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denke auch, dass alles was auf dem grundstück oder in deinem Bereich steht versichert ist.
ich kann dir http://www.tarifnet.de/versicherungen/hausratversicherung/hausratversicherung.ht... empfehlen. da findest die günstigsten anbieter und kannst auch direkt online den versicherungsschutz beantragen. ich bin ganz zufrieden.
das kann man so pauschal nicht beantworten. ich rate immer zu einem vergleich mehrerer gesellschaften, z.b. über http://www.tarifnet.de/versicherungen/hausratversicherung/hausratversicherung.ht... dann solltest du auch auf einen namhaften versicherer achten und dass deine versicherungssumme auch den tatsächlichen werten entspricht. wichtig: immer vom neuwert ausgehen, nicht zeitwert! auf zusatzbausteine wie fahrraddiebstahl oder glasversicherung könnte man theoretisch verzichten, es sei denn, du hast hier hochwerte dinge oder ein hohes risiko hierfür.
Die Formulierung ist schon korrekt. Gleichzeitig den Abbuchungsauftrag zurück nehmen
Aber bitte immer zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen ( rechtzeitig 3 Monate vorher) Bei (möglicher) Schadenskündigung sofort verfällt der bezahlte Beitrag. Aber auch nicht zu früh kündigen, das fällt schon mal unter den Tisch. Wenn dann der Abbuchung nicht widersprochen wird höngt man wieder ein Jahr fest.
Hallo,
das neue Gesetz ist im VVG (Versicherungsvertragegesetz) §11 Absatz 4 beschrieben, der lautet: "Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als 3 Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden". Spreche die Kündigung nach "außerordentlichem Sonderkündigungsrecht gemäß §11 VVG fristgerecht zum Ablauf....." Komme selbst aus dem Versicherungsbereich (Makler) BIS auf die große grüne "PRO...", die die Auffassung etwas anders darlegt (bei denen beginnt die Frist erst ab dem 01.01.2008) sind meine Kunden bisher immer aus den Verträgen rausgekommen. Gruß Sina

nach allem, was ich so online gefunden habe, muss sich jeder selbst versichern...aber es steht nix ausdrückliches für die gemeinschaftsräume dabei... und gerade da ist das risiko ja am höchsten! also scheint es nicht zu gehen, dass eine "Hauptversicherte" ist...oder?
Eine von euch schließt den Vertrag ab und lässt per Klausel den Hausrat der beiden (namentlich genannten) Damen einschließen - Fertig!
Denkt an 100% Überspannung und Einschluss der groben Fahrlässigkeit.

Jeder schließt eine Versicherung ab für 1/3 der Wohnfläche.
Aber eine Hausratversicherung ist nicht wichtig. Wozu auch?
Haftpflicht ist wichtiger.
HummelPups am 6. Dezember 2009 19:46 nicht wichtig?!? gehts noch? Wenn es brennt, Einbruch, Wasserrohbruch...dann ist OHNE Versicherung alles weg...im GGTl. bei Erwachsenen ist die Haftpflicht unwesendlicher zu baechten, wobei ich die nciht weglassen würde!
Tanjaschatz am 6. Dezember 2009 21:48 Einbruch schonmal was gehört davon???

sonderbar!! ob nun mit Kindern oder 3 Frauen..eigendlich sch...egal! versuch einfach mal ne andere Versicherungsfirma!!!Fragen kostet nichts
Hallo, du brauchst nur die Daten schriftlich durchgeben und die Versicherung darauf aufmerksam machen das Du das recht hast nach drei Jahren zu kündigen.
Hallo, du brauchst nur die Daten schriftlich durchgeben und die Versicherung darauf aufmerksam machen das Du das recht hast nach drei Jahren zu kündigen.
bei kerzenwachs auf textilien und teppichen kann ich nur den kerzenwachsentferner von sidenza empfehlen. in nur wenigen minuten ist der fleck raus, ohne ränder oder verfärbungen zu hinterlassen. trocknet in sekundenschnelle! empfelenswert!!!! gibt es auf: www.sidenza.de
bei kerzenwachs auf textilien kann ich nur den kerzenwachsentferner von sidenza empfehlen. in nur wenigen minuten ist der fleck raus, ohne ränder oder verfärbungen zu hinterlassen. trocknet in sekundenschnelle! empfelenswert!!!! gibt es auf: www.sidenza.de
Lesen, lesen, lesen. Kündigungsfristen oder dergleichen steht alles in den AVB-s.
Tu Dir bitte einen Gefallen und lass da einen Makler mit drüber schauen. Dein Wunsch, Deinen Eltern zu helfen in allen Ehren, Du bist jedoch kein Fachmann, auch wenn sich Deutsche im Bereich Finanzen immer dafür halten und oft gnadenlos überschätzen. Man siehts ja an den zahlreichen Fragen: "Das geht ???". Jeder Fachmann aus der Branche kennt das neue VVG und weiß das mit den 3 Jahren. Zur Frage ansich: einfach zum 01.07.2010 kündigen. Jede Versicherung weiß das und handelt danach. Die fragen nicht erst doof nach.

Kündigen am besten mit Hinweis auf §11, Abs. VVG Neu

Das wusste ich gar nicht, dass das geändert wurde.
http://www.comfortplan.de/informationen/kuendigung.php
"Seit dem 1.1.2008 können auch 5-Jahresverträge zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden... dieser erstmals zum Ablauf des 3. Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher)."(schriftlich per Einschreiben!)
>> Darin gibt es ein Musterschreiben.
Betreff: Versicherungsschein-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Verträge mit einer Laufzeit von 5- oder 10-Jahren sind bereits erstmals nach 3 Jahren kündbar. Ich mache von diesem Recht Gebrauch und kündige den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres.
Ich bitte um Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Siam1 am 2. Dezember 2009 11:12 völlig richtig! es ist schon interessant, wer sich alles berufen fühlt zu einem Thema zu schreiben von dem er/sie offensichtlich wenig Ahnung hat oder auf einem Stand von 2007 hängen geblieben ist
das ist leider sehr oft der fall, in deutschland halten sich alle für finanzexperten. ein freund von hier hat ne autowerkstatt. die besten geschäfte macht er samstag mittag, wo dann plötzlich mehrere kommen, die am auto rumgeschraubt haben und es nicht wieder hinbekommen. liebe deutsche: es ist keine schande, in manchen dingen keine ahnung zu haben und fachleute zu fragen, die eine mehrjährige ausbildung und eine stundenlange prüfung vor der ihk ablegen mussten. ab nun auto, finanzen oder anderes.
Siam1 am 4. Dezember 2009 04:33 @JR0903 DH für Deine Rückantwort, ich hatte gedacht, es hat mir gegolten. Beste Grüße Siam1
@siam1 : Gut erklärt !!!! Dh
Siam1 am 12. Dezember 2009 01:51 @schneckle1960, rotwerd Mir ist mal vor Jahren passiert, dass mein Versicherungsvertreter wegen meiner Hausratversicherung ins Haus kam. Änderungen der Versicherungsbedingungen. Ich habe in dem Zuge den Wert erhöht. Mir ist erst nach einem Jahr aufgefallen, dass er die Versicherung um weitere fünf Jahre verlängert hat. Ich nahm an: zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar. Na ja, ich fand es nicht tragisch, aber ich habe daraus gelernt: die Unterlagen genau zu studieren, am Besten mit Vergrößerungsglas, ( habe seitdem wirklich eine Leselupe angeschafft-grins), gegebenfalls nochmals nachfragen, und erst an nächsten oder übernächsten Tag gibt es meine Unterschrift.

Kündigen kannste die 5 Jahresversicherung, aber bezahlen musst du bis der Vertrag ausgelaufen ist!!
Zu beachten ist, dass dennoch mindestens 3 Monate vor Ablauf nochmals gekündigt wird, ( per Einschreiben ) weil sich sonst der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert!!
Der letzte Tag und Uhrzeit des Ablaufs des Vertrages steht auf dem Versicherungsschein drauf!
Siam1 am 2. Dezember 2009 11:12 Wenn der Versicherungsnehmer dem neuen VVG bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren ein Sonderkündigungsrecht hat, warum soll er dann noch Beiträge bezahlen müssen? Noch nie gehört.
https://makler.allianz.de/externe_links/services/aktuelles/vvg/faq/sachversicherung.html
Ich empfehle den "Experten"mal die Lektüre des Versicherungsvertragsgesetzes in der aktuellen Fassung
Wie kommst du denn da drauf? Jedes Gesetz kann gändert werden, und das ist mit dem VVG eben passiertristgemäß zu Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und Abbuchungsauftrag widerrufen

Eine Versicherung kann auch bei einem Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.
das ist fachlich richtig. soll das ein vorschlag sein ? denn dann bewegen wir uns nach so einer äusserung auf dem gebiet des vorschlagens einer straftat, nix anderes ist versicherungsbetrug nämlich.
Ich habe in einem anderen Zusammenhang schon darauf hingewiesen, dass ich hier keinen Lehrgang zum Versicherungsbetrug veranstalte
wenn du einen hausratschaden meldest, kannst du sofort kündigen :-) darfste natürlich nur machen, wenn du auch einen hast, wär ja sonst betrug ;-)
Sofort kündigen, dann verfällt die Jahresprämie
http://www.gartenmoebel-experte.de/