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Also für deine Gesundheit lohnt es sich auf keinen Fall.

Eine Direktversicherung ist eine betriebliche Altersversorgung. Diese wurde steuerlich gefördert und sie war auch Sozialabgagen frei. Deshalb ist auch alles richtig und gesetzeskonform. Deine Ansprüche bleiben bestehen. Dein Kapital gehört dir weiterhin. Bei einem neuen AG wird die Direktversicherung wiederaufgenommen. Sie dient nur der Altersvorsorge. Deshalb auch die Förderung.
Und was geschieht mit der Versicherung und dem einbezahlten Betrag, wenn der im Anschluss an den Konkurs gekündigte AN eine Selbstständigkeit gründet ?
Ist dies dann kein Grund zur Kündigung oder Auflösung ?
Der einbezahlte Rumpfbetrag ist allemal keine Altervorsorge, es kann immer nur ein Anteil sein.
Warum wird das dann dem AN vorenthalten, obwohl es aus seinem Grundgehalt als Eigentum stammt ?
Was hat man sich bei diesem Gesetz in derartigem Fall gedacht ?
Edgar Niklaus am 1. August 2008 23:24 Du bekommst dein Geld wenn du in Rente gehst. Kapierst du nicht. Du hast einen großen Steuervorteil damit gemacht und du hast dafür keine Sozialabgaben bezahlt.
Das ist ein gutes Gesetz. Damit AN sich eine zweite Säule in der Altersvorsorge aufbauen.
Außerdem istdas nicht deine Versicherung gewesen. Denn in der betrieblichen Altersversorgung ist der AG der Versicherungsnehmer. Du hast aber bei Entgeltumwandlung einen unverfallbaren Anspruch.

Den Bedingungen der Direktversicherung haben Sie beim Abschluss doch sicher zugestimmt. Außerdem sind die eingezahlten Beiträge bei Konkurs des Arbeitgebers doch nicht verloren, sondern sind in der Regel bei einem Versicherungsunternehmen vorhanden. Ausgezahlt wird dann an dem Datum, wie es im Vertrag steht.
Jede Versicherung kann stillgelegt oder gekündigt werden.
Warum darf diese Versicherung beim Konkurs des AG nicht gekündigt werden ?
Denn das Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr, und es kommen keine Einzahlungen mehr ?

Also ich kenn das aus der Nachbarschaft. Der dortige Schützenverein hat sich so eine Antenne aufs Dach stellen lassen und 25.000€ dafür bekommen.
Aber das ist natürlich keine kleine Antenne, sondern, ein riesen Ding. Weiterhin stand das Schützenhaus nicht im Wohngebiet, sondern auf dem Berg.
Du müsstest dich erst einmal an die Gemeinde wenden, ob so eine Veränderung an deinem Haus überhaupt genehmigungsfähig wäre. Dann (sollte es so sein) müsstest du vll mit der Telekom oder anderen Anbietern Kontakt aufnehmen.

Du kannst auf der Seite des Bundesjustizministeriums nachlesen www.bmj.de . Wenn Du dort den Newsletter abonnierst, bist Du zumindest über die größeren Veränderungen informiert.