Hallo,
wir haben vor ca. 2 Jahren ein Sommel-Haus gebaut. Im Großen und Ganzen sind wir zu frieden. Allerdings gibt es ein paar Punkte, die - ich sage mal - nicht optimal "gelöst bzw. ausgeführt" wurden. Aber immo arbeitet Stommel daran diese Punkte zu verbessern. Daher möchte ich diese hier nicht näher spezifizieren. Das Gesamtfazit ist dennoch zufriedenstellend.
Zur Planung: bei Stommel kann man machen, was man will. Mit oder ohne eigenen Architekten. Man muss es am Ende nur bezahlen. ;)
Zur Beratung: im Nachhinein ist man immer schlauer. Jetzt hätte ich Dinge anders gemacht/ausgeführt. D.h. in manchen Punkten bin ich nicht optimal und umfassend beraten worden.
Der Bau ging m. E. relativ stressfrei über die Bühne. Ich habe alles geprüft. Und ein paar Sachen waren auch nicht wie geplant ausgeführt. Diesen wurden aber korrigert. Mit der Bauleitung/Ansprechpartner waren wir sehr zufrieden.
Der Wohlfühlfaktor ist hoch. Hängt aber aber sicher stark von der individuellen Ausführung/Aufteilung ab. Wenn es draußen heiß wird, wird es drinnen auch irgend wann heiß - alles eine Frage der Sonneneinstrahlung und Beschattung und Lüftungsmöglichkeiten. (hier haben wir ein Manko, denn wir haben einen offenen Dachstuhl, in dem sich im Sommer die Wärme sammelt, weil wir keine Lüftungsmöglichkeit in der "obersten Spitze" haben.)
So hoffe etwas weiter geholfen zuhaben. Viel Spaß beim Projekt!
Achja glaube nicht alles, was in den Prospekten, auf den Webseiten seht oder in "unabhängigen" Befragungen heraus kommt!!
in NRW bis zu 30 Kubikmeter Bruttoinhalt gehemigungsfrei:
§ 65 (Fn 16,10) Genehmigungsfreie Vorhaben § 65 (Fn 16, 10) Genehmigungsfreie Vorhaben (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
Gebäude
Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,
Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,
Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen,
Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
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Danke.
Ich wohne in Hessen. Ich frage mal beim Bauamt nach wieviel es hier ist.