde dir trotzdem raten lieber auf amazon.de oder ebay zu bestellen da diese Seiten wirklich gut sind.


banadoo.de

anonym
beantwortet von Nisi88 am 7. November 2009 13:20
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was gibt es da?


banadoo.de

Abnehmen
beantwortet von Abnehmen am 7. November 2009 13:20
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ich weiß nicht mal was das ist ^^


Inkassogebühren zahlen?

bwave
beantwortet von bwave am 7. November 2009 08:06
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Ich würde generell nur aus "Angst" bei der Kohl KG erst mal gar nichts bezahlen, allerdings sollte man sich seiner Unschuld auch bewusst sein.

Ich habe hier meinen Fall mal genauer geschildert.

http://blog.bwave.de/2009/06/kabel-deutschland-und-die-kohl-kg/



Gesichtsanalyse.com 1.Mahnung was soll ich jetzt machen ???

anonym
beantwortet von guteantwort809 am 7. November 2009 01:43
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also ich war auch auf dieser Seite und habe ein Bild hochgeladen, das war von James Bond. Jetzt habe ich ne Rechnung gekriegt...hahahaha


Inkasso-Unternehmen - wie arbeiten sie genau also welche Tätigkeiten fallen darunter?

anonym
beantwortet von Schuldenkiller am 6. November 2009 07:39
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Schau mal hier: www.schuldeninfo.info. Da findest Du jede Menge Futter.Viel Erfolg


Angebliche Schulden in Österreich - Schufaeintrag ?

anonym
beantwortet von Schuldenkiller am 6. November 2009 07:39
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Schau mal hier: www.schuldeninfo.info. Da findest Du jede Menge Futter.Viel Erfolg. Ansonsten macht Ihr gar nichts.


Angebliche Schulden in Österreich - Schufaeintrag ?

anonym
beantwortet von Chrissy99 am 6. November 2009 01:49
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Hilfreichste Antwort

welche firma(inkasso) will denn die kohle haben?

Kommentar von tella198 am 6. November 2009 01:50

justitia inkasso für intertops österreich. Allerdings sehe ich gerade, dass auch die eine österreichische Bankverbindung haben und das wohl die Zweigstelle aus A ist.

Kommentar von tella198 am 6. November 2009 02:12

Danke, das sagt ja eigentlich alles...

Kommentar von Chrissy99 am 6. November 2009 02:17

dann viel glück und kopf hoch


Angebliche Schulden in Österreich - Schufaeintrag ?

ziuwari
beantwortet von ziuwari am 6. November 2009 01:39
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wohl nicht...

und richtig reagiert


Angebliche Schulden in Österreich - Schufaeintrag ?

anonym
beantwortet von rsrsrsrs1 am 6. November 2009 01:39
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du da solltest du auf jeden mal aufpassen, ich kenn mich zwar nicht aus, aber scheint ne betrügerfirma zu sein? und ich glaube nicht das die die macht haben nen schufaeintrag zu machen, noch dazu weil es ja angeblich sogar von österreich ist. so n müll

Kommentar von tella198 am 6. November 2009 01:41

Haben wir uns auch so gedacht. Was nur irritiert ist die Tatsache mit dem deutschen Inkassounternehmen. Und ich weiß ehrlich gesagt nicht wer die Macht hat einen Eintrag oder Ähnliches zu erwirken...


Angebliche Schulden in Österreich - Schufaeintrag ?

anonym
beantwortet von stfuPlease am 6. November 2009 01:36
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Wofür steht die Abkürzung Schufa?

Kommentar von tella198 am 6. November 2009 01:40

Sag es mir...

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 6. November 2009 01:40
Kommentar von tella198 am 6. November 2009 01:42

ich dachte die Frage wäre rethorisch


Inkasso von Kabel Deutschland

dasElend
beantwortet von dasElend am 5. November 2009 20:45
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ja, mache es nochmal schriftlich , möglichst per einschreiben und fordere DU von denen, das sie dir eine kopie des vertrages, der ja angeblich zwischen dir und kabel Deutschland, bzw ewt bestanden hat , zukommen lassen. setze ihnen dazu eine frist von 14 tagen. damit bringst du sie in zugzwang. dann mal abwarten was kommt.


Inkasso von Kabel Deutschland

Igelnasen
beantwortet von Igelnasen am 5. November 2009 20:42
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Aus eigener Erfahrung kannn ich dir nur Raten nimm sofort einen Anwalt, sie sind ganz Groß in Unberechtigten Geldforderungen.


Inkasso-Unternehmen - wie arbeiten sie genau also welche Tätigkeiten fallen darunter?

jemando
beantwortet von jemando am 5. November 2009 15:20
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iNKASSOUNTERNEHMEN sorgen dafür,dass säumige Zahler endlich bezahlen, ist also eine sinnvolle Tätigkeit im Wirtschaftskreislauf, sonst würden noch mehr Firmen pleite gehen. Was meinst du wie viel Außenstände es gibt und das dann zu Geschäftsaufgaben führt. Natürlich schickt ein Inkasso-Unternehmen auch Mitarbeiter , die dich besuchen kommen.



Inkasso-Unternehmen - wie arbeiten sie genau also welche Tätigkeiten fallen darunter?

Schafilein
beantwortet von Schafilein am 5. November 2009 15:13
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Ein Inkasso Unternehmen wendet sich an Firmen oder umgekehrt, denen es zu lästig ist, Mahnungen zu schreiben und dauernd auf den Zahlungsverkehr zu achten. Das Inkassounternehmen zahlt einen Betrag X an den Betrieb für den Kunden und verlangt von dem Kunden (natürlich mit hohen Zinsen) Den Betrag zurück und übernimmt quasi den Schriftverkehr und die "Überwachung" natürlich auch das Risiko (Falls Kunde Privatinsolvenz anmeldet) Geldeintreibung macht nur der Gerichtsvollzieher (also erst wenn Mahnbescheid etc von Inkasso veranlasst wurde!)


Inkasso-Unternehmen - wie arbeiten sie genau also welche Tätigkeiten fallen darunter?

flocke666
beantwortet von flocke666 am 5. November 2009 15:12
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Die meisten verschicken nette Briefchen (alle maschinell erstellt), sprich Mahnungen und Drohungen vom Fließband so zu sagen. Selten gibts welche die losziehen um Geld einzutreiben, denn die Inkassogebühren werden vor Gericht nicht so gerne gesehen, man muss sie sogar nicht zahlen.

Für was brauchst du ein Inkasso?


ist diese forderung eingelich gerecht fertig??

anonym
beantwortet von rainerendres am 4. November 2009 23:34
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Welch seltsamen Ratschläge von der Ein Mann Show hier ;)


Bundesverband der Verbraucherzentrale informiert

Das Unternehmen versandte an Kunden per E-Mail ein Werbeangebot für ein "Treuegeschenk".Dort wurde unter dem Aufmacher "Dankeschön!Vielen Dank für Ihre Teue!" mit der Aussage "Genießen Sie 3 Monate lang alle Premium-Funktionen rund um WEB.DE FreeMail kostenlos"!" für eine dreimonatige Gratismitgliedschaft im WEB.DE-Club geworben.

Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können,mußte der Interessent in der unteren Hälfte der Werbeanzeige ein Häkchen setzen,mit dem er folgendes bestätigte:"Ja,ich möchte den WEB.DE-Club kostenlos testen.Ich akeptiere die Nutzungsbedingungen und wurde über mein Widerrufsrecht informiert."Die Abgabe der Willenserklärung geschah sodann über die Schaltfläche "Dankeschön auspacken".Alle vorstehenden Angaben sowie weitere Informationen zum Angebot wurden durch einen Rahmen grafisch umschlossen.Unterhalb des Anmeldevorgangs und außerhalb des das Angebot umschließenden Rahmens befand sich eine Fußnote,welche mit:"Hinweis zu ihrem Treuegeschenk:" überschrieben war.Erst aus dieser ergab sich,dass es sich bei dem Angebot nicht lediglich um eine kostenlose Mitgliedschaft von 3 Monate handelt.Vielmehr sollte sich die Mitgliedschaft,sofern der Interessent die Mitgliedschaft nicht innerhalb dieser 3 Monate beendete,um weitere 12 Monate zum Preis von nur 5.- Euro/Monat verlängern.


Stand: Unterlassungsklage wurde eingereicht und war in erster Instanz vor dem Landgericht Koblenz erfolgreich.

Quelle -- Inkassoschreiben nur wegen mahngebühren ?

anonym
beantwortet von rainerendres am 4. November 2009 23:25
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Die Inkassogebühren des extern beauftragten IBs sind sicher nicht zusätzlich durchsetzungsfähig

Hier die neuste Rechtsprechung aus 9/2009

“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).

(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit xxxxxx

Geschäftsnr. 8 C 118/09)

Wenn Du die mahngebühren bezahlen möchtest dann sollte die Zahlung zweckgebunden sein sein - d.h auf dem Überwesizungsträger sollte stehen : nur Hauptforderung !! Sonst verrechnet das Inkassobüro gem BGB 367 mit den eignen Gebühren


Quelle -- Inkassoschreiben nur wegen mahngebühren ?

anonym
beantwortet von rainerendres am 4. November 2009 23:21
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Kann nicht sein !! NUR ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung Keine Mahnung ;)



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