Hausfriedensbruch - neue und gute Antworten

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    Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?
    Antwort von ronchifocus ronchifocus

    Hallo-ich habe ein ähnliches Problem mit dem Schornsteinfeger. Er hat ohne Voranmeldung unser Grundstück betreten,ist aufs Dach gestiegen und hat locker gefegt. Er hat einen Zettel an die Tür geheftet.:Der Schornsteinfeger war da.-und mit einem Termin wann er wiederkommt zur Messung der Heizanlage. Ja,wird man denn gar nicht mehr gefragt? Ich habe mich vorsichtig beschwert-aber das hat Ihn nicht sonderlich beeindruckt.

    Offensichtlich haben die"Herren" selbsterteilte Sonderrechte.

    lg

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    Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?
    Antwort von rose798computer rose798computer

    Der Darf nur die Räume betreten die Du Ihn erlaubst. Schreibe einen Beschwerde Brief an den Bezirkskaminkehrermeister und schildere ihm das,schreibe aber auch gleich das Du nächstes mal eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellst wenn es noch einmal vorkommen sollte.

    Kommentar von 1lucky1 1lucky1

    Hallo, danke für alle Antworten. ich habe eine Beschwerde über diesen Bezirkskaminkehrermeister abgesendet. Ich werde berichten.

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    Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?
    Antwort von GarfieldSL GarfieldSL

    Das. was er gemacht hat, ist ganz klar Hausfriedensbruch. Als Kaminkehrer hat er das Recht, alle relevanten Räumen zu betreten, aber nur nach Genehmigung. Er hat ja keinen Hausdurchsuchungsbefehl.

    Kommentar von 1lucky1 1lucky1

    Hi GarfieldSL, welche Räume in der Wohnung sind relevant - die mit Kamin?

    Kommentar von GarfieldSL GarfieldSLGarfieldSL

    Solche Räume, die ein Türchen zum Kamin haben, wie du sie beschrieben hast (Speicher). Alle anderen Räume gehen ihn einen feuchten Kehrricht an. Beschwer dich bei der Innung.

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    Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?
    Antwort von binima binima

    ja das ist Hausfriedensbruch

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    Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?
    Antwort von holly69 holly69

    Es gibt genug Leute, die sich selber was basteln, was sie nicht dürfen, danach hat er geguckt und das darf er auch

    Kommentar von 1lucky1 1lucky1

    Wenn man die Metalltürchen von beiden Kaminen im Speicher öffnet und reinschaut, dann sieht man, dass die gar nicht benutzt werden, es ist nur die Heizungsanlage für Heizöl im Keller angeschlossen. Falls wir uns theoretisch was basteln würden, dann könnten wir es nur in den Räumen mit Kaminanschluss platzieren, oder? Warum muss er dann auch noch Schlafzimmer und Arbeitszimmer betreten?

    Kommentar von rose798computer rose798computerrose798computer

    Der ist doch nicht von der Polizei

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    Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Deine Geschichte klingt abenteuerlich, eigentlich unglaublich.

    Außer im Keller und auf dem Dach hat er nirgends was verloren, es sei denn, Ihr habt neue Kamine gebaut, die er abnehmen muss.

    Der war bestimmt von der GEZ.

    Kommentar von 1lucky1 1lucky1

    Hi, aber wir bezahlen die GEZ ja sowieso. Es war der Bezirkskaminkehrermeister. Ich verstehe halt nicht die Arroganz, wie er mit Menschen umgeht.

    Kommentar von 1lucky1 1lucky1

    Das Haus ist 20 jahre alt, es gibt keine neue Kamine. Wenn man die Metalltürchen von beiden Kaminen im Speicher öffnet und reinschaut, dann sieht man, dass die gar nicht benutzt werden, es ist nur die Heizungsanlage für Heizöl im Keller angeschlossen. Bei normalen Schornsteinfegerterminen verlief alles immer problemlos. Das war aber heute ein Bezirkskaminkehrermeister.

    Kommentar von Findelkind98 Findelkind98Findelkind98

    Das gibt in Eurem Bezirk einen Oberkaminkehrer.

    Den solltest Du mal anrufen und Dich beschweren.

    Aber der Schornsteinfegermarkt öffnet sich. Man kann sich bald einen aussuchen.

    Kommentar von ronchifocus ronchifocusronchifocus

    Findelkind---ha,ha super Idee mit der GEZ- da muss man erst mal drauf kommen..klasse-Daumen,ha,ha GEZ als Kaminfeger verkleidet,ich lach mich schlapp,ha,ha hooo

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    Feuerstättenschau – Hausfriedensbruch?
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    nein, dem bezirksschornsteinfeger ist immer zutritt zu gewähren. wer ihm den verweigert, macht sich strafbar.

    http://typo.schornsteinfegermonopol.de/index.php?id=14

    Kommentar von binima binimabinima

    ja aber nur da wo auch Feuerstätten sind!!!!!

    Kommentar von 1lucky1 1lucky1

    hi, binima, bist Du da sicher? Kann ich das irgendwo bitte nachlesen?

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    darf mein nachbar sein fahrzeug auf dem weg, für das er wegerecht hat, parken
    Antwort von 2mangoman 2mangoman

    Das Problem kenne ich. Was ich aus den anderen Beiträgen gelesen habe, darf er dort nicht Parken. Ich darf Ihm das Wegerecht nicht versperren somit darf er aber auch nicht auf diesem parken. Sollte der Nachbar wie bei mir nicht einsichtig sein, geht der Weg in Kürze zum Anwalt. Einen anderen Ausweg sehe ich leider nicht mehr.

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    Komplizierte Frage zu komplizierter Wohnsituation bzw. allgemeinen Lebenssituation!
    Antwort von imager761 imager761

    Natürlich kann sie versuchen, das Mietverhältnis unter Hinweis auf die Durchsuchung fristlos zu kündigen. Hilfsweise wäre eben, falls das nicht beweisbar wäre oder vor Gericht nicht durchdringt, ordentlich mit Dreimonatsfrist der Vertrag gekündigt.

    Wenn der VM offenbar aber ohnehin nicht an der Forsetzung des Mietverhältnisses interessiert ist, wird er ihr da keine Steine in den Weg legen wollen.

    Auch mündliche Mietverträge sind wirksam geschlossen und faktisch nun leicht nachzuweisen: Meldeadresse, Postanschrift, Nachbarn, Versorgungsverträge, GEZ, Telefonanschluß, ....

    G imager761

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    Komplizierte Frage zu komplizierter Wohnsituation bzw. allgemeinen Lebenssituation!
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Wenn die Miete jeden Monat bar und ohne Quittung bezahlt wurde, dann hat man eine sehr gefährliche Waffe in der Hand.

    Was glaubst Du wohl, was auf Steuerhinterziehung steht, wenn man nicht gerade Multi-Millionär ist?

    Und Sozialabgaben sind auch zu leisten: Sozialbetrug.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Was berechtigt sich zu der Annahme, daß der VM die Einnahmen aus Vermietung nicht ordentlich angegeben und versteuert hat? Und welche Sozialabgaben sind bei Mietverhältnissen zu entrichten?

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    Komplizierte Frage zu komplizierter Wohnsituation bzw. allgemeinen Lebenssituation!
    Antwort von Solo54 Solo54

    Offenbar hat der Vermieter die Absicht, diese Wohnung für sich zu beanspruchen oder aber auch Ihre Mitpatientin aus dieser Wohnung zu moppen. Leider sieht dies dann so aus, dass ohne jeglichen Mietvertrag und auch ohne Nachweis der Mietzahlungen schwer dagegen vorzugehen.wäre. Hier steht dann eben Aussage gegen Aussage und diese Sache ist ja allemal sehr unüblich. Gut ist natürlich, dass die Mieterin jederzeit ausziehen könnte, eine Regelung der Kündigung und auch der damit verbundenen Folgen ist ja offenbar auch nicht getroffen worden. So zumindest ist diese Sache meiner Meinung nach zu sehen.

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    Komplizierte Frage zu komplizierter Wohnsituation bzw. allgemeinen Lebenssituation!
    Antwort von Locke334 Locke334

    Da sie für die Wohnung Miete zahlt, hat sie auch einen Mietvertrag. Dieser Mietvertrag besteht allerdings Mündlich und beinhaltet die gleichen Rechte und Pflichten wie ein schriftlicher. Wenn ihre Vermieter der Meinung sind, das kein Mietvertrag zwischen den Parteien besteht, dann befinden sie sich im Irrtum. Das sie jetzt auch noch Fotos von der Wohnung ihrer Mieterin gemacht haben, ohne sie davon in Kenntnis zu setzen, beweist somit den von ihnen begangenen Hausfriedensbruch und den eingriff in ihre Privatsphäre. Theoretisch könnte man die Vermieter jetzt verklagen, spätestens wenn sie versuchen der Mieterin zu kündigen.

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    Hausfriedensbruch mit dem Motorrad und die Folgen ?
    Antwort von Jhnns87 Jhnns87

    Ich stehe ja dazu. Möchte den Schaden nur so gering wie möglich halten. Und wissen wie man beim nächtenmal von vorn herein am besten reagiert. Wird sicherlich nicht das letzte Mal gewesen sein.

    Und aus meiner Sicht habe ich keinen Mist gebaut, hat ja riesig Spaß gemacht und es ist nix und niemand zu Schaden gekommen.

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    Hausfriedensbruch mit dem Motorrad und die Folgen ?
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Na ja, wenn du Mist gebaut hast, dann steh halt auch dazu! So schlimm wird es schon nicht kommen!

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    Ehemalige Mitarbeiter Klage Hausfriedensbruch
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Urlaubsanspruch: Ermittle die tatsächlich gearbeiteten Tage im ersten Quartal und daraus den Wochendurchschnitt. Angenommen, die MAin hätte auf Basis dieser Rechnung im Schnitt 2 Tage / Woche gearbeitet, stehen ihr gemessen am gesetzlichen Mindesturlaub anteilig 2/6 v. 24, also 8 Urlaubstage im Jahr zu. Dieses Ergebnis wird widerum anteilig auf die Beschäftigungsmonate gerechnet. Scheidet die MAin zum 31.05. aus, bekommt sie also insgesamt 5/12 v. 8 UT = 3,33 UT.

    Ähnlich ermittelst du die pro gearbeiteten Tag geleisteten Stunden, um auf den "Wert" eines Urlaubstages zu kommen. Hat die MAin durchschnittlich 5 Stunden gearbeitet, stehen ihr nun 5x3,33 UTx Std.lohn an Urlaubsabgeltung zu.

    Hausfriedensbruch: Ich kann deinen Ärger verstehen, aber ich würde kein Faß mehr aufmachen, wenn du keinen Schaden erlitten hast. Es ist den Ärger nicht wert.

    Kommentar von chriswat chriswat

    Danke die Info zum Thema Urlaub ist schonmal sehr hilfreich. Werde dann mal anfangen zu rechnen. Es besteht kein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form. Mündlich wurde sich auf Stundenlohn und Tätigkeit geeinigt und auch besprochen, dass der Sutndenlohn allgemein gilt (anteilig ggf Sonn und Feiertagszuschläge) und dass ausschließlich gearbeitete Stunden bezahlt werden.

    Schaden habe ich schon da zufällig nach dem Wochenende auch Geld fehlt. Da wir unsere Mitarbeiter aber in Bereichen, die nicht für Kunden zugänglich sind (Sind ja nicht Aldi) nicht überwachen kann ich da zumindest nix nachweisen. (Kündigung kam Ihrerseits heute fristlos zu sofort, was ich auch azkzeptiere, da das Vertrauensverhältnis nun erschüttert ist).

    Grund genug dem Hausfriedensbruch nachzugehen habe ich allemal, da auch das Hausverbot für MAin A nicht grundlos ausgesprochen wurde (1. Mitarbeiterin bei der das jemals notwendig war)

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    Ehemalige Mitarbeiter Klage Hausfriedensbruch
    Antwort von kati3015 kati3015

    Urlaub könnt ihr ihr entweder geben oder auszahlen. Natürlich nur den, der ihr bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zusteht. Wenn sie zum Beispiel zum 31.05 gekündigt hat und bis dahin och 3 Urlaubstage hätte, hört sie halt drei Tage vorher auf zu arbeiten. Dann brauchst du nichts auszuzahlen. Was das mit der Klage soll.... Wenn kein geld gefehlt hat udn auch sonst kein Diebstahl aufgetaucht ist, dann ist das jetzt nur billiges Nachtreten und für ein Arbeitgeberimage einfach nur schädlich. Wenn es dich tatsächlich gestört hätte und Mitarbeiterin B von dem Hausverbot von A gewusst hat, dann hättest du sie sofort abmahnen müssen. Jetzt wird das Ganze dann doch eher billig.

    Kommentar von chriswat chriswat

    Das ganze ist alles am letzten Wochenende passiert, daher keine Gelegeheit zur Abmahnung oder Ähnliches. Vielmehr hab ich das Gefühl, dass das alles ziemlich abgekatert war. A+B haben ein sehr gutes Verhältnis zueinander....

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    Ehemalige Mitarbeiter Klage Hausfriedensbruch
    Antwort von Siebenschlaf Siebenschlaf

    Wende dich damit an einen Anwalt. Hier wirst du keine kompetente Antwort bekommen.

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    darf mein nachbar sein fahrzeug auf dem weg, für das er wegerecht hat, parken
    Antwort von Sandra210 Sandra210

    Mit dem Nachbarn darüber sprechen!

    Kommentar von Remar Remar

    Das bringt leider alles nichts - neue Woche - neues Spiel... irgendwann reißt der Geduldsfaden auch beim ruhigsten....

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    Schild "Zutritt verboten! Kamera überwacht!" Welches Gesetz wird missachtet?
    Antwort von Doppelagent Doppelagent

    Es handelt sich tatbestandsmäig um Hausfriedensbruch. Du könntest eine Anzeige erstatten. Die Polizei würde zunächst versuchen, den Fahrzeughalter vernehmen. Entweder als Tatverdächtigen oder Zeugen. Was da herauskommt? .. Du kannst aber auch eine stabilere Sperre (Schranke, Schloß an die Kette, etc.) errichten. Das sschreckt noch eher ab und Du könntest die Kosten für eine Beschädigung vom Verursacher eintreiben. imho

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    Haus in Zwangsversteigerung verkauft, neuer Besitzer will Zutritt ohne meine Einwilligung
    Antwort von Feurigel1 Feurigel1

    Hallo,

    die Räumung muss durch Gerichtsvollzieher erfolgen. Im Normalfall kein Problem dasmit den 4 Wochen. Der gerichtsvollzieher wird dabei sicher helfen. Rufen sie ihn einfach an.

    Kein normaler GV wird räumen, wenn sie in 4 Wochen von selbst ausziehen.

    Ich habe gute Erfahrungen gemacht mit der Schutzgemeinschaft f Bank und Sparkassenkunden Wunsiedel Einfach dort anrufen

    gruss Feurigel

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