Wie soll, laut Gesetz, dieses Bauwasser vom normalen Gebrauchswasser getrennt werden, und separat abgerechnet werden?
Das Bauwasser muss durch entsprechende Zähleinrichtungen oder seperat abzurechnenden Anschluß erfasst und natürlich vom Bauträger bezahlt werden. Es handelt sich hierbei nicht um gemeinschaftliche Kosten.
Und kann ich eine Wasseruhr einbauen lassen, und nur meinen eigenen Verbrauch bezahlen?
Wenn in der Teilungserklärung sinngemäß formuliert ist, dass die Wasserleitung ab dem Abzweig der Steigleitung zum Sondereigentum gehört, kannst du einen Wasserzähler einbauen lassen. Andernfalls bedarfst du der genehmigenden Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung.
Damit ist Dir aber nicht geholfen, weil ein einzelner Zähler keine Auswirkungen auf die Abrechnung hat. Das wäre nur dann der Fall, wenn alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet sind. Geholfen wäre Dir also mit einem Einbau nur in Deiner Wohnung nicht.
Was kann ich machen, wenn die Hausverwaltung sich dagegen sperrt?
Der Einbau von Wasserzählern ist keine Frage, die von der Hausverwaltung entschieden wird, sondern eine Frage, die nur die Wohnungseigentümerversammlung entscheiden kann. Der Hausverwalter ist verpflichtet, diesen Punkt auf Antrag eines Wohnungseigentümers auf die Tagesordnung zu nehmen, weil hier abweichend von § 24 Abs. 2 WEG (Minderheitenquorum) die Forderung ordnungemäßer Verwaltung entspricht (OLG Hamm, OLGZ 73, 423).
Der Wohnungseigentümer kann ggf. eine Änderung des Verteilerschlüssels verlangen, wenn es gem. § 10 Abs. 2 oder 14 Abs. 1 zu unbilligen Härten kommt.
PS: Du solltest zuerst einmal einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Denn ob die Kosten tatsächlich nach m² aufgeteilt werden sollen, oder ob Zähleinrichtungen im Zusammenhang mit der Baubeschreibung dort sogar vorgeschrieben und ggf. vom Bauträger noch einzubauen sind, kann dir hier schon Aufschluß geben.
grins :-) Da wünscht man sich ja fast Wohnungseigentümer in dieser Gemeinschaft zu sein.
Das klingt soweit ganz gut und nach einem riesen Spaß händereib, aber wäre es für uns nicht sehr teuer, wenn wir andauernd zum Rechtsanwalt, bzw. vor Gericht gehen??? Wir sind zwar Rechtsschutzversichert, aber die werden uns doch irgendwann rauswerfen, wenn da andauernd etwas läuft, oder??? Was wäre denn in unserem Fall eine Typische Haftungsfalle? Damit kenne ich mich nicht ganz so gut aus. Vielen lieben Dank für Eure zahlreichen und vor allem hilfreichen Antworten =)
Teuer wird es nur für den Verlierer.
Eine typische Haftungsfalle für Verwalter sind Baumaßnahmen und -abnahmen, Vertragsangelegenheiten, versäumte Widersprüche bei diversen Bescheiden, verspätetes Mahnwesen und vor allem der falsche Ausweis der Rücklage in der Jahresabrechnung, oder die Wahl des falschen Verteilerschlüssels. Der Dauerbrenner ist aber die Handlung ohne Auftrag.