Wenn Gewalt angedroht oder angewandt wurde, um in den Besitz versicherter Sachen zu gelangen, handelt es sich um Beraubung. In dem Falle wären die Sachen über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert.
Nun hängt alles davon ab, wie glaubhaft ihr der Polizei die Beraubung schildern konntet, denn nur wenn die Polizei auch von einem Raub ausgeht und dieses Delikt bearbeitet, kann der Hausratversicherer regulieren. Wird die Sache jedoch als BSD (besonders schwerer Diebstahl) geführt, gibt's von der Versicherung nichts.
hm wie finde ich heraus ob es als sogenanntes BSD eingestuft wird?
Weißt du evtl ob der komplette wert oder nur ein teilwert erstattet wird?
Danke