Ist das richtig?
Für den Novemberbezug hat das Einkommen des Dezembers keine Auswirkung. Es gilt das sogenannte Zuflussprinzip. D.h. es ist nicht entscheidend, wann der Anspruch auf das Geld entstanden ist, sondern wann es auf dem Konto gelandet ist. Wurde es erst am 1.12. gezahlt (ggf. mit Kontoauszug nachzuweisen) dann darf es nicht auf den November angerechnet werden.
.Du hast für den Monat November Lohn erhalten.
Eben das ist egal. Das gilt übrigens auch umgekehrt. Wenn man z.B. eine Lohnsteuerrückzahlung oder Lohnnachzahlung erhält und diese in den Leistungsbezug fällt.
Zitat: "Es gilt das Zuflussprinzip, d. h. das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist." Quelle: siehe oben.