IHK - neue und gute Antworten

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    Hat jemand eine Idee für den Inhalt einer Lehrunterweisung für den AdA-Schein?
    Antwort von RosenstrauchM RosenstrauchM

    Ich habe eine Präsentation gemacht. Meine Wahl fiel auf den Ausbildungsberuf Fachangestellter bzw. Fachangestellte für Bürokommunikation. Da habe ich die Erstellung eines Serienbriefes unterwiesen.

    Unser Seminarleiter hat damals die 4-Stufen-Methode empfohlen. Die habe ich dann auch übernommen.

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    Hat jemand eine Idee für den Inhalt einer Lehrunterweisung für den AdA-Schein?
    Antwort von DatSchoof DatSchoof

    Ich habe den Ausbilderschein auch gemacht und ebenfalls im kaufmännischen Bereich. Ich habe mich für die Variante entschieden einen Auszubildenen mit zur Prüfung zu nehmen und eine Ausbildungssituation nach zu stellen. Bei mir ging es um das Anlegen einer neuen Kundenmappe. Andere Themen: Bearbeitung Eingangsrechnung, Verteilung Briefpost, Erstellung eines Geschäftsbriefs, Vorbereitung eines Meetings.

    Wichtig ist, dass Du die Punkte beachtest, die in den Vorbereitungskursen und -büchern benannt sind. Danach wirst Du am Ende der Prüfung ordentlich ausgefragt.

    Wünsche Dir viel Erfolg!

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von Apatchi12121 Apatchi12121

    Danke schon mal für die zahlreichen Antworten , also ich bin volljährig , schon lange aus der probezeit raus , ich werde nun wohl erstmal arbeiten gegen und wie von den meisten vorgeschlagen nach was anderes suchen und wenn es hart auf hart kommt kann ich die Rechtsschutz von meinem Vater in Anspruch nehmen , mal sehen ob heute noch was passiert hoffe mal nicht , und es ist kein kleiner betrieb sondern schon großer ;-)

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Dein Arbeitgeber Verstößt gegen alle Ausbilder Pflichten.Aber Tröste dich Solche Idioten gab es Schon Immer.Du schreibst leider deinen Beruf nicht dabei.Dein Lehrvertrag ist ja Eingetragen.Gehe dort hin und sprich mit der Zuständigen Kraft,aber den von ganz Oben.erkläre es Ihm.Er wird dafür sorgen das du eine neue stelle bekommst.Wird Dir Möglichkeiten aufzeigen wo Du weiter Machen kannst.Ich hatte auch son Chef.

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von zensoria zensoria

    Natürlich ist das Vorgehen deines Arbeitgebers nicht OK. Aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass es ein kleiner Betrieb ist. Stell dir mal vor, du hast 4 Handwerker, davon sind immer 2 auf einer Baustelle. Ein "richtiger" und ein Lehrling. Nun fällt einer in dem ersten halben Jahr gefühlt 1/4 davon aus. Das kann einen Betrieb an den Rande des Ruin führen. Neben den Zahlungen an dich (Lohn) entstehen ja auch Verzögerungen, der "übrige" kann nicht richtig arbeiten, weil manche Sachen brauchen eben 4 statt 2 Hände, u.s.w. ... also wahrscheinlich hat ihn deine Krankheit paar 1000 Euro gekostet, die ihn selber ziemlich an den Rand des Ruin getrieben haben. (Oder ähnlich, keine Ahnung in welchem Bereich du bist)

    Ich will dir jetzt keine Vorwürfe machen, denn natürlich ist es NICHT deine Schuld und schon gar nicht dein Wunsch, dass du krank wurdest. Aber ich will das Verständnis für deinen Chef herstellen.

    Jetzt musste er erst mal Dampf ablassen und seinen Ärger loswerden.

    Ich würde vorschlagen, geh morgen noch mal zu ihm, zeige Verständnis (erwähne ruhig, dass deine Krankheit wahrscheinlich ziemlich schlecht in den Plan gepasst hat) und probiere ihm zu zeigen, dass Du den Betrieb eigentlich magst und dem garantiert nicht vorsätzlich Schaden würdest. Vielleicht kommt er dann schon in eine bessere Stimmung und ihr findet einen gemeinsammen Nenner.

    Einen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn der wirklich Fakten schaffen will. Also wenn du was schriftliches hast. So ein Anwalt ist nicht umsonst, dein Chef bessert seine Stimmung bestimmt nicht, wenn du einen Anwalt gegen ihn einschaltest (klar bist du im Recht, aber selbst wenn du die Klage gewinnst, wird er dann sein Recht voll ausnutzen, z.B. dich für die miesesten Jobs einteilen.... also unter dem Strich hast du dann auch nichts gewonnen)

    Verständnis und vernünftige Gespräche bringen meist mehr, als irgendwelche Paragraphenvertreter. Wobei ich bei "Verständnis" meine, dass du deinem Chef zwar zeigst, dass du seine Situation nachvollziehen kannst, aber natürlich trotzdem in deinen Bedürfnissen nicht (zumindest nicht übermäßig) nachgibst. 1 Stunde pro Tag mehr geht gar nicht, aber wenn alle halbe Jahr mal eine Messe am Samstag ist, dann finde ich, kann man das schon machen.

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von Poserin Poserin

    Also: Bist du noch in der Probezeit und wie alt bist du?

    Also dein Chef kann dich nicht einfach so kündigen aus einem einfachen Grund. (Nur wegen Diebstahl, beleidigung oder sonstige wichtige Gründe.

    Ein Krankenschein ist ein Krankenschein, da hat der Chef rein gar nichts zu sagen. Und nach 6 Wochen hätte ein Teil die krankenkasse sowieso bezahlt.

    Du musst Urlaub kriegen, er steht auf deinen Ausbildungsvertrag. Wenn du keinen kriegst, macht dein Chef sich strafbar.

    Du darfst keine überstunden machen, wenn du noch minderjährig bist. Ansonsten müssen überstunden bezahlt werden und binnen 4 wochen ausgeglichen werden.

    Dein Chef ist kein guter Chef, er macht sich in fast allen sachen strafbar und das wird teuer für ihn. Im schlimmsten fall kann er den Betrieb dicht machen. Ruf die IHK an, erzähl ihnen das, die werden den mal einen besuch abstatten und such dir am besten noch einen anwalt. an deiner stelle würde ich aber auch überlegen, den betrieb zu wechseln.

    Alles Gute!

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von negtar negtar

    Geh auf jeden Fall auch zu der Kammer, die zu dir gehört. Also IHK oder so und melde denen das. Denn die können die im Ernstfall auch helfen und dir helfen ein anderes Unternehmen zu finden.

    Das ist wirklich nicht richtig was dein Chef macht. Denn wenn man krank ist, ist man nun mal krank. Erstens, geht es um deine Gesundheit, wenn du krank bist und Zuhause bleibst und zweitens werden ja auch die andern Mitarbeiter angesteckt, wenn du arbeiten kommst.

    Wehr dich auf jeden FAll dagegen und hol dir Hilfe!

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von Socat5 Socat5

    Ich schließe mich den anderen an, er kann nicht durchziehen was er da von sich gegeben hat. Aber verdammt - ich kann ihn verstehen!

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von Solaris3 Solaris3

    Dein Arbeitgeber hat wohl n Vogel? sorry... Lass dir nichts gefallen, mach du ordentlich deine Arbeit und lass dir nichts anhängen. Dein Arbeitgeber hat einen Ausbildungsauftrag den er zu erfüllen hat genauso wie du deinen auch. Klar ist das mit der Krankheit für beide Seiten eine dumme Situation aber du bist schließlich "noch" keine vollwertige Arbeitskraft, sondern in der Ausbildung..eigentlich nur dumm für dich gelaufen, da du in der Zeit nichts "lernen" konntest. Es besteht die Möglichkeit die Ausbildungsfirma zu wechseln, darum solltest du dich vielleicht bemühen....Viel Glück

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von Tauzieherin Tauzieherin

    Ich kann nur sagen ein Fall fürs Arbeitsgericht!!! Du musst sofort zum Anwalt und gegen die Kündigung klagen.Das Recht ist auf Deiner Seite!!!Mach Dir keine Sorgen ABER handel schnell!! LG tauzieherin ;o)

    Kommentar von zensoria zensoriazensoria

    Bist du Anwältin und machst Werbung für deinen Job?

    Es gibt 1000 außergerichtliche Wege....

    Kommentar von Tauzieherin TauzieherinTauzieherin

    Bei dieser Situation wohl kaum!!!

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von ihelpuh ihelpuh

    wie du swchon sagst das verhalten deines cheffes ist unverantwortlich.

    wenn sich dies bewahrheitet kannst du zum anwalt gehen. erdraf dich keine std länger arbeiten lassen und muss dich dich zu zwischenprüfung anmelden.

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von Hanskrampf Hanskrampf

    Er ist sauer. Er kann dich auch abmahnen, wenn du etwas wirklich schwerwiegendes begehst, aber nicht, wenn du Fehler machst, immerhin lernst du.

    Schaden entsteht im wohl kaum, wenn du so lange krank bist, ist das auch von der Krankenkasse abgesichert.

    Urlaub darfst du trotzdem nehmen. Einfach so zum zweiten Lehrjahr rauswerfen darf er dich nicht, dazu müsste du schon stehlen/dich prügeln/etc.

    Und zur Zwischenprüfung muss er dich erst im zweiten Lehrjahr anmelden.

    Lass ihn sich beruhigen. Sollte er irgendeine seiner Drohungen wahr machen, verklagen. Dann hat er seinen Schaden.

    Kommentar von pornosteffi pornosteffipornosteffi

    einfaach erst einmal abwarten... beruhigen lassen...und dann nochmal das gespräch mit ihm suchen. urlaub steht dir zu. du warst krank.

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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von CarisAdnavi CarisAdnavi

    Du brauchst dringend rechtliche Beratung:

    http://azubi-coach.com/azubi-beratung.html

    Sprich mi Deinen Eltern wenn möglich.

    Kommentar von CarisAdnavi CarisAdnaviCarisAdnavi
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    Krank in der Ausbildung und nun das ...
    Antwort von Monsmaker Monsmaker

    Bist du noch in der Probezeit?

    Wenn nicht dann kann er dich nicht einfach so kündigen. Geh zum Anwalt

    Kommentar von CarisAdnavi CarisAdnaviCarisAdnavi

    Anwalt? Ich weiß nicht ob er Prozesskostenhilfe bekommt. Denn sonst wäre das zu kostspielig.

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    Was genau ist eine Referenzanalyse?
    Antwort von Black03 Black03

    Danke Gramps, die zweite Antwort von dir ist das was ich gesucht habe:) is ne Zwischenprüfung für FISI:)

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    Was genau ist eine Referenzanalyse?
    Antwort von Gramps Gramps

    Dazu müsstest Du noch verraten, in welchem Fach die Zwiswchenprüfung ist, weil es für die genaue Bedeutung von R. auf den Zusammenhang ankommt. Ganz allgemein gesagt ist "Referenz" etwas, worauf Du Dich beziehst, z.B. bei Bewerbungsunterlagen ist die "Referenz" eine Art Empfehlung, auf die Du Dich beziehst.

    Im Zusammenhang mit Organisation kann man mit "Referenzmodellen" arbeiten; das ist dann ein Modell dafür, wie es sein könnte oder sollte. Wenn man dann systematisch den eigenen Ist-.Zustand mit diesem Bezugsmodell vergleicht, nennt man das Referenzanalyse.

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    Handelsfachwirt? Schon jetzt oder erst in zwei Jahren?
    Antwort von SGD SGD

    Hallo FrauKafka1,

    wenn Deine Ausbildung über drei Jahre ging, reicht ein Jahr Berufserfahrung aus. Die geforderten Voraussetzungen benötigst Du erst zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und nicht schon zu Beginn der Weiterbildung. Wenn Du also weiterhin in diesem Beruf tätig bist, kannst Du mit dem Lehrgang starten.

    Schöne Grüße

    Evelyn Tarabekos vom SGD-Kundenservice

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    Handelsfachwirt? Schon jetzt oder erst in zwei Jahren?
    Antwort von Gramps Gramps

    Der entscheidende Punkt ist, dass die genannten unterschiedlichen Anforderungen an die Berufserfahrung aus der Prüfungsordnung für Handelsfachwirte stammen. Das bedeutet: es handelt sich um die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung! Wann Du die Vorbereitung oder einen Kurs beginnst ist dabei ohne Bedeutung. Es muss zum Zeitpunkt der Prüfung selbst die Voraussetzung gegeben sein.

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    Job/Karriere bei der IHK
    Antwort von Macsis Macsis

    Hi Purzelmaus,

    mit dem Abschluss der Weiterbidlung zur Hotelbetriebswirtin wirst Du einen Abschluss bekommen, der Dich für viele andere Jobs auch qualifiziert, wenn Du bereit bist, Dein Wissen fortlaufend zu erhöhen - weiter zu lernen. Mit Deiner Berufserfahrung bist Du vor allem deshalb für Unternehmen interessant, weil Du Dich schon mal in "nicht ganz so normalen Arbeitszeiten" befunden hast. Der Berufsbildungsberater ist sicherlich ein interessanter Job, aber ich bin nicht ganz sicher, ob dazu eine Ausbildung zzgl. Hotelbetriebswirtin reicht.

    Wäre es für Dich denkbar, bei der IHK auch zunächst im Bereich Tagungen, Organisation anzufangen. Manche IHK's haben dafür auch einen eigenen Bereich und da würdest Du mit Deiner Ausbildung passen. Und "von innen - also ais der IHK" lässt es sich vielleicht auch leichter an den "Ausbildungsberater" kommen. Viele Grüße Macsis

    Kommentar von Purzelmaus84 Purzelmaus84

    Hallo Macsis,

    vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ja, es wäre durchaus denkbar, erstmal im Tagungsbereich der IHK anzufangen, warum nicht?! Ich habe dafür zumindest schon mal die Vorkenntnisse. Traurig wäre nur, wenn es dann nicht mehr weiter voran ginge, denn "nur" im Tagungs- und Seminarbereich möchte ich natürlich nicht arbeiten, sonst hätte ich mir meine Weiterbildung sparen können. Aber für einen Einstieg wäre es sicher eine gute Sache, um erstmal dort reinzuschnuppern :-)

    Meinst du denn es gäbe evtl. noch eine andere Alternative für mich dort? Scheinst dich ja schon ein wenig auszukennen.

    Liebe Grüße, Purzelmaus

    Kommentar von Macsis MacsisMacsis

    Hallo Purzelmaus,

    ich selbst bin ausgebildeter Hotelkaufmann, habe dann zwei Studiengänge oben drauf gesetzt und bin dannüber das Event-Management in ganz verschiedene Poisitionen gekommen. Meine Ausbidlungskollegen sind u. a. später als Assistentin der Geschäftsführung, im Bereich Hotelimmobilien, Manager eines Freizeitbades oder im Bereich Vertrieb bespiielsweise für das Thema "Reinigung von Hotelwäsche" gelandet.

    Mein Tipp in Sachen "Tagungsbereich" und IHK war nur ein Ansatz, wie man sich eventuell selbst in anderen Unternehmen und dann später auch in anderen Tätigkeiten weiter entwickeln kann. Aus meiner Erfahrung heraus kan ich sagen, dass ich aufgrund der Ausbildung zum Hotelkaufmann sehr oft im Gespräch war, weil man bei jemanden aus dem Hotel- und Gaststättenmanagement davon ausgeht, dass der arbeiten und zwar auch mal mehr als 8 Stunden an einem Tag.

    Auf Dich bezogen könnte das heißen, dass Du natürlich nicht nur bei der IHk suchen könntest. Überall da, wo es auch Bereich gibt, die Berührungspunkte mit Tätigkeiten in der Hotellerie bestehen. im Empfang beispielsweise von großen Konzernen.. Übrigens auch in der Wirtschaftsförderung oder im Rathaus gibt es einen Ansprechpartner für das Tagungsgeschäft.

    Die Sache mit dem Ausbildungsberater will ich Dir auch nich ausreden. Es wäre nur schade, wenn Du Deine jetzige Ausbidlung noch ein wenig nutzt. Wenn Du versuchst, direkt in den Ausbildungsberater zu wechseln, was ja durchaus aus möglich wäre, dann sieht es nach außen so aus, als ob Du unbedingt aus dem Hitelfach raus willst - und das kurz, nachdem Du mit dem Betriebswirt fertig geworden bist. - Das wirkt dann so ein bisschen wie Umschulung, weil Dir das Hotelfach doch nicht gefällt oder Dir die Arbeitszeiten nicht gefallen oder die Verdienstmöglichkeiten. Ich kenn das ja auch und meine ehemaligen Hotelkaufmannskollegen auch. Du sihest ja, wie die sich entwickelt haben und das kannst Du auch schaffen. Die Frage ist nur, ob Du Dich einer anderen Funktion zunächst annäherst oder ob Du doch einen "harten Wechsel" in einen anderen Job willst Bei dem sofortigen Jobwechsel sehe ich die Gefahr, dass Du in Konkurrenz stehst mit Leuten, deren Ausbildung vielleicht direkter zum Ausblidungsberater führen. Im Übrigen kann ich hier auch nur Tips für das Berufsleben geben, weil ich schon recht viele andere Jobs in unterschiedlichsten Unternehmen gemacht habe. Das wirst Du auch schaffen, aber ich würde Dir das in "kleinen Häppchen" wie oben beschrieben empfehlen. Viel Grüße Macsis

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    Handelsfachwirt? Schon jetzt oder erst in zwei Jahren?
    Antwort von CapNRW CapNRW

    wenn du anschliessend noch ein jahr in deinem beruf gearbeitet hast, dann unter erstere....

    Kommentar von FrauKafka1 FrauKafka1

    ich habe die Prüfung letztes Jahr im Juli gehabt, heißt das, dass ich erst dieses Jahr im Juli damit anfangen könnte? Oder geht das auch schon früher?

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