Hausrat - neue und gute Antworten

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    Haus und Hausrataufteilunh
    Antwort von Muffputter Muffputter

    das pferd ist weg, kannst du höchstens in geld ersatz bekommen, das pferd ist definitiv weg

    ansonsten müsstest du da schon ansprüche auf paar dinge haben

    aber ohne anwalt läuft da nix

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    Haus und Hausrataufteilunh
    Antwort von CapNRW CapNRW

    geh zum anwalt und lass dich nicht verarschen,. dir gehört die hälfte von allem. dein anwalt setzt das für dich durch....

    Kommentar von Muffputter MuffputterMuffputter

    naja nicht ganz die hälfte, also die schenkung der eltern galt ja nur ihrem sohn

    Kommentar von Sunny26 Sunny26

    Ja aber sie haben es uns ja nur gegeben zu dem Zweck die Schulden an dem Hof abzubezahlen. Das war die Bedinung und nicht zur freien Verfügung. Sie sind sogar mit zur Bank damit es wirklich dort auf dem Darlehen landet. Und sie wussten das wir beide im Grundbuch stehen. Also wussten sie doch auch das sie es uns beiden zukommen lassen oder?

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    Hausrat und Haftpflichtversicherung übernimmt das Hartz 4, Jobcenter
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du weitere Einkünfzte hast, kannst du 30 € als Versicherungspauschale absetzen, die nicht als Einkommen gegen gerechnet werden.

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    Bis zu welchem Wert zählt ein Fernseher als angemessenr Hausrat?
    Hilfreichste Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Bitte um fundiertes Wissen oder tatsächliche Erfahrungen. Bitte keine Antorten "aus dem Bauch heraus" Danke im Voraus!

    Ich kenne nur ein Urteil des Bundessozialgerichts über den Wert eines noch angemessenen Autos (7.500,- €), ein Urteil über den Wert eines noch angemessenen Fernsehgeräts kenne ich nicht. Dies kann folgende Gründe haben:

    1. Ich bin schlecht informiert.

    2. Es kein solches Urteil.

    Nummer 2 ist wahrscheinlicher, so "aus dem Bauch heraus"! Es kann aber auch sein, dass ein solches Urteil noch nicht publiziert wurde.

    Wahrscheinlicher ist aber, dass noch Niemand deshalb geklagt hatte. Denn im Gegensatz zum Auto wird der Besitz eines Fernsehers dem Amt nicht von einer Zulassungstelle im Wege des vorgesehenen Datenabgleichs mitgeteilt.

    Und beim Erstantrag auf ALG II wird entweder nicht speziell nach überteurem und deshalb möglicherweise unangemessenem Hausrat gefragt - oder es wurde dabei bislang noch keine Antwort gegeben wie "Mein Plasma-TV hat 3.200,- gekostet, vielleicht ist der ja unangemessen!?!"

    Das ist die wahrscheinlichste aktuelle Lage. Die kann sich aber ändern, wenn das Amt indirekt vom teuren TV erfährt. Dann stünde das Amt vor zwei Problemen:

    1.) § 12 SGB II: "(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs. Wesentliche Änderungen des Verkehrswertes sind zu berücksichtigen." Mal so aus dem Bauch heraus: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

    Eine blaue Mauritius, ein Picasso wären klar unangemessen, auch bei noch unbekanntem Verkehrswert. Bei normalen TVs ist fast klar, dass gebrauchte bald einen sehr geringen Verkehrswert haben. Warum also erst einen bestimmen,

    wenn es dann noch für den Rest des Verkehrswertes, der überhalb der Bar-Freibeträge nach Absatz 3 § 12 liegt (mit 50 Jahren also 7.500 plus 750 Euro) nach Addition aller sonstigen anrechenbaren Vermögen. Wer sollte sich die Mühe machen?

    Da es wohl bislang noch kein Urteil dazu gibt, hat sich bislang wohl noch kein Amt diese Mühe gemacht. Und da schon jeder Laie den Preisverfall erkennt - Plasma-TV mit 1,20 m derzeit ab 1.000,- statt wie früher ab 3.000,- -, wird das Amt dies auch erkennen und kein Interesse an einer Verwertung zeigen.

    Dito der Gerichtsvollzieher, siehe unten schon, schon wegen der Kosten der Verwertung. Anders sähe es sicher aus bei High-Price-Komponenten, ich denke mal an eine Stereoanlage von ... da kenne ich mich besser aus, aus dem Bauch, B&O, da fängt es an, die haben auch TVs, und bei Burmester hört es noch nicht auf, aber der wäre in fast jedem Fall sowohl pfändbar als auch unangemessen bei Preisen über 5.000,- pro Anlage.

    Huch, da haben wir nun doch einen Preis, und das aus dem Bauch heraus: 5.000,- aktueller Verkehrswert eines gebrauchten TV sollte als unangemesser Hausrat betrachtet werden. Oder spätestens 7.500,- analog zum BSG-Urteil zum Auto: Denn warum sollte ein Auto früher unangemessen werden als eine Glotze? Also doch eher spätestens ab 5.000,- ist eine digitale Glotze kein angemessener Hausrat mehr beim Bezug von ALG II.

    Mal so aus dem Bauch heraus. Urteile gibt es ja höchtens analoge ...

    Gruß aus Berlin, Gerd

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