Harz 4 - neue und gute Antworten

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    Bekomm ich den 400job auf mein Elterngeld von 300€ angerechnet?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wenn ich diesen Link (Seite 14) richtig verstanden habe, wird der Minijob auf das Elterngeld angrechnet. Das Elterngeld beträgt aber mindestens 300 Euro, so dass keine Kürzung erfolgt.

    http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-un...=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

    Am besten noch bei der Elterngeldstelle nachfragen. Auskunft ggf. schriftlich geben lassen (oder das Kleingedruckte des Bewilligungsbescheides durchlesen).

    Gruß

    RHW

    Kommentar von anni161091 anni161091

    Danke :)

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    Bekomm ich den 400job auf mein Elterngeld von 300€ angerechnet?
    Antwort von paula2005 paula2005

    Wenn du eh nur 200€ vom HartzAmt kriegst,dann kannst du dich da ja abmelden,wenn du nen 400€ Job hast...

    Kommentar von anni161091 anni161091

    und was ist dann mit dem Elterngeld? Bekomm ich da ich den mindestsatz hab was angerechnet?

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    Bekomme ich Probleme mit dem Jobcenter?
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ich denke nicht das es dem jobcenter um den tag der arbeitsaufnahme geht, sondern lediglich darum wieviel einkommen du tatsächlich hattest... daraus wird dann errechnet ob dein leistungsanspruch ab monat der ersten lohnzahlung auch der auszahlung entspricht und ob du ggf. etwas zurückzahlen oder nachgezahlt bekommst (kommt drauf an was sie bisher bei dir angerechnet haben). bzw. wieviel dir in zukunft vorläufig angerechnet werden kann, bevor die tatsächliche leistungshöhe durch nachweis des tatsächlichen einkommens fetgestellt werden kann oder ob dein leistungsanspruch sogar ganz entfällt weil du deinen bedarf mit deinem einkommen übersteigst.

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    Bekomme ich Probleme mit dem Jobcenter?
    Antwort von sonnig0815 sonnig0815

    Warum habt ihr immer solche Angst vor dem JC? Todesstrafe und Prügelstrafe sind abgeschafft!

    Klär die Zeiten und die Einnahmen durch einreichen Deiner Auszüge, bzw. Gehaltsabrechnungen ab und sie werden eine neue Berechnung durchführen. Leg die Kopie der Mail bzw. Sendebericht bei und fertig!

    Was soll Dir denn passieren? Selbst bei einer Sanktion (die im übrigen keine 100% sein wird) kannst Du Widerspruch einlegen und bis zur Klärung deine vorläufige Leistung sogar einklagen. Seid nicht immer so ängstlich und informiert euch über eure Rechte. Denn auch ALG II Bezieher haben welche!

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    Bekomme ich Probleme mit dem Jobcenter?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Deine daten sind zwar ziehmlich verwirrend aber so weit ich es rausgelesen habe ; mit heutigem stand 21.05.2012. Mitlerweile werden sie auch schon den Monat April von dir verlangen(Gehaltsabrechnung). Deine Angst ist vieleicht nicht so unberechtigt , aber sie verlangen ja nicht umsonst die Gehaltsabrechnungen von dir damit sie Neuberechnungsmäßig aktiv werden können.In wie weit du jetzt das AlG 2 weiterbezogen hast ist (eventuell unberechtigt ist jetzt natürlich deine Angst). Den Nachweis das du trotz der Kurzfristigkeit dem Amt es gemeldest hast kannst du ja erbringen. Somit ist in deinem Fall wohl eher nicht mit einer Sanktion zu rechnen . Gegebenenfalls wirst du eventuell eine rückerstattung bzw. eine verrechnung bekommen. Habe aber absolut keine Panik wenn du vom Zoll einen Bescheid bekommen solltest wegen eventueller Rückerstattung.Reagiere, und rufe dort an mache dort eine Rückzahlungsvereinbahrung. Dann ist alles im Lot. MFG Rudi

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    Bekomme ich Probleme mit dem Jobcenter?
    Antwort von Aryan2011 Aryan2011

    Hast Du die Mail per Einschreiben geschickt? Das ist immer ganz wichtig, weil so kann das Amt sagen, dass die Mail nicht angekommen ist... Eig. hast Du nichts zu befürchten, Du musst einfach Deine Gehaltsabrechnung abgeben, die rechnen alles aus und dann kriegst Du Deinen Folgeantrag wohl genehmigt. Nur wird Dir wahrscheinlich was für die Zeit, in der Du gearbeitet hast, was abgezogen.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Mail per Einschreiben??? rofl...

    Am Besten ist ein Fax mit qualifizierter Sendebestätigung. Da hat man nicht nur den Nachweis, dass es angekommen ist, sondern kann auch noch beweisen, was man verschickt hat.

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Du wirst den überzahlten Betrag zurückzahlen müssen und wenn der SB schlecht drauf ist, macht er eine Ordnungswidrigkeit draus (mit kleinem Bußgeld); da Letzteres aber Arbeit macht, kann es sein, dass du nur mit Rückzahlung davon kommst.

    Weitere Sanktion oder Ablehnung deines Antrages wegen des "Betrugsversuchs" brauchst du nicht befürchten.

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    Antwort von DerHans DerHans

    Dass du verpflichtet bist, Änderungen anzugeben, dafür hast du unterschrieben. Von den 100 € mehr hättest du ja 20 € wiederum behalten können. Es geht also darum, 80 € zu erstatten. Wenn du Glück hast, sieht der Sachbearbeiter ein, dass du hier aus Unwissenheit etwas versäumt hast. Viel Hoffnung möchte ich dir da nicht machen

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    Mann will sich nicht abmelden bekomme ich trotzdem hilfe vom Amt
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn er nicht mehr bei euch wohnt, kannst du ihn auch selbst auf dem Einwohnermeldeamt abmelden. Sonst bekommst du tatsächlich nur Geld, wenn auch er seine Angaben macht und mit unterschreibt.

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    Antwort von mariels58 mariels58

    ich bin mir nicht sicher, ob das gleich Sanktionen nach sich zieht. Ich glaube, es hängt auch davon ab; warum Du € 100 mehr bekommen hast...Urlaubsgeld? nachträgliches Weihnachtsgeld? Prämie? oder hast Du nur mehr gearbeitet? Wenn es eine zusätzliche Zahlung war, von der Du vorher nichts wissen konntest, wird es - je nach ARGE-Mitarbeiter - etwas unangenehm, aber nicht weiter schlimm werden...

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Das wird wohl beim nächsten mal angerechnet.

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Tja...

    1. Du MUSST jede Änderung der Vermögensverhältnisse angeben! Dazu bist du löaut SGB2 verpflichtet.

    2. Mach es nachträglich... vor Antragstellung. Kurzer Brief, dass du es übersehen hast... und Bitte um Neuberechnung für Januar. Mit etwas Glück verzichtet die Arge auf Strafanzeige wegen Leistungsbetruges!

    3. Man wird dir die überzahlte Aufstockung vom nächsten Monat abziehen.

    4. Den Folgeantrag dann halt 14 Tage später stellen, wenn die Arge um den Sachverhalt schon weiss.

    5. In Zukunft lieber gleich melden!

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    Antwort von Karpfenhai Karpfenhai

    Ich hätte es auch nicht angegeben.Wahrscheinlich musst es zurückzahlen.Oder sie lassen es auf sich beruhen.Man weiss es nicht.Wenn es ein anständiger Mitarbeiter ist,drückt er ein Auge zu.Aber wer ist heutzutage noch menschlich u anständig.Ich kenn keinen einzigen

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    Antwort von kleinehexe1801 kleinehexe1801

    du hättest es angeben müssen und hättest auch 20% von den 100 Euro behalten können. Jetzt gibt es wahrscheinlich irgendwelche Sanktionen. Denn sowas nennt man Sozialbetrug.

    Kommentar von Karpfenhai KarpfenhaiKarpfenhai

    Man kann es Sozialbetrug nennen.Aber bleib mal auf dem Teppich.Andere kassieren Millionen durch Betrug.Geh lieber auf die Reichen los u nicht auf die Armen.Immer dasselbe mit manchen Leuten

    Kommentar von kleinehexe1801 kleinehexe1801kleinehexe1801

    warum machst du mich hier so an ich gehe auf keinen los da ist nun mal sozialbetrug ohne wenn und aber ob 100 Euro oder Millionen

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    Antwort von desperadaxx desperadaxx

    Also ich meinte ich hab 100 euro mehr gehalt von meinem arbeitgeber bekommen.

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    Harz 4 Strafe wegen zu viel Geld?
    Antwort von norbi21 norbi21

    wenn du pech hast, dann mußt du es zurückzahlen :-(. "Nur bares ist wahres"

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    Mann will sich nicht abmelden bekomme ich trotzdem hilfe vom Amt
    Antwort von AnOnYmUsY AnOnYmUsY

    Ich Stimme dem Beitrag und guten Rat vom User Dea2010 zu. mit fg

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    Mann will sich nicht abmelden bekomme ich trotzdem hilfe vom Amt
    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Dea2010 hat die wesentlichen Punkte schon erläutert, wenn auch recht knapp. Also frage, wenn etwas unklar ist in dieser heiklen Situation.

    Von mir erst mal nur soviel aus rechtlicher Sicht:

    Ich möchte nächste woche direkt zum Amt und erstmal hilfe zu beantragen. eine Freundin hat mir aber gesagt er muss erst von der Wohnung abgemeldet sein bevor ich was bekomme. das wird er aber nie freiwillig machen da er ja die kinder möchte.

    Das ist dreifacher Unsinn:

    1.) Beantragen kann man Hilfe immer. In deinem Fall ALG II für dich und deine Kinder (soweit die mit ausziehen) beim Jobcenter, das am neuen Wohnort zuständig ist.

    2.) Kriegen tut man Hilfe vom Amt am "gewöhnlichen Aufenthaltsort". Das muss nicht der Ort sein, an dem man gemeldet ist. Das ist er zwar meist, aber nicht immer. Man behauptet einfach, "Badstraße 11 in Bad Dingsbums ist mein derzeitiger gewöhnliche Aufenthaltsort!", dann ist er das, bis das Gegenteil bewiesen ist. !!!

    3.) Im Falle von akuter Gewalt(androhung, -gefahr) gibt es neuerdings noch einfachere Regeln: Dann zieht man hin, wo man will, und die alte Gemeinde zalt, egal, wo man gemeldet ist.

    Na gut, das gilt für die Flucht in ein Frauenhaus: § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus - "Sucht eine Person in einem Frauenhaus Zuflucht, ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten."

    Aber auch sonst ist es nur nötig, am neuen Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt glaubhaft zu machen. Dazu dient in der Regel eine Anmeldung. Daran kann einen aber der Gatte nicht hindern!

    Ansonsten lese man noch SGB II § 36 Örtliche Zuständigkeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    AlgII harzv mit 400 euro job
    Antwort von ziadh ziadh

    Vielen Dank es ist pflicht dass ich einen vertrag unterschreibe mit leih Firma38.5 Stund/Woche und annuliere ich mein 400 euro basis vertrag?

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    AlgII harzv mit 400 euro job
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    du bist weiterhin verpflichtet dich um einen existenssichernden oder zumindest sozialversicherungspflichtigen arbeitsplatz zu bemühen. ein minijob ist beim jobcenter quasi nichts wert. die können dich in maßnahmen stecken auch wenn das bedeuten würde, dass du den minijob aufgeben müsstest. bei sozialversicherungspflichtigen beschäftigungen ist das schon was anderes.

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