Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Warum läßt er sich nicht von einem Notar beraten? Den muß er sowieso aufsuchen wenn er ein Testament machen möchte. Dann kann nichts schiefgehen.
Er muss es entweder mit der Hand schreiben, oder notariell. Es muss drauf stehen "... mein letzter Wille, im Vollbesitz meiner geistigen Fähigkeiten..... es muss genau erörtert werden, wer was bekommt..." Entweder er hinterlegt das Testament an einer Person seines Vertrauens, die nach dem Tod es dem Nachlassgericht vorlegt oder er gibt es noch zu Lebzeiten beim Nachlaßgericht ab.
Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge, die wiederum abhängig vom Ehestand ist (Gütergemein, Gütergetrennt, Zugewinn).

Zuerst an die Frau (Mutter), danach an die Kinder zu gleichen Teilen ...wenn keine anderweitige Regelung notariell festgehalten wurde. Evtl. mal einen Anwalt bzgl. Erbschaftsrecht fragen. Ich denke, es gibt auch aktuelle, themenbezogene Fachzeitschriften etc.
Das kommt drauf an, ob ein Ehe- und Erbvertrag gemacht wurde. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbrechtsfolge. Lasst euch mal Beraten, eine Schenkung zu Lebenszeiten spart viel Geld, Ärger und Zeit.

Weil du für die Sanierung staatliche Fördergelder bekommst. Ob sich das allerdings sooooo lohnt - ich sehe täglich, was Leute an Fördergeldern bekommen - ich sehe aber auch, was sie vorher für die Sanierung bezahlt haben.
So ist es. Du kannst auf keinen Ziegelstein klopfen, ohne dass sofort das Denkmalschutzamt vor der Tür steht. Dessen Auflagen müssen zwingend erfüllt werden, was die Sanierung enorm verteuert, und da die Baustelle ständig kontrolliert wird, kannst du zudem nicht mal billig "gute Kumpels" arbeiten lassen, sondern musst reguläre Firmen mit Rechnungsstellung beauftragen.

man kommt in den Genuß von Sonderabschreibungen (es war glaub mal 10% / Jahr über 10 Jahre). Hinzu kommne evtl. öffentliche Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen.

Das lohnt sich in den seltensten Fällen. Wenn ich die Wahl hätte würde ich davon wohl lieber die Finger lassen. Keiner weiß was den Behörden alles noch für Auflagen einfallen...

Nur Hausbesitzer, die eine Wohnung neu vermieten oder ein Gebäude bzw. eine Wohnung verkaufen, müssen in Zukunft einen Energieausweis vorlegen. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und weder neu vermietet noch verkauft, benötigt keinen Energieausweis! Für Neubauten und bei größeren Umbauten muss schon heute ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Der Energieausweis wird schrittweise ab dem 1. Juli 2008 eingeführt. Dabei gelten folgende Fristen: Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Juli 2008 Alle anderen Wohngebäude: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Januar 2009 Nichtwohngebäude: Energieausweis-Pflicht ab dem 1. Juli 2009 http://www.energieausweis-bremen.de/index.php?option=com_content&task=view&a...
Energieausweis brauchst nur wenn du vermietest ansonsten nicht.
Leider unvollständige Antwort! Siehe Tremor!
Wenn Du das Darlehen auf das selbstgenutzte Wohneigentum bekommst kannst Du kaum hinterher sagen, dass Geld war aber für das fremdgenutzte Eigentum. Der Kredit sollte schon der Wohnimmobilie zugerechnet werden wo auch die Einnahmen entstehen.
Sicherlich könnte ich belegen, dass das Geld in das neue Objekt geflossen ist!
Die Abtretungserklärung lautet auf Objekt X und Du sagst Objekt Z wurde beliehen. Du brauchst einen Eintrag in die Immobilie Z sonst sagt Dir das Finanzamt das Du den Kredit für selbstgenutztes Wohneigentum nicht geltend machen kannst.