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Ich fürchte, du musst den Lehrgang machen, wenn du keine Kürzungen in Kauf nehmen möchtest. Ich war gerade in so einem Bewerbertraining wo auch mehrere Selbständige waren. Die Arbeitslosenzahlen müssen frisiert werden, das ist das vorrangige Ziel, traurig aber war.

Mit deiner Selbstständigkeit verdienst Du ja nicht genug und bekommst noch Hartz4. Die Interessen der Sozialgemeinschaft gehen in diesem Fall vor Deinen.Mußt Kurs machen.
VirtualSelf am 9. Dezember 2009 11:49 Das ist natürlich nicht richtig.
Denn wenn der Kurs dazu führt - und zwar mit einer hinreichend hohen Wahrscheinlichkeit, die im Zweifel zu belegen ist -, dass die Selbstständigkeit aufgegeben werden muss, dann wäre die Teilnahme am Kurs mitnichten im Interesse der Sozialgemeinschaft, selbst wenn zur Zeit ergänzend ALG2 bezogen wird.

Ich würd gleich nen neuen Antrag stellen,für die Kostenübernahme von 4Wochen....

Sprich vorher mit deinem Sachbearbeiter bei der ARGE oder, falls das nichts fruchtet, mit dessem Vorgesetzten.
Alleine darauf abstellen, dass du selbstständig bist, wird allerdings nicht reichen. D.h. da müssen schon einige Zahlen und Fakten auf den Tisch.
In solchen Kursen sind auch viele die halbtags arbeiten. Ich fürchte da kommt man nicht dran vorbei.

Ganz klares nein. Geh mal auf www.tacheles-sozialhilfe.de da ins forum und stell die Frage nochmal!

du musst Widerspruch einlegen,immerhin gehst du ja arbeiten und lässt dich nicht aushalten.Wieso musst du dich denn noch bewerben,du arbeitest doch bereits???
BigKingXXL am 9. Dezember 2009 11:36 Oh mein Gott!
Für die Zeit des Kurses zählen die Leute nicht mehr als arbeitslos, nur darum geht es. Meinem Freund wollten sie auch sowas aufdrücken und er konnte es in was anderes umwandeln das weniger zeitaufwendig ist.

Der Kursus geht vor. Für die Zeit muss dann ein Antrag auf "Erhöhung" des ALGII gestellt werden.Also nicht nur Ergänzung, sondern volle Höhe des Satzes.
VirtualSelf am 9. Dezember 2009 11:36 Es ist falsch, dass der Kurs grundsätzlich vor geht.
So einen Fall kenne ich auch und derjenige muste trotzdem am Kurs teilnehmen.

Sobald es als Eingang auf dem Konto ist und über 100,00 € sind, wird es als Einkommen angerechnet und anteilig abgezogen.

bis zu einer bestimmten Höhe können auch Hartz IV Empfänger ersparnisse haben.
ambiente am 8. Dezember 2009 19:40 Korrekt, Google "Freibeträge - Vermögen - Hartz4"
Ja schon, aber das fällt ja nicht unter den Freibetrag. Das ist Zugewinn.
DerSteppenwolf am 8. Dezember 2009 19:42 das heißt also Medusa88 meint, das es nicht zum Verdienst angerechnet wird, sondern als Ersparnis
Medusa88 am 8. Dezember 2009 19:45 nagut, bei Gewinnen sieht es anders aus. http://www.gewinnspiel-gewinner.de/news/Gluecksspielgewinne-bei-Hartz-IV-anrechenbar-472.html
ja und ich arme sau gehe arbeiten und muss so viel steuern zahlen, dass nichts mehr zum sparen überbleibt...
@Steppenwolf: Es ist definitiv Verdienst und wird angerechnet.
@urmel1981: Hör auf zu heulen.
Wird angerechnet.wueselduesel hat recht.
Medusa88 am 8. Dezember 2009 19:48 es gibt viele schwarze schafe unter den hartz IV Empfängern aber nicht jeder ist so. mein vater hatte immer arbeit, bis vor 2 jahren, er lebt nun auch von hartz IV
Der Gewinn muss natürlich gemeldet werden.
powerfraqu6464 am 8. Dezember 2009 21:08 Selbst wenn man ihn nicht melden würd, werden die Kontoauszüge rückwirkend verlangt und dann würde es auffliegen.

Ich glaube wer da richtig gewinnt,meldet sich freiwillig bei Hartz 4 ab!
ich hoffe, dass es angerechnet wird
nicknack72 am 8. Dezember 2009 19:38 DH !!!

Schwierige Nachbarn werden für die ARGE höchstwahrscheinlich kein hinreichender Grund für einen Umzug sein, denn in dem Moment, wo sie diesen Grund anerkennen, müssen sie auch die Kosten des Umzugs tragen.
Dem Zusammenziehen mit dem Vater des Kindes muss der Vermieter zustimmen (notfalls die Zustimmung per Klage erzwingen), d.h. auch die Nicht-Zustimmung als möglicher Grund für einen Umzug entfällt.
Tilgung einer Mietkaution aus dem Regelsatz über einen Darlehensvertrag ist im Übrigen rechtlich unzulässig.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19a5a097d801.html
Natürlich könnt ihr euch im Rahmen eurer Grundrechte dennoch eine neue Wohnung suchen, die den Angemessenheitsgrundsätzen genügt.
Allerdings ist die ARGE dann nicht verpflichtet, a) den Umzug zu zahlen und b) den höheren Anteil einer evtl. neuen Miete.
Die neue Miete wird aber sicher geringer sein, als seine und meine jetzige Miete zusammengezählt
VirtualSelf am 6. Dezember 2009 19:45 Das ist das zentrale Argument, dem sich die ARGE nicht verschließen wird, es sei denn, deine jetzige Wohnung ist tatsächlich angemessen für euch drei und der SB interpretiert das Argument als "unter-Druck-setzen",
Hallo, es müssen schon handfeste Gründe für einen Umzug vorliegen. Normalerweise wird es nicht gestattet, weil der vorherige Umzug erst kurze Zeit zurückliegt.Gruß flocke12

warum fragst nicht bei denen die es dir bezahlen sollen da hast die praxisbezogenen antwort oder wird hier erst mal vorgetastet weil du angst vor einem amtlichen nein hast hier wirst du die frage nicht beantwortet kriegen am montag haben die wieder auf dann frag mein amt meines erachtens zahlen die nur bei umzug zwecks arbeitsaufnahme oder wenn die wohnung zu groß ist und man umzieht google doch lieber das hartz iV gesetz im internet aus dann kannst nachlesen
Von wegen Angst! Wenn das Amt nichts dazugibt, sparen uns die Kaution eben vorher zusammen und ein Umzugsunternehmen brauchen wir nicht, da genug Helfer vorhanden wären. Also wovor sollte ich Angst haben? Natürlich werde ich bei der ArGe nachfragen, aber man wird wohl noch andere Leute fragen dürfen. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit gemacht.
Euer Vorhaben in allen Ehren, aber wieso fragst Du nicht beim Amt direkt nach? Die können Dir doch genauere Auskunft geben alls all das Halbwissen hier.

in besonderen härtefällen unterstützt dich die Arge bei einem Umzug / Zusammenziehen:
zum einen werdet ihr der Arge ja auch Kosten auf dauer ersparen, wenn ihr zusammenzieht, weil ihr dann als Bedarfsgemeinschaft, bzw. eheähnlicher gemeinschaft berechnet werdet und du weniger Geld für deinen Mitanteil brauchen wirst.
wenn es solche Problem mit den Nachbarn und dem Vermieter gibt, stimmt die Arge wahrscheinlich auch zu...
was das Darlehen angeht: wenn du das letzte Darlehen ordentlich zusrükbezahlt hast, werden sie dir für die Mietkaution auch wieder ein neues Darlehen geben...
letztendlich aber wirst du zu deiner Sachbearbeitung gehen und die Angelegenheit erklären müssen, denn manches hängt oft auch von dem Good-will des jeweiligen Sachbearbeiters ab...
ich wünsche dir viel Glück, lg