Haushaltsgeld - neue und gute Antworten

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    Verpflichtung zur Unterhaltszahlung
    Antwort von anderland anderland

    Solange ihr in einer Wohnung lebt ist er selbstverständlich unterhaltsverplichtet. Ich gehe hier davon aus, dass dein Mann selbstständig ist und genug verdient. Ob da jetzt was geregelt ist, ist doch unerheblich. Eine Versorgung muß also immer gewährleistet sein und da ist es egal ob vom Jobcenter oder deinem Mann. Je nachdem wie alt du bist und wie lange ihr verheiratet gewesen seid wüßte das am besten mit einem Anwalt besprochen werden, da es auch wieder neue Vorschriften gibt die besagen, dass sich wenn möglich jeder selber versorgen muss. Jobcenter werden dann wohl nur Leistungen als Darlehen vorstrecken.

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    Verpflichtung zur Unterhaltszahlung
    Hilfreichste Antwort von andereaas andereaas

    Das bedeutet, ihr befindet euch jetzt oder bald im Trennungsjahr. Was Du an Unterhalt im Trennungsjahr bekommst und was hierbei zu beachten ist, erfährst Du in meinem nachfolgenden Link. Dieser Link informiert Dich über 1. Was ist beim Trennungsjahr zu beachten?
    2. Trennungsunterhalt nur bei verschuldeter Trennung?
    3. Wie hoch ist der Trennungsunterhalt? 4. Muss die Hausfrau nach der Trennung arbeiten?
    5. Trennungsunterhalt bei Verzicht im Ehevertrag?
    6. Trennungsunterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft?

    http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt410.htm

    Mit freundlichen Grüßen,

    Der Geier

    Kommentar von andereaas andereaasandereaas

    Nachtrag: hier nochmal der Link:

    http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt410.htm

    Kommentar von andereaas andereaasandereaas

    Danke schön, für den Stern :)))

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    Verpflichtung zur Unterhaltszahlung
    Antwort von norbi21 norbi21

    wenn ihr nicht geschieden seid, dann kannst du keine Ansprüche an ihn stellen! Erst wenn ihr geschieden seid muß er für die Kinder Unterhalt zahlen und du beantragst Hartz IV.

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