Immobilie - neue und gute Antworten

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    Immobilienerkauf
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Genau deshalb läßt die Bank ja eine Grundschuld im Grundbuch eintragen, damit sie erst einmal ihren Kredit zurück gezahlt bekommt, sobald das Haus verkauft wird. Der Eigentümer kommt an das Geld also gar nicht erst heran.

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    Immobilienerkauf
    Antwort von ronchifocus ronchifocus

    Ohne wissen des Kreditgebers[Bank} ist ein Verkauf sowieso nicht möglich,denn die Bank steht im Grundbuch- Du musst in jedem Fall mit dem Geldgeber Rücksprache halten.

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    Immobilienerkauf
    Antwort von Alexandra2704 Alexandra2704

    NEIN, kannst Du nicht! Ließ Dir das Kleingedruckte des Kreditvertrages durch. Ansonsten "michinef" Antwort

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    Immobilienerkauf
    Antwort von michinef michinef

    Der Kreditgeber ist mit ziemlicher Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Dann geht das nicht.

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    Spekulations Steuer
    Antwort von Schorge Schorge

    Beim Verkauf fällt die Steuer an, allerdings nicht, wenn das Objekt länger als 10 Jahre in Deinem Besitz ist.

    Kommentar von samscoc samscoc

    ja, ist mehr wie 10 J. und Danke für dein Antwort :)

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    Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
    Antwort von Kinnear Kinnear

    Hallo,

    vergiß mal was du hier gelesen hast, denn hier hat jeder Recht und jeder Unrecht.... Denn keiner kennt deinen Mietvertrag!!! Und da du ein Gewerbemietvertrag hast, ist alles darin geregelt und erlaubt, es sei denn es verstößt gegen das Wirtschaftstrafgesetz o.ä. Also, ohne deinen Mietvertrag zu kennen, kann dir NIEMAND hier eine verbindliche Antwort gebeb!!!

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    Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
    Antwort von Padri Padri

    Nein, das sind alle keine Gründe für eine fristlose Kündigung. Sie müssen die Kündidungsfrist einhalten. Wann ein Eigentümer sein Haus "macht" bestimmt er ganz allein.

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    Gemeinschaftseigentum an einer ETW
    Antwort von Katrin712 Katrin712

    Eigentlich müsste es in den Verträgen stehen, wer wie viel ANteil vom Keller besitz, mit dem Grundstück ist das ja auch so. Ich würde die gesamten Unterlagen nochmal danach durchsehen. Aber generell würde ich auch davon ausgehen, dass bei zwei EIgentümern die Flächen aufgeteilt werden und jeder den gleichen Teil an Fläche zur Verfügung bekommt. So müsste der andere Eigentümer die Flächen räumen, die euch gehören.

    Kommentar von zigarillopeter zigarillopeter

    Hallo Katrin712, zunächst vielen Dank für Ihren Hinweis. Es ist so, daß für die "Allgemeinräume" in der Tat das Verhältnis 50/50 gilt. Insofern war Ihr Hinweis korrekt. Vielen Dank ! zigarillopeterle

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    was gilt es zu beachten, wenn man sich ein einfamilienhaus kaufen möchte, welches verkauft wird?
    Antwort von Katrin712 Katrin712

    Hallo, einen Gutachter würde ich beim zweiten Termin auf jeden Fall auch mitnehmen. Aber ich würde bei ersten Termin schon genau nach z.Bsp. Schimmel schauen, gerade im Bad in der Nähe des Fensters (wenn es eins gibt) und im Schlafzimmer hinter dem Kleiderschrank, wenn möglich. Außerdem würde ich im Bad und weiteren Zimmern den Rolladen mal runter machen, wegen dem Rolladengurt, der zeigt dir auch ob Feuchtigkeit im Raum ist. Habe diese Erfahrung auch schon gemacht, aber in einer Mietwohnung.

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    Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
    Antwort von meister61 meister61

    Es handelt sich bei ihnen um einen Gewerbemietvertrag, für den das Mietrecht nicht gilt. Hier gilt das Zivilrecht. Also alles das, was zu diesem Thema in Ihrem Mietvertrag steht gilt. nicht mehr und nicht weniger.Wenn dazu nichts in Ihrem Mietvertrag steht, dann gilt das BGB. Aber eben nicht die Paragraphen zum Mietrecht. Dennoch müssen Sie Ihren Vermieter zunächst schriftlich mit Nachweis auffordern, den Mangel zu beseitigen. Wir müssen ihm eine Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist er in Verzug und dann können Sie kündigen.

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    was gilt es zu beachten, wenn man sich ein einfamilienhaus kaufen möchte, welches verkauft wird?
    Antwort von spike42 spike42

    Wenn Dir das Haus nach der ersten Besichtigung gefällt. Mache einen zweiten Termin und bring einen Gutachtet mit. Das kostet zwar recht viel Geld, aber ich würde NIE ein Haus ohne Gutachten kaufen.

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    Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Nicht eingehaltene Versprechen sind kein Kündigungsgrund. Du hast gemietet, was angeboten war - incl. kaltem WC.

    Gefällt dir das nicht mehr, kannst du, sofern in deinem Gewerbemietvertrag keine anderen Fristen vereinbart sind, mit Dreimonatsfrist kündigen.

    Die Kündigung wäre erst mit Zugang bis zum 3. Werktag zum übernächsten Monatsletzen wirksam ausgesprochen - kannst du den fristgerechten Zugang des ersten Kündigungsschreibens nicht nachweisen (Sendungszustellungsnachweis bei Einwurfeinschreiben), gilt eben hilfsweise die nächste Kündigungsfrist.

    Ist deine heutige Kündigung immer noch einfach so, nicht per Einwurfeinschreiben versendet, wirst einen kalten Herbst erleben.

    Falls du es jetzt denn mal richtig machst, wäre (sofern vertraglich zulässig) am 31.07. dein letzter Auszugstermin - oder eben Zahlungstermin, wenn du vorher ausziehst.

    G imager761

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    Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
    Antwort von danitom danitom

    Kündigung hättest Du mal besser per Einschreiben gemacht. Wie willst Du beweisen, dass due sie eingeworfen hast?

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    Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Du musst die Kundigungsfrist einhalten, wenn Du vorher nichts schriflich angemahnt hast.

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    Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
    Antwort von Terezza Terezza

    Die 3-Monatregel gilt nur für Wohnraum. wen du ein Büro zu gewerblichen Zwecken gemietet hast, kannst du auch kündigen - nix 3-Monatsregel

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Kuendigung/Gewerberaum.html

    schau mal hier rein, da gibts auch Infos zur außerordentlichen Kündigung.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Hättest du auch mal lesen können, besonders den Abschnitt über Kündigungsfristen.

    0 Ahnung aber 10 Punkte machen und das Gegenteil dessen behaupten, was man verlinkt hat und inhaltlich nicht im Mindesten auf den Fall anwendbar der Fragestellerin weiter hilft.

    G imager 761

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Den Mietvertrag hast du gerade vorliegen oder was berechtigt dich zu der kühnen Behauptung? Gewerbemietverträge sind sogar eher langfristig ausgelegt :-O

    Die Kündigungsfristen sind vertraglich frei vereinbar. Fehlt es daran, gilt die gesetzliche Regelung des § 580 a (2) BGB, wonach bei Geschäftsräumen die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals zulässig ist.

    G imager761

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    Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
    Antwort von Urwaldschmiede Urwaldschmiede

    Der Zustand des Hauses war dir vor Mietbeginn bekannt. Sofern die Sanierung nicht schriftlich festgehalten wurde, bleibt dir nur der Weg über die normale Kündigung. Am besten per Einschreiben.

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    Eigentümer vom Hausverkauf übezeugen
    Antwort von Depart33 Depart33

    Hingehen und fragen was er mit dem Haus vorhat. Vielleicht gehört es einer Erbengemeinschaft - dann wird es eh mehr als schwierig; vielleicht will er warten bis die Preise nach oben knallen; vielleicht aber auch eigene Pläne für nen Umbau etc. Ein Nein ist eben ein Nein!

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    Was kostet das Haus??
    Antwort von Depart33 Depart33

    Hausverkauf ist in Deutschland nur mit einem Notar möglich d. h. du kannst sowas nicht mal eben ersteigern. Solche Anzeigen sind lediglich "Anzeigen" und nichts anderes. Wahrscheinlich musst du nicht einmal den Inseratspreis bezahlen, sondern dieser wurde nur angesetzt um "Kunden" zu locken.

    Laut Anzeigeninhalt geht es um eine Info was für Häuser über diese Firma gebaut werden (Fertigbauhaus). An dem Finanzierungsbeispiel in der Anzeige kannst du den eigentlichen Preis schon einschätzen - dieser liegt bei mindestens 125.000 Euro.

    Viel Glück

    PS Immer dran denken, wer so seine Kunden bewerben muss, scheint nicht viel Erfolg auf dem Markt zu haben.

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    Leerstehendes Haus, wo kann ich Nachfragen, wem das Haus gehört bzw. ob es zum Verkauf frei ist??
    Antwort von abibremer abibremer

    am einfachsten befragst du erstmal die ältesten dorfbewohner und nachbarn, die wissen meistens ziemlich genau, was es mit leerstehenden häusern auf sich hat. wenn von denen niemand weiß, wer einen schlüssel, bzw. eigentum an der hütte hat, gehst du zum zuständigen gemeindeamt (ordnungsamt) und fragst da mal nach.

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    Leerstehendes Haus, wo kann ich Nachfragen, wem das Haus gehört bzw. ob es zum Verkauf frei ist??
    Antwort von Immotom Immotom

    Ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen:

    1. Am Haus klingeln bzw. Nachbarn fragen wer der Eigentümer ist
    2. Bürgermeister ansprechen
    3. Persönlichen Brief schreiben und in den Briefkasten werfen
    4. Einsicht Grundbuch, wenn bis dato erfolglos

    Wenn Du dann mit dem Eigentümer Kontakt hast und der auch verkaufen will, und der Preis halbwegs realistisch ist kannst und solltest Du einen Gutachter beauftragen.

    Viel Erfolg

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