Hallo
Gebot zurücknehmen geht nicht. Bei Nichtbezahlung kommt es zur Wiederversteigerung. Schuldner nun sie
Sie könnte ja mal beim früheren Eigentümer anrufen,ob er zzurückkaufen kann, wenn der Versteigerungspreis unter dem tatsächlichen Wert kliegt.
Anfechtung geht nicht
Ich habe gute Erfahrungen gemacht mit der Schutzgemeinschaft f Bank und Sparkassenkunden Wunsiedel
Gruss Feurigel