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Hartz IV - neue und gute Antworten Hartz IV - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Vorgeben, alleinerziehend zu sein?!

anonym
beantwortet von binky22222 am 8. Dezember 2009 20:31
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Hallo an alle, die mir geschrieben haben! Vielen vielen Dank für Eure netten Antworten, die helfen mir wirklich ein wenig weiter und lösen meine Verunsicherung etwas, es tut sehr gut, ein paar Meinungen anderer zu hören... Liebe Grüße :-)


Vorgeben, alleinerziehend zu sein?!

casilein
beantwortet von casilein am 8. Dezember 2009 19:42
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Was willst Du wirklich?

Ihr seid seit einem Jahr zusammen, das ist nicht viel. Ich kenne Deinen Freund nicht, aber bist Du sicher, dass er der Mann Deines Lebens ist? Sieht er das umgekehrt genauso? Ich fürchte, die Frau von der Schwangerenberatung spricht aus Erfahrung: Die Konstellation, in der Ihr Euch befindet, geht häufig nicht gut. Es gibt einfach zu viele äußere Zwänge.

Ansonsten habe ich noch einige Gedanken, die Dir vielleicht weiterhelfen:
- Die Wohnung ist für Dich und Dein Kind bereits zu klein. Die Arge würde auch für Euch zwei bereits eine deutlich größere Wohnung akzeptieren, notfalls mit Druck des Jugendamts.
- Dein Geld reicht für Dich und Dein Kind nicht. Du bist ohnehin auf Unterstützung angewiesen, zumindest, bis Du wenigstens einigen Stunden am Tag wieder arbeiten kannst.
- Dein Freund ist unterhaltspflichtig gegenüber seinem Kind, auch bei 1000€ netto schon. Unterhalt für Kinder geht immer vor alles andere.
- Die Ausländergesetze sind Mist, daher würde ich erstmal davon ausgehen, dass Ihr heiraten müsst, damit er eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommt. Vielleicht geht es auch anders, es gibt Beratungsstellen für Ausländer, die weiterhelfen können.
- Lass Dich von einer anderen Beratungsstelle ebenfalls beraten. Zwei Meinungen gehört zu haben, ist immer besser.

Viel Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen!


Ausbildung - Verheiratet -Hartz IV?

casilein
beantwortet von casilein am 8. Dezember 2009 19:23
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Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du eine Sperre von drei Monaten, und zwar für Alg1 und Alg2. Wenn Du einen Ausbildungsplatz hast, solltest Du vorher mit der Arbeitsagentur und der Arge sprechen, vielleicht akzeptieren die das, wenn Du direkt mit der Ausbildung beginnst. Du musst den Ausbildungsvertrag also schon in der Tasche haben.

Wenn Du Alg1 beziehst und eine Ausbildung beginnst, wird das Alg1 wegfallen (Du arbeitest dann mehr als 15 Wochenstunden). Deine Familie muss dann Alg2 beantragen. Du wirst in der BG mitgeführt, und zwar beim Bedarf und beim Einkommen. Letzteres ist das Ausbildungsentgelt plus ggf. BAB abzüglich der Freibeträge. Insgesamt habt Ihr dann ungefähr den Alg2-Satz zur Verfügung.

Ansonsten teile ich Deine Einschätzung, was Deine Arbeitsmarktchancen anbetrifft. Ich kann Dich also nur ermutigen, für die Ausbildung zu kämpfen. Wie alt bist Du denn? Welche Richtung soll es denn gehen?


Vorgeben, alleinerziehend zu sein?!

anonym
beantwortet von ivonne82 am 8. Dezember 2009 18:46
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wenn du falsche angaben machst und die arge kontrolliert euch, dann musste zurück zahlen und bekommst ne anzeige wegen sozialbetrug und musst dann auch noch strafe zahlen. es dürfte sehr schwer werden der arge bei einem hausbesuch männer hygieneartikel oder kleidung zu erklären. deswegen würde ich dir auch davon abraten.


Seit wann genau ...

Major1909
beantwortet von Major1909 am 8. Dezember 2009 12:22
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Hilfreichste Antwort

Hartz IV wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2005 eingeführt.


Seit wann genau ...

anonym
beantwortet von blinzelauge am 8. Dezember 2009 12:19
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01.01.2005


Kontoauskunft von der arge von der bank???

silvia140359
beantwortet von silvia140359 am 8. Dezember 2009 11:37
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Für Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und deren Partner ist das Bankgeheimnis quasi aufgehoben, d.h. das Arbeitsamt darf ohne eure Zustimmungen bei der Bank euren Kontostand nachfragen. Aber auch ein ein ALG II Empfänger hat ein berstimmtes "Schonvermögen", das liegt glaube ich bei 150€ pro Lebensjahr.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 8. Dezember 2009 19:45

Was für ein Unsinn...


Vorgeben, alleinerziehend zu sein?!

Siam1
beantwortet von Siam1 am 8. Dezember 2009 00:07
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..."wohnt aber offiziell noch im Asylheim...Albaner mit Arbeitserlaubnis und Duldung, die alle 3 Monate verlängert wird.... er solle in dem Asylheim gemeldet bleiben und eben als "häufiger Besucher" bei uns sein"...durchaus nach jeder 3-monatigen Duldung wieder möglich sei, dass er abgeschoben wird... versuchen um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu kämpfen"...

>>>Die Dame von der Schwangerenberatung hat nicht umsonst ihren Job dort. Und was sie Dir rät sind die Erfahrungen von hilfesuchenden Müttern, die von Ämtern im Stich gelassen werden oder nicht optimal beraten werden oder mit dem Geld auskommen müssen was das Gesetz eben vorschreibt. Aufjeden Fall hat die Frau Rückrat. Ihren Rat solltest Du nochmals bedenken.

>> In jetziger Lage hast Du mehr Möglichkeiten Zuschüsse auch für das Baby zu bekommen. Wird dann das Geld (Deines + von Deinem Freund) für eine grössere Wohnung reichen? Was ist, wenn er abgeschoben wird? Kannst Du dann die Wohnung weiterhin bezahlen? Nach einem Jahr A.losigkeit kommt schon Hartz 4. In dieser Zeit wirst Du dich intensiv um das Kind kümmern. Wie schaut es dann noch mit der finanziellen Sicherheit aus? Alles Fragen, die noch offen sind.

>>Auf Biegen und Brechen würde ich in jetztiger Lage nichts forcieren.

Ich hoffe Du nimmst es mir nicht übel, dass ich so schreibe. Ich könnte alles gut heißen, aber ich habe nichts davon. Es sind eben meine Bedenken. So wie es die Dame von der Beratung hat. Und nichts liegt mir fern Dich einen schlechten Rat zu geben. Auch unbekannterweise. Meine Bedenken sind auch diese: Tatsache ist, dass Dein Freund jetzt schon bei dir wohnt u. woanders nur noch auf dem Papier gemeldet ist.

>> Schwierig... so eine Entscheidung treffen zu müssen, weil man das Kind ja zusammen aufwachsen sehen möchte. Alle Liebe und viel Glück. Meinen Beitrag zur Frage Elternteilzeit habe ich Dir ja schon gegeben.


Ausbildung - Verheiratet -Hartz IV?

anonym
beantwortet von otter58 am 7. Dezember 2009 20:55
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wenn du eine Ausbildung machen solltest, bist du von hartz IV ausgeschlossen, wenn die Ausbildung dem Grunde nach durch berufausbildungsbeihilfe oder BAföG gefördert wird. Der Rest deiner Familie hat jedoch Anspruch auf Hartz IV, so dass ihr während der Ausbildung von ALG II für deine Frau und die Kinder, sowie von deiner Ausbildungsvergütung, ggf. BAB und Wohngeld für dich leben müsstet. Ob das weniger ist als ALG II für alle hängt in erster Linie von der Höhe der Ausbildungsvergütung ab.


Kontoauskunft von der arge von der bank???

anonym
beantwortet von nanni18210 am 7. Dezember 2009 20:50
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Es ist bzw war meine versicherung so ne kombi war das vwl und lebensversicherung ... und die 2500 is ledigliche der rückkaufswert


Kontoauskunft von der arge von der bank???

anonym
beantwortet von otter58 am 7. Dezember 2009 20:44
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die ARGE kann nicht einfach so deine Kontodaten bei der Bank erfragen. Sie kann aber ein Auskunftsersuchen in begründeten Fällen an die Bank richten. Die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate ist rechtlich zulässig (Entscheidung des Bundessozialgerichts). Einmalige Einnahmen werden sehr wohl angerechnet. Sie werden auf einen Zeitraum bis zu 12 Monaten verteilt (damit der KV-Schutz nicht verloren geht wenn man alles auf einmal anrechnet). So, und jetzt die entscheidende Frage. Um was für eine Zahlung handelt es sich genau. Ist es eine Auszahlung deiner eigenen Versicherung, dann könnte ggf. lediglich eine Umwandlung bestehenden Vermögens vorliegen. Ist es eine Schadensersatzzahlung einer anderen Versicherung an dich, dann dürftest du Pech haben und das Geld wird angerechnet. Ist es eine Zahlung wegen Schmerzensgeld, so würde das wiederum nicht angerechnet. Man müsste also genaueres wissen.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 8. Dezember 2009 19:50

Endlich ein vernünftige Antwort, dh.

Ergänzend: Die Arge kann relativ einfach erfragen, welche Konten (Giro, Sparbuch, Festgeld..., einfach alles) man hat. Allerdings erfährt sie dort weder Kontostände noch Buchungen. In begründeten Ausnahmefällen kann sie bei der Bank Auskunft verlangen - allerdings nur, wenn der Verdacht besteht, dass die Angaben des Betroffenen falsch sind, er beispielsweise die Kontoauszüge gefälscht hat. Die Kontoauszüge der letzten drei Monate sind regelmäßig beim Erstantrag erlaubt. Anschließend ebenfalls nur dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass etwas verschwiegen wird.


Vorgeben, alleinerziehend zu sein?!

anonym
beantwortet von marinaweis am 7. Dezember 2009 19:47
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Wenn du falsche Angaben machst und dich jemand anzeigt,kann es durchaus möglich sein das ihr wegen Betrug dran kommt.Es muß nicht so sein aber es kann.Ehrlichkeit ist der bessere Weg.Das Amt wird euch wenn ihr zusammen lebt natürlich auch unter die Arme greifen.Da es euer gemeinsames Kind ist,halte ich es für recht und billig das dein freund auch für dieses mit aufkommt.Zusammen mit seinem verdienst und hartz4 solltet ihr über die Runden kommen.Alles Gute für dich und dein Baby.

Kommentar von binky22222 am 7. Dezember 2009 21:11

Hallo marinaweis! Herzlichen Dank für Deine Antwort! Genau das sagte ich zu der Dame bei der Schwangerenberatung dann auch, da ich diesen "Plan" auch als etwas fragwürdig empfinde. Sie argumentierte allerdings damit, dass mein Freund ja schließlich keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung habe und es ja durchaus nach jeder 3-monatigen Duldung wieder möglich sei, dass er abgeschoben wird. Weiterhin meinte sie, eine überstürzte Heirat sei nun auch nicht die Lösung, da dies mittlerweile nicht mehr zwingend ein Hindernis für die Abschiebung sei. Somit solle ich nun für mich und unser Kind eine geregelte und gesicherte Situation schaffen, er solle in dem Asylheim gemeldet bleiben und eben als "häufiger Besucher" bei uns sein und nach der Geburt sollen wir dann aufgrund seines in Deutschland lebenden Kindes versuchen um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu kämpfen. Sie meinte auch, dass er ja mit seinem geringen Gehalt ohnehin nicht so viel zum Familienunterhalt beisteuern könnte und es mir und unserem Kind als "Alleinerziehende" finanziell vermutlich auch besser gehen würde, da mein Freund auch noch Abzahlungen hat, die bei Hartz IV als Belastung nicht berücksichtigt werden... Und wenn all dies irgendwann geklärt ist, mit Aufenthalt, seinen Abzahlungen und evtl. einem besseren Job bzw. spätestens wenn die Kleine in die Krippe geht und auch ich dann wieder arbeiten kann (ich verdiene in meinem Beruf deutlich besser als er) könne er ja offiziell bei uns einziehen... So meinte das die Beraterin. Hört sich ja alles recht plausibel an, aber ich komme mir bei so einer "Lüge" einfach total schlecht vor, woraufhin sie sagte, es sei ja alles zum Wohl unseres Kindes... usw.....

Kommentar von marinaweis am 8. Dezember 2009 06:07

Hallo,wenn du möchtest melde dich über MC bei mir.Es gibt vieles was du wissen solltest,wie das Thema Duldung u.ä. behandelt wird.Ich habe das gleiche Problem mit meinem EX Mann (Bosnier)gehabt,und auch wir haben eine gemeinsame Tochter.LG


Kontoauskunft von der arge von der bank???

anonym
beantwortet von nanni18210 am 7. Dezember 2009 19:46
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irgendwie versteh ich des system überhaupt net :-/ es gibt doch auch noch freibetrag den man net angeben muss ... traurig is des wohl da ich des erspart hab und dafür auch gearbeitet hab :-(


Kontoauskunft von der arge von der bank???

jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. Dezember 2009 19:42
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Nein, sie kann ihn nicht einfach so abfragen. bei Antragstellung ALG 2 musst Du jedoch die Kto-Auszüger der letzten 3 Monate vorlegen.

Das Geld der Versicherung musst Du angeben. In dem Monat wo es auf dem Kto eingeht, wird es mit ALG2 verrechnet. Der Rest fließt in Dein Schonvermögen, wenn noch etwas frei ist. Ansonsten musst Du die 2500,- erstmal aufbrauchen.

Traurig für dich, aber wahr.


Kontoauskunft von der arge von der bank???

anonym
beantwortet von Gewitterblume am 7. Dezember 2009 19:41
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du mußt alles angeben, sonst hast du betrogen und wirst gesperrt. Gebe alles möglichst schnell noch an. Und außerdem dürfen die wenn du Arbeitslosengeld 2 bekommst alle deine Konten prüfen


Kontoauskunft von der arge von der bank???

anonym
beantwortet von nanni18210 am 7. Dezember 2009 19:41
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das hat nix mit Gaunerei zu tun ich bin schwanger und brauch noch einiges für mein baby bevor es im februar kommt :-( das man immer gleich in ne schublade gesteckt werden muss...


Kontoauskunft von der arge von der bank???

anonym
beantwortet von hartz4konto am 7. Dezember 2009 19:41
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Musst du angeben aber passieren wird garnix da es sich um eine Einmalzahlung handelt.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 7. Dezember 2009 19:48

Wo hast Du denn diese Info her ?

Kommentar von hartz4konto am 7. Dezember 2009 19:59

Was glaubst du in welchem Gebiet wir gezielt Tipps geben ? Wir haben mehrere Webseiten für Hartz4 und wie man Hilfe bekommt und wo.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 7. Dezember 2009 20:04

Eine Blick auf eine Deiner vielen Seiten sagt schon alles. Z.B. die im Profil.

"Krediteangebot für Hartz 4 - Schufafrei"

Was hat das bitte mit Beratung zu tun ?

Kommentar von hartz4konto am 7. Dezember 2009 20:07

Dann les mal auf allen Seiten zumal diese Anbieter getestet wurden. Bei Fragen einfach mal anschreiben.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 8. Dezember 2009 20:32

Alg2-Empfängern einen Kredit anzupreisen ist per se unseriös. Wie sollen die den denn zurückzahlen??? Und am Ende sind sie doch bei uns in der Schuldnerberatung.

Kommentar von suseundstrolch am 7. Dezember 2009 20:31

weihnachtsgeld und urlaubsgeld zählen auch als einmalzahlungen und werden voll mit angerechnet..


Kontoauskunft von der arge von der bank???

mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 7. Dezember 2009 19:40
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Melde es .... sonst sperren die dein Geld...


Kontoauskunft von der arge von der bank???

ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 7. Dezember 2009 19:39
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Warum hast Du das nicht angegeben?

Willst Du, daß Dein Antrag für länger abgelehnt wird.

Wir sind ein Sozialstaat, da haben Gauner keinen Platz.


Kontoauskunft von der arge von der bank???

AJWhv
beantwortet von AJWhv am 7. Dezember 2009 19:39
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besser ist wenn Du das noch mit angibst, vermeidest Du ärger!



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