Also sehr empfehlen kann ich euch Widecraft - einfach mal gucken!
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Das heißt ja die Mutter kann einfach einen Antrag (formlos) auf Renovierungskosten im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" stellen.
Hier sind die Berliner Sätze:
http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2006_08.html
Nur die Sätze gelten noch aber eben nur in Berlin. Alles Andere in diesem Rundschreiben ist hoffnungslos veraltet, da das Bundessozialgericht Renovierungskosten generell zu den Kosten der Unterkunft nach § 35 SGB XII / § 20 SGB II gerechnet hat, die immer zu übernehmen sind.
In aller Regel sollte das Amt großzügig sein, da durch Eigenleistung enorm gespart wird. Wenn die Frau Mutter nämlich niemanden findet, der die Renovierung durchführen kann oder auch nicht durchführen will, sieht das Amt alt aus: dann MUSS eine Firma bezahlt werden. Auch für Kinder besteht keine rechtliche Verpflichtung, der Mutter die Wohnung zu renovieren (allenfalls eine moralische). Was will man denn machen, wenn der Sohn zwei linke Hände hat?
Kann mir einer sagen, wieviel Geld man für die freiwilligen Helfer für die Renovierung erhält? Kennt jemand den Gesetzestext?
Ja, es kann Unterstützung geben. Deine Mutter hat aber dich und deshalb gibt es keine Notwenigkeit.
Ich bin nicht vom Fach, und da müssen die Tapeten runter und neue drauf, sowie das verputzen der gesamten Wände. Habe keine Ahnung davon. Habe hier aus der Ortszeitung Leute rausgesucht, die es bereit wären zu machen.
Frage ist nicht, ob ich das machen kann. Die Frage, ist steht uns Geld zu, und wieviel Geld?
Ja, es kann Unterstützung geben. Deine Mutter hat aber dich und deshalb gibt es keine Notwenigkeit.
Welche Erlaubnis du muß 17 sein die Mitlere Reife haben ein Gesundheit Check machen und ein Führungszeugnis das du vom Rathaus bekommst dann kannst du die Ausbildung machen. Viel Glück
hast du den schein vom DRK als pflege/kranken-Helferin? das ist so eine lehrgangsbescheinigung
meistens sind diese lehrgänge mit in der ausbildung dabei und man muss den nicht extra machen!
also, ich hab ne antwort von diddl.de bekommen (:
man kann nicht so einfach operator werden.
Es ist höchstens möglich wenn man immer freundlich ist, die rechte zubekommen. Die akte von deiner Maus muss absolut rein sein, du darfst nie jemanden beleidigen, oder unhöflich sein.
Man kann also nur operator werden wenn man auffällt, für ein besonders höfliches und freundliches verhalten.
Hallo,
ich habe schon den Job-Service bei der Agentur für Arbeit dafür genutzt - hat gut geklappt.
Grüsse + viel Erfolg - Deti
Also ich kenne einen, der das macht, wenn du 16 bist, allerdings liegt dieser in Rheinland Pfalz, aber wenn du mal gucken magst dann empfehle ich dir diesen Hof: www.reiterpension-karduck.de
nein hab ich nicht, auf der HP der schule steht das ich so einen schein benötigen würde um die ausbildung zu machen.
aber meinst du das ich den automatisch bekomm sobald ich mich dort anmelde oder muss ich lediglich zur DRK und das beantragen? :o
du musst beim DRK so einen lehrgang machen, wie lange der genau geht und wie viel er mitlerweile kostet weiß ich nicht! meine schwester hat damals 20euro für den schein bezahlt und hat glaube ich 4 tage diesen kurs gemacht!
wenn du das beendet hast , bekommst du den schein!
an deiner stelle würde ich mal beim DRK anrufen und mich erkundigen,das ist ja sicherlich auch von Bundesland zu Bundesland anders!
ah das is mir neu! :) danke für die info, werd mich demnächst nochmal bei denen schlau machen, war sehr hiflreich! ^^
ansonsten frag doch bei der schule mal genau nach welchen schein du brauchst!
vielleicht ist es in münchen ja anders wie in hamburg!