Vielen Dank für eure Antworten! Irgendwas wird hoffentlich klappen! LG
Hartz4 - neue und gute Antworten
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0Wohnung gekündigt und wir finden keine neue :(Antwort von
SahnedropsSahnedrops
Eine Vermieterin war richtig gemein und meinte gleich das sie auf keinen Fall Arbeitslose im Haus will und selbst wenn meine Eltern bürgen würden, würde ja das Geld vom Amt kommen. Was macht die wenn in ihren Maus mal jemand arbeitslos wird? Dann kommt das Geld ja auch mal vom Amt. Sowas arrogantes
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0Wohnung gekündigt und wir finden keine neue :(Antwort von
guterwolfguterwolf
vielleicht mal mit dem Vermieter reden und die Situation erklären, dass ein Umzug in eine andere Stadt geplant war, dies aber nicht klappt. Wenn er die Wohnung noch nicht weiter vermietet hat, könnt ihr evtl. noch bleiben. Wer bezahlt den eure Miete? Das Amt?
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0Wohnung gekündigt und wir finden keine neue :(Antwort von
Dackelmann888Dackelmann888
Könnt Ihr die Kündigung nicht zurück nehmen.Welcher Vermieter will schon Leute nehmen wenn Er Angst haben muss keine Miete zu bekommen.
Kommentar von
SahnedropsSahnedrops Wenn der Vermieter schon eine neue Mieterin hat und ihr fest zugesagt hat, geht das wohl leider nicht mehr :(
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0Wohnung gekündigt und wir finden keine neue :(Antwort von
MB2819MB2819
Einfach weitersuchen- notfalls könnt ihr euren jetzigen vermieter fragen, ob ihr noch einen monat länger wohnen bnleiben könnt. ihr werdet sicher etwas finden. einfach am Ball bleiben. regelmäßg nach neuen wohnungsangeboten schauen. manchmal hilft es auch, wenn man dem vermieter anbieted, dass das job center die miete direkt überweist (an den vermieter). viel glück.
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0Wohnung gekündigt und wir finden keine neue :(Antwort von
JaichkannJaichkann
das ist ziemlich übel. indem Fall würde ich bei einer zeitarbeitsfirmen nach jobs fragen, damit wenigstens einer arbeit hat oder ihr beide macht das. das muss ja nicht für lange sein, aber so steigen die chancen eine wohnung zu mieten.
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0Wohnung gekündigt und wir finden keine neue :(Antwort von
snugatasnugata
könnt ihr die kündigung vielleicht zurückziehen? wenn ihr dem vermieter erklärt, was los ist.. ich meine, als vermieter ist man doch an einer dauerhaften vermietung interessiert - wenn die mieter ok sind, sich an die regeln halten und pünktlich ihre miete zahlen.. ?
ansonsten wäre euch zu raten, dass ihr euch einen makler sucht, inserate aufgebt, im internet recherchiert und die augen aufhaltet.. wenn ihr eine leere wohnung entdeckt - sofort kontakt aufnehmen.
oder ihr versucht es in der nächst größeren stadt
viel glück :)
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SahnedropsSahnedrops Den Vermieter können wir wohl leider nicht fragen. Es waren auch schon Leute hier um sich die Wohnung anzuschauen. Und er hat schon eine die hier zum 1.4. einzieht. Das beste letztens hat er gefragt ob die schon zum 1.3. einziehen könnte :S
Kommentar von
snugatasnugata shice!
dann eben die restlichen möglichkeiten ausschöpfen
lg :)
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0Wohnung gekündigt und wir finden keine neue :(Antwort von
AyalettaAyaletta
Vielleicht bei euren Eltern vorübergehend wohnen? Suchst du auch einen Job? Doch in eine andere Stadt?
Kommentar von
SahnedropsSahnedrops Ja, ich suche natürlich auch eine Job! ;) Klar könnten wir bei den Eltern erstmal unterkommen. Aber wir haben ja auch jede Menge Möbel und wo sollen die in der Zeit hin?! :/
Kommentar von
AyalettaAyaletta Garage? Container mieten? Preise kenne ich da nicht. Verteilen auf viele (verwandte, Freunde)?
Kommentar von
guterwolfguterwolf die müsst ihr dann irgendwo unterstellen
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0Wohnung gekündigt und wir finden keine neue :(Antwort von
tschonatschona
du musst selber ein inserat aufgeben, in das du genau reinschreibst, was du max. ausgeben willst, wo die wohnung sein soll und wie sie ausgestattet sein sein. dann rufen DICH die leute an, zahlst keine provision und du hast fast keine konkurrenz! bei mir hat das immer sehr gut funktioniert! viel glück!
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0Hartz4 SchwangerAntwort von
MisterMijagi Du darfst wenn das Baby da ist eine 3 1/2 Raum Wohnung beziehen und du wirst für das Baby dann Geld dazu bekommen in NRW sind das so um die 215 €.
Du kannst auch eine Babyerstausstattung beantragen....sind auch so um die 400 €.
Da Ihr nicht verheiratet seid muss er nicht für dich aufkommen, bei der kleinen weiß ich nicht genau.
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0umzug in anderes bundesland,und dann hartz beantragenAntwort von
johnnymcmuffjohnnymcmuff
Aber ich will mich nicht erst hier beim Amt melden und dann um erlaubniss fragen
Musst Du ja nicht.
Aber dann kannst Du auch kein Geld erwarten.
Wer den Staat in Anspruch nehmen will muss sich an dessen Vorgaben halten!
´Du wirst nicht gezwungen das Geld in Anspruch zu nehmen!
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1Hartz4 SchwangerAntwort von
pert66pert66
Ehrlich gesagt kann ich Dir das garnicht sagen. Aber: ich wünsche DIR und deinen Kindern alles Gute! Dass hier einige den Mund sehr voll nehmen und aus langeweile dumme Kommentare abgeben - laß Dich nicht beirren.
Was Kinder vor allem brauchen ist Zuneigung, Geborgenheit, Liebe und eine gewisse Förderung... das geht auch mit Harz4.
Ich wünsche DIR also alles Gute! Liebe Grüße, Pert
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0Hartz4 SchwangerAntwort von
ToffeCaramelToffeCaramel
Der Vater des dritten Kindes muss dem Kind Unterhalt und dir Betreuungsunterhalt zahlen, bis das Kind 3 Jahre ist. Das musst du sogar noch vor ALGII beantragen, oder das Amt holt es sich direkt bei ihm.
Seine Unterhalspflicht dir gegenüber beginnt schon 6 Wochen vor der Geburt.
Wegen der Wohnung, wende dich ans Amt
Kommentar von
Fiestalein81 mhh... wir sind ja ein Paar aber wir wollen einfach noch nicht zusammen ziehen. Was für einen Antrag muss ich stellen ? hartz4 bekomme ich ja schon
Kommentar von
ToffeCaramelToffeCaramel Das Amt wird sich schon an ihn wenden, weil er dir vorrangig zu Unterhalt verpflichtet ist. Ob er dir wirklich zahlt oder in Naturalien gibt, ist dem Amt egal.
Sie werden berechen, wieviel er zu zahlen hat und deine Bezüge dementsprechend ändern. Stell dir mal vor, du hättest etwas mit einem Millionär. So sorgt das Amt, dass du deinen Anteil bekommst.
Auch wenn ihr dann nicht mehr zusammen seid, wird es berechnet.
Zunächst wird aber der Kindesunterhalt zu bezahlen sein und dir gegenüber ist auch sein Selbstbehalt höher (so bei 1000 Euro) Alles was er nach Zahlung des Kindesunterhaltes noch darüber hat, muss er für den Betreuungsunterhalt abgeben (natürlcih nur bis zu dem errechneten Betrag.) Aber weniger als 1000 Euro hat er dann nicht. Nur beim Kind ist die Grenze weiter unten
Kommentar von
Fiestalein81 DANKE
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1Hartz4 SchwangerAntwort von
mathias041966 na klar muss der Kindesvater für das Kind und auch für dich aufkommen. Man kann schliesslich nicht alles von der Allgemeinheit bekommen.
Kommentar von
Fiestalein81 Die allgemienheit soll ja uch nicht aufkommen. daher war ja die frage ob der vater es noch ungeborenen aufkommen muss wenn wir ein paar sind aber nur nciht zusammen ziehen wollen
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1Hartz4 SchwangerAntwort von
johnnymcmuffjohnnymcmuff
Für 3 Personen besteht anspruch auf 75 m².
Du wirst wahrscheinlich sehr viel Gegenwind hier ernten.weil Du nicht mit Deinem Freund zusammenziehst, aber ein Kind von ihm bekommst und dem Staat auf der Tasche liegst.
Zudem wohnen die getrennt lebenden Partner inoffiezell doch zusammen,was finaanziell natürlich besser ist; auf Kosten der Allgemeinheit.
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0Hartz4 SchwangerAntwort von
bruno74bruno74
Ich denke für das Kind muß er schon zahlen. Da kommt es aber drauf an was er verdient. Für dich glaube ich nicht da ihr nicht verheiratet seit. Wieviel Wohnraum dir zusteht weiß das Amt am besten.
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1Hartz4 SchwangerAntwort von
DerCowboyDerCowboy
Natürlich muss der Vater des Kindes Unterhalt bezahlen. Du hast doch schon zwei Kinder und solltest daher das Prozedere doch eigentlich kennen?!
Den Rest (bezüglich Wohnung etc.) solltest du bei der zuständigen Behörde erfragen, wenn du rechtssichere Auskunft haben willst.
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0antrag auf weiterbewilligung hartz 4 - wie schreibe ich es?Antwort von
DerHansDerHans
Du holst dir den Antrag und füllst ihn aus. Wenn sich weiter nichts geändert hat, geht das in 10 Minuten. Normalerweise wird der 6 Wochen vor dem Auslaufen automatisch zugeschickt.
Das solltest du aber sofort machen, damit es keine Lücke im Auszahlungsmodus gibt.
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0umzug in anderes bundesland,und dann hartz beantragenAntwort von
johnnymcmuffjohnnymcmuff
Muss ich erst eine Wohnung dort suchen und dann zum Amt oder andersrum?
Zuerst zum Amt und sich die Erlaubnis eines Umzuges holen.
Macht man es nicht,können sie die Hilfe vwerweigern!
Sie können wahrscheinlich über die Arge in Ihrem Wohnort einen Antrag stellen für den neuen Wohnort.
Wenn Sie ie Zustimmung zum Umzug haben,dann suchen Sie sich eine neue Wohnung.
Aber:
Bevor ein Mietvertrag unterschrieben werden darf,muss man sich hierfür auch eine Zustimmung holen.
MFG
Johnny
Kommentar von
uschi238 Aber ich will mich nicht erst hier beim Amt melden und dann um erlaubniss fragen.
Kommentar von
nemesis2oo9nemesis2oo9 leider musst du, denn sonst können die alle zahlungen verweigern und du wirst nicht umziehen können oder alles auf deine eigenen kosten und am ende kein geld vom amt.
Kommentar von
uschi238 Aber ich will sofort aus der wohnung hier raus,weil er nicht auszieht.Dann müsste ich ja erst hier ne wohnung suchen und dann sofort nach einem Umzug fragen in ein anderes Bundesland!Das machen die nie.
Kommentar von
nemesis2oo9nemesis2oo9 geh zu deinem jetzigen amt, erläutere denen dein fall so, dass du im trennungsjahr lebst, aus der wohnung raus willst, weils unzumutbar geworden ist für dich und vor allem für deine kinder. wenn du das geklärt hast, suchst du dir erstmal ein bundesland, wohin du ziehen willst ( hast du schon ca300km weg), dann gehst du auf die seite, von dem dort zuständigen amt und erkundigst dich erst einmal nach den kosten, die das amt für eine angemessene wohnung für dich und deine kinder übernimmt ( da sollte irgend wo auf deren seite eine tabelle geben mit den daten, wieviel für € und m² angemessen gehalten werden pro person ) mit diesen m² und € kannst du dir eine wohnung dort suchen. bevor du einen mietvertrag unterschreibst, gehst du zu dem dortigen amt ( hast vom jetzigen amt dann bestimmt schon ein schreiben bekommen, welches den auszug quasi bescheinigt) legst dieses schreiben vor, erklärst den fall nochmals (es wäre zu viel hier alles kleinlich aufzuschreiben und am ende vllt etwas falsches zu schreiben, da jedes amt anders arbeitet) die werden dich dann weiter beraten, wie es weiter läuft und was für anträge du stellen kannst. mit sofort wirds sowie so nichts, alles brauch ein weilchen. bis du eine passende wohnung gefunden hast, kann auch mal ein halbes jahr vegeben, muss aber auch nicht. übrigens, du musst nicht im gleichen bundesland, oder sogar in der gleichen gegend ziehen, das darf dir keiner vorschreiben wohin, vorschreiben dürfen die dir nur die kosten, die das amt selber übernehmen könnte.
Kommentar von
uschi238 Das ist doch mal eine ausführliche Hilfe Antwort.Vielen Dank genauso werde ich es jetzt versuchen.Hoffentlich geht es einigermassen schnell damit wir alle zur Ruhe kommen.Nochmals vielen Dank für diese Antwort.
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1umzug in anderes bundesland,und dann hartz beantragenAntwort von
nemesis2oo9nemesis2oo9
erstmal informieren, was für dich und deine kinder als angemessene wohnung gilt ( grösse und kosten die das amt übernimmt) das kannst du meist finden auf derer seiten. dann suchst du dir eine wohnung meldest es bei deinem amt an und machst einen antrag auf kostenübernahme des umzuges und der kaution. wenn du dich von deinem mann trennen willst, solltet ihr euch auch ünberlegen, was mit genommen wird, je nach dem was du als neuanschaffung brauchst, gilt nach scheidung als erst- bzw neu-ausstattung und kann mit antrag auf erstausstattung gestellt werden. in jedem fall musst du beide ämter informieren und bei welchem du die kostenübernahme für einen umzug stellst musst du erfragen, für erstausstattung und kaution ist das neue amt zuständig. beim amt auch den grund des umzuges angeben, sonst können die sich querstellen, wenns denen nicht passt (laut dem sgb-II).
Kommentar von
nemesis2oo9nemesis2oo9 achso, ich vergass:
wenn dein noch mann arbeit hat, muss er ja unterhalt zahlen, d.h. die kosten für einen umzug können ihm auch auferlegt werden, wenn dieser zwingend ist ( kinder schützen zb. [ dich selbst schützen zählt beim amt nicht wirklich und ist nicht relevant]).
also erstmal bei deinem jetzigen amt informieren, gute gründe nennen ( diese schreibt dein jetziges als mitteilung zum neuen) angemessenheit der wohnung erfragen, wohnung suchen, anträge stellen, werden die alle kosten übernohmen, vertrag unterschreiben und umziehen. in jedem fall muss dein neues amt zustimmen, denn die werden es bezahlen bzw anteilig zum unterhalt beisteuern.
Ja genau, momentan zahlt die Miete das Arbeitsamt :(
dann wäre die Miete doch gesichert, sagt ihr das denn nicht?
Du meinst jetzt an den Vermieter in Spe oder den jetzigen Vermieter?? Wie schon gesagt, unser Vermieter hat (leider) schon eine Dame, die hier sogar schon gerne zum 1.3. einziehen möchte :/
in spe...