Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Frag doch beim Ordnungsamt einfach nach, aber um Deine Frage zu beantworten - JA (gesetzlich verankert - zumindestens in Großstädte)
Im Gesetz nicht, aber in vielen Verordnungen von Städten und Gemeinden.
Ja definitiv!!! Ohne Leine - Bußgeld! Es gibt aber Orte (bei der Stadt nachzufragen) wo Hunde ohne Leine laufen dürfen...

jaaaaa
neinnnn

Kaninchen brauchen rund um die Uhr ein absolut sicheres Gehege, das zu allen Seiten zu ist. Dann wäre so etwas nicht passiert. :-( Die größeren Feinde sind allerdings Marder, aber auch Katzen und Greifvögel können gefährlich werden. http://www.sweetrabbits.de/f101/dyn.html?x=1991497632&_TID=10382
Bitte kümmer Dich auch schnellstmöglich um einen neuen Freund für Dein Kaninchen, etwa gleichalt und vom anderen Geschlecht.

Die Tierhalterhaftung ist verschuldensunabhängig, hat also ihren Grund in der spezifischen Tiergefahr, die dann zum tragen kommt, wenn das Tier unberechenbar reagiert. Grundsätzlich haftet also der Halter; in diesem Fall könnte es aber durchaus durch das offene Gartentor zu einem Mitverschulden des Fragestellers gekommen sein;

Sie muss die gesamten Kosten tragen. Normale Menschen haben eine Hundehaftpflicht.

Die Haftpflichtvers. des Hundebesitzers oder der Besitzer selber muss für den kompletten Schaden, den sein Hund angerichtet hat zahlen.

wahrscheinlich müssen die hundehalter alles bezahlen. wobei ein tier rechtlich eine sache ist und der "zeitwert" eines kaninchens deutlich unter 250,- euro liegen wird. sozusagen ein totalschaden, da wird dann eventuell nur der wiederbeschaffungspreis bezahlt.

der hundebesitzer ist dafür voll und ganz haftbar. ist auch bestimmt mit einer hundehaftpflicht versichert
Im grunde genommen denke ich das auch, aber macht es einen Unterschied, weil unser Gartentor offen war?
ne - wenn deine Kinder auf einer öffentlichen Wiese spielen und ein Hund kommt und packt sie, bist du auch nicht mitschuld, weil du kurz ein Eis geholt hat, sondern auch nur der Hundehalter
bulli66 am 17. November 2008 18:27 nein, ist ja auch mit offenen gartentor privatgrundstück