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Leute bitte wenn ihr keine ahnung habt dann Postet nicht so sachen wie keine Ahnung, das Hilft niemandem.Antwortet nur auf Sachen die wo ihr Helfen könnt und spamt nicht unnötig zu. Auf die frage: Ich würde dir trotzdem raten lieber auf amazon.de oder ebay zu bestellen da diese Seiten wirklich gut sind.

Ich würde generell nur aus "Angst" bei der Kohl KG erst mal gar nichts bezahlen, allerdings sollte man sich seiner Unschuld auch bewusst sein.
Ich habe hier meinen Fall mal genauer geschildert.
http://blog.bwave.de/2009/06/kabel-deutschland-und-die-kohl-kg/
also ich war auch auf dieser Seite und habe ein Bild hochgeladen, das war von James Bond. Jetzt habe ich ne Rechnung gekriegt...hahahaha
Schau mal hier: www.schuldeninfo.info. Da findest Du jede Menge Futter.Viel Erfolg
Schau mal hier: www.schuldeninfo.info. Da findest Du jede Menge Futter.Viel Erfolg. Ansonsten macht Ihr gar nichts.
welche firma(inkasso) will denn die kohle haben?
du da solltest du auf jeden mal aufpassen, ich kenn mich zwar nicht aus, aber scheint ne betrügerfirma zu sein? und ich glaube nicht das die die macht haben nen schufaeintrag zu machen, noch dazu weil es ja angeblich sogar von österreich ist. so n müll
Haben wir uns auch so gedacht. Was nur irritiert ist die Tatsache mit dem deutschen Inkassounternehmen. Und ich weiß ehrlich gesagt nicht wer die Macht hat einen Eintrag oder Ähnliches zu erwirken...
Wofür steht die Abkürzung Schufa?

ja, mache es nochmal schriftlich , möglichst per einschreiben und fordere DU von denen, das sie dir eine kopie des vertrages, der ja angeblich zwischen dir und kabel Deutschland, bzw ewt bestanden hat , zukommen lassen. setze ihnen dazu eine frist von 14 tagen. damit bringst du sie in zugzwang. dann mal abwarten was kommt.

Aus eigener Erfahrung kannn ich dir nur Raten nimm sofort einen Anwalt, sie sind ganz Groß in Unberechtigten Geldforderungen.

iNKASSOUNTERNEHMEN sorgen dafür,dass säumige Zahler endlich bezahlen, ist also eine sinnvolle Tätigkeit im Wirtschaftskreislauf, sonst würden noch mehr Firmen pleite gehen. Was meinst du wie viel Außenstände es gibt und das dann zu Geschäftsaufgaben führt. Natürlich schickt ein Inkasso-Unternehmen auch Mitarbeiter , die dich besuchen kommen.

Ein Inkasso Unternehmen wendet sich an Firmen oder umgekehrt, denen es zu lästig ist, Mahnungen zu schreiben und dauernd auf den Zahlungsverkehr zu achten. Das Inkassounternehmen zahlt einen Betrag X an den Betrieb für den Kunden und verlangt von dem Kunden (natürlich mit hohen Zinsen) Den Betrag zurück und übernimmt quasi den Schriftverkehr und die "Überwachung" natürlich auch das Risiko (Falls Kunde Privatinsolvenz anmeldet) Geldeintreibung macht nur der Gerichtsvollzieher (also erst wenn Mahnbescheid etc von Inkasso veranlasst wurde!)

Die meisten verschicken nette Briefchen (alle maschinell erstellt), sprich Mahnungen und Drohungen vom Fließband so zu sagen. Selten gibts welche die losziehen um Geld einzutreiben, denn die Inkassogebühren werden vor Gericht nicht so gerne gesehen, man muss sie sogar nicht zahlen.
Für was brauchst du ein Inkasso?
Welch seltsamen Ratschläge von der Ein Mann Show hier ;)
Das Unternehmen versandte an Kunden per E-Mail ein Werbeangebot für ein "Treuegeschenk".Dort wurde unter dem Aufmacher "Dankeschön!Vielen Dank für Ihre Teue!" mit der Aussage "Genießen Sie 3 Monate lang alle Premium-Funktionen rund um WEB.DE FreeMail kostenlos"!" für eine dreimonatige Gratismitgliedschaft im WEB.DE-Club geworben.
Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können,mußte der Interessent in der unteren Hälfte der Werbeanzeige ein Häkchen setzen,mit dem er folgendes bestätigte:"Ja,ich möchte den WEB.DE-Club kostenlos testen.Ich akeptiere die Nutzungsbedingungen und wurde über mein Widerrufsrecht informiert."Die Abgabe der Willenserklärung geschah sodann über die Schaltfläche "Dankeschön auspacken".Alle vorstehenden Angaben sowie weitere Informationen zum Angebot wurden durch einen Rahmen grafisch umschlossen.Unterhalb des Anmeldevorgangs und außerhalb des das Angebot umschließenden Rahmens befand sich eine Fußnote,welche mit:"Hinweis zu ihrem Treuegeschenk:" überschrieben war.Erst aus dieser ergab sich,dass es sich bei dem Angebot nicht lediglich um eine kostenlose Mitgliedschaft von 3 Monate handelt.Vielmehr sollte sich die Mitgliedschaft,sofern der Interessent die Mitgliedschaft nicht innerhalb dieser 3 Monate beendete,um weitere 12 Monate zum Preis von nur 5.- Euro/Monat verlängern.
Die Inkassogebühren des extern beauftragten IBs sind sicher nicht zusätzlich durchsetzungsfähig
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit xxxxxx
Wenn Du die mahngebühren bezahlen möchtest dann sollte die Zahlung zweckgebunden sein sein - d.h auf dem Überwesizungsträger sollte stehen : nur Hauptforderung !! Sonst verrechnet das Inkassobüro gem BGB 367 mit den eignen Gebühren
Kann nicht sein !! NUR ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung Keine Mahnung ;)
das mein ich doch