Hausverbot - neue und gute Antworten

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von ronchifocus ronchifocus

    Ich bin nicht sicher,aber kann man dafür nicht eine "Einstweilige Verfügung" vor Gericht beantragen? Dann darf sie offiziell das Grundstück nicht mehr betreten. Sollte sie es doch tun,droht eine Geldstrafe,die sich gewaschen hat.

    lg

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von kati3015 kati3015

    Hat der Schwiegervater einen Mietvertrag? Dann wird es schwierig. Da ist dann auch die Grundstückssituation ein Faktor. Kann sie zu dem anderen Haus gelangen ohne euren Teil vom Grundstück zu betreten? Wenn ja, dann könnt ihr ihr verbieten euren Teil zu betreten. Wenn euer Schwiegervater einen Mietvertrag mit Grundstücksanteil hat, dann hat er dort das Hausrecht. Dann wird das nicht so leicht.

    Wegen Beleidigungen oder Tritte nach dem Hund könnt ihr allerdings Strafanzeige stellen. Das ist davon unabhängig. Aber wenn ihr einen Anwalt habt, dann fragt den doch.

    Kommentar von Metaoma Metaoma

    Beide haben keinen Mietvertrag.Er hat garnichts,von Rechts wegen dürfte er garnicht hier wohnen.aber seine Tochter hat ein lebenlanges Wohnrecht.

    Kommentar von Metaoma Metaoma

    Das ganze Grundstück gehört uns und sie müßen also über unser Teil um zu dem kleineren Häuschen zugelangen.

    Kommentar von kati3015 kati3015kati3015

    Wenn seine Tochter ein lebenlanges Wohnrecht hat, dann wird es schwer werden. Fragt da lieber mal euren Anwalt.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Genau - die Tochter hat das Hausrecht für ihre Wohnung/Haus, lässt ihren Vater bei sich wohnen, was ihr nicht verbieten könnt - dieser darf Besuch empfangen ....

    Wenn sich das Grundstücksmäßig nicht abgrenzen lässt - und sicher ist das nur wegen einer blöden Tante nicht sinnvoll - dann müsst ihr damit klarkommen.

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von Mamamauss Mamamauss

    ich bin jetzt zwar kein Jurist, aber normalerweise kann man jedem Hausverbot erteilen.

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von Hotkaeppchen Hotkaeppchen

    Da stehen die Chancen nicht besonders gut. Wenn der Schwiegervater und seine Tochter sich mit dieser Frau gut verstehen, die anderen Besucher auch, gibt es kaum eine Handhabe. Klatschtanten gibt es immer und überall. Man denke da nur an "Tratsch im Treppenhaus" mit Heidi Kabel. Tratschereien sollte man mit Humor nehmen.

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Wenn sie den Schwiegervater besucht und er den Besuch will, kannst du nichts dagegen tun.

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von schmookiepoop schmookiepoop

    du kannst die frau jederzeit auffordern das grundstück zu verlassen und nicht wieder zu kommen. hält sie sich nicht daran,geh zum anwalt und zeig sie an,wegen hausfriedensbruch und tierquälerei.

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von MandfredMand MandfredMand

    Hausfriedensbruch wenn sie da ungefragt rummrennt ganz einfach.

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von bista bista

    Wenn es euer Eigentum ist könnt ihr auch bestimmen wer rein darf und wer nicht.

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Könnt Ihr Euer Grundstück nicht einfach absperren? Das wäre doch sicher die einfachste Lösung. Ansonsten müsst Ihr das mit dem Anwalt abklären, der sicher ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen kann.

    Kommentar von Metaoma Metaoma

    können wir,aber der Schwiegervater und seine Tochter haben natürlich auch einen Schlüßel.Also bringt es nicht viel....leider. trotzdem DANKE

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Dann möchte Dein Schwiegervater wohl, dass diese Frau zu ihm kommt? Dann wirst Du kaum was ändern können, denn Dein Mieter darf doch besuch empfangen.

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie

    schlösser austauschen und ruck-zuck ist ruhe im karton... ;-))) lg

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von Boelller Boelller

    du hast hausrecht; du kannst jedem jederzeit den zutritt verweigern, wenn der-/diejenige das missachtet zeigst du ihn/sie an. brauchst nicht mal nen grund.... auch keinen anwalt. verbot ausspsrechen (dokumentieren) und dann zur polizei... ganz einfach :)

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Das Hausrecht betrifft nicht das Haus desSchwiegervaters.

    Kommentar von Boelller BoelllerBoelller

    als dort wohnendes familienmitglied gilt das hausrecht trotzdem, außer der schwiedervater sagt was anderes. und wenn die nach dem hund tritt, mach noch ne anzeige wegen tierquälerei!

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von Lamiacea Lamiacea

    dafür habt Ihr doch den Anwalt, klar geht das.

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von marlylie marlylie

    das könnt ihr leider wirklich nur durch euren anwalt klären lassen...lg

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    Jemandem den Zutritt verwehren
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    hat eurer grundstück kein tor mit einem schloss?

    Kommentar von Metaoma Metaoma

    doch haben wir,aber der Schwiegervater und seine Tochter haben natürlich da auch einen Schlüßel für. Danke

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    du kannst dem schwiegervater und seiner tochter aber nicht verbieten, bestimmte leute zu besuch zu empfangen.

    Kommentar von Zyogen ZyogenZyogen

    Und der Schwiegervater darf zu Besuch einladen, wen er möchte.

    Allerdings darf dieser Besuch nicht Euren Hund treten. Tut er es doch, einfach mal einen der Fälle sorgfältig mit Zeugen dokumentieren und mit dem Hund zur Untersuchung zum Tierarzt fahren. Anschließend dem Hundekicker die Tierarztrechnung präsentieren.

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie

    da gäbe es auxh noioch die ganz simple lösung:

    schlösser und scjhlösser auswechseln... dann versehen die anderen ohne viel worte gleich, was sache ist...

    da wäre ich hammerhart - habe ich mit meinem jugendzimmer zuhause auch so gemacht, als meine mutter nic ht aufgehört hat. day konnten nur mein vater und ich das zimmer betreten....

    neugierige, nervende menschen aussperren - die beste hilfe.. lgb

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Tolle Idee, so dass der Mieter nicht mehr auf das Grundtsück kommt. Wie stellst Du Dir das denn vor?

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie

    Kommentar von marlylie marlyliemarlylie gerade eben

    schlösser austauschen und ruck-zuck ist ruhe im karton... ;-))) lg

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    marly - du hast offensichtlich offensichtlich die Wohnsituation nicht verstanden - lies nochmal nach.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Ich wollte eigentlich nur aufzeigen, dass so eine Idee sowohl schwachsinnig als auch teuer ist.

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    Zum Arzt trotz Hausverbot?
    Antwort von Scaver Scaver

    Das Hausverbot gilt, wenn es nicht von Anfang an beschränkt wurde, unbegrenzt.

    Wenn Du nun anrufst und einen Termin willst, wirst Du vermutlich eh keinen bekommen. Davon den Termin anonym zu machen und dann hin zu gehen rate ich von ab. Zum einen macht das nicht jeder Arzt und zum anderen musst Du spätestens beim Termin deinen Namen nennen.

    Und dann hast Du ein Problem. Hast Du das Haus betreten, ist das eine Straftat. Sie können dich raus werfen und dich anzeigen. Wird sehr sehr sehr teuer. Im Wiederholungsfall gibt es auf jeden Fall eine Haftstrafe (kann zur Bewährung ausgesetzt werden). Weigerst Du dich zu gehen, werden sie die Polizei rufen und die wird dich hinaus geleiten... wie liegt dann auch an dir.

    Aber Achtung: Einen Notfall MUSS der Arzt trotzdem behandeln. Dazu ist er per Gesetz verpflichtet und da ein höheres Rechtsgut (Grundgesetz) zu schützen ist, steht das über dem Hausverbot.

    Aber ein schmerzender Finger ist kein Notfall. Ein Notfall ist es erst, wenn Du durch Verletzung oder Erkrankung dabei bist, Körperteile oder Körperfunktionen dauerhaft zu verlieren oder geschädigt zu bekommen oder gar der Tod möglich wäre. Zudem muss es so akut sein, dass Du nicht zu einem anderen Arzt gehen kannst.

    Und das trifft auf deinen Finger nicht zu. Musst Du halt damit leben, dass dich nur der 2. beste Arzt der Stadt behandeln kann, wenn er es denn dann tut.

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    Zum Arzt trotz Hausverbot?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Sobald du deinen Namen ausgesprochen hast, wirst du freundlich herausgeschickt werden.

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    Zum Arzt trotz Hausverbot?
    Antwort von OnurLog OnurLog

    Ich würde sagen, Pech gehabt...muhahahaha.

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    Zum Arzt trotz Hausverbot?
    Antwort von AboveTheLaw AboveTheLaw

    das problem ist, das er der boss von dem schuppen ist und entscheiden kann wen er da reinlässt oder nicht

    da es sicherlich noch andere ärzte bei dir gibt wirst du gesetzlich da keine sonne sehen allerdings kannst du hingehen und halt nett fragen du ziehst in jedem fall den kürzeren also wirst du nur mit schleimen und einer entschuldigung weiterkommen

    wielang gilt das hausverbot ? wenn es unbegrenzt ist, hast du leider pech

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    Zum Arzt trotz Hausverbot?
    Antwort von Lustgurke Lustgurke

    naja gut... er wird aber bestimmt nicht der einzige fähige arzt im lande sein

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    Zum Arzt trotz Hausverbot?
    Antwort von Felixie1 Felixie1

    Wenn er Dir nicht hilft,ist das Körperverletzung.Also ich hätte schon Scheu,noch einmal zu ihm zugehen.Gibt es da keinen allgemeinen Arzt?Und wenn Du Hausverbot bei ihm bekommen hast,kann das ja nicht das ganze Leben dauern.Versuch es und mache einen Termin.

    Kommentar von AboveTheLaw AboveTheLaw

    es wäre höchstens unterlassene hilfeleistung ;) und ein zusätzliches problem für den arzt käme weil er gegen ärztliche grundpflichten verstoßen würde

    allerdings gibt es sicherlich nicht nur ihn in der stadt und selbst wenn er der weltbeste wäre, liegt es bei ihm ihn zu behandeln oder nicht solang es nicht absolut von nöten ist (wäre er also der einzige arzt überhaupt)

    man kann sich drüber streiten das das hausverbot ungerechtfertigt gilt man kann sich drüber streiten ob es moralisch verwerflich ist oder nicht

    aber gesetzlich gesehen ist ganz klar, das der threadersteller in schlechte karten hat

    Kommentar von Djoser DjoserDjoser

    Hier liegt aufgrund der nicht bestehenden Notfallsituation keine unterlassene Hilfeleistung vor. Auch verstößt der Arzt in diesem Fall nicht gegen seine Pflichten. Jeder Arzt ist nämlich berechtigt, aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnisses die Behandlung eines Patienten zu verweigern und ihm auch Hausverbot zu erteilen. Eine Behandluingspflicht liegt nur bei einem echten Notfall (potentiell lebensbedrohliche Situation) vor

    Kommentar von KleineMaus05 KleineMaus05KleineMaus05

    Ich weiß nicht wielange das Hausverbot gilt.

    Ich hab zwar noch meinen Hausarzt, nur der kann nicht röntgen und würde mich dann sowieso zu einem Facharzt schicken. Denn ich bin schon der Meinung das mein Hausarzt nicht wirklich sehen kann was es ist.

    Kommentar von Djoser DjoserDjoser
    1. Nein es ist keine Körperverletzung (und es ist auch keine unterlassene Hilfeleistung, da kein Notfall vorliegt).

    2. Ein Hausverbot, dass ohne zeiltiche Begrenzung ausgesprochen und nicht widerrufen wird, gilt ein ganzes Leben lang.

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    Zum Arzt trotz Hausverbot?
    Antwort von princ01 princ01

    frag nach dann bekommst du die anrwort auf die frage, habt ihr denn kein krankenhaus? er ist aber verpflichtet dir zu helfen, du muß eh erst zum hausarzt, wegen der überweisung, gehen

    Kommentar von AboveTheLaw AboveTheLaw

    dieser pflicht kann er allerdings auch anders nachkommen, indem er auf einen anderen arzt verweist

    und nein er brauch keine überweisung vom allgemeinarzt da ein chirurg für sportverletzungen zuständig ist kann auch direkt dorthin gehen =)

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