Im Idealfall sollten die Kameras so ausgerichtet sein, dass sie nur auf das eigene Grundstück ausgerichtet sind (und zwar so, dass sie nicht ohne sichtbare Arbeiten auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden könnten). Dann werden niemandes Persönlichkeitsrechte durch Aufnahmen verletzt und der Nachbar hat keinen Unterlassungs- und erst recht keinen Schadenersatzanspruch.
Unabhängig davon ist in Deutschland eine Videoaufnahme in einem Prozess auch dann verwendbar, wenn sie unter Missachtung der Rechte des Nachbarn entstanden ist.
Ein Zeuge wäre ok, bloß muss dieser evtl.wochenlang bei mir leben, damit er irgendwann mit viel Glück den Nachbarn sieht, der sich an die hinteren Reifen ranmacht....