Solange ihr in einer Wohnung lebt ist er selbstverständlich unterhaltsverplichtet. Ich gehe hier davon aus, dass dein Mann selbstständig ist und genug verdient. Ob da jetzt was geregelt ist, ist doch unerheblich. Eine Versorgung muß also immer gewährleistet sein und da ist es egal ob vom Jobcenter oder deinem Mann. Je nachdem wie alt du bist und wie lange ihr verheiratet gewesen seid wüßte das am besten mit einem Anwalt besprochen werden, da es auch wieder neue Vorschriften gibt die besagen, dass sich wenn möglich jeder selber versorgen muss. Jobcenter werden dann wohl nur Leistungen als Darlehen vorstrecken.
Haushaltsgeld - neue und gute Antworten
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1Verpflichtung zur Unterhaltszahlung
Das bedeutet, ihr befindet euch jetzt oder bald im Trennungsjahr. Was Du an Unterhalt im Trennungsjahr bekommst und was hierbei zu beachten ist, erfährst Du in meinem nachfolgenden Link. Dieser Link informiert Dich über 1. Was ist beim Trennungsjahr zu beachten?
2. Trennungsunterhalt nur bei verschuldeter Trennung?
3. Wie hoch ist der Trennungsunterhalt? 4. Muss die Hausfrau nach der Trennung arbeiten?
5. Trennungsunterhalt bei Verzicht im Ehevertrag?
6. Trennungsunterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt410.htm
Mit freundlichen Grüßen,
Der Geier
Kommentar von
andereaasandereaas Danke schön, für den Stern :)))
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1Verpflichtung zur UnterhaltszahlungAntwort von
norbi21norbi21
wenn ihr nicht geschieden seid, dann kannst du keine Ansprüche an ihn stellen! Erst wenn ihr geschieden seid muß er für die Kinder Unterhalt zahlen und du beantragst Hartz IV.
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Nachtrag: hier nochmal der Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt410.htm