Folgen des Reichstagsbrands: Die Reichstagsbrandverordnung als "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (nach Art. 48 der Weimarer Verfassung) führte zur Aufhebung der Grundrechte. Die Nationalsozialisten verbreiteten per Propaganda, dass die KPD bzw. Kommunisten allgemein Schuld amReichstagsbrand waren. --> Weil Kommunisten scheinbar die Brandstifter waren, wurde die KPD verboten und die Kommunisten verfolgt, und das legal, weil man ja nach der Reichstagsbrandverordnung "Volk und Staat schützen wollte", außerdem konnten sich die Verfolgten wegen der aufgehobenen Grundrechte nicht mehr wehren oder Einspruch erheben. Diese Grundrechte wurden bis 1945 nicht mehr hergestellt, was die Menschenverfolgung und -ermordung scheinbar rechtfertigte! Durch Propaganda gegen KPD und SPD (besonders nach Reichstagsbrand) konnte die NSDAP in den Wahlen am 5. März mit 44% als eindeutige Wahlsieger hervorgehen und mit anderen Rechtsparteien die absolute Mehrheit für die antidemokratische faschistische Rechte bilden. Nur diese Mehrheit ermöglichte schließlich den Erlass des "Ermächtigungsgesetzes", womit die Exekutive und Legislative gleichgeschaltet wurden (Parlament indirekt abgeschafft) und somit die Demokratie (zum Teil). Mit dem Verbot der SPD im Juni 1933 und der Auflösung der restlichen Parteien im Juli, war die NSDAP zur alleinigen Partei geworden, was mit dem Gesetz "gegen Neubildung der Parteien" zementiert wurde. Auch spielte die Reichstagsbrandverordnung bei der Gleichschaltung der Länder eine wichtige Rolle: In Ländern wo NSDAP nicht an der Regierung war, provozieren Nationalsozialisten Unruhen durch gewaltsame Aktionen auf Straße und Besetzung von Verwaltungsgebäuden und Rathäusern. „Zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ (Berufung auf Reichstagsbrandverordnung wurde der Reichsrehgierung erlaubt in Rechte der Länder einzugreifen. Folgen: Landesregierungen wurden abgesetzt, Spitzenvertreter der NSDAP oder SA wurden eingesetzt...mit dem "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" (30. Januar 1934) wurden die Länderparlamente aufgehoben und somit das Ziel erreicht: Föderalismus durch Zentralismus ersetzt.
Das Ermächtigungsgesetz hatte zur Folge dass das Parlament zeitweise außer Kraft gesetzt werden konnte, die Opposition wurde also zeitweise abgeschafft, genau wie die Regierung, der Kanzler hatte kurzfristig die Alleinherrschaft. Und also H itler dann sowohl Reichskanzler als auch Reichspräsident war (dank Hindenburg) konnte er das Ermächtigungsgesetz einfach immer wieder auf sich selbst anwenden. Also JA H itler kam legal über Wahlen an die Macht.
Da müsste der Fragesteller ja SELBST denken...!