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Du hättest pünktlich bezahlen sollen. Es wird immer mehr werden. Wenn Du unterschrieben hast besteht diese Vorderung ja zurecht.
Vieleicht mal zum Anwalt gehen?Sind die forderungen nämlich unberechtigt kann der bestimmt was tun.
Worum geht es denn überhaupt? Wenn du ne Ratenzahlung unterschrieben hast scheint da ja irgendwas zu sein oder nicht?
Das war mal ein Gewinnspiel,wurde aber längst gekündigt,3 mal schon :-), aber die haben ja anscheinend nie was erhalten,trotz Einschreiben und die Firma gibts nicht mehr
Dann entspann dich,wenn das wirklich stimmt bist du an eine Abzockerbande geraten.Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zu nem Anwalt und lass den machen ,kostet dich ja dann nix.Hatte mal ein ähnliches Problem mit nem Handyvertrag.
Da würde ich tatsächlich mal nen Anwalt einschalten. Meist hilft eigentlich schon die bloße Drohung, da aber in deinem Fall keiner darauf reagiert, würde ich das wirklich mal tun. Oder mal die Presse, sprich Akte oder Stern TV, aber nur wenn du dir wirklich sicher bist das man dich verkackeiern will.
lächle ein bischen und sei froh. Nichts bezahlen, bis du einen Pfändungsbescheid vom Amtsgericht bekommst, was nie geschehen wird, da Abzocke
du antwortest übrigends nicht einer Person sondern einem Rechner der automatisch eine Antwort erstellt ohne auf den Inhalt von dir zu reagieren
Anhand des langen zeitraums erkennst Du ja das die Klagefreude der gegenseite nicht stark ausgeprägt ist. Ich geh davon aus das die Foirderung auch nicht durchsetzungsfähig ist Wichtig ist das Du bei einem gerichtlichen Mahnbescheid - falls er kommen sollte - fristgem widersprichst. Am Besten begründungslos
Möglicherweise ist verjährt Die Forderung war ja nicht tituliert
Nicht unterschreiben Gib mal mehr infos zur Forderung

NICHT unterschreiben Niemals eine Schuldanerkenntnis unterschreiben schon gar nicht mit Inkasso,denn mit denen redet man erst gar nicht. Wenn Du eine Schuldanerkenntnis unterschreibst können die vollstrecken.
Sonst ist der Weg von Schulden und forderungen hier bei den Fachleuten gut beschrieben: http://www.schuldnerakuthilfe.com/mahnung_zwangsvollstreckung.html
Es muss ja unterschriften geben von denen die das Päkchen angenommen haben. Im zweifelsfall lass dir eine Kopie der unterschriften Faxen. Somit hast du den nachweis. Ging mir auch mal so anhand aufklärung das ICH dies nicht angenommen habe bin ich aus der sache raus gewesen.
schick die Kontoauszüge nochmal hin und drohe damit das du einen Anwalt einschaltest, falls sie dir weiter REchnungen schicken. Ich denke diese Forderung ist auch schon längst verwirkt- wer nach 2 1/2 Jahren sich zum ersten mal wieder meldet- wegen so einer geringen Forderung. Und zum 2. muss man bei der 1. MAhnung keine MAhngebühren zahlen, weil man erst mit der 1. Mahnung in Verzug gesetzt wird.
Schuldanerkenntnis bedeutet, daß Du anerkennst, dass die Schuld rechtens ist und das Inkassounternehmen deshalb das Geld für eine Gerichtsverhandlung spart (das Du natürlich ersetzen mußt wenn die Recht bekommen)
bist du sicher, dass du damit zum notar musst? das kann eigtl. nicht sein. normalerweise musst du das nur unterschreiben und denen zurückschicken.
gerichtliche schritte: anzeige, mahn- und vollstreckungsbescheid.

Schuldanerkenntnis bitte grundsätzlich nicht unterschreiben! WICHTIG! Erstmal prüfen ob die Forderung rechtens ist. Weitere gerichtliche Schritte sind Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid.
eine email wird nicht als beweiskräftiges dokument angesehen und kann somit auch nicht vor gericht verwendet werden. es sei denn es ist eine spezielle email, wo die IP adressen des empfängers und des versenders registriert sind. also im privaten kann ich mir das nicht vorstellen. nur zwischen firmen. dabei ist eine elektronische signatur von nöten. http://www.contentmanager.de/magazin/artikel354emailsvor_gericht.html an deiner stelle würde ich nur auf briefe in angemessener schriftform reagieren. ist auch dein gutes recht!
Es geht um Ebay, leider habe ich da etwas übersehen zu zahlen und ebay hat mir wohl an eine veraltete emailadresse, die ich damals angegeben habe, Mahnungen geschickt die ich nicht erhalten habe. Heute rief nun die Inkassofirma BFS an und fragte nach der Zahlung. Auch einen Brief habe ich nicht erhalten da dieser noch an meine alte Adresse ging. Nachdem ich die Mahnungen per Email nicht erhalten habe und ebay mir auch keine schriftlichen Mahnungen geschickt hat. Bin ich dann verpflichtet die Inkassogebühren zu zahlen?
du bist verpflichtet, die rechnung von ebay zu bezahlen, aber so lange kein brief in angemessener schriftform nach hause geschickt wurde und emails keine beweiskraft haben, kann die Inkasso kein geld einklagen, da sie emails nicht vor gericht verwenden dürfen und es ist keine mahnung als brief angekommen. mahnungen sind erinnerungen und wenn man diese erinnerungen nicht erhält, kann man ja nicht erinnert werden. ich würde vorschlagen, du wendest dich an ebay und bezahlst noch bevor die inkasso kommt. und beware den beleg der überweisung gut auf. es kann durchaus passieren, dass es zu einem gerichtsverfahren kommt, da es mit sicherheit ein rechtsstreit wird. in dem fall würde ich einen anwalt kontaktieren, der erfahrung mit diesen fällen hatte, der kann sicherlich eine genauere auskunft bezüglich der inkassogebühren geben. aber theoretisch bist du im recht. viel glück!!
Hallo Lavendelfee, also, folgendes:
Bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen sinnvoll, die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung per E-Mail an den Schuldner zu versenden. Insbesondere dann, wen der Schuldner vorher über das Internet den Vertrag abgeschlossen hat oder die E-Mail-Adresse bei Kauf angegeben hat.
Aus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden. Auch wenn Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft bei Schuldner bekannt ist, sollte die Mahnung schriftlich erfolgen um keine Zeit zu verlieren. Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden.
Hoffe, dass konnte dir helfen! Mfg

Sie sind grundsätzlich in Ordnung, reagieren würde ich allerdings nur auf einen Schriftlichen Brief

Hallo,
natürlich sind E- Mail Mahnungen in Ordnung. Es ist ja eine Zahlungserinnerung. Wie man dich letztendlich erinnert ist ja egal, Hauptsache, man kann es nachher beweisen. Wobei, nebenbei bemerkt, man heute gar nicht mehr mahnen braucht.

Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen.
Bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen sinnvoll, die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung per E-Mail an den Schuldner zu versenden. Insbesondere dann, wen der Schuldner vorher über das Internet den Vertrag abgeschlossen hat oder die E-Mail-Adresse bei Kauf angegeben hat.
Bei einer Fordrung ja,aber die anderen haben andere Aktenzeichen und es steht nicht mal die Firma drin,welche die Forderung will