Dea2010 hat die wesentlichen Punkte schon erläutert, wenn auch recht knapp. Also frage, wenn etwas unklar ist in dieser heiklen Situation.
Von mir erst mal nur soviel aus rechtlicher Sicht:
Ich möchte nächste woche direkt zum Amt und erstmal hilfe zu beantragen. eine Freundin hat mir aber gesagt er muss erst von der Wohnung abgemeldet sein bevor ich was bekomme. das wird er aber nie freiwillig machen da er ja die kinder möchte.
Das ist dreifacher Unsinn:
1.) Beantragen kann man Hilfe immer. In deinem Fall ALG II für dich und deine Kinder (soweit die mit ausziehen) beim Jobcenter, das am neuen Wohnort zuständig ist.
2.) Kriegen tut man Hilfe vom Amt am "gewöhnlichen Aufenthaltsort". Das muss nicht der Ort sein, an dem man gemeldet ist. Das ist er zwar meist, aber nicht immer. Man behauptet einfach, "Badstraße 11 in Bad Dingsbums ist mein derzeitiger gewöhnliche Aufenthaltsort!", dann ist er das, bis das Gegenteil bewiesen ist. !!!
3.) Im Falle von akuter Gewalt(androhung, -gefahr) gibt es neuerdings noch einfachere Regeln: Dann zieht man hin, wo man will, und die alte Gemeinde zalt, egal, wo man gemeldet ist.
Na gut, das gilt für die Flucht in ein Frauenhaus: § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus - "Sucht eine Person in einem Frauenhaus Zuflucht, ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten."
Aber auch sonst ist es nur nötig, am neuen Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt glaubhaft zu machen. Dazu dient in der Regel eine Anmeldung. Daran kann einen aber der Gatte nicht hindern!
Ansonsten lese man noch SGB II § 36 Örtliche Zuständigkeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke :)