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Das macht keine Bank und auch kein Barzahler und auch selbst wenn Sie diese Geldforderung in Bar hinlegen könnten, sollten Sie dies nicht tun, da zunächst eine so genannte Auflassungsvormerkung eingetragen werden muss.
Sinngemäß bedeutet die Auflassung, dass, ""Peter Schwend" Eigentümer wird, sobald er den Kaufpreis gezahlt hat".
Dieser Satz wird im Grundbuch eingetragen. Das dauert je nach Schnelligkeit der Beteiligten Personen und nach Schnelligkeit des Grundbuchamtes (dort wird die Auflassungsvormerkung eingetragen) 2 - 6 Wochen. Erst wenn die eingetragen ist, werden Sie durch den Notar benachrichtigt, dass die Auflassung eingetragen ist und das Sie nun den Kaufpreis zahlen können.
Erst dann sind Sie am Zug bzw. besser gesagt Ihre Bank, den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen.
Wenn dies nicht so gemacht wird kann der Verkäufer anschließend dem Bruder von "Peter Schwend", nämlich dem z. B. "Dieter Schwend" die Immobilie noch einmal verkaufen, weil ohne diese Auflassungsvormerkung kein vermerk ersichtlich ist, dass das Haus bereits verkauft ist. Ein dritter Notar würde keinen Hinweis finden, dass es andem so ist.
Finger weg von solchen Geschäften.
Aber gestatten Sie uns die Frage, warum Ihnen die 3.000,00 Euro an Kosten angefallen sind?
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
Sie sollten sich "zunächst" an den Notar wenden der den Vertrag aufgesetzt hat.
Wenn alles ordnungsgemäß läuft und es so ist, wie Sie es beschrieben haben, wird er wohl nachbessern müssen.
Macht er diese nicht bzw. vor Allem nicht so, wie es für Sie aussehen sollte, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Da sind Sie aber auch ein wenig blauäugig an den Hauskauf heran gegangen und vor allem, wissen Sie überhauot, dass alle Anfragedaten ggf. gespeichert werden und die nächste Bank das denn dann schon weiß?
Sie haben eine sehr schlechte Vorgehensweise gewählt und das denn dann auch noch mit nicht optimalen Planungsunterlagen, wie Sie selbst angeben.
Sie sollten nun auf jeden Fall bei einer der beiden Baken nachbessern und vor allem Jemanden beauftragen der sich damit auskennt und Ihnen beim Gang zur Bank zur Seite steht und Ihnen vor Allem auch die grundstücks- und hausbezogenen Unterlagen ordnungsgemäß zusammenstellt, SONST WIRD DAS NICHTS.
Unsere Empfehlung, nach vorne zu flüchten ist nicht immer die schlechteste.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
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Kaufen Sie sich besser kein Haus, wenn Sie schon jetzt mit solchen Gedanken an die Hauskauffront treten!
Grundsätzlich -wenn sich Jeder der Beteiligten an eine eventuell getroffene Vereinbarung hält (was natürlich meist nie bei einer Trennung der Fall ist), die man trift bzw. getroffen hat- derjenige der zum Zeitpunkt der Vereinbarung versprochen bekommen hat, dass er das Haus erhält. Klappt im richtigen Leben natürlich meistens nie.
Oder aber -wenn es denn notwendig ist und scheinbar ist es das ja- lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
Hallo, es ist in jedem Fall sinnvoll einen Gutachter zu beauftragen, - schon allein, wenn man an den Wert denkt, der dahinter steht. Sieh dir doch mal diesen Service an: www.wertexperte.de
Hallo, ein komplexes Thema: Erstens kommt es darauf an, wer das Haus kauft, ihr beide oder eine/r von euch. An sich behält der Eigentümer es. Zweitens, welchen Güterstand habt ihr, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, gesetzliche Güterregelung? Drittens: Solltet ihr euch scheiden lassen, gäbe es außer dem Haus genug Liquidität um den anderen evtl. auszuzahlen? Viertens: Wollen denn beide das Haus behalten? Fünftens, bei einem gemeinsam gehörenden Haus muss im Trennungsjahr der Besserverdiener ausziehen. Aber Ausnahme wäre, wenn die im Haushalt lebenden Kinder beim Besserverdiener bleiben wollen. Also: Viele Fragen, die wohl nur ein Fachanwalt beantworten kann, denn ich rate nicht dazu, hier alle Details darzustellen. Gruß, pap.
Nennst Du das Liebe, so Eure gemeinsame Zukunft zu planen?
Heutzutage muss man mit offenen Augen leben,und nicht im Märchen.Trotzdem Lieb ich ihn.
Der als Eigentümer eingetragen ist (im Grundbuch), der bekommt es.
Ausser ihr habt einen Ehevertrag und dort wäre es anders geregelt.
Solltet ihr beide als Eigentümer eingetragen sein dann bekommt es der, der den Prozess gewinnt.....ist leider so!

Es muss doch einer von euch irgendsoetwas unterschreiben oder?
Dann gehört dieses Haus sozusagen demjenigen, der es unterschreibt. Das war bei meinen Eltern auch so - sie haben sich aber nie getrennt^^. Meine Mami hat meinem Papi vertraut und hat ihn unterschreiben lassen.

Auch wenn nur 1 Person im Grundbuch steht, bekommt jeder 50/50, denn das Haus ist ein Zugewinn der Ehe.
wenn ihr das haus als ehepaar kauft, dann gehört es euch beiden. im falle einer trennung, muss der eine den anderen ausbezahlen. sofern das nicht möglich ist, wird das haus verkauft und der erlös geteilt! natürlich könnt ihr jegliche andere regelung treffen, dann aber bitte notariell um später auf der rechtlich sicheren seite zu sein!
Wer im Grundbuch steht. Wenn ihr beide drin steht, kann man es verkaufen und den Erlös aufteilen. Oder der, der drin bleibt zahlt den anderen aus.

das liegt an eurem ehevertrag !!!
In unserem Ehevertrag steht, dass was man erwirbt beide gehört

Einer bleibt drin und zahlt den anderen aus, oder es muss wieder verkauft werden...

Wenn das nicht im Ehevertrag vermerkt ist, bekommt es der der als Eigentümer gilt, sprich der der am meisten dafür zahl oder der der im grundbuch eingetragen ist.
Wer steht im Grundbuch?-der bekommt es!
krabbe22 am 13. Dezember 2009 00:36 Man kann sich aber auch zusammen eintragen lassen.
krabbe22 am 13. Dezember 2009 00:36 Man kann sich aber auch zusammen eintragen lassen.
Man kann sich aber auch zusammen eintragen lassen.
Man kann sich aber auch zusammen eintragen lassen.
Und wenn beide eingetragen sind??
Sorry, bei uns stehen beide - meine Frau und ich - drin und nun?
Tja dann müssen sich beide einigen.Der eine zahlt den anderen aus.
Siehste! ;-)

Der der den besseren Anwalt hat.
krabbe22 am 13. Dezember 2009 00:39 Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, ihr beide das Haus kauft/baut, ihr beide im Grundbuch steht, gehört es euch beiden. Bei einer Trennung muss dann geklärt werden wer wohnen bleiben darf, der andere hat dann aber ein Recht auf die Hälfte des Wertes.
Schalten Sie doch einmal einen eigenen Gutachter ein, der nur Sie berät. Vielleicht ist das Haus wirklich viel zu teuer?
Gucken Sie doch mal bei uns vorbei: www.der-hausinspektor.de
Vielleicht mal das Video anschauen.

Wurde denn den Banken im Vorfeld nicht mitgeteilt, daß inzwischen ausgebaut und der Grundriß erweitert wurde? Welche Banken waren das denn? Kann es sein, daß der Preis des Objektes im Vergleich zu anderen Angeboten tatsächlich sehr hoch ist? Der Gutachter wird in Bezug auf die Bank nichts bringen, da Banken grundsätzlich fremde Gutachten ignorieren (weiß ich definitiv aus meiner langjährigen Praxis). Vergleichen Sie zunächst über immoscout24 oder ähnliche Anbieter, ob ähnliche Objekte billiger sind. Wie hoch ist der Preis des Grundstückes pro Quadratmeter? Wie hoch sind die Vergleichspreise? Ein erfahrener unabhängiger Finanzierungsmakler könnte evtl. helfen. Ich vermute auch, daß Sie relativ wenig bis gar kein Eigenkapital einsetzen, das wäre mit ein Grund für das Problem. Es gibt Banken, die geben Darlehen bis 80% des Verkehrswertes des Objektes. alles was darüber ist, wird als unbesichertes Darlehen gesehen, das bekommen Sie also auf Ihre blauen Augen. Hier gibt es strengere und weniger strenge Institute. Auch hier müsste man näheres wissen um eine fundierte Antwort geben zu können.