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Hausverwaltung - neue und gute Antworten

Hausverwaltung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

USt/Betriebskostenabrechnung durch Hausverw.: Gilt hier Nebenleist. teilt Schicksal d. Hauptleist.?

Mismid
beantwortet von Mismid am 20. August 2008 11:58
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Der Verwalter gibt die Kosten inkl. Steuer so weiter wie sie anfallen. Der Veralter kann ja nicht weniger Steuern berechnen. Er ist ja keine Firma. Was die Eigentümer damit machen und beim Finanzamt geltend machen bleibt ihnen überlassen


USt/Betriebskostenabrechnung durch Hausverw.: Gilt hier Nebenleist. teilt Schicksal d. Hauptleist.?

andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. August 2008 10:36
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da es sich um Einzelpositionen handelt, werden diese auch mit dem entsprechenden Steuersatz weitergegeben..

allerdings kann ich am Schluß nicht nochmals 19 % draufschlagen, das wäre falsch


Hat jemand schlechte Erfahrungen mit der Hausverwaltung Steyr gemacht?

Senselessways
beantwortet von Senselessways am 23. Juli 2008 19:33
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Sorry hatte mich vertan, der name wird **Sterr ** geschrieben! Sitz in Unterhaching bei München.

Die Hausverwaltung terrorisiert uns auf unterstem Niveau und versucht uns aus der Wohnung zu bekommen, obwohl wir nie was gemacht haben, leise sind etc!

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 25. Juli 2008 07:52

Kenne keinen einzigen Fall in Deutschland, bei der die Entziehung des Wohnungseigentums geklappt hätte. Das scheinen die Nachbarn (s. Rankgitter) auf anderem Wege zu versuchen. Kopf hoch!!! Kauf Dir auf jeden Fall die aktuellste Ausgabe (Taschenbuch) Der Wohnungseigentümer von Volker Bielefeld, Verlag: Haus & Grund Deutschland,Verlag und Service GmbH

Hier kannst Du schnell nachschauen, was rechtens ist und was nicht. Helf Dir im konkreten Fall auch immer gern weiter. LG, geige

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 25. Juli 2008 08:18

Ganz vergessen: wie lang hast Du das Rangitter eigentlich schon stehen?? (länger als 3 Jahre? Welcher Miteigentümer hat das moniert? Einer der zum damaligen Zeitpunkt schon zur Gemeinschaft gehörte oder ein neu hinzugetretener?) Ist überhaupt ein Beschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft über den Rückbau gefaßt worden? Der Einzelne muß näml. ansonsten seinen Anspruch privatrechtlich anmelden. Evtl. wollen die anderen WEer ja auch genehmigen?


Hat jemand schlechte Erfahrungen mit der Hausverwaltung Steyr gemacht?

geige
beantwortet von geige am 23. Juli 2008 15:15
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Was ist denn genau los mit Deiner Hausverwaltung? Finde sie nicht im Netz, um mir einen Eindruck zu verschaffen. Vielleicht kann ich Dir mit Infos helfen?



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