Inkasso - neue und gute Antworten

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Mal wieder UGV Inkasso und Wehnert und Kollegen

Phoenix29
beantwortet von Phoenix29 am 9. Februar 2010 12:37
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Du hättest pünktlich bezahlen sollen. Es wird immer mehr werden. Wenn Du unterschrieben hast besteht diese Vorderung ja zurecht.

Kommentar von Simple_avatar2smallmfcb0805 am 9. Februar 2010 12:38

Bei einer Fordrung ja,aber die anderen haben andere Aktenzeichen und es steht nicht mal die Firma drin,welche die Forderung will


Mal wieder UGV Inkasso und Wehnert und Kollegen

anonym
beantwortet von anlu62 am 9. Februar 2010 12:33
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Vieleicht mal zum Anwalt gehen?Sind die forderungen nämlich unberechtigt kann der bestimmt was tun.


Mal wieder UGV Inkasso und Wehnert und Kollegen

Mityo
beantwortet von Mityo am 9. Februar 2010 12:33
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Worum geht es denn überhaupt? Wenn du ne Ratenzahlung unterschrieben hast scheint da ja irgendwas zu sein oder nicht?

Kommentar von Simple_avatar2smallmfcb0805 am 9. Februar 2010 12:34

Das war mal ein Gewinnspiel,wurde aber längst gekündigt,3 mal schon :-), aber die haben ja anscheinend nie was erhalten,trotz Einschreiben und die Firma gibts nicht mehr

Kommentar von anlu62 am 9. Februar 2010 12:42

Dann entspann dich,wenn das wirklich stimmt bist du an eine Abzockerbande geraten.Wenn du Rechtschutzversichert bist geh zu nem Anwalt und lass den machen ,kostet dich ja dann nix.Hatte mal ein ähnliches Problem mit nem Handyvertrag.

Kommentar von Simple_avatar6smallMityo am 9. Februar 2010 12:43

Da würde ich tatsächlich mal nen Anwalt einschalten. Meist hilft eigentlich schon die bloße Drohung, da aber in deinem Fall keiner darauf reagiert, würde ich das wirklich mal tun. Oder mal die Presse, sprich Akte oder Stern TV, aber nur wenn du dir wirklich sicher bist das man dich verkackeiern will.


Mal wieder UGV Inkasso und Wehnert und Kollegen

Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 9. Februar 2010 12:32
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Beauftrage einen Anwalt mit dem Vorgang.


Mal wieder UGV Inkasso und Wehnert und Kollegen

anonym
beantwortet von chicaBlue am 9. Februar 2010 12:32
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Zum Anwalt gehen wird billiger


Mal wieder UGV Inkasso und Wehnert und Kollegen

anonym
beantwortet von newcomer am 9. Februar 2010 12:31
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lächle ein bischen und sei froh. Nichts bezahlen, bis du einen Pfändungsbescheid vom Amtsgericht bekommst, was nie geschehen wird, da Abzocke

Kommentar von newcomer am 9. Februar 2010 12:32

du antwortest übrigends nicht einer Person sondern einem Rechner der automatisch eine Antwort erstellt ohne auf den Inhalt von dir zu reagieren

Kommentar von Simple_avatar2smallmfcb0805 am 9. Februar 2010 12:32

hab eben Muffe wegen der Pfändung

Kommentar von newcomer am 9. Februar 2010 12:35

du bekommst doch nur sinnlose E-Mails. Ändere deine E-Mali Adresse, dann bist du die Schmeissfliegen los

Kommentar von Simple_avatar2smallmfcb0805 am 9. Februar 2010 12:36

Die mailadresse ist gelöscht,jetzt kommen sie mit der Post

Kommentar von newcomer am 9. Februar 2010 12:43

wie gesagt, kein Problem da sie wegen der illegalität nicht das Gericht beauftragen werden


Kann man unerwünschte Post.....

anonym
beantwortet von rainerendres am 9. Februar 2010 08:19
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Anhand des langen zeitraums erkennst Du ja das die Klagefreude der gegenseite nicht stark ausgeprägt ist. Ich geh davon aus das die Foirderung auch nicht durchsetzungsfähig ist Wichtig ist das Du bei einem gerichtlichen Mahnbescheid - falls er kommen sollte - fristgem widersprichst. Am Besten begründungslos


Inkasso, von der Mutter verursachte Schulden, Klage zurückgenommen.....

anonym
beantwortet von rainerendres am 9. Februar 2010 08:16
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Möglicherweise ist verjährt Die Forderung war ja nicht tituliert


Warum Schuldanerkenntnis?

anonym
beantwortet von rainerendres am 9. Februar 2010 08:14
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Nicht unterschreiben Gib mal mehr infos zur Forderung


Warum Schuldanerkenntnis?

carlos123456789
beantwortet von carlos123456789 am 9. Februar 2010 05:35
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NICHT unterschreiben Niemals eine Schuldanerkenntnis unterschreiben schon gar nicht mit Inkasso,denn mit denen redet man erst gar nicht. Wenn Du eine Schuldanerkenntnis unterschreibst können die vollstrecken.

Sonst ist der Weg von Schulden und forderungen hier bei den Fachleuten gut beschrieben: http://www.schuldnerakuthilfe.com/mahnung_zwangsvollstreckung.html


Muss ich bezahlen für ein Paket das im Elternhaus abgeben wurde?

anonym
beantwortet von peppel2009 am 9. Februar 2010 00:34
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Es muss ja unterschriften geben von denen die das Päkchen angenommen haben. Im zweifelsfall lass dir eine Kopie der unterschriften Faxen. Somit hast du den nachweis. Ging mir auch mal so anhand aufklärung das ICH dies nicht angenommen habe bin ich aus der sache raus gewesen.


Wie ist die Rechtslage? Wie soll ich mich verhalten?

anonym
beantwortet von gremlin am 8. Februar 2010 22:59
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schick die Kontoauszüge nochmal hin und drohe damit das du einen Anwalt einschaltest, falls sie dir weiter REchnungen schicken. Ich denke diese Forderung ist auch schon längst verwirkt- wer nach 2 1/2 Jahren sich zum ersten mal wieder meldet- wegen so einer geringen Forderung. Und zum 2. muss man bei der 1. MAhnung keine MAhngebühren zahlen, weil man erst mit der 1. Mahnung in Verzug gesetzt wird.


Warum Schuldanerkenntnis?

anonym
beantwortet von Rabbicook am 8. Februar 2010 17:19
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Schuldanerkenntnis bedeutet, daß Du anerkennst, dass die Schuld rechtens ist und das Inkassounternehmen deshalb das Geld für eine Gerichtsverhandlung spart (das Du natürlich ersetzen mußt wenn die Recht bekommen)


Warum Schuldanerkenntnis?

honey444
beantwortet von honey444 am 8. Februar 2010 13:06
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bist du sicher, dass du damit zum notar musst? das kann eigtl. nicht sein. normalerweise musst du das nur unterschreiben und denen zurückschicken.

gerichtliche schritte: anzeige, mahn- und vollstreckungsbescheid.


Warum Schuldanerkenntnis?

dermichi1
beantwortet von dermichi1 am 8. Februar 2010 13:05
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Schuldanerkenntnis bitte grundsätzlich nicht unterschreiben! WICHTIG! Erstmal prüfen ob die Forderung rechtens ist. Weitere gerichtliche Schritte sind Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid.


Sind E-Mail Mahnungen rechtlich in Ordnung?

anonym
beantwortet von Gina91 am 8. Februar 2010 11:22
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eine email wird nicht als beweiskräftiges dokument angesehen und kann somit auch nicht vor gericht verwendet werden. es sei denn es ist eine spezielle email, wo die IP adressen des empfängers und des versenders registriert sind. also im privaten kann ich mir das nicht vorstellen. nur zwischen firmen. dabei ist eine elektronische signatur von nöten. http://www.contentmanager.de/magazin/artikel354emailsvor_gericht.html an deiner stelle würde ich nur auf briefe in angemessener schriftform reagieren. ist auch dein gutes recht!

Kommentar von Lavendelfee40 am 8. Februar 2010 11:25

Es geht um Ebay, leider habe ich da etwas übersehen zu zahlen und ebay hat mir wohl an eine veraltete emailadresse, die ich damals angegeben habe, Mahnungen geschickt die ich nicht erhalten habe. Heute rief nun die Inkassofirma BFS an und fragte nach der Zahlung. Auch einen Brief habe ich nicht erhalten da dieser noch an meine alte Adresse ging. Nachdem ich die Mahnungen per Email nicht erhalten habe und ebay mir auch keine schriftlichen Mahnungen geschickt hat. Bin ich dann verpflichtet die Inkassogebühren zu zahlen?

Kommentar von Gina91 am 8. Februar 2010 13:46

du bist verpflichtet, die rechnung von ebay zu bezahlen, aber so lange kein brief in angemessener schriftform nach hause geschickt wurde und emails keine beweiskraft haben, kann die Inkasso kein geld einklagen, da sie emails nicht vor gericht verwenden dürfen und es ist keine mahnung als brief angekommen. mahnungen sind erinnerungen und wenn man diese erinnerungen nicht erhält, kann man ja nicht erinnert werden. ich würde vorschlagen, du wendest dich an ebay und bezahlst noch bevor die inkasso kommt. und beware den beleg der überweisung gut auf. es kann durchaus passieren, dass es zu einem gerichtsverfahren kommt, da es mit sicherheit ein rechtsstreit wird. in dem fall würde ich einen anwalt kontaktieren, der erfahrung mit diesen fällen hatte, der kann sicherlich eine genauere auskunft bezüglich der inkassogebühren geben. aber theoretisch bist du im recht. viel glück!!


Sind E-Mail Mahnungen rechtlich in Ordnung?

anonym
beantwortet von Pascal2108 am 8. Februar 2010 11:20
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Hallo Lavendelfee, also, folgendes:

Bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen sinnvoll, die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung per E-Mail an den Schuldner zu versenden. Insbesondere dann, wen der Schuldner vorher über das Internet den Vertrag abgeschlossen hat oder die E-Mail-Adresse bei Kauf angegeben hat.

Aus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden. Auch wenn Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft bei Schuldner bekannt ist, sollte die Mahnung schriftlich erfolgen um keine Zeit zu verlieren. Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden.

Hoffe, dass konnte dir helfen! Mfg


Sind E-Mail Mahnungen rechtlich in Ordnung?

Redgirlfan
beantwortet von Redgirlfan am 8. Februar 2010 11:19
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Sie sind grundsätzlich in Ordnung, reagieren würde ich allerdings nur auf einen Schriftlichen Brief


Sind E-Mail Mahnungen rechtlich in Ordnung?

ersatzfahrer24
beantwortet von ersatzfahrer24 am 8. Februar 2010 11:19
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Hallo,

natürlich sind E- Mail Mahnungen in Ordnung. Es ist ja eine Zahlungserinnerung. Wie man dich letztendlich erinnert ist ja egal, Hauptsache, man kann es nachher beweisen. Wobei, nebenbei bemerkt, man heute gar nicht mehr mahnen braucht.


Sind E-Mail Mahnungen rechtlich in Ordnung?

Pauli1965
beantwortet von Pauli1965 am 8. Februar 2010 11:18
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Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen.

Bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen sinnvoll, die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung per E-Mail an den Schuldner zu versenden. Insbesondere dann, wen der Schuldner vorher über das Internet den Vertrag abgeschlossen hat oder die E-Mail-Adresse bei Kauf angegeben hat.




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