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Hartziv - neue und gute Antworten Hartziv - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

ALGII und Selbständigkeit

Katzenhaar
beantwortet von Katzenhaar am 9. Dezember 2009 11:49
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Ich fürchte, du musst den Lehrgang machen, wenn du keine Kürzungen in Kauf nehmen möchtest. Ich war gerade in so einem Bewerbertraining wo auch mehrere Selbständige waren. Die Arbeitslosenzahlen müssen frisiert werden, das ist das vorrangige Ziel, traurig aber war.


ALGII und Selbständigkeit

buech2
beantwortet von buech2 am 9. Dezember 2009 11:46
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Mit deiner Selbstständigkeit verdienst Du ja nicht genug und bekommst noch Hartz4. Die Interessen der Sozialgemeinschaft gehen in diesem Fall vor Deinen.Mußt Kurs machen.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 9. Dezember 2009 11:49

Das ist natürlich nicht richtig.
Denn wenn der Kurs dazu führt - und zwar mit einer hinreichend hohen Wahrscheinlichkeit, die im Zweifel zu belegen ist -, dass die Selbstständigkeit aufgegeben werden muss, dann wäre die Teilnahme am Kurs mitnichten im Interesse der Sozialgemeinschaft, selbst wenn zur Zeit ergänzend ALG2 bezogen wird.


ALGII und Selbständigkeit

klarakarlson
beantwortet von klarakarlson am 9. Dezember 2009 11:36
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Ich würd gleich nen neuen Antrag stellen,für die Kostenübernahme von 4Wochen....


ALGII und Selbständigkeit

VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 9. Dezember 2009 11:36
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Sprich vorher mit deinem Sachbearbeiter bei der ARGE oder, falls das nichts fruchtet, mit dessem Vorgesetzten.
Alleine darauf abstellen, dass du selbstständig bist, wird allerdings nicht reichen. D.h. da müssen schon einige Zahlen und Fakten auf den Tisch.


ALGII und Selbständigkeit

anonym
beantwortet von Ravyn am 9. Dezember 2009 11:35
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In solchen Kursen sind auch viele die halbtags arbeiten. Ich fürchte da kommt man nicht dran vorbei.


ALGII und Selbständigkeit

binpleite
beantwortet von binpleite am 9. Dezember 2009 11:35
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Ganz klares nein. Geh mal auf www.tacheles-sozialhilfe.de da ins forum und stell die Frage nochmal!


ALGII und Selbständigkeit

Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 9. Dezember 2009 11:35
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du musst Widerspruch einlegen,immerhin gehst du ja arbeiten und lässt dich nicht aushalten.Wieso musst du dich denn noch bewerben,du arbeitest doch bereits???

Kommentar von 394c0aafb7982534e44ee6fd2e384b73smallBigKingXXL am 9. Dezember 2009 11:36

Oh mein Gott!

Kommentar von Ravyn am 9. Dezember 2009 11:37

Für die Zeit des Kurses zählen die Leute nicht mehr als arbeitslos, nur darum geht es. Meinem Freund wollten sie auch sowas aufdrücken und er konnte es in was anderes umwandeln das weniger zeitaufwendig ist.


ALGII und Selbständigkeit

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 9. Dezember 2009 11:35
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Der Kursus geht vor. Für die Zeit muss dann ein Antrag auf "Erhöhung" des ALGII gestellt werden.Also nicht nur Ergänzung, sondern volle Höhe des Satzes.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 9. Dezember 2009 11:36

Es ist falsch, dass der Kurs grundsätzlich vor geht.


ALGII und Selbständigkeit

knautsch
beantwortet von knautsch am 9. Dezember 2009 11:35
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frage am besten mal deine ARGE Beraterin.


ALGII und Selbständigkeit

anonym
beantwortet von uli67 am 9. Dezember 2009 11:34
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So einen Fall kenne ich auch und derjenige muste trotzdem am Kurs teilnehmen.


Dürfen HartzIV Empfänger bei Quizshows oder Gewinnspielen mitmachen und das Geld behalten?

powerfraqu6464
beantwortet von powerfraqu6464 am 8. Dezember 2009 21:07
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Sobald es als Eingang auf dem Konto ist und über 100,00 € sind, wird es als Einkommen angerechnet und anteilig abgezogen.


Dürfen HartzIV Empfänger bei Quizshows oder Gewinnspielen mitmachen und das Geld behalten?

Medusa88
beantwortet von Medusa88 am 8. Dezember 2009 19:40
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bis zu einer bestimmten Höhe können auch Hartz IV Empfänger ersparnisse haben.

Kommentar von 0149c3083ec080ee00b622bd2495525dsmallambiente am 8. Dezember 2009 19:40

Korrekt, Google "Freibeträge - Vermögen - Hartz4"

Kommentar von wueselduesel am 8. Dezember 2009 19:42

Ja schon, aber das fällt ja nicht unter den Freibetrag. Das ist Zugewinn.

Kommentar von Afd9d8f9f436ef27dd971ba7c7af31a4smallDerSteppenwolf am 8. Dezember 2009 19:42

das heißt also Medusa88 meint, das es nicht zum Verdienst angerechnet wird, sondern als Ersparnis

Kommentar von 6fff8c7e4396d126cf6866537d6c11cesmallMedusa88 am 8. Dezember 2009 19:45
Kommentar von urmel1981 am 8. Dezember 2009 19:43

ja und ich arme sau gehe arbeiten und muss so viel steuern zahlen, dass nichts mehr zum sparen überbleibt...

Kommentar von wueselduesel am 8. Dezember 2009 19:46

@Steppenwolf: Es ist definitiv Verdienst und wird angerechnet.

@urmel1981: Hör auf zu heulen.

Kommentar von daevers am 8. Dezember 2009 19:47

Wird angerechnet.wueselduesel hat recht.

Kommentar von 6fff8c7e4396d126cf6866537d6c11cesmallMedusa88 am 8. Dezember 2009 19:48

es gibt viele schwarze schafe unter den hartz IV Empfängern aber nicht jeder ist so. mein vater hatte immer arbeit, bis vor 2 jahren, er lebt nun auch von hartz IV


Dürfen HartzIV Empfänger bei Quizshows oder Gewinnspielen mitmachen und das Geld behalten?

anonym
beantwortet von wueselduesel am 8. Dezember 2009 19:39
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Der Gewinn muss natürlich gemeldet werden.

Kommentar von E2eda38c518c8b02d619da39e07838d8smallpowerfraqu6464 am 8. Dezember 2009 21:08

Selbst wenn man ihn nicht melden würd, werden die Kontoauszüge rückwirkend verlangt und dann würde es auffliegen.


Dürfen HartzIV Empfänger bei Quizshows oder Gewinnspielen mitmachen und das Geld behalten?

vollimleben
beantwortet von vollimleben am 8. Dezember 2009 19:39
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Ich glaube wer da richtig gewinnt,meldet sich freiwillig bei Hartz 4 ab!


Dürfen HartzIV Empfänger bei Quizshows oder Gewinnspielen mitmachen und das Geld behalten?

anonym
beantwortet von urmel1981 am 8. Dezember 2009 19:38
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ich hoffe, dass es angerechnet wird

Kommentar von 682e6d5f570be2c2ed7a6e12e7c72325smallnicknack72 am 8. Dezember 2009 19:38

DH !!!


HartzIV: Kann ich damit rechnen, dass ArGe Umzug unterstützt, wenn...?

VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 6. Dezember 2009 18:34
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Schwierige Nachbarn werden für die ARGE höchstwahrscheinlich kein hinreichender Grund für einen Umzug sein, denn in dem Moment, wo sie diesen Grund anerkennen, müssen sie auch die Kosten des Umzugs tragen.
Dem Zusammenziehen mit dem Vater des Kindes muss der Vermieter zustimmen (notfalls die Zustimmung per Klage erzwingen), d.h. auch die Nicht-Zustimmung als möglicher Grund für einen Umzug entfällt.
Tilgung einer Mietkaution aus dem Regelsatz über einen Darlehensvertrag ist im Übrigen rechtlich unzulässig.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19a5a097d801.html
Natürlich könnt ihr euch im Rahmen eurer Grundrechte dennoch eine neue Wohnung suchen, die den Angemessenheitsgrundsätzen genügt. Allerdings ist die ARGE dann nicht verpflichtet, a) den Umzug zu zahlen und b) den höheren Anteil einer evtl. neuen Miete.

Kommentar von Simple_avatar8smallJessy7836 am 6. Dezember 2009 19:14

Die neue Miete wird aber sicher geringer sein, als seine und meine jetzige Miete zusammengezählt

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 6. Dezember 2009 19:45

Das ist das zentrale Argument, dem sich die ARGE nicht verschließen wird, es sei denn, deine jetzige Wohnung ist tatsächlich angemessen für euch drei und der SB interpretiert das Argument als "unter-Druck-setzen",


HartzIV: Kann ich damit rechnen, dass ArGe Umzug unterstützt, wenn...?

anonym
beantwortet von flocke12 am 6. Dezember 2009 13:29
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Hallo, es müssen schon handfeste Gründe für einen Umzug vorliegen. Normalerweise wird es nicht gestattet, weil der vorherige Umzug erst kurze Zeit zurückliegt.Gruß flocke12


HartzIV: Kann ich damit rechnen, dass ArGe Umzug unterstützt, wenn...?

verro
beantwortet von verro am 6. Dezember 2009 13:13
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warum fragst nicht bei denen die es dir bezahlen sollen da hast die praxisbezogenen antwort oder wird hier erst mal vorgetastet weil du angst vor einem amtlichen nein hast hier wirst du die frage nicht beantwortet kriegen am montag haben die wieder auf dann frag mein amt meines erachtens zahlen die nur bei umzug zwecks arbeitsaufnahme oder wenn die wohnung zu groß ist und man umzieht google doch lieber das hartz iV gesetz im internet aus dann kannst nachlesen

Kommentar von Simple_avatar8smallJessy7836 am 6. Dezember 2009 13:20

Von wegen Angst! Wenn das Amt nichts dazugibt, sparen uns die Kaution eben vorher zusammen und ein Umzugsunternehmen brauchen wir nicht, da genug Helfer vorhanden wären. Also wovor sollte ich Angst haben? Natürlich werde ich bei der ArGe nachfragen, aber man wird wohl noch andere Leute fragen dürfen. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit gemacht.


HartzIV: Kann ich damit rechnen, dass ArGe Umzug unterstützt, wenn...?

anonym
beantwortet von Bergtaler am 6. Dezember 2009 13:04
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Euer Vorhaben in allen Ehren, aber wieso fragst Du nicht beim Amt direkt nach? Die können Dir doch genauere Auskunft geben alls all das Halbwissen hier.


HartzIV: Kann ich damit rechnen, dass ArGe Umzug unterstützt, wenn...?

marlylie
beantwortet von marlylie am 6. Dezember 2009 12:56
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Hilfreichste Antwort

in besonderen härtefällen unterstützt dich die Arge bei einem Umzug / Zusammenziehen:

zum einen werdet ihr der Arge ja auch Kosten auf dauer ersparen, wenn ihr zusammenzieht, weil ihr dann als Bedarfsgemeinschaft, bzw. eheähnlicher gemeinschaft berechnet werdet und du weniger Geld für deinen Mitanteil brauchen wirst.

wenn es solche Problem mit den Nachbarn und dem Vermieter gibt, stimmt die Arge wahrscheinlich auch zu...

was das Darlehen angeht: wenn du das letzte Darlehen ordentlich zusrükbezahlt hast, werden sie dir für die Mietkaution auch wieder ein neues Darlehen geben...

letztendlich aber wirst du zu deiner Sachbearbeitung gehen und die Angelegenheit erklären müssen, denn manches hängt oft auch von dem Good-will des jeweiligen Sachbearbeiters ab...

ich wünsche dir viel Glück, lg



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