Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

tageszeitungen und einschlägige internetportale können da sehr aufschlussreich sein.
gertrude2 am 25. Juli 2008 16:30 es geht hier nicht um antworten...manche menschen sind gezwungen fragen zu stellen.
Jutta März am 25. Juli 2008 16:31 ja nun,ich habe doch ne frage gestellt und jetzt
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Juli 2008 16:32 ja, scheint mir auch, als leide diese frau an einer zwangsneurose :o))
gertrude2 am 25. Juli 2008 16:36 sollte es eine frau sein....ich bezweifle es :))
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 25. Juli 2008 16:38 gertrude, stimmt, frauen sind eigentlich intelligenter...:o))

Einen Schenkung mit Auflagen ist möglich. Die Auflagen sind auch einzuhalten, wenn man die Schenkung angenommen hat. Mach die Schenkung rückgängig, wenn Dich das Haus belastet. Nun musst Du aber auch eines überlegen: Wenn Du das Haus zurückgibst und zur Miete wohne musst, kostet das auch Geld. Wenn Du das Geld für Reparaturen und Renovierung ins Haus steckst, bleibt es Dir erhalten. Abgesehen davon könnte man vielleicht einen Untermieter, vielleicht Studenten, mit ins Haus nehmen, wenn es so groß ist. Damit spielt sich auch geld ein, welches man in die Instandhaltung stecken kann.

Biete einen Handwerker kostenlose unterkunft an, wobei er Dir im Gegenzug dann Arbeiten erledigt.
Und warum sollte er das nicht dürfen????Versteh ich nicht.

die Schenkung ist nur gültig, wenn sie vor einem Notar erfolgt. Folglich muß in dem Schenkungsvertrag stehen, ob, wann und wie verkauft werden darf. Ist in dem Schenkungsvertrag keine entsprechende Klausel enthalten, darf verkauft werden.
Notfalls mußt Du versuchen, die Schenkung rückgängig zu machen, wenn dich die Kosten überfordern.
Wahrscheinlich ist es dann die einzige Möglichkeit, die Schnekung Rückgängig zu machen. Und ich stehe schön blöd da, weil ich schon Geld reingesteckt habe.
Also da wäre ich auch gespannt, wie deine Eltern das sehen?? Schenken Dir ein Haus?? hat ja jeder) und du willst es verkaufen

Wenn du volljährig bist und bei der Schenkung keine Klausel vereinbart würde, die einen Verkauf ohne Genehmigung verbietet, darfst du jederzeit verkaufen.
Eine andere Möglichkeit wäre es doch das haus zu vermieten

Kannst du nicht in eine günstige Wohnung ziehen und das Haus vermieten? Da hättest du evtl. noch eine zusätzliche Einnahmequelle.