Genau deshalb läßt die Bank ja eine Grundschuld im Grundbuch eintragen, damit sie erst einmal ihren Kredit zurück gezahlt bekommt, sobald das Haus verkauft wird. Der Eigentümer kommt an das Geld also gar nicht erst heran.
Immobilie - neue und gute Antworten
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1ImmobilienerkaufAntwort von
ronchifocusronchifocus
Ohne wissen des Kreditgebers[Bank} ist ein Verkauf sowieso nicht möglich,denn die Bank steht im Grundbuch- Du musst in jedem Fall mit dem Geldgeber Rücksprache halten.
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0ImmobilienerkaufAntwort von
Alexandra2704Alexandra2704
NEIN, kannst Du nicht! Ließ Dir das Kleingedruckte des Kreditvertrages durch. Ansonsten "michinef" Antwort
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0ImmobilienerkaufAntwort von
michinefmichinef
Der Kreditgeber ist mit ziemlicher Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Dann geht das nicht.
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0Spekulations SteuerAntwort von
SchorgeSchorge
Beim Verkauf fällt die Steuer an, allerdings nicht, wenn das Objekt länger als 10 Jahre in Deinem Besitz ist.
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0Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?Antwort von
KinnearKinnear
Hallo,
vergiß mal was du hier gelesen hast, denn hier hat jeder Recht und jeder Unrecht.... Denn keiner kennt deinen Mietvertrag!!! Und da du ein Gewerbemietvertrag hast, ist alles darin geregelt und erlaubt, es sei denn es verstößt gegen das Wirtschaftstrafgesetz o.ä. Also, ohne deinen Mietvertrag zu kennen, kann dir NIEMAND hier eine verbindliche Antwort gebeb!!!
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0Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?Antwort von
PadriPadri
Nein, das sind alle keine Gründe für eine fristlose Kündigung. Sie müssen die Kündidungsfrist einhalten. Wann ein Eigentümer sein Haus "macht" bestimmt er ganz allein.
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1Gemeinschaftseigentum an einer ETWAntwort von
Katrin712 Eigentlich müsste es in den Verträgen stehen, wer wie viel ANteil vom Keller besitz, mit dem Grundstück ist das ja auch so. Ich würde die gesamten Unterlagen nochmal danach durchsehen. Aber generell würde ich auch davon ausgehen, dass bei zwei EIgentümern die Flächen aufgeteilt werden und jeder den gleichen Teil an Fläche zur Verfügung bekommt. So müsste der andere Eigentümer die Flächen räumen, die euch gehören.
Kommentar von
zigarillopeter Hallo Katrin712, zunächst vielen Dank für Ihren Hinweis. Es ist so, daß für die "Allgemeinräume" in der Tat das Verhältnis 50/50 gilt. Insofern war Ihr Hinweis korrekt. Vielen Dank ! zigarillopeterle
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0was gilt es zu beachten, wenn man sich ein einfamilienhaus kaufen möchte, welches verkauft wird?Antwort von
Katrin712 Hallo, einen Gutachter würde ich beim zweiten Termin auf jeden Fall auch mitnehmen. Aber ich würde bei ersten Termin schon genau nach z.Bsp. Schimmel schauen, gerade im Bad in der Nähe des Fensters (wenn es eins gibt) und im Schlafzimmer hinter dem Kleiderschrank, wenn möglich. Außerdem würde ich im Bad und weiteren Zimmern den Rolladen mal runter machen, wegen dem Rolladengurt, der zeigt dir auch ob Feuchtigkeit im Raum ist. Habe diese Erfahrung auch schon gemacht, aber in einer Mietwohnung.
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0Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?Antwort von
meister61meister61
Es handelt sich bei ihnen um einen Gewerbemietvertrag, für den das Mietrecht nicht gilt. Hier gilt das Zivilrecht. Also alles das, was zu diesem Thema in Ihrem Mietvertrag steht gilt. nicht mehr und nicht weniger.Wenn dazu nichts in Ihrem Mietvertrag steht, dann gilt das BGB. Aber eben nicht die Paragraphen zum Mietrecht. Dennoch müssen Sie Ihren Vermieter zunächst schriftlich mit Nachweis auffordern, den Mangel zu beseitigen. Wir müssen ihm eine Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist er in Verzug und dann können Sie kündigen.
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0was gilt es zu beachten, wenn man sich ein einfamilienhaus kaufen möchte, welches verkauft wird?Antwort von
spike42spike42
Wenn Dir das Haus nach der ersten Besichtigung gefällt. Mache einen zweiten Termin und bring einen Gutachtet mit. Das kostet zwar recht viel Geld, aber ich würde NIE ein Haus ohne Gutachten kaufen.
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3Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?
Nicht eingehaltene Versprechen sind kein Kündigungsgrund. Du hast gemietet, was angeboten war - incl. kaltem WC.
Gefällt dir das nicht mehr, kannst du, sofern in deinem Gewerbemietvertrag keine anderen Fristen vereinbart sind, mit Dreimonatsfrist kündigen.
Die Kündigung wäre erst mit Zugang bis zum 3. Werktag zum übernächsten Monatsletzen wirksam ausgesprochen - kannst du den fristgerechten Zugang des ersten Kündigungsschreibens nicht nachweisen (Sendungszustellungsnachweis bei Einwurfeinschreiben), gilt eben hilfsweise die nächste Kündigungsfrist.
Ist deine heutige Kündigung immer noch einfach so, nicht per Einwurfeinschreiben versendet, wirst einen kalten Herbst erleben.
Falls du es jetzt denn mal richtig machst, wäre (sofern vertraglich zulässig) am 31.07. dein letzter Auszugstermin - oder eben Zahlungstermin, wenn du vorher ausziehst.
G imager761
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0Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?Antwort von
danitomdanitom
Kündigung hättest Du mal besser per Einschreiben gemacht. Wie willst Du beweisen, dass due sie eingeworfen hast?
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0Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?Antwort von
Uschi2011Uschi2011
Du musst die Kundigungsfrist einhalten, wenn Du vorher nichts schriflich angemahnt hast.
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0Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?Antwort von
TerezzaTerezza
Die 3-Monatregel gilt nur für Wohnraum. wen du ein Büro zu gewerblichen Zwecken gemietet hast, kannst du auch kündigen - nix 3-Monatsregel
Kommentar von
TerezzaTerezza http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietrecht/Kuendigung/Gewerberaum.html
schau mal hier rein, da gibts auch Infos zur außerordentlichen Kündigung.
Kommentar von
imager761imager761 Hättest du auch mal lesen können, besonders den Abschnitt über Kündigungsfristen.
0 Ahnung aber 10 Punkte machen und das Gegenteil dessen behaupten, was man verlinkt hat und inhaltlich nicht im Mindesten auf den Fall anwendbar der Fragestellerin weiter hilft.
G imager 761
Kommentar von
imager761imager761 Den Mietvertrag hast du gerade vorliegen oder was berechtigt dich zu der kühnen Behauptung? Gewerbemietverträge sind sogar eher langfristig ausgelegt :-O
Die Kündigungsfristen sind vertraglich frei vereinbar. Fehlt es daran, gilt die gesetzliche Regelung des § 580 a (2) BGB, wonach bei Geschäftsräumen die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals zulässig ist.
G imager761
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2Fristlose Kündigung als Mieter? Reichen meine Gründe?Antwort von
UrwaldschmiedeUrwaldschmiede
Der Zustand des Hauses war dir vor Mietbeginn bekannt. Sofern die Sanierung nicht schriftlich festgehalten wurde, bleibt dir nur der Weg über die normale Kündigung. Am besten per Einschreiben.
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0Eigentümer vom Hausverkauf übezeugenAntwort von
Depart33Depart33
Hingehen und fragen was er mit dem Haus vorhat. Vielleicht gehört es einer Erbengemeinschaft - dann wird es eh mehr als schwierig; vielleicht will er warten bis die Preise nach oben knallen; vielleicht aber auch eigene Pläne für nen Umbau etc. Ein Nein ist eben ein Nein!
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0Was kostet das Haus??Antwort von
Depart33Depart33
Hausverkauf ist in Deutschland nur mit einem Notar möglich d. h. du kannst sowas nicht mal eben ersteigern. Solche Anzeigen sind lediglich "Anzeigen" und nichts anderes. Wahrscheinlich musst du nicht einmal den Inseratspreis bezahlen, sondern dieser wurde nur angesetzt um "Kunden" zu locken.
Laut Anzeigeninhalt geht es um eine Info was für Häuser über diese Firma gebaut werden (Fertigbauhaus). An dem Finanzierungsbeispiel in der Anzeige kannst du den eigentlichen Preis schon einschätzen - dieser liegt bei mindestens 125.000 Euro.
Viel Glück
PS Immer dran denken, wer so seine Kunden bewerben muss, scheint nicht viel Erfolg auf dem Markt zu haben.
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0Leerstehendes Haus, wo kann ich Nachfragen, wem das Haus gehört bzw. ob es zum Verkauf frei ist??Antwort von
abibremerabibremer
am einfachsten befragst du erstmal die ältesten dorfbewohner und nachbarn, die wissen meistens ziemlich genau, was es mit leerstehenden häusern auf sich hat. wenn von denen niemand weiß, wer einen schlüssel, bzw. eigentum an der hütte hat, gehst du zum zuständigen gemeindeamt (ordnungsamt) und fragst da mal nach.
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1Leerstehendes Haus, wo kann ich Nachfragen, wem das Haus gehört bzw. ob es zum Verkauf frei ist??Antwort von
ImmotomImmotom
Ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen:
- Am Haus klingeln bzw. Nachbarn fragen wer der Eigentümer ist
- Bürgermeister ansprechen
- Persönlichen Brief schreiben und in den Briefkasten werfen
- Einsicht Grundbuch, wenn bis dato erfolglos
Wenn Du dann mit dem Eigentümer Kontakt hast und der auch verkaufen will, und der Preis halbwegs realistisch ist kannst und solltest Du einen Gutachter beauftragen.
Viel Erfolg
ja, ist mehr wie 10 J. und Danke für dein Antwort :)