Pfefferspray wird in Deutschland als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen. Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. Bei Reisen in das Ausland informieren Sie sich bitte vorher über die rechtliche Situation! In Österreich sind Pfeffersprays ab 18 Jahren legal.
Helmfach - neue und gute Antworten
-
0Pfefferspray mit 16Antwort von
ZyogenZyogen
Ja, das darfst Du. Bedenken mußt Du jedoch, daß Pfefferspray ein "Tierabwehrmittel" ist und jeder Einsatz gegen einen Menschen eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung nach sich zieht. In der folgenden Gerichtsverhandlung kann zwar festgestellt werden, daß es sich um Notwehr gehandelt hat und die Tat somit straffrei ist - aber es muß nicht zwangsläufig so ausgehen. Und die Anforderungen an eine Notwehrsituation sind recht hoch. Hättest Du beispielsweise aus der Situation fliehen können, liegt keine Notwehr vor.
-
-
0Pfefferspray mit 16Antwort von
Speedster2000Speedster2000
keine ahnung aber gegenfrage: WARUM willst du pfefferspray mit dir führen?? zur verteidigung? brauchst du wohl nicht während du auf dem roller fährst.
-
0Passt in eine SYM Orbit 2 ein Vollvisierhelm ins Helmfach?Antwort von
Wolle57Wolle57
Leider passt der nicht ins Helmfach rein. Ich abe es gerade ausprobiert
Aber ja vllt. auf nem Parkplatz... -.- Im Auto muss man sich ja auch nur gaaanz selten verteidigen... Und trotzdem sollte zumindest jede Frau eines dabei haben. Wer weiß wann man dem nächsten Perversen übern Weg läuft...?