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Eckregelsatz = 100% = 359 EUR Partner = 90% = 323 EUR Kinder ab 14 Jahren = 80% = 287 EUR Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251EUR plus Miete
Gegengerechnet wird Kindergeld, also alles was ihr an Einkommen habt
Für Erwachsen 351 €, Kinder bis 14 J. 281 €, Kindergeld wird angerechnet. Angemessene Miete und Heizkosten.
Manchmal höher, als wenn der Herr des Hauses schuften geht...!
Du hast einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen: Du bekommst am 1.1. die Leistung wie bisher, allerdings auf Darlehensbasis. Ende Januar musst Du nachweisen, was Du bekommen hast. Dabei gilt das Zuflussprinzip, bei dem es auf den tatsächlichen Geldeingang ankommt: Ist das Geld am 31.1. auf dem Konto, wird es angerechnet, ist es erst am 1.2. drauf, nicht. Wenn Du etwas zurückzahlen musst, geschieht das in verträglichen Raten.
Die Arge darf nur Einkommen anrechnen, das man tatsächlich erhält oder das man selbstverschuldet nicht erhält. Ansonsten kommt es auf die tatsächliche Bedürftigkeit an. Du unternimmst mit einem Anwalt bereits alles, um an Unterhalt zu kommen. Daher darf die Arge Dir das nicht anrechnen.
Für den Antrag musst Du ohnehin Kontoauszüge vorlegen. Aus diesen geht eindeutig hervor, dass Du keinen Unterhalt erhältst. Erkläre das dem Fallmanager. Falls dieser das nicht einsieht, geh zum Teamleiter. Falls Du einen entsprechenden Bescheid bekommst, leg dagegen Widerspruch ein, begründe die Eilbedürftigkeit und setze eine Frist von 2 Wochen. Dann musst Du vor dem Sozialgericht klagen.
Hoffentlich kommt es nicht so weit und die Arge hat ein Einsehen. Viel Erfolg.
die arge zahlt nur den höchstsatz der ihm zusteht. es gibt aber gerichtsurteile wo auch mehr heizkosten von der arge gezahlt werden mussten. da waren aber die hartz4 empfänger verpflichtet nachzuweisen das sie nicht sinnlos zuviel geheizt haben.
es gilt das zuflussprinziep. da du im januar deinen lohn bekommst darf er auch im januar angerechnet werden... das ist also richtig so. du hast 2 möglichkeiten. entweder sprichst du mit deinem neuen arbeitgeber das das geld erst anfang februar gezahlt wird und hast somit vollen anspruch im januar oder du beantragst einen zinsfreien kredit bei der arge. du kannst auch mal wegen überbrückungsgeld bei der zuständigen arge fragen... viel glück!

Eigentlich ist es fies und sie dürften es nicht...was wäre wohl wenn du zum 1.4. wieder arbeitslos bist,und am 15. noch das Gehalt von März bekommst??Da kriegste och erst ab Mai Hartz4...Du müßtest Überbrückungsgeld beantragen....
JeanRutti am 23. Dezember 2009 15:44 das hab ich ja auch gedacht das die das jetzt noch nicht dürfen. ich würde ja verstehen wenn wir ende januar hätten und sie es schon für februar berechnen.
klarakarlson am 23. Dezember 2009 15:52 Da muß man die austricksen,und erst hingehen,wenn der 1. rum ist....Ist zwar dann eigentlich zu spät,aber die können dir nicht den Kopf abreissen...
Einen umfassenden Ratgeber zum Thema Umzug und Hartz IV gibt es hier: http://www.umzug-einfach.de/Ratgeber/Hartz-IV-und-Umzug-geht-das.html
Grundsätzlich sollte man sich ALLES rund um den Umzug vorher bei der ARGE SCHRIFTLICH genehmigen lassen, egal wie eindeutig die Rechtslage aussieht. Viel Glück!
hm also ich hab mal meinen haushalt beobachtet. wir wohnen in einer 25 jahre alten platte. momentan wird nur im wohnzimmer geheizt. das kinderzimmer meiner tochter ist eh das wärmste zimmer u. dort laufen die heizungsrohre durch, ihre heizung ist eigentlich immer aus. im anderen kinderzimmer (eigentlich schlafzimmer) wird nur geheizt wenn die jungs auch spielen - nachts garnicht. auch in meinem zimmer wird sehr wenig geheizt - sehr wenig. küche wird nie geheizt. ob das normales heizverhalten ist, weiß ich net, aber ich werde doch nichit frieren...ich denke so wird die allgemeinheit heizen.
wenn ich es richtig verstehe, war die oma die mutter deines vaters? dann kann deine mutter schon mal gar nicht über das erbe der mutter deines vaters verfügen: was sie testamentlich festgehalten hat, zählt nicht. sie kann nur über ihr eigenes geld verfügen. das geld der oma geht ohne umwege über deine mutter, die mit der oma ja nicht verwandt ist, an dich. zu deinen fragen kann ich sonst leider nichts sagen.
Und ich mus dazu sagen.... Ich bin glücklich so wie es zur Zeit ist auch wenn ich H4 bekomme und wenig habe, aber im gegensatz zu meiner Kindheit/Jugend ist alles besser geworden. Und ich habe angst das dieses Erbe für mich nur ÄRGER bedeuten könnte!
Wie alles, verjährt auch eine Geldschuld, in abhängigkeit vom Titel, regelmäßige Verjährung 3 jahre, zum Jahresende. (§195 BGB)
Es kann die gesamte staatliche Leistung (SGB II) eingestellt werden, in abhängigkeit des abzuges vom Freibetrag.
Sozialgerichte geben hierzu Auskunft, auf Antrag.
Alles Geld was ich behalten darf wäre super. Nach meiner rechnung 150€ po Lebensjahre also 21x 150€ + 750€ für reparaturen usw. das wäre super das andere Geld sollen die an "Brot für die Welt" spenden oder was auch immer. :)
du wirst garnichts davon behalten sondern davon leben müssen. erbe ist einkommen u. du bekommst solange keine leistungen bis du das erbe aufgebraucht hast.
Herzliches Beileid. Ich würde in dem verzwickten Fall auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.
Ich habe meine Tante die ist Buchhalterin.... Die klärt das schon^^
Schulden beim Sozialamt machen weil man nicht arbeiten geht ?
Als Hatz4 Empfänger solltest du Anrecht auf kostenlosen Rechtsbeistand haben, ich würde dir den Gang zu einem Anwalt empfehlen.
Aber da man heute sogar verpflichtet ist sich jahrelang angesparte Versicherungen(Altersvorsorge) auszahlen zu lassen u.v.m, wirst du so oder so kaum viel davon haben... aber auch ein bisschen was, wäre doch nett... nimm dir einen Rechtsberater :)
Ich hätte lieber meine Oma wieder -.- Ich habe nie mit Geld gerechnet wenn meine Oma stirbt.... Also wäre alles was ich bekomme echt super, gerade weil ich auch vor kurzem erst ausgezogen bin! 1000€ würden mir schon reichen da wäre ich dankbar.
was soll ich sagen, eine mehrfachantwort wäre die antwort. wenn man wie ich für 3 kinder den vollen unterhalt zahlt und dann die frau auch noch haben will(möchte)bin ich am selbsterhalt. dann kommt was kommen muß, nach ganz fest kommt ganz lose, wie bei einer schraube. dann bin ich eben arbeitslos und es kommt von mir nichts mehr und vom amt nur ein bruchteil. daher ist die eigenverantwortung nicht falsch, zeigt es dem unterhaltszahler das seine arbeit nicht bis auf das blut ausgereizt wird. die situation ist ungemein schwierig, beide elternteile haben sich für die kinder entschieden, also ist es auch beider seiten aufgabe die kleinen vernünftig groß zu bekommen. die motivation für den "meistens mann" muß erhalten bleiben arbeiten zu gehen. wenn man 900 € vom amt bekommt ohne was zu tun oder 40 std. arbeitet mit dem gleichen ergebnis dürfte jedem die entscheidung klar sein die dann kommt. egal ob der gesetzgeber sagt das man arbeiten muß. die antwort bekommt ihr täglich auf rtl oder rtl II. ich möchte noch erwähnen das ich "sie" nicht verlassen habe was ja auch manche entscheidung sehr beeinflusst. tenor: es geht eigentlich nur ums geld, beide sind aufgerufen genug zu beschaffen alle zu ernähren und von hilfe abzuwenden. P.S.: ich bin selbstverständlich noch am arbeiten(ich liebe meine kinder)
ja man kann es wohl nicht pauschalisieren! Das habe ich schon gelernt seitdem ich diese Frage hier gestellt habe! Ist ja shcon etwas her! ;-)ES ist aus beider Sicht nicht einfach! Ich bekomme weder für meinen Sohn noch für mich Unterhalt vom Exmann weil der fein einen 400€ Job angegeben hat und "Schwarz" dann soviel verdient um in Asien URlaub zu machen mit seiner Freundin, mit einem IPod rumrennen, eine große Wohnung mitten in der Großstadt bewohnt usw (ist ja genau das was Du beschreibst!) ....... ich arbeite fast ganztags (34,5Std/Woche)um meinem Kleinen und mir ein normales Leben zu ermöglichen! Dazu gehörte auch ein UMzug in meine Heimat (um meiner Familie nah zu sien und einen günstigeren Mietspiegel ausnutzen zu können!) Erst nach dem Umzug hatte ich als Ganztagskraft genug Gehalt um NICHT mehr HARZT4 Empfängerin zu sein(lag an der viel geringeren MIete)!Da gerät man aber auch als AE mal an seine Grenzen! Ich denke es gibt genug Frauen die ihre Exmänner ausnutzen aber eben auch Männer denen es egal ist wie die Exfrauen ihre gemeinsamen Kinder ernähren! Beide Seiten sollten sich dann was schämen!!!! Ich erwarte von meinem Exmann nichts für mich...ich kann selber arbeiten aber für seinen Sohn könnte er sich schon mal ins Zeug legen! Pustekuchen! NICHTS!!!
von einer Abhängigkeit in die nächste, das ist Sche.iße!

Ich bin just auch in eine finanziell brenzlige Situation gekommen und musste dringend Geld sparen. Zu meinem Erstaunen habe ich festgestellt, dass ich im Laufe der Jahre einen wahren Rattenschwanz an unnützen Kosten aufgebaut und mit mir rumgeschleppt habe. Meine Tipps:
1) Versicherungen: brauchst Du die wirklich alle? Ggf. kündigen und z.B. bei länger laufenden kapitalbildenden Lebensversicherungen sogar Geld kassieren.
2) Betriebskosten: die Macht der Gewohnheit bringt uns dazu, in guten Jahren mit Strom, Heizung, Wasser usw. nicht besonders sparsam umzugehen. Musst Du wirklich 21 Grad im Wohnzimmer haben oder reichen nicht auch 17? Standby Geräte einfach nachts abschalten und mal duschen statt baden. Das spart schon ungemein.
3) Lebensmittel: stelle Deine Gewohnheiten um! Wenn Du bei Penny, Lidl, Aldi und Co. mal genau hinschaust, wirst Du feststellen, dass man mit sehr wenig Geld trotzdem gut essen und trinken kann. Die Billigsuppe oder das Billigbier schmecken meist garnicht mal so übel und kosten oft weniger als die Hälfte im Vergleich zu Markenprodukten.
4) Scham überwinden: informiere Dich mal z.B. bei Deiner Arbeitsagentur, ob Du ggf. einen Bedarfsschein bekommen kannst. Damit erhältst Du bei sog. "Tafeln" in vielen Städten für 1 Euro tütenweise geniessbare Lebensmittel und mehr. Außerdem gibt's mittlerweile in fast jedem Supermarkt spezielle ECken, in denen abgelaufene Produkte supergünstig angeboten werden. Das Zeug ist nicht schlecht und kann ohne Bedenken noch verzehrt werden!
5) Informieren: im Internetzeitalter gibt es eine schier unbegrenzte Auswahl an Kostenlos- und Preisvergleichsseiten wie z.B. www.kostenloses.ws, wo Du kostenlose Dinge bestellen und Preise vergleichen kannst.
Auch wenn ich mir damit jetzt nicht unbedingt Freunde mache: Hartz4 reicht vollkommen aus, um gut leben zu können! Man muss sich nur umfassend informieren und Preise vergleichen.
die ARGE darf die nur Zahlungen anrechnen, die du tatsächlich erhältst oder du ohne größere Schwierigkeiten erlangen kannst. In keinem Fall darf sie dir den Betrag anrechnen, den der Anwalt bei deinem Mann einfordert. Vielmehr muss sie Leistungen erbringen und den dann auf die ARGE übergegangenen Unterhaltsanspruch selbst bei deinem Mann geltend machen.
Oki,danke sehr...Und was mache ich nu????Die Arge anschreiben????Beschwerde?? Ich weiss nicht,hatte noch nie was mit der ARGE zu tun... P.s.: Eine Ablehnung habe ich nicht erhalten,sondern ich soll unterschreiben das ich die Leistungen erst ab Januar beantrage,aber das ist eine längere Geschichte....Also kann ich ja auch keinen Widerspruch einlegen,wie mache ich das dann???
Dann geh zum Jugendamt und beantrage Unterhalsvorschuss dieser wird gesammt für 6 Jahre gezahlt ....
Ja,habe ich auch schon getan,zumindest für den November...Denn ab Dezember haben wir,bis es nächstes Jahr ein gerichtliches Hauptverfahren geben wird,uns auf ein 14 tägiges Wechselnetreuungsmodell mehr oder weniger geeinigt. Unterhalt zahlen muss er dennoch,da er mehr Einkommen hat als ich...Jedoch kommt während dieser Zeit die UVK Kasse NICHT dafür auf...Haben meinen Antrag abgelehnt...Weiss echt nicht mehr weiter...
ok, dann gibt es das nicht,
aber schon mal Versucht bei der Kindergeldkasse das erhöhte Kindergeld zu bekommen ? Wenn Du arbeitest sollte das zumindest genehmigt werden
hi,ich arbeite ja nicht mehr,wie oben beschrieben. Kämpfe jetzt erstmal um das normale Kindergeld,denn mein Mann hat bei der Familienkasse angegeben,das unsere Tochter NUR bei Ihm lebt-und das ist gelogen!!!!!HAbe schon alles in die Wege geleitet,damit die Sperrung bis zur Vollständigen Klärung aufgehoben wird,denn auch das Kindergeld für meine Tochter rechnet die ARGE mir in voller Höhe an......