Ich bin nicht sicher,aber kann man dafür nicht eine "Einstweilige Verfügung" vor Gericht beantragen? Dann darf sie offiziell das Grundstück nicht mehr betreten. Sollte sie es doch tun,droht eine Geldstrafe,die sich gewaschen hat.
lg
Ich bin nicht sicher,aber kann man dafür nicht eine "Einstweilige Verfügung" vor Gericht beantragen? Dann darf sie offiziell das Grundstück nicht mehr betreten. Sollte sie es doch tun,droht eine Geldstrafe,die sich gewaschen hat.
lg
Hat der Schwiegervater einen Mietvertrag? Dann wird es schwierig. Da ist dann auch die Grundstückssituation ein Faktor. Kann sie zu dem anderen Haus gelangen ohne euren Teil vom Grundstück zu betreten? Wenn ja, dann könnt ihr ihr verbieten euren Teil zu betreten. Wenn euer Schwiegervater einen Mietvertrag mit Grundstücksanteil hat, dann hat er dort das Hausrecht. Dann wird das nicht so leicht.
Wegen Beleidigungen oder Tritte nach dem Hund könnt ihr allerdings Strafanzeige stellen. Das ist davon unabhängig. Aber wenn ihr einen Anwalt habt, dann fragt den doch.
ich bin jetzt zwar kein Jurist, aber normalerweise kann man jedem Hausverbot erteilen.
Da stehen die Chancen nicht besonders gut. Wenn der Schwiegervater und seine Tochter sich mit dieser Frau gut verstehen, die anderen Besucher auch, gibt es kaum eine Handhabe. Klatschtanten gibt es immer und überall. Man denke da nur an "Tratsch im Treppenhaus" mit Heidi Kabel. Tratschereien sollte man mit Humor nehmen.
Wenn sie den Schwiegervater besucht und er den Besuch will, kannst du nichts dagegen tun.
du kannst die frau jederzeit auffordern das grundstück zu verlassen und nicht wieder zu kommen. hält sie sich nicht daran,geh zum anwalt und zeig sie an,wegen hausfriedensbruch und tierquälerei.
Hausfriedensbruch wenn sie da ungefragt rummrennt ganz einfach.
Wenn es euer Eigentum ist könnt ihr auch bestimmen wer rein darf und wer nicht.
Könnt Ihr Euer Grundstück nicht einfach absperren? Das wäre doch sicher die einfachste Lösung. Ansonsten müsst Ihr das mit dem Anwalt abklären, der sicher ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen kann.
können wir,aber der Schwiegervater und seine Tochter haben natürlich auch einen Schlüßel.Also bringt es nicht viel....leider. trotzdem DANKE
Dann möchte Dein Schwiegervater wohl, dass diese Frau zu ihm kommt? Dann wirst Du kaum was ändern können, denn Dein Mieter darf doch besuch empfangen.
schlösser austauschen und ruck-zuck ist ruhe im karton... ;-))) lg
du hast hausrecht; du kannst jedem jederzeit den zutritt verweigern, wenn der-/diejenige das missachtet zeigst du ihn/sie an. brauchst nicht mal nen grund.... auch keinen anwalt. verbot ausspsrechen (dokumentieren) und dann zur polizei... ganz einfach :)
Das Hausrecht betrifft nicht das Haus desSchwiegervaters.
als dort wohnendes familienmitglied gilt das hausrecht trotzdem, außer der schwiedervater sagt was anderes. und wenn die nach dem hund tritt, mach noch ne anzeige wegen tierquälerei!
dafür habt Ihr doch den Anwalt, klar geht das.
das könnt ihr leider wirklich nur durch euren anwalt klären lassen...lg
hat eurer grundstück kein tor mit einem schloss?
doch haben wir,aber der Schwiegervater und seine Tochter haben natürlich da auch einen Schlüßel für. Danke
du kannst dem schwiegervater und seiner tochter aber nicht verbieten, bestimmte leute zu besuch zu empfangen.
Und der Schwiegervater darf zu Besuch einladen, wen er möchte.
Allerdings darf dieser Besuch nicht Euren Hund treten. Tut er es doch, einfach mal einen der Fälle sorgfältig mit Zeugen dokumentieren und mit dem Hund zur Untersuchung zum Tierarzt fahren. Anschließend dem Hundekicker die Tierarztrechnung präsentieren.
da gäbe es auxh noioch die ganz simple lösung:
schlösser und scjhlösser auswechseln... dann versehen die anderen ohne viel worte gleich, was sache ist...
da wäre ich hammerhart - habe ich mit meinem jugendzimmer zuhause auch so gemacht, als meine mutter nic ht aufgehört hat. day konnten nur mein vater und ich das zimmer betreten....
neugierige, nervende menschen aussperren - die beste hilfe.. lgb
Tolle Idee, so dass der Mieter nicht mehr auf das Grundtsück kommt. Wie stellst Du Dir das denn vor?
Kommentar von marlylie marlyliemarlylie gerade eben
schlösser austauschen und ruck-zuck ist ruhe im karton... ;-))) lg
marly - du hast offensichtlich offensichtlich die Wohnsituation nicht verstanden - lies nochmal nach.
Ich wollte eigentlich nur aufzeigen, dass so eine Idee sowohl schwachsinnig als auch teuer ist.
Das Hausverbot gilt, wenn es nicht von Anfang an beschränkt wurde, unbegrenzt.
Wenn Du nun anrufst und einen Termin willst, wirst Du vermutlich eh keinen bekommen. Davon den Termin anonym zu machen und dann hin zu gehen rate ich von ab. Zum einen macht das nicht jeder Arzt und zum anderen musst Du spätestens beim Termin deinen Namen nennen.
Und dann hast Du ein Problem. Hast Du das Haus betreten, ist das eine Straftat. Sie können dich raus werfen und dich anzeigen. Wird sehr sehr sehr teuer. Im Wiederholungsfall gibt es auf jeden Fall eine Haftstrafe (kann zur Bewährung ausgesetzt werden). Weigerst Du dich zu gehen, werden sie die Polizei rufen und die wird dich hinaus geleiten... wie liegt dann auch an dir.
Aber Achtung: Einen Notfall MUSS der Arzt trotzdem behandeln. Dazu ist er per Gesetz verpflichtet und da ein höheres Rechtsgut (Grundgesetz) zu schützen ist, steht das über dem Hausverbot.
Aber ein schmerzender Finger ist kein Notfall. Ein Notfall ist es erst, wenn Du durch Verletzung oder Erkrankung dabei bist, Körperteile oder Körperfunktionen dauerhaft zu verlieren oder geschädigt zu bekommen oder gar der Tod möglich wäre. Zudem muss es so akut sein, dass Du nicht zu einem anderen Arzt gehen kannst.
Und das trifft auf deinen Finger nicht zu. Musst Du halt damit leben, dass dich nur der 2. beste Arzt der Stadt behandeln kann, wenn er es denn dann tut.
Sobald du deinen Namen ausgesprochen hast, wirst du freundlich herausgeschickt werden.
das problem ist, das er der boss von dem schuppen ist und entscheiden kann wen er da reinlässt oder nicht
da es sicherlich noch andere ärzte bei dir gibt wirst du gesetzlich da keine sonne sehen allerdings kannst du hingehen und halt nett fragen du ziehst in jedem fall den kürzeren also wirst du nur mit schleimen und einer entschuldigung weiterkommen
wielang gilt das hausverbot ? wenn es unbegrenzt ist, hast du leider pech
naja gut... er wird aber bestimmt nicht der einzige fähige arzt im lande sein
Wenn er Dir nicht hilft,ist das Körperverletzung.Also ich hätte schon Scheu,noch einmal zu ihm zugehen.Gibt es da keinen allgemeinen Arzt?Und wenn Du Hausverbot bei ihm bekommen hast,kann das ja nicht das ganze Leben dauern.Versuch es und mache einen Termin.
es wäre höchstens unterlassene hilfeleistung ;) und ein zusätzliches problem für den arzt käme weil er gegen ärztliche grundpflichten verstoßen würde
allerdings gibt es sicherlich nicht nur ihn in der stadt und selbst wenn er der weltbeste wäre, liegt es bei ihm ihn zu behandeln oder nicht solang es nicht absolut von nöten ist (wäre er also der einzige arzt überhaupt)
man kann sich drüber streiten das das hausverbot ungerechtfertigt gilt man kann sich drüber streiten ob es moralisch verwerflich ist oder nicht
aber gesetzlich gesehen ist ganz klar, das der threadersteller in schlechte karten hat
Hier liegt aufgrund der nicht bestehenden Notfallsituation keine unterlassene Hilfeleistung vor. Auch verstößt der Arzt in diesem Fall nicht gegen seine Pflichten. Jeder Arzt ist nämlich berechtigt, aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnisses die Behandlung eines Patienten zu verweigern und ihm auch Hausverbot zu erteilen. Eine Behandluingspflicht liegt nur bei einem echten Notfall (potentiell lebensbedrohliche Situation) vor
Ich weiß nicht wielange das Hausverbot gilt.
Ich hab zwar noch meinen Hausarzt, nur der kann nicht röntgen und würde mich dann sowieso zu einem Facharzt schicken. Denn ich bin schon der Meinung das mein Hausarzt nicht wirklich sehen kann was es ist.
Nein es ist keine Körperverletzung (und es ist auch keine unterlassene Hilfeleistung, da kein Notfall vorliegt).
Ein Hausverbot, dass ohne zeiltiche Begrenzung ausgesprochen und nicht widerrufen wird, gilt ein ganzes Leben lang.
frag nach dann bekommst du die anrwort auf die frage, habt ihr denn kein krankenhaus? er ist aber verpflichtet dir zu helfen, du muß eh erst zum hausarzt, wegen der überweisung, gehen
dieser pflicht kann er allerdings auch anders nachkommen, indem er auf einen anderen arzt verweist
und nein er brauch keine überweisung vom allgemeinarzt da ein chirurg für sportverletzungen zuständig ist kann auch direkt dorthin gehen =)
Beide haben keinen Mietvertrag.Er hat garnichts,von Rechts wegen dürfte er garnicht hier wohnen.aber seine Tochter hat ein lebenlanges Wohnrecht.
Das ganze Grundstück gehört uns und sie müßen also über unser Teil um zu dem kleineren Häuschen zugelangen.
Wenn seine Tochter ein lebenlanges Wohnrecht hat, dann wird es schwer werden. Fragt da lieber mal euren Anwalt.
Genau - die Tochter hat das Hausrecht für ihre Wohnung/Haus, lässt ihren Vater bei sich wohnen, was ihr nicht verbieten könnt - dieser darf Besuch empfangen ....
Wenn sich das Grundstücksmäßig nicht abgrenzen lässt - und sicher ist das nur wegen einer blöden Tante nicht sinnvoll - dann müsst ihr damit klarkommen.