Heizkosten - neue und gute Antworten

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    Techem Heizkostenabrechnung seit 2010 doppelt so hoch
    Antwort von GoetzA GoetzA

    Hallo yoyo,

    der Betrag von € 1.170,58 entspricht € 1,37 pro m² und Monat. Bekannte Durchschnittswerte liegen bei ca. € 1,-. Da liegt ihr also deutlich darüber.

    Allerdings sind bei solchen Vergleichen einige Punkte zu berücksichtigen: Alter und energetischer Standard des Gebäudes, Art und Alter der Heizung, Art der Beheizung ( z.B. Gas oder Fernwärme) usw. Dazu kommt, dass es bei Fernwärme in verschiedenen Städten große Preisunterschiede gibt. Durchschnittswerte können also nur ein grober Orientierungspunkt sein.

    Schaut in eurer Abrechnung mal nach, warum die Kosten so gestiegen sind. Wieviel haben die Einheiten 2010 gekostet? Wieviel kostet die Energie (Gas, Öl oder Fernwärme)? Sind die Nebenkosten, wie z.B. Ablesen der Werte, Wartung der Heizung usw., gestiegen?

    Wenn ihr weitere Fragen habt, könnt ihr mich auch gerne direkt kontaktieren.

    Viele Grüße

    Kommentar von yoyo1305 yoyo1305

    Hallo Goetz,

    vielen Dank für Deine Antwort!

    Das Haus ist ca. Baujahr 1962- 1968 ( das weiß ich leider nicht so genau!). Wurde ca. 2007 Wärmegedämmt ( 3. Zimmer Einfachverglast, Balkontür Einfachverglast, Balkon wurde von der Wärmedämmung ausgespart, da ist die Außenwand und die Heizung vom dritten Zimmer!). Außerdem wurde das Flachdach bis jetzt nicht gedämmt. Geheizt wird bis Oktober 2012 mit Fernwärme, durch Öl in einem Wärmekraftwerk auf dem Areal des Gebäudes produziert. Es ist ein Mittelhaus links und rechts sind Häuser daneben. Unsere Wohnung ist die obere, rechts unterm Flachdach ( ich weiß, dass wir oben mehr heizen müssen!). Damit Du Dir ein Bild machen kannst: Kosten für 2008 493,75 € ( Preis je Einheit 0, 338040 Cent) 2009 643, 06 € ( Preis je Einheit 0, 274792 Cent), 2010 1187, 03€ ( Preis je Einheit 0, 278458 Cent) und 2011 1170, 58 € ( Preis je Einheit 0, 427296 Cent pro Einheit). Ich hoffe das hilft Dir bei der Antwortsfindung ein wenig weiter. Wir wohnen in einer Wohnung, die die Eigentümerin vermietet hat. Ca. 200 Euro Nebenkosten müssten wir pro Monat zahlen, damit die Kosten auf - 34 Euro abgedeckt wären! Wir wohnen in Hannover.

    Lieben Dank für Deine Antwort und liebe Grüße Yoyo

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von sonnig0815 sonnig0815

    Beratungsschein beim Amtsgericht holen (10 Euro) und eine Anwalt um Rat fragen. Wenn Aussicht auf Erfolg besteht, bekommt ihr Prozesskostenhilfe.

    Das kann euch aber nur ein Anwalt sagen. Problem ist der nicht genehmigte Umzug. Grundsätzlich habt ihr zwar laut Grundgesetz freie Wohnungswahl (auch ALGII-Bezieher) aber die Kostenübernahme muss vorher geklärt sein.

    Die Chance auf Erfolg steht wegen Deiner Gesundheitsgeschichte mit Attest aber nicht so schlecht und ich rate Euch es auf ein Verfahren ankommen zu lassen.

    Nur Mut!

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung "(1) ... Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

    Wenn das Amt den Umzug nicht für erforderlich hält, dann muss es eine Zusicherung der neuen höheren Miete nach Absatz 4 ablehnen. Und eine Zahlung auch. Ob der Umzug dennoch erforderlich ist, kann man klären lassen per Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid - allerdings nur binnen eines Monats. Danach ist unter Umständen noch eine Überprüfung nach § 44 SGB X möglich - auf Antrag.

    Aber mit welcher Aussicht auf Erfolg? Dafür, dass der Vermieter nicht einbricht, ist die Polizei zuständig. Dafür, dass die Fenster schließen, ist der Vermieter zuständig. Hat man dies alles versucht, inkl. Strafanzeige und Mietminderung und so weiter, und der Stress geht weiter, dann könnte der Umzug dennoch erforderlich sein.

    Als erster Schritt aber selten. Denn dann könnten Vermieter ja machen, was sie wollen, und die Mieter ziehen dann einfach um auf Kosten der Kasse der Gemeinheit. Das wäre doch recht gemein ...

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    Als erster Schritt aber selten. Denn dann könnten Vermieter ja machen, was sie wollen, und die Mieter ziehen dann einfach um auf Kosten der Kasse der Gemeinheit. Das wäre doch recht gemein ...>

    (er meint Allgemeinheit)

    Das tun Vermieter aber auch oft, gerade WEIL sie wissen, dass viele ALGII Empfänger keine Möglichkeiten zum Auszug haben, WEIL die JC so willkürlich Umzüge nicht genehmigen. Bevor die Gesundheit leidet rate ich jedem die Wohnung zu wechseln, denn auch ALG II Empfänger haben FREIE Wohnungs- und Ortswahl! Oder gilt das Grundgesetz für sie etwa nicht? Kostenübernahme ist eine andere Sache, aber bei geringfügigen Unterschieden der KDU sollte Erfolg einer Klage kein Problem sein.

    Kommentar von GerdausBerlin GerdausBerlinGerdausBerlin

    Das tun Vermieter aber auch oft, gerade WEIL sie wissen, dass viele ALGII Empfänger keine Möglichkeiten zum Auszug haben, WEIL die JC so willkürlich Umzüge nicht genehmigen.

    Also stimmt das? Vermieter trietzen (und wir wissen ja , dass manche gerne trietzen!) Empfänger von ALG II mehr als andere Mieter? Dafür habe ich noch keine Untersuchungen gelesen und noch keine Zahlen gehört!

    Aber dick behaupten kann man ja viel! Die Amis waren auch gar nicht auf dem Mond!

    Nun haben Empfänger von ALG II die selben rechtlichen Mittel gegen Schikanen und Pflichtverletzungen von Vermietern in der Hand. Ja sogar noch mehr: Die Anwaltskosten für Beratungen bezahlt bei armen Leuten das Amtsgericht, später eventuell sogar die Verfahrenskosten anlässlich eines Prozesses gegen den Vermieter.

    Da kuckst du!

    Und dann zum nächsten Thema, das hier in den falschen Hals eines Laien geraten scheint: Wenn ein Empfänger von ALG II morgen eine gleichteure Wohnung umzieht, übernimmt das Jobcenter weiterhin die Kosten.

    Bei einer teureren natürlich nicht immer. Warum auch?

    Der Gedanke, "Nicht-Empfänger von ALG II sollen sich ruhig die Mühe machen, die Miete zu senken, bis der Vermieter endlich die gesetzlich vorgesehenen Sachen erledigt - Empfänger von ALG II müssen das aber nicht, weil das Jobcenter ja ohnehin einen Umzug bezahlt, wenn der Vermieter Mist baut",

    sollte sich nicht allzu tief einprägen, auch bei dir nicht. Dagegen spricht auch, dass manche Gemeinden jetzt wieder Beiträge für Mieterberatung übernehmen für Arme, um eben diesen falschen Ausweg nicht in Mode kommen zu lassen.

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von Goldmen GoldmenGoldmen

    An gerd:

    wenn ich mir dein kommentar durchlese bekomme ich gewitter im kopf.

    ich lese keinen sinnvollen zusammenhang darin.

    Was ich lese ist, das du sonnig0815 indirekt als laie bezeichnest.

    Schmunzel.

    Das sie quasi keine ahnung von alg 2 hat.

    Da hast du dich definitiv mit der falschen angelegt.

    Sonnig hat bei weitem mehr fachwissen als du und ist nicht von vorurteilen zerfressen.

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    ;-) Danke Goldmen!

    Wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil. Er wiederholt eigentlich nur was ich in meinem Beitrag (der mit den 3 DH:-) schon geschrieben habe.

    Natürlich kann nicht jeder willkürlich umziehen ,wenn ihm das Gesicht des Vermieters nicht passt,(zumindest nicht MIT Kostenübernahme...sonst schon!!! ) aber bei gravierenden Mängeln oder Psychoterror auf jeden Fall. Und dann auf jeden Fall KLAGEN! Wie Gerd mich so schön wiederholt hat: Prozesskostenhilfe!

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    Der Gedanke, "Nicht-Empfänger von ALG II sollen sich ruhig die Mühe machen, die Miete zu senken, bis der Vermieter endlich die gesetzlich vorgesehenen Sachen erledigt - Empfänger von ALG II müssen das aber nicht, weil das Jobcenter ja ohnehin einen Umzug bezahlt, wenn der Vermieter Mist baut", >

    Ich wusste gar nicht, dass Nicht-ALGII Bezieher auch um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie aus einer Nicht zumutbaren Wohnung wollen???

    Ich kenne das SGBII, bin aber nicht damit einverstanden, weil es ein Schlag ins Gesicht ist, wenn man sich mal das Grundgesetz ansieht. Deshalb rate ich eben dazu, sich zu wehren und seine Grundrechte durchzusetzen. Und eines kann ich mit Sicherheit aus Erfahrung sagen

    : Immer mehr wehren sich mit ERFOLG und das ist GUT so!

    Gruss aus BW

    Kommentar von GerdausBerlin GerdausBerlinGerdausBerlin

    Ich wusste gar nicht, dass Nicht-ALGII Bezieher auch um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie aus einer Nicht zumutbaren Wohnung wollen???

    Nicht? Aber du schreibst:

    Ich kenne das SGBII [...]

    Und darin steht ein § 22 mit Absatz 1 Satz 2: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

    Und wenn das Jobcenter keine Zusicherung zur vollen Mietübernahme in der neuen Wohnung gibt laut Absatz 4, und auch nicht die Widerspruchsstelle und danach auch nicht das Sozialgericht,

    dann bleibt man halt auf den nun höheren Kosten sitzen. So einfach ist das.

    Mit "Erlaubnis" hat das allerdings nur umgangssprachlich etwas zu tun, Fachleute nennen das "Zusicherung der Kostenübernahme". Aber du wolltest ja nur ein wenig Rethorik vom Stapel lassen ...

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    Ich hatte Recht: DU KANNST NICHT RICHTIG LESEN!!

    In dem Absatz den Du als Zitat übernommen hast geht es ausdrücklich um die NICHT-ALG II Bezieher!!!

    Und dass diese "normal Verdienenden Menschen, die KEINE Unterstützung vom Staat bekommen auch um Erlaubnis fragen müssen ,ist mir wirklich NEU! Die Stelle im SGB II musst DU mir zeigen!!!

    Du hast ja behauptet dass nur die regulär verdienenden Menschen den Weg gehen müssten, die Miete zu mindern um dann abzuwarten was der Vermieter macht. Hingegen die ALG II Bezieher hätten PKH (Prozesskostenhilfe-- für" Laien") und wollen sich deswegen diesen Weg nicht antun. Darauf kam meine Antwort, dass auch regulär verdienende Menschen keine Erlaubnis brauchen um auszuziehen. Soll heissen: KEINER muss sich irgendwelchem Vermieterschikanen aussetzen. Weder die ALG II Bezieher noch die NICHT- ALG II Bezieher!

    Darauf schreibst du allen Ernstes, dass das im SGB II steht, dass die NICHT-ALGII Bezieher die Erlaubnis brauchen... jetzt kapiert?

    lach mich weg

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Hallo gehts noch ! du kommst nicht an Geld ran welches das Amt gezahlt hat . Ausserdem dürfte das wohl ziehmlich abgebrüht sein wenn doch ?! Warst du in deiner alten Wohnung auf Klo und hast wassergenutzt oder in deiner neuen?!

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    ...und was willst du nun mit deiner "Antwort" sagen?

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Mehr hat die Arge nicht genehmigt, ein Umzug wurde auch nicht genehmigt, also werdet ihr den Teil selber zahlen. Ein neuer Antrag würde nichts ändern.

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    Arge zahlt kein Wasser und zu wenig Miete: Rechtens?
    Antwort von DerCowboy DerCowboy

    So ist nun mal das Gesetz, das wusstest du doch vorher, dass der Umzug genehmigt werden muss. Um "Fairness" geht es dabei nicht.

    Kommentar von Koiliebe Koiliebe

    Ja das wusste ich, habe es ja auch beantragt, wurde wie gesagt abgelehnt. Ich hatte Panikattacken (Vermieter hat gedroht und ist bei uns eingebrochen) und ich musste ausziehen, das war also auch wegen gesundheitlichen Gründen.

    Auch keine Chance die Wasserkosten, die mir zustehen, zu bekommen?

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    Welche Luftwasserwärmepumpe soll ich nehmen?
    Antwort von RuedigerKappei RuedigerKappei

    Hallo johannachang,

    die Frage ist berechtigt was soll ich nehmen. Aber eine andere Frage in diesem Zusammenhang ist wichtiger. Denn es geht ja darum welches Gerät weniger Strom benötigt. Also sollte die Frage meines erachtens in etwa so aussehen.

    Lieber Bauunternehmer die Fußbodenheizung die Du mir montierst soll im Winter bei -15° C eine maximale Vorlauftemperatur von 38°C haben! Und bei der Luftwärmepumpe soll der eingebaute Heizstab nicht angeschlossen sein (am besten sogar nicht eingebaut).

    Ich bin gespannt, was Niebe und Co zu der Aufgabenstellung sagen. Aber vielleicht wohnt Ihr ja in einer Gegend die immer über +5°C warm ist.

    Zu dem Beitrag von Energiezer, möchte ich anfügen, das es schwierig ist Gewährleistungsansprüche innerhalb Europas durchzusetzen. Anders ist es wenn der Lieferant eine in der BRD gemeldete Niederlassung hat. Das soll aber nicht gegen die Firma sprechen.

    Die Beiträge von Kümmerling Energiezer und inicio sind was Wärmestrahlung angeht auch sehr hilfreich. Meine Erfahrung ist es Kostengünstig den Neubau zu realisieren, das heißt möglichst viele benötigte Positionen so vorzunehmen, das das eine gegen das andere gerechnet werden kann.

    Sinn macht da die Fußbodenheizung: Da gegen Erdreich gedämmt wird,die Rohre im Estrich verschwinden ideal einfach und Preiswert. Dei Auslegung muss von Spezialisten gemacht werden. Die wiederum auf konkrete Angaben was K und U Werte angeht angewiesen ist. Die dann zu brechnenden Temperaturen hänge stark mit den Nutzerinteressen zusammen. Gerade bei einer Fußbodenheizung wo mit Aufheizzeiten zu rechnen ist empfiehlt es sich, das ganze System gleitend zu betreiben.

    Mit Wandheizungen haben wir auch sehr gute Erfahrungen gemacht, und setzen Sie in Räumen ein, wo die FBH nicht den kompletten Wärmebedarf decken kann.

    Deckenheizung lehne ich persönlich im Wohnungsbau ab. Im Industriebau und Bürobau schon eher, hier macht es meines erachtens Sinn wegen der Raumklimatisierung.

    Was die Gesamtkosten eines Heizsystems angeht haben wir die Erfahrung gemacht, das etwa alles gleich und um die 10.000,00 - 20.000,00 € ohne Wärmeverteilsystem und Arbeit ist.

    Herzlich Rüdiger Kappei

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    Heiz- und Stromkosten
    Antwort von dompfeifer dompfeifer

    Wenn Du Dir den exorbitanten Luxus einer Elektroheizung leistest, dann darfst Du Dich auch nicht über exorbitante Stromrechnungen wundern. So ein Luxus hat eben seinen Preis. Da sind während der Heizperiode monatliche 89 Euro durchaus realistisch für Deinen luxuriösen Lebensstil (und sogar noch erstaunlich wenig). Das können sich eben nur wenige leisten.

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    Wie bei Hartz 4 sparen ?
    Antwort von kriechstrom kriechstrom

    Einen älteren PC nutzen und diesen mit einer ressourcenschonenden, schlanken Linux-Distribution wie XUbuntu betreiben. Überhaupt sollte wenig Geld für Unterhaltungselektronik ausgegeben werden, da sie schnell an Wert verliert.

    Wenig Fleisch essen und stattdessen auf Haferflockenfrikadellen umsteigen.

    Keine Modekleidung kaufen, die nach 1 Jahr schon wieder unmodern ist.

    Kneipen, Restaurants, Kinos und Diskos nur selten besuchen.

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    Heiz- und Stromkosten
    Antwort von Nic43 Nic43

    Stromkosten für einen 4 Personenhaushalt ca. 70 € monatlich mit Durchlauferhitzer für Warmwasser!

    Strom für die Heizung ist sehr teuer.

    Trotzdem scheint bei Dir etwas nicht zu stimmen.

    Sind etwas die Nebenkosten mit drin???

    http://www.strom-prinz.de/Stromverbrauch/

    Kommentar von Ameisendreck Ameisendreck

    Aus was setzen sich denn die Nebenkosten genau zusammen? Ich dachte die Nebenkosten setzen sich aus dem Müllkosten und Hausmeisterdiensten etc. zusammen. Wasser und Strom werden durch extra abgerechnet oder? Oder verwechsle ich da nun was? Die Rechnung kam von den Stadtwerken!

    Kommentar von wollyuno wollyunowollyuno

    da du mit strom heizt und folgedessen keine heizabrechnung kommt ist das ok

    Kommentar von Ameisendreck Ameisendreck

    Hab da nun nochmal nachgefragt. Habe ne Heizrechnung von etwas über 30 Euro und Stromkosten von etwa 50 Euro. Bin nicht unbedingt sparsam, aber ist es noch vertretbar?

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    Heiz- und Stromkosten
    Antwort von ichsages ichsages

    in einer 100 m² wohnung zu dritt haben wir 40 euro vorauszahlungen ...

    fast 90 euro ist wahnsinn

    Kommentar von wollyuno wollyunowollyuno

    ihr vergesst der heizt mit strom,schreib mal was du zu den 40euro für heizung drauflegst

    Kommentar von ichsages ichsagesichsages

    stimmt, aber wer heizt schon freiwillig mit strom ?!?! da kann man auch gleich das geld im ofen verbrennen, kommt evtl. günstiger ;-)

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    Gas Heizung: für 3h hochheizen oder 24h laufen lassen?
    Antwort von RuedigerKappei RuedigerKappei

    Hallo Layla04, krasses Thema. Wenn es Deine eigene Wohnung ist, dann meine Empfehlung eine Temperatur finden die Dir angenehm ist. Beispiel: An den Heizkörpern sind Thermostaten steht 1-5 drauf bei Stellung 2 = etwa 18°C Raumtemperatur bei 3 = etwa 22°C Raumtemperatur 4 = fürs Badezimmer 24°C Raumtemperatur. Wenn Du Dich sagen wir mal bei 2 ganz gut fühlst lass den Heizkörperregler so stehen. Jetzt kommt der Raumthermostat dran der ist ja nur in einem Raum (Referenzraum) in diesem Raum gibt er solange die Heizung frei bis in dem Raum die Temperatur erreicht ist, die Am Regler eingestellt ist. Wenn sich in diesem Referenzraum auch ein Heizkörper befindet, und wenn Du diesen Heizkörper so eingestellt hast wie beschrieben, dann schaltet der Regler die Heizung aus weil er dann davon ausgeht, das alle Räume Deine Wunschtemperatur 2 erreicht haben.

    Wenn also Deine Wohnung diese 18°C erreicht hat, dann wird nur noch sehr wenig Energie benötigt um diese 18°C (2) zu halten.

    Wenn Du jeden Abend, wenn Du nach Hause kommst die Heizung anmachst für 3 Stunden, dann musst Du jeden abend von sagen wir mal im Winter von 5°C auf 18°C hochheizen. Das erbraucht mehr Energie.

    Ein anderer Gesichtspunkt, ist die Räumluftfeuchte, die sich an kalten Wänden niederschlägt. Achte mal im Bad auf schwarze Flecken in den Ecken. Hier entstehen Kältezonen, durch Dein Heizverhalten entsteht Schimmel.

    Abhilfe in der Zeit wo Du nicht zu Haus bist Fenster auf und Querlüften. Herzlichst Rüdiger Kappei

    PS: Wenn es eine Mietwohnung ist, dann bist Du für eine Ordnungsgemäße Heizung / Lüftung verantwortlich.

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    Heiz-und Hausnebenkosten abrechnung
    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    Es ist zu berücksichtigen, was im Mietvertrag steht. Wenn der Vermieter die Energiekosten auf den Mieter umgelegt hat, so hat dieser diese Kosten gesondert an den Energielieferanten (in deinem Fall Techem) zu zahlen. Davon bleiben die zu entrichteten Nebenkosten an den Vermieter unberührt. Der Vermieter hat Auslagen, die er schließlich auch bezahlt haben will. Z.B. die Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, evtl. Müll usw. 230 Euro Warmmiete erscheint mir auf den ersten Blick nicht viel. Hängt jedoch von der Wohnungsgröße und Zustand ab. Allein von deiner Aufzählung her kann man keine Fehler entdecken. Wie erwähnt, du musst die Vertragsvereinbarung genau lesen und nachrechnen, welche Kosten der Vermieter abrechnet. Wurden sämtliche Verbraucheruhren abgelesen als dein Vorgänger ausgezogen ist? Vielleicht liegt dort ein Fehler vor.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Techem ist kein Energielieferant, sondern eine Firma die Heiz- und Betriebskosten abrechnungen macht.

    Allein von deiner Aufzählung her kann man keine Fehler entdecken.

    Von der Aufzählung her nicht, aber von evtl. den Angaben die der VM an Techem gemacht hat. Denn er hat die monatlichen Vorauszahlungen nicht angegeben.

    Kommentar von toom63 toom63

    Hallo Erdbeerbowle, danke aber die 230 bezieht sich nur auf die nebenkosten kein strom kommt extra die wohnung ist ca 58 qm groß ,und 70 euro jeden monat,und für zweiwochen 79,22 wie geht das auf ,und von meiner vorauszahlung steht nichts dabei bei techem wie schon gesagt das hängt vom vermieter ab das er die 70 euro listet bei techem

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    Heiz-und Hausnebenkosten abrechnung
    Antwort von anitari anitari

    Der 15. - 31.12 2011 ist Euer Nutzungszeitraum. Ist denn auch der Abrechnungszeitraum (müssen 12 Monate sein) angegeben.

    Die 70 € sind sicher die monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten.

    Macht Techem die gesamte Abrechnung oder nur die Heizkostenabrechnung?

    Wenn die gesamte Abrechnung schickt das ganze an den VM zurück und fordert eine neue Abrechnung.

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    Heiz-und Hausnebenkosten abrechnung
    Antwort von DahleRieger DahleRieger

    recht kompliziert

    du hast die Nebenkosten an den Vermieter bezahlt ?

    Wenn ja dann müssen die auch in den Nebenkosten berücksichtigt sein.

    Da die Nachzahlung ja auch an den Vermieter geht, einfach den Abschlag abziehen den Rest überweisen und die Abrechnung beanstanden

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    Heizkosten senken.. Aber wie?
    Antwort von Wenne Wenne

    Wenn die Heizkörper in Nischen unter den Fenstern sind ist es ratsam diese Nischen mit Isolierplatten/-matten nach außen zu isolieren. Das sind so ca. 5-8mm starke Styroporplatten mit einer dünnen Aluminiumschicht. Sie vermindern einerseits die Kälte die durch die, in den Nischen dünneren, Außenwände dringt und andererseits reflektieren sie die Wärmestrahlung der Heizkörperrückseite in den Raum, wo sie benötigt wird.
    Die nötigen Materialien bekommst du im Baumarkt.
    http://www.gutefrage.net/frage/heizkosten-senken-aber-wie

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Nochwas: Heizkörper in Nischen nie durch Vorhänge oder Möbel verdecken sondern frei lassen, damit die Luft dort gut zirkulieren kann. So kommt die verwendete Heizenergie auch in den Raum und heizt nicht nur unnötig die Nische auf.

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    Heizkosten senken.. Aber wie?
    Antwort von Tisha Tisha

    Heizung runterdrehen, spart eine Menge! Fenster gut isolieren, Dämmmatten hinter Heizkörper anbringen. Schau mal hier: http://www.test.de/Energie-sparen-Jetzt-handeln-Kosten-senken-1394601-1395082/

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    Heizkosten senken.. Aber wie?
    Antwort von schelm1 schelm1

    Warm anziehen und die Raumtemperatur geringfügig absenken!

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    Heizkosten senken.. Aber wie?
    Antwort von Mamamauss Mamamauss

    Einfach die Heizung runterdrehen^^ Ist kein Scherz, wenn man die Temperatur auch nur um ein Grad reduziert, kann man eine Menge einsparen. Dazu noch: nur Stosslueften, dabei die Heizung runterdrehen, auf gar keinen Fall staendig die Fenster auf Kipp stellen. Tueren nicht offen stehen lassen.

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    Heizkosten senken.. Aber wie?
    Antwort von tinybubble tinybubble

    heize und lüfte bedacht, wenn du was umbauen möchtest schlage ich die fenster vor, denn darüber wird sehr viel wärme abgegeben. einml über die glasfläche und zum anderen über den rahmen.

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