Warum die Sachlage so Komplizieren . Ich wüsste nicht wo das Problem liegen sollte ? Führerschein hast du, Stellen als Servicefahrer gibt es genug. Also Bewerben und Arbeiten. Irgendwelche Prüfungen kann man immer nachmachen. Und Firmen die wirklich Leute brauchen zum Arbeiten nehmen jemanden auch ohne "Eutermelkmechanikerschein". Du selbst schreibst "du findest es als Absoluten Schwachsinn"..... Ich persöhnlich finde es schwachsinnig auf irgendwelche Verordnungen zu warten. Mit meiner Arbeit Verbunden habe ich am Tag Mindestens 4-5 mal mit Kurierfahrern zu tun die diesen Begriff Servicfahrer zwar kennen aber nie für so was ne Prüfung brauchten.Also Arbeiten ist indem fall wohl eher die Praxis .MFG Rudi
Harz IV - neue und gute Antworten
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0ALGII Rechtsfrage - Probleme bei fortsetzung einer Maßnahme mit Ausbildung zum ServicefahrerAntwort von
rudolfweiherrudolfweiher
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0Harz IV in der AusbildungAntwort von
rudolfweiherrudolfweiher
Er ist 27 J. kein BAB .Wenn der Sohn bei der Freundin auch Wohnlich gemeldet ist bildet er mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft .Und hat dann natürlich abhängig vom Einkommen Beider Anspruch auf Wohngeldzuschuß oder Aufstockkung zum Lebensunterhalt unter Umständen. MFG Rudi
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1ALGII Rechtsfrage - Probleme bei fortsetzung einer Maßnahme mit Ausbildung zum Servicefahrer
Frage: Was kann ich gegen diese Misere tun? Ein bekannter gab mir den Tipp, vor das Sozialgericht zu ziehen. Ist das sinnvoll und wie lange würde sowas dauern?
In der Tat stehen solche Maßnahmen oft unter einem Fianzierungsvorbehalt.
Kannst dich ja mal an den zuständigen Rechnungshof wenden oder an die örtliche Presse; nur wenn in einem Flächenbundesland das Ganze auf ministerialer Ebene hängt und nicht an der Kommune liegt, wirst du damit eher wenig werden.
Lass mich raten: das Ganze findet im NRW statt ^^. Dort war leistungsrechtlich und vermittlungstechnisch schon immer die Kac.ke am Dampfen, d.h. Rechtssicherheit war in NRW seit Anbeginn von H4 ein Fremdwort ...
Kommentar von
kwacker81 Hallo, ob der Rechnungshof, oder die Presse mir da helfen können wage ich zu bezweifeln. Das Ganze spielt sich allerdings nicht in NRW ab, sondern im schönen Saarland. Bisher gab es hier auch nie Probleme mit irgendwelchen Maßnahmen, erst jetzt seit 2012.
Ich denke, dass ich mir morgen mal einen Rechtsberatungsschein besorge und und einen Anwalt um Hilfe frage. Immerhin wäre ein Führerschein ein großer Schritt für mich und würde mich bei der Jobsuche um ein Vielfaches flexibler machen. Könnte ich es mir leisten, würde ich noch 5-10 Fahrstunden und die Prüfung selber bezahlen, aber da ich momentan nichtmal in einen 1€-Job reinkommen kann, weil ich bis zum 5.6.12 in dieser Servicefahrer-Maßnahme festsitze, ist mir das noch mindestens 2 Monate lang nicht möglich.
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0Harz IV ab wann?? HILFE!!Antwort von
ivonne82ivonne82
da ihr alle in einem haushalt lebt und dein bruder noch keine 25 ist bildet er mit den eltern und dir (wenn du auch unter 25 bist und mit im haushalt lebst und deinen eigenen bedarf nicht aus eigenem einkommen/vermögen decken kannst) eine bedarfsgemeinschaft. in einer bg gilt: entweder bekommen alle hartz4 oder keiner. dabei kommt es nicht drauf an ob man schonmal gearbeitet hat oder derzeit arbeitet. im wesentlichen ist entscheidend ob genug anrechenfähiges einkommen vorhanden ist um den gesamtbedarf der bg zu decken.
Schade, du scheinst meinen Text nicht richtig gelesen zu haben!
NEIN, den Führerschein habe ich nicht, darum dreht es sich ja hier. Die Maßnahme, durch die ich den Führerschein machen konnte, wurde wegen Finanzierungsproblemen auf Eis gelegt.