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Dann google mal schön.
Sieh mal bei Tux 31(Danke) nach, dann weißt du wie k e i n e blöde, überflüssige Antwort aussieht!
Das Thema ist wesentlich komplexer als dass man es hier mal so eben darstellen könnte. Gerade der Handel auf eBay ist brandgefährlich für den unerfahrenen Händler. Einige Stichworte: Impressum, Rechnung, Gewährleistung, Widerrufsrecht, AGB, Anschluß an Entsorgungsunternehmen, Batterieverordnungen und co, ggf. Mengenpreisangaben u.s.w.u.s.f... Auf www.internetrecht-rostock.de findest du eine ganze Menge informationen. Vor allen Dingen lohnt es sich, die häufigst abgemahnten Fehler druchzulesen. Es gibt sehr sehr viel zu beachten.
Ich verkaufe dort eigentlich nur gerne Hundeleinen, Intelligenzspielzeug aus Holz und Gummispielzeug. Dadurch dürften ein paar Stichworte wohl rausfallen. Ganz eigentlich soll Ebay auch nur ein Nebengeschäft sein, eigentlich habe ich diese Dinge für meine Kunden on board um sie in den Trainingsstunden evtl an den Mann zu bringen. Muss ich da auf irgendwas achten?
vitessa am 10. Dezember 2009 21:20 Wenn Du ebay nur nebenbei machen willst, dann vergiss es. Es ist egal, was Du verkaufst und bis auf vllt auf die Batterieverordnung treffen alle oben genannten Stichworte zu: Als gewerblicher Händler musst Du auf so vieles achten, dass Du kaum noch zum Verkaufen selbst kommst. Ich spreche aus Erfahrung und hielt mich aufgrund einer kaufmännischen Ausbildung durchaus für kompetent, auf ebay auch gewerblich zu handeln. Ein BWL-Jura-Studium wäre wohl besser gewesen ;/ Egal, bin froh, dass ich damit nichts mehr zu tun habe. Such Dir andere Marktplätze, wo es nicht soviele Wachhunde wie bei ebay gibt.
BTW, schau mal diesen Link: http://www.wortfilter.de/News/news3479.html
Hier werden zwei neue Abmahnfallen im Widerrufsrecht aufgetan. Für etliche Händler bdeutet dies eine manuelle Änderung des Widerruftextes, denn dieser muss in den Auktionen drin stehen. Als eingefügtes Bild gilt nicht.
Die Rückgabe eines Artikels muss bei ebay innerhalb eines Monats gewährt werden, sonst sind es 14 Tage.
Also, easy-going ist das nicht und in der Zeit hätte man sich lieber mit dem Verkauf beschäftigt. Man wird aber immer wieder dabei gestört.
Dem kann ich mich nur anschließen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Onlinehandel im allgemeinen sind schon beachtlich. Bei eBay sind diese Rahmenbedingungen aufgrund der besonderen rechtlichen Gestaltung von Internetauktionen noch ein paar Stufen extremer. Und bei keiner anderen Plattform ist es gefährlicher. Selbst kleinste Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen können dort kostenpflichtig abgemahnt werden. Wenn du dir nicht GEWINNE (nach Abzug der Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen) von einigen hundert Euro im Monat versprichst würde ich dir dringend von eBay als Vertriebskanal abraten.

Halte Dich bei www.wortfilter.de auf dem Laufenden.
Wenn Du bei ebay handelst, musst du topfit in rechtlichen Dingen sein; das Versandhandelsrecht ist nur was für Leute, die auf Zack sind.
Ansonsten musst Du genug Geld im Rücken haben, denn ebay ist teuer und die Konkurrenze reagiert gerne mit ruinösem Wettbewerb, wenn ein neuer Anbieter auftritt. Wenn Du Geld verdienen willst, suchst Du Dir besser andere Orte, ebay ist gerade für Kleinunternehmer einfach nur schwierig.

Du bist erst mit Abgabe des Gewerbescheins eine "Unternehmerin". Ob du Kleinunternehmerin bist oder nicht entscheidet dein Jahresumsatz. Wenn du regelmäßig unter 17.500 € Umsatz im Jahr hast, kannst du dies im Fragebogen, den du vom Finanzamt zugeschickt bekommst, entsprechend ankreuzen. Du darfst auf Rechnungen dann keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Vorsteuer abziehen. Als Buchhaltung dürfte eine einfache Einnahmeüberschußrechnung in Excel mit Sammlung aller Belege ausreichen.
So mache ich das ja schon seit 2 Jahren! Es geht jetzt darum, wie stelle ich Rg aus, für Dinge, die ich verkaufe? Da auch keine MWST ausweisen?? Umsatzsteuer? Steuernummer?
Schnulli00 am 10. Dezember 2009 14:57 Wenn du Kleinunternehmerin bist dann darfst du keine MwSt ausweisen. Du musst dann sinngemäß auf die Rechnung schreiben (ohne Gewähr) "In dieser Rechnung ist nach § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen"
schau mal hier
Schnulli00 am 10. Dezember 2009 15:02 Der hier ist besser:
http://www.betriebsausgabe.de/download/rechnungsvorlage-umsatzsteuerfrei.pdf

Neben den normalen Formalitäten mußt Du darauf achten dass sie Dich nicht über's Ohr hauen.
Darauf sind andere spezialisiert und die verdienen genau das, was Du gern gehabt hättest.

Ich empfehle Dir das größte Zoofachgeschäft der Welt.Es ist in Duisburg. Böse Zungen behaupten, dass der Laden ein Hartz IV Zoo ist, so groß ist er.
hast du schon im Tierheim nachgeschaut? Wenn man ein Tier haben will sollte man dort immer zu erst suchen...
Hi,
also ich kann dir dazu www.domaisy.de empfehlen. Dort kostet das Registrieren einer .DE Domain aktuell 4,44 EUR.
Die freie Domain musst du auf deinen Namen registrieren. Das geht ganz einfach ... drei Masuklicks sind das (glaube ich :-))
Danach kannst du die Domain bei Sedo oder Nicit verkaufen.
Achtung: Nach einem Jahr wird die Domain verlängert, falls Du diese bis dahin nicht verkauft oder gelöscht hast. Die meisten Anbieter rechnen damit, dass Domains ungewollt verlängert werden. Domaisy schickt Dir vorher eine Übersicht mit den zur Verlängerung anstehenden Domains.
Viel Glück!
hallo zauny,
ich habe gelesen das sie an einer mitarbeit interessiert sind,kann ihnen sagen es ist ein geniales system wo nichts verkaufen oder sonstiges machen muß.. müssen nur bereit zu sein zu lernen und gut die anweisungen zu tun.ich mache es auch seit paar wochen und habe bereits erfolge erzielt.
es gibt zahlreiche schulungen online das wird alles von zu hause gemacht..sie müßen nicht erklären..alles weitere kann ich ihnen dann erzählen..
meine e-mail:peteroertwig@gmx.net

Die gehen von sich aus.
Frei Haus bedeutet somit, dass du ihnen die Ware sendest und das Porto bezahlst, also "frei" für sie und dass es bis zur letzten Tür geliefert werden muss.
Frei Haus bezieht sich immer auf den Empfänger, nähmlich, dass der für den Transport nix zahlen muss.
Unfrei bedeutet eben, dass du das Paket hinschickst ohne das Porto bezahlt zu haben, also "unfrei" für sie.
Unfrei bezieht sich auf das Paket, das beim Absenden nicht frankiert wurde, woraus sich logischerweise ergibt, dass der Empfänger das zu tun hat.
Du hast dich da etwas verwurschtelt.

Frei Haus, kann sein das die Dir die entstandenen Portogebühren ersetzen oder gutschreiben. Bei Unfrei sind dieGebühren für die extrem hoch, kann leicht über 12 Euro kosten. Das wollen die wohl eindämmen. Ruf mal an.

ist doch klar, frei Haus bedeutet, das die Fa. keine Gebühren für die Rücksendung zahlt. Du musst das Porto zahlen! Also NICHT wie bei Versandhäusern bei denen Du einen Retourenaufkleber hast und es kostenlos zurück schickst
Franticek am 8. Dezember 2009 14:57 Das ist genau die richtige Erklaerung.
Das Porto bekommt man dann oft dennoch ersetzt. Aber wenn man "unfrei" schickt, also ohne Porto losschickt und der Empfaenger zahlt, dann kostet das noch mehr an zusaetzlichen Gebuehren (vergleichbar mit der Nachnahmegebuehr), die man vermeiden will.
frageloch am 8. Dezember 2009 15:08 kann natürlich sein, dass die Fa. das ausgelegte Rücksendungsporto nachträglich erstattet, da musst Du dann noch nachfragen, falls es noch nicht erklärt wurde.

Das macht irgendwie keinen Sinn, da würde ich mal nachhaken
porto muss von dir gezahlt werden (freimachen)
unfrei = nicht bezahlt
Ich habe meine Sachen bei wwww.anounz.de ingestellt. macht total spaß, schau es dir mal an. (hast auch nichts zu verlieren, ist kostenlos)
http://www.marktjagd.de/standort