Hartz4 - neue und gute Antworten - Seite 5

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    Hartz4 -ARGE ( Jobcenter ) übernimmt Heizkosten nicht
    Antwort von BarneyGumple BarneyGumple

    Hi,

    du hast ja jetzt einige hilfreiche Tipps bekommen, aber wenn ich fragen darf, warum arbeitest du nicht? Findest du nichts, oder bist du krank? Ich meine, wenn du das jetzt bezahlt bekommst, taucht das Problem doch spätestens nächstes Jahr wieder auf.

    Kommentar von Mattmasters Mattmasters

    Ich bin chronisch erkrankt und stehe kurz vor der vollen Erwerbslosigkeit! Das stimmt nächstes Jahr ist das Problem wieder da, es sei denn die Nachzahlung fällt erheblich günstiger aus.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das Problem könnte kleiner erscheinen, wenn du die Abschlagszahlungen entsprechend anpasst.

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    Hartz4 -ARGE ( Jobcenter ) übernimmt Heizkosten nicht
    Antwort von mops09 mops09

    "Die Heizkosten werden normalerweise von der ARGE mit der Miete und der Regelleistung an den ALG 2 – Empfänger überwiesen. Dabei müssen die Heizkosten in voller Höhe übernommen werden. Ausnahme bei offensichtlicher Verschwendung." Es gibt darüber ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund mit folgendem Aktenzeichen, AZ: S33 AS 375 / 05.

    Urteilsbegründung:

    Ob Heizkosten angemessen sind, lässt sich wg. des unterschiedlichen Temperaturempfindens jedes einzelnen Menschens nicht vom Amt feststellen. Zu einer Kostenübernahme (auch von Nachzahlungen) ist die ARGE auch dann verpflichtet, wenn es keine Hinweise auf übermäßige Verschwendung gibt.
    http://www.wahlalternative-gelsenkirchen.de/?Info%27s_zu_HARTZ_IV:Urteile

    Ich würde mal Widerspruch einlegen und mich auf das Aktenzeichen berufen.
    UND mit der Prozesskostenhilfe (Bescheid bei Beantragung mitnehmen) zum Anwalt (für Sozialrecht) gewhen und das prüfen lassen.
    Derweil mit den Anbieter Ratenzahlung vereinbaren.

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    Hartz4 -ARGE ( Jobcenter ) übernimmt Heizkosten nicht
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    Mit der Aussage, das die Heizkosten und die Wohnung unangemessen sind hat die Arge ausnahmsweise mal Recht (nach der derzeitige Gesetzeslage). Du kannst einen Kreditantrag für die Heizkosten bei der Arge stellen, allerdings müssen sie die "angemessenen" Heizkosten tragen. Und zur Miete, entweder zahlst du drauf, oder musst umziehen in eine angemessene Wohnung.

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    Hartz4 -ARGE ( Jobcenter ) übernimmt Heizkosten nicht
    Antwort von Luardya Luardya

    Du nutzt doch schon die Möglichkeit, nicht obdachlos zu werden.. Was willst du mehr?

    Am besten du sparst oder fragst den Anbieter, ob du einen Abzahlungsvertrag machen kannst umd jeden Monat einen ausgemachten Betrag einzahlen zu können ..

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    Bekomme ich unterstützung als 19jähriger arbeitsloser ?
    Antwort von ivonne82 ivonne82
    • situation derzeit: du bist unter 25 und lebst mit deinen eltern in einem haushalt. ihr bildet eine bg und du kannst nicht unabhängig von deinen eltern alg2 bekommen... entweder alle oder keiner!

    • ziehst du ohne wichtigen grund und zustimmung des jobcenters aus wird nur der verminderte regelsatz und keine kosten der unterkunft und heizung übernommen.

    -ob eine scheidung als wichtiger grund anerkannt werden würde ist fraglich, denn schließlich lassen sich ja viele paare scheiden und die kinder ziehen ja dann auch nicht immer aus bzw. minderjährige kommen ja dann nicht zwangsläufig ins heim oder so. anders wäre es wenn kein elternteil dazu bereit wäre dich bei sich wohnen zu lassen, denn dazu sind sie ab 18 nicht mehr verpflichtet. das wäre dann ein wichtiger grund den das jobcenter anerkennen müsste.

    -wichtig ist noch: unterschreibe keinen mietvertrag ohne die vorherige zustimmung des jobcenters!!!!!!!!!!

    • das Jobcenter wird natürlich überprüfen ob deine eltern unterhaltspflichtig sind, denn unterhalt ist dem alg2 immer vorrangig.
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    Grundsicherung Selbständige: Darlehn hat zur Ablehnung geführt! Was kann ich tun?
    Antwort von KleinToastchen KleinToastchen

    Das ist ja genau das Problem beim Selbständig machen.. Jeder denkt, er kann das, aber ohne dass man die finanziellen Mittel selber aufbringen kann und auch noch zu einem Prozentteil in einem normalen Angestelltenverhältnis weiterzuarbeiten, ist das wirklich kaum machbar! Während den ersten zwei Jahren schliessen drei von vier Betrieben wieder, da sich die Inhaber masslos überschätzt haben..

    Versuch nochmal mit dem Amt zu sprechen, aber wenn du nicht weiterkommst, dann solltest du das ganze wieder auf Eis legen! Es ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache, dass du mal ein bisschen rumexperimentieren kannst mit deiner eigenen Firma und Leute, welche jeden Tag für einen Arbeitgeber aufstehen, finanzieren dir noch das Ganze...

    Kommentar von mehniac mehniac

    Das sind ganz schön harte Worte und Selbstständig machen ist schwer das weis ich selber und das wusste ich auch vorher. Ich werde meinen Traum trotzdem nicht so schnell auf Eis legen nicht wegen sowas. Und ein Experiment ist es schon gar nicht. Jeder fängt mal klein an und es ist eben noch schwieriger wenn man von null anfangen muss und eben nicht das Glück hat in einem Arbeitsverhältnis nebenbei zu stehen. Es gibt so viele Arbeitslose die nichts machen gegen die solltest du was haben, als wenn junge Menschen Träume haben die sie verwirklichen wollen und auf ein bisschen Unterstützung hoffen.
    Und Geld von Amt habe ich nie wirklich bekommen 100 Euro sind jetzt nicht viel, mir geht es nur um die Krankenkassenbeiträge die für mich enorm hoch sind.

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    Bekomme ich unterstützung als 19jähriger arbeitsloser ?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    Sachverhaltfeststellung wäre somit derzeit; Deine Eltern leben in Scheidung, du selbst und ein Bruder von dir leben mit im Haushalt.In welcher form jetzt deine Eltern für dich Sozialzuschüsse beziehen da ihr eine BG für das Amt seit geht aus deiner Frage nicht hervor. Mit bestimmter Sicherheit aber müssten sie für dich zumindest noch Kindergeld bekommen. Da deine Familienverhältnisse ziehmlich " unstabil " sind Rechtfertigt dies natürlich einenauszug aus deiner Elternwohnung. Dazu ist aber unbedingt von Nöten , das du dich an das Jugendamt wendest , und den Sachverhalt dort vorbringst.Dann solltest du dich schnellstens Lehrstellen suchend oder Arbeit suchend melden bei der ARGE . Im weiteren bist du 19j und kannst von deinen Eltern dein Kindergeld direkt auf ein eigenens Konto verlangen.Dies steht dir zu ! Auf jedenfall alleine wirst du ohne das Jugendamt dies nicht schaffen. Glaub mir das sind keine Unmenschen sie werden dir weiterhelfen .Sie sind absolut nicht daran interessiert das du letztendlich irgendwo auf der Strasse lebst.Nur hingehen und um hilfe bitten musst du schon selbst und du wirst sehen mit einigen kompromissen wird es funktionieren.Das hat nichts damit zu tun das du deine Eltern in die "Pfanne " haust , sie sind aber leider Schlicht einfach mit der Situation Überfordert. MFG Rudi

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    Barscheck Hartz 4
    Antwort von SagsMirBitte SagsMirBitte

    Mir hamse mal zu wenig überwiesen (gut 400€) das sollte dann sofort nach überwiesen werden. Sofort! Hat nur 16 Tage gedauert.

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    Grundsicherung Selbständige: Darlehn hat zur Ablehnung geführt! Was kann ich tun?
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    hab ich überhaupt eine Chance dagegen anzukommen?

    Hast du! Nur dann solltest du dir die Hilfe holen, auf die du bisher verzichtet hast, denn die Materie ist nicht nur extrem kompliziert, sondern beinhaltet auch viele Grenzfälle hinsichtlich des Wertansatzes und der Periodisierung, die nicht abschließend in den Fachhinweisen abgehandelt werden können. Daher wird es immer Grenz- und Zweifelsfälle geben.

    Bzgl. eines betrieblichen Darlehens ist die Auffasung allerdings recht eindeutig:

    (3a) Betriebliche Darlehen sind nicht als Betriebseinnahme zu werten (§ 11 Abs. 1 Satz 2). Die mit dem Darlehen getätigten allgemeinen Betriebsausgaben oder Investitionen sind demgegenüber bis zur Höhe des gewährten Darlehens nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen (§ 3 Abs. 3 Satz 4 Alg II-V). Gleiches gilt, wenn betriebliche Ausgaben oder Investitionen mit anderen als betrieblichen Darlehen (von Verwandten oder Privatdarlehen) finanziert werden und das Darlehen keine ausdrückliche Zweckbestimmung hat. Die Zins- und Tilgungsbeträge sind in voller Höhe als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, es sein denn, die Ausgaben für die mit dem Darlehen getätigten Anschaffungen waren wegen fehlender Notwendigkeit nicht anzuerkennen.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

    Was du dir sparen kannst, ist der Besuch bei einem Steuerberater, da steuerliche Bewertungsvorschriften für die leistungsrechtliche Bewertung nur bedingt von Bedeutung sind.
    Du solltest unbedingt einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, der sich auch auf Selbständigkeit spezialisiert hat.
    Zunächst jedoch: Widerspruch gegen die Rückforderung mit dem Zusatz, dass Begründung folgt.

    Kommentar von mehniac mehniac

    ich weis nicht ob ich den Gesetzestext korrekt verstanden habe? Ist dies nun positiv für mich? Könnte ich meinen Berater damit Morgen konfrontieren?

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das Zitat ist kein Gesetzestext, sondern stammt aus der Fachanweisung des Jobcenters zur Einkommensanrechnung §§ 11 SGB II ff..

    Du solltest es dir ganz schnell abschminken, deinen Berater damit zu konfrontieren, solange du dir keine fachkundige Hilfe geholt hast. No Chance, da es dir - sorry - am notwendigen Wissen mangelt und der dir nicht nur einen, sondert hundert vom Pferd erzählen kann.

    Kommentar von mehniac mehniac

    Ja das meinte ich war Falsch ausgedrückt mit den Gesetzestext... Mit dem Fachwissen hast du recht und werde mir somit morgen nur die Begründung nochmals anhören. Mir wurde nur vorhin von einem Mitarbeiter beim Jobcenter geraten das zu machen und ihm mit sowas zu konfrontieren. Allerdings stimmt das schon das er mir nur eine Antwort darauf geben brauch und ich nichts mehr dazu sagen kann.

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Was meinst Du mit "Deinem" Berater?

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    Grundsicherung Selbständige: Darlehn hat zur Ablehnung geführt! Was kann ich tun?
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Dann hast du keine korrekte Einnsahme-Überschuss-Rechnung erstellt. Wenn du da selbst keine Ahnung von hast, bleibt dir nichts anderes übrig, als einen Steuerberater zu beauftragen. Der kostet zwar auch Geld, verdient es dir aber im Prinzip wieder selbst . Schon die Sache mit dem JobCenter kostet dich jetzt weitaus mehr, als ein Steuerberater gekostet hätte.

    Kommentar von mehniac mehniac

    Ich hab einen Steuerberater, nur war ich nie so viel im Minus das Geld jetzt schon weg ist hab ja auch noch was

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    es dürfte klar sein, dass eine steuerliche Ennahmen-Überschuss-Berechnung (Anlage EÜR) überhaupt nichts mit der EKS-Prognose die gegenüber dem Jobcenter abgegeben werden muss, Gemeinsamkeiten aufweisen.

    Das was mehniac ausdrückt, trifft auf viele viele Selbständige Aufstocker zu. Das Finanzamt bescheinigt NULL Gewinn und das Jobcenter ermittelt Reichtümer.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das Finanzamt bescheinigt NULL Gewinn und das Jobcenter ermittelt Reichtümer.

    Das liegt daran, dass mit gutem Grund steuerliche Vorschriften im Sozialrecht nur bedingt gelten, da vermieden werden soll, dass sich Unternehmer - wie steuerrechtlich möglich - arm rechnen.
    Man muss im Sozialrecht ja nicht die gleichen Fehler wie im Steuerrecht machen ^^

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Man muss im Sozialrecht ja nicht die gleichen Fehler wie im Steuerrecht machen

    mit Umsetzung des Hartz Konzeptes hat man den Fehler gemacht, bestehende steuerrechtliche Regelungen zur Ermittlung des Einkommens außer acht zu lassen und nach anderen Kriterien dieses zu ermitteln.

    Heute beschäftigt sich der Sozialrichter mit der Ermittllung der Einkünfte von aufstockenen Selbständigen, weil die Sachbearbeiter der SGB II Behörden damit im wesentlichen überfordert sind.

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    Grundsicherung Selbständige: Darlehn hat zur Ablehnung geführt! Was kann ich tun?
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Ich denke mal es dürfte doch nachweisbar sein, dass der aufgenommene Kredit kein Einkommen darstellt.

    Aber das Problem ist ohnehin, dass immer wieder Sachbearbeiter mit ihrem Halbwissen sich als Unternehmensberater aufspielen. Die Mehrzahl der Jobcenter hat kein geeignetes Personal um aufstockene Selbständige vernünftig zu betreuen.

    Du kannst auf der einen Seite dir vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und einen Anwalt deiner Wahl mit der Beauftragung deiner Interessen beauftragen. Allerdings ist ein mögliches Verfahren vor dem Sozialgericht sehr, sehr langwierig. Evtl. sieht aber ein Jurist die Chance in einem ER-Verfahren abzuwickeln, dann ist das in ca. 14 Tage erledigt.

    Hast du dein hier einmal in einem sog. Erwerbslosenforum eingestellt? Wenn nicht, dann mache es ruhig einmal bei; http://www.alg-ratgeber.de/

    In diesem Fall empfehle ich das Forum, weil dort ein sehr fachkundiger in Bezug Selbständigkeit und Harzt IV mitwirkt. Der User "Koelsch" kennst sich damit sehr gut aus.

    Das ganze alleine durchzuziehen, dass ist nervenaufreibend und zeitaufwändig.

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    Nebenkostennachzahlung nach der Frist von 12 Monaten
    Antwort von DerHans DerHans

    Die Verjährung der Nebenkosten beginnt 12 Monate nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode Natürlich ist es ein Risiko darauf zu bestehen. Da kannst du nur hoffen, dass das JobCenter die Rechnung übernimmt. Ein Darlehen hilft dir ja auch nicht weiter, weil du dann auf Dauer weit unter der Grundsicherung bleibst.

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    nachtschichtzulage anzurechnen als einkommen ?
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ab zu einem unterhaltsrechtlich fitten Anwalt. Auf Basis deiner dürftigen Angaben lässt sich so überhaupt nichts abschätzen.

    Kommentar von Stoffel1971 Stoffel1971

    was brauchst du noch für angaben ?

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    Haben sie Anspruch auf eine Wohnung die mehr kostet??
    Antwort von mariella123456 mariella123456

    meine Tochter lebte alleine und durfte mit Zustimmung der Arge im 7-ten Monat umziehen.

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    Nebenkostennachzahlung nach der Frist von 12 Monaten
    Antwort von angy2001 angy2001

    Wenn der Vermieter nicht innerhalb der Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum die Betriebskostenabrechnung erstellt, dann kann er eine Nachforderung nicht mehr geltend machen - auf eine Rückerstattung hast du aber dennoch Anspruch. Ist auch egal, ob du dann ev. die Nachzahlung vom Jobcenter bekommen würdest oder selbst tragen müsstest - der Vermieter hat keinen Anspruch mehr darauf. Es gibt nur eine Ausnahme, die darin besteht, dass er es nicht selbst zu vertreten hat, dass er die Abrechnung also nicht rechtzeitig machen konnte. Passiert manchmal, wenn Firmen z.B. bei der Heizkostenabrechnung techem die Abrechnung nicht rechtzeitig an den Vermieter liefern.

    Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate und ist nicht immer gleich einem Kalenderjahr (also 01.01. -31.12., er kann also auch z.B. 01.07. - 30.06. des Folgejahres sein. Erkunde also zuerst, wie der Abrchnungszeitraum bei deinem Vermieter ist. Und dann frage ich mich noch, woher kennst du denn die voraussichtliche Höhe der Nachzahlung? Hast du denn die Abrechnung vorliegen?

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    nachtschichtzulage anzurechnen als einkommen ?
    Antwort von isomatte isomatte

    Ja das zählt auch dazu ! So wie ich das Einschätze,bist Du geschieden . Da hast Du einen Selbstbehalt von ca.1000 € , bei Unterhaltspflichtigen Kindern . Wenn Du schon 2 x 300 € zahlst,müsstest Du 1600 € Netto haben . Was darüber liegen sollte,könnte das Amt für den Unterhalt Deiner Kinder fordern,bevor sie zahlen .

    Kommentar von Stoffel1971 Stoffel1971

    ja bin geschieden habe aber auch noch aufwendung zur arbeit wie fahrtkosten usw...fahre tgl alleine 114 km zur arbeit..das auto ist finanziert und ich habe auch sonst noch belastungen die ich abzutragen habe...

    Kommentar von isomatte isomatteisomatte

    Es kommt darauf an was Du Brutto und Netto Verdienst ! Außerdem : - Miete warm ( ohne Strom ) - Autohaftpflicht ( Jahres oder Quartal Beitrag ) - Steuern fürs Auto - ( Unterhalt hab ich schon 2 x 300 € ) - Rate fürs Auto

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    Haben sie Anspruch auf eine Wohnung die mehr kostet??
    Antwort von beast beast

    Das klingt jetzt was wie ein Witz- ist aber Realität: Ein Kind unter einem Jahr hat KEINEN Anspruch ... Ihr müsst also warten, bis das Kind ein Jahr alt ist, oder aber sehen wie Ihr die größere Wohnung bezahlen könnt

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Ein Kind unter einem Jahr hat KEINEN Anspruch

    Das Gegenteil ist der Fall. Das SGB II unterscheidet nicht zwischen kleinen und großen Personen und in vielen Kommunen gilt eine schwangere ab der 13 SSW sogar schon als 2 Personen.

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    Haben sie Anspruch auf eine Wohnung die mehr kostet??
    Antwort von SunaVento SunaVento

    Das kommt auf das Amt an. Da kann man hier noch so viel spekulieren - einfach direkt nachfragen gehen bei den Zuständigen.

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    Haben sie Anspruch auf eine Wohnung die mehr kostet??
    Antwort von frugi frugi

    ... wei groß ist die jetzige Wohnung ?

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    Nebenkostennachzahlung nach der Frist von 12 Monaten
    Antwort von anitari anitari

    Das Jobcenter zahlt Dir nur für maximal 50 m² Miete, ergo auch nur die NK dafür. Den Rest mußt Du selbst zahlen. Ausgenommen Du beziehst noch nicht lange ALGII, dann werden, so weit ich weiß, die tatsächlichen KdU bis zu 6 Monate gezahlt.

    Der Vermieter, richtig, muß die NK-Abrechnung innerhalb von 12 Monaten erstellen. Genauer gesagt innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Ist der z. B. das Kalenderjahr hätte Dir die Abrechnung für 2010 spätestens am 31.12.2011 zugegangen sein müssen.

    Kommentar von Greenmile69 Greenmile69Greenmile69

    ...ich bezahle ja den Differenzbetrag selber ...bis vor 2 Jahren wohnte ich noch mit meiner Freundin hier und auziehen ist zu teuer ( renovieren etc ) ,als Hartz 4 Empfänger mussdie Agentur die Nebenkostennachzahlung übernehmen ?..natürlich anteilig !

    Kommentar von anitari anitarianitari

    ... mussdie Agentur die Nebenkostennachzahlung übernehmen ?

    Egal wer zahlt, wenn die Abrechnung nicht fristgerecht zugegangen ist hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf die Nachzahlung.

    Ob sie fristgerecht zugegangen ist solltest Du zu erst Prüfen. Denn der Abrechnungszeitraum muß nicht das Kalenderjahr sein. Ist es z. B. der 1.5.10 - 30.4.11 und Du hast die Abrechnung vor dem oder am 30.4.12 erhalten hat der VM noch Anspruch auf die Nachzahlung.

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    bis vor 2 Jahren wohnte ich noch mit meiner Freundin hier und auziehen ist zu teuer ( renovieren etc )

    Die Kosten muß die Arge übernehmen, wenn sie den Umzug verlangt.

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