Halbwaisenrente - neue und gute Antworten

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    bafög!!!!!, halbwaisenrente wird verrechnet 400euro job nicht???
    Antwort von Steeler Steeler

    Von der HWR sind 125 € freizustellen, so dass eine volle Anrechnung nicht richtig sein kann (§ 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG). Da solltest Du mal mit dem Amt sprechen oder Widerspruch einlegen oder einen Wiederaufnahmeantrag stellen.

    Ansonsten: Warum sollte es nicht möglich sein, eine andere Sozialleistung aufs BAföG anzurechnen, aber Einkommen, das durch eine zus. Erwerbstätigkeit und damit durch zus. Anstrengungen erzielt wird, in höherem Maße freizustellen?

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    bafög!!!!!, halbwaisenrente wird verrechnet 400euro job nicht???
    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Halbwaisenrente ist eine Sozialleistung, die gegenüber dem BAföG vorrangig ist. Du musst erst Halbwaisenrente beantragen, bevor du BAföG bekommen kannst. Bekommst du Halbwaisenrente, aber nicht genug zum leben, dann bekommst du ergänzendes BAföG.

    Das selbe Prinzip greift bei anderen Sozialleistungen: Wenn deine Bedürftigkeit durch den Bezug von Wohngeld beendet werden kann, musst du Wohngeld beantragen. Erst wenn das Wohngeld nicht ausreichen würde, käme z.B. (ergänzendes) ALG II in Frage.

    Dein Einkommen aus einem Nebenjob wäre dagegen keine Sozialleistung, und weil im Bundesausbildungsförderungsgesetz ein Einkommensfreibetrag von 400 Euro monatlich angesetzt wurde, wird nichts angerechnet. Die Freibetragsgrenze könnte auch anders aussehen, aber so ist es zum Glück nicht.

    Dahinter steckt schon eine gewisse Logik, auch wenn das ganze für dich vor allem mit mehr Papierkram verbunden ist, ohne mehr Geld einzubringen.

    Falls dich das Thema interessiert, kannst du allgemein unter dem Stichwort Subsidiarität weiterlesen, z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t oder unter Subsidiaritätsprinzip im Internet danach suchen.

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    bafög!!!!!, halbwaisenrente wird verrechnet 400euro job nicht???
    Antwort von Joeys16 Joeys16

    Ich habe fast genau das selbe,nur das ich bei meinem Stiefvater wohne -.-

    Danke das du die Frage stellst

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    Darf mein Vater meine Halbwaisenrente behalten, nur weil ich (19) noch zu Hause wohne???
    Antwort von silli1988 silli1988

    Sorry,ist schon länger her...Die Halbwaisenrente steht Dir zu,seidem du 18 Jahre alt bist. So wars bei meinem Sohn.Er bekam die Rente dann auf sein Konto überwiesen.Warum das bei Dir anders ist,da muß wohl "getrickst" worden sein.Sonst kann ich mir das nicht vorstellen.Auch gehen alle Briefe von der Rentenversicherung an meinen Sohn und nicht an mich.Das Kindergeld aber steht Deinen Vater zu.Auch ich beziehe das Kindergeld für meinen Sohn,da er noch zu Hause wohnt.Würde er das nicht tun, könnte er es für sich beantragen. LG Silli

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    gibt es Halbwaisenrente für 1966 rückwirkend?Vater hatte nicht beantragt.
    Antwort von mmarie19 mmarie19

    ist höchst unwahrscheinlich das man jetzt noch etwas bekommt. liegt ja schon 46 Jahre zurück.

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    Steuerpflichtig bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Halbwaisenrente?
    Antwort von Mismid Mismid

    du mußt alles versteuern! Ausgaben für vermietete Wohnung kannst du gegenrechnen. Ein Steuererklärung mußt du in deinem Fall immer machen, selbst wenn du keine Steuern zahlen mußt

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    Steuerpflichtig bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Halbwaisenrente?
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    Selbstverständlich musst du deine Mieteinnahmen als Einkünfte versteuern. Wie hoch der Steuersatz ist, weiß ich leider nicht. Renovierungskosten kannst du möglicherweise absetzen, d.h. Renovierungskosten in der vermieteten Wohnung sind voll absetzbar, in einer selbst bewohnten Wohnung ist nur der Arbeitslohn und die Anfahrt des Handwerkers steuerlich absetzbar, nicht aber die Renovierungsmaterialien. Bitte wende dich an einen Steuerberater, der kann dir besser helfen und kennt die Tricks. Denn soweit ich weiß, kann man auch die monatliche Rate zur Tilgung der Restschuld nicht steuerlich geltend machen. (Dies aber unter Vorbehalt)

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    Wem steht die Halbenwaisenrente zu und was sollte ich tun?
    Antwort von strandkind strandkind

    melde dich bei der kigeldkasse und sage das du ausgezogen bist seit ????????? und bitte das geld auf dein konto ab sofort zu überweisen.genau das gleich machst du mit der waisenrente.du bist ja volljährig.

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    Halbwaisenrente nach Abitur
    Antwort von Vivii92 Vivii92

    Genau das gleiche Problem habe ich momentan auch, die wollen ne Immatrikulationsbescheinigung von mir, obwohl ich jetzt noch nich mal weiß an welche Uni ich nach meinem Abi gehen werde. Wenn du irgendwas näheres rausgefunden hast, wäre das super ;)

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    Halbwaisenrente nach Abitur
    Antwort von Nooraa Nooraa

    Also ich habe so ein Formular von der Versicherng bekommen, da musste dann die schule bestätigen, dass ich jetzt abi schreibe und im juli mein Zeugnis bekomme. Bis dahin bekomme ich die Rente. Dann wird mir im Juli ein neues Formular zu geschickt, wo dann die Uni/Ausbildungsstelle unterschreiben muss, dass ich da jetzt hingehe.

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    Wem steht die Halbenwaisenrente zu und was sollte ich tun?
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Wenn Du Dich noch in Ausbildung befindest, dann steht Dir Unterhalt durch Deine Eltern zu. Wenn ein Elternteil gestorben ist, gibt es als Ersatz hierfür die Halbwaisenrente. Der andere Elternteil ist dann zusätzlich zum Barunterhalt verpflichtet, wenn das Kind mindestens 18 ist. Da Du bereits ausgezogen bist und schon volljährig bist, musst Du Deinen Unterhaltsspruch gegenüber Deiner Mutter schriftlich geltend machen. Wenn sie selber kein Einkommen hat, muss sie Dir wenigstens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen. Sie darf es nicht für sich selbst verwenden. Die Halbwaisenrente ist auch für Dich zu verwenden und im Falle der Volljährigkeit und des Auszugs an Dich auszuzahlen.

    Bekannte sagen wenn ich nicht mehr bei Mutter lebe gehört das Kindergeld und die Halbwaisenrente mir

    Das ist richtig!

    Die betrügt mich und den Staat mit der Tat den sie bisher gemacht hat.

    Ja, sie betrügt Dich! Sie unterschlägt das Geld, das Dir rechtmäßig zusteht!

    Was soll ich tun? Kann ich das Geld wiederbekommen? Soll ich zum Anwalt gehen?

    Wie ich oben schon geschrieben habe, musst Du unverzüglich und schriftlich Deinen Unterhalt (Halbwaisenrente plus mindestens das Kindergeld) von Deiner Mutter einfordern. Wenn Euer Verhältnis so schlecht ist, dann rate ich Dir zu einem Einschreiben mit Rückschein und einer Kopie des Schreibens, das Du aufbewahrst. Hier setzt Du eine Frist von zwei Wochen, während dieser sich Deine Mutter bei Dir melden soll. Tut sie das nicht, dann kannst Du Dich auch selber an die Familienkasse wegen des Kindergeldes wenden. Hier hast Du die Möglichkeit, das Geld direkt auf Dein Konto überweisen zu lassen. Bei der Halbwaisenrente wäre es genauso. Du musst Dich direkt an die Rentenstelle wenden. Falls Dir das alles alleine zu schwierig erscheint, dann kannst Du Dir auch einen Anwalt nehmen, der Dich in diesen Belangen vertritt. Zuständig ist ein Fachanwalt für Familienrecht. Bei keinem oder geringem Einkommen musst Du den Anwalt nicht bezahlen. Hier kommt der Staat für Dich auf. Damit er das kann, musst Du aber einen passenden Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Den bekommst Du gegen eine geringe Gebühr von 10 € beim zuständigen Amtsgericht.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Im Übrigen kannst Du Deine Mutter wegen Unterschlagung (Unterhalt, Kindergeld, Halbweisenrente) bzw. Behinderung bzw. mangelnde Unterstützung bzgl. Deiner Angelegenheiten (Antrag Halbweisenrente, Herausgeben benötigter Unterlagen) anzeigen und das Dir zustehende Geld aus der Vergangenheit zurückfordern.

    Kommentar von Beast1992 Beast1992Beast1992

    Danke dir vielmals für deine sehr ausführlich beschriebene Antwort.

    Ich glaube ich habe einen kleinen Teil nicht richtig verstanden.

    Meinst du jetzt ich soll selber Zuhause einen Briefschreiben der sie auffordert mit das Geld mit einer Frist zu überweisen?

    Welches Geld ist denn in dem Fall gemeint? Die volle Summe? oder jetzt nur das was sie diesen Monat bekommen hat? Denn die Summe die ich eigendlich die Zeit über bekommen haben sollte beträgt, wenn ich mich nicht täusche über 3000 Euro.

    Und das Geld hat sie wie du sehr schön beschrieben hast wirklich für ihren eigenen Zweck ausgegeben, bzw ich glaube sogar angelegt, da sie einen urlaub für diesen Sommer 2012 geplant haben. Urlaubspläne gab es damals nie, unvorstellbar. Daher wundert mich die Planung zurzeit ebenso. Ich glaube das es mein Geld ist was sie nun für sich und die Familie ausgibt.

    Aber einen Anwalt werde ich mir nehmen müssen, da ich nicht sehr erfahren bin.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Du kannst Dir sofort einen Anwalt nehmen, der dann diese Schreiben alle für Dich aufsetzt. Das wäre in Deinem Fall die bessere Wahl.

    Meinst du jetzt ich soll selber Zuhause einen Briefschreiben der sie auffordert mit das Geld mit einer Frist zu überweisen?

    Im Prinzip, ja!

    Ich meinte mit den Einschreiben an Deine Mutter, dass Du ihr selber eine Frist von zwei Wochen setzt, bevor Du einen Anwalt aufsuchst. Darin solltest Du alle Deine Forderungen formulieren:

    • Unterhaltsanspruch an Deine Mutter (wenigstens in Höhe des Kindergeldes. Evtl. auch mehr, falls sie entsprechendes Einkommen hat)
    • Anspruch der Halbwaisenrente (Auszahlung/Nachzahlung des Geldes, dass Deine Mutter für Dich erhalten und für sich behalten hat.
    • Forderung der Herausgabe aller Unterlagen, die Du benötigst, um selber einen Rentenantrag zu stellen.
    • Eventuell sogar einen Zinsanspruch geltend machen.

    Welches Geld ist denn in dem Fall gemeint? Die volle Summe? oder jetzt nur das was sie diesen Monat bekommen hat?

    Eben alles, was Dir gesetzmäßig zusteht.

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    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Ich glaube das es mein Geld ist was sie nun für sich und die Familie ausgibt.

    Das nehme ich auch an! Traurig ist so was!

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Kommentar von Beast1992 Beast1992Beast1992

    Okay, jetzt hab ich es verstanden (:

    Ist es angebracht die Frist mit den Formulierungen zu stellen.

    Denn am liebsten würde ich ihr keine Frist dafür geben bis ich zum Anwalt gehe, da es nunmal 2 Jahre sind und sie schon ebenso lange wusste das sie mein Geld bei sich behält oder ausgibt. Ich nehme an da ich die Frau kenne das sie schon geahnt hat das es früher oder später Ärger gibt, aber ganz verstehen tue ich die Frau nicht.

    Ich hätte nämlich dann nächste Woche Montag meinen Ersttermin beim Familienanwalt, der ist hier direkt um die Ecke, müsste noch nichteinmal Geld haben um dahin zu kommen.

    Ich danke dir weiterhin sehr für deine Antworten (; !!!

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Noch was:

    Mache seit wenigen Monaten einen Aushilfejob

    Diese wichtige "Kleinigkeit" hatte ich vorhin überlesen. Denn es ist ein Unterschied, ob Du Dich in Schule/Ausbildung/Studium befindest oder berufstätig bist. Das ändert Deine Ansprüche nämlich gwaltig in Richtung 0! Deine Unterhaltsansprüche, auch die Halbwaisenrente und das Kindergeld erlöschen, wenn Du als Volljähriger selber berufstätig bist oder gar nichts tust. Dabei ist es egal, wie hoch oder niedrig Dein Einkommen ist oder ob Du überhaupt welches hast. Solltest Du aber noch keine Ausbildung haben, dann kannst Du sofort damit anfangen und damit Deine Ansprüche wiederbeleben. Beachte hierbei auch, dass das Kindergeld generell mit Deinem 25. Geburtstag eingestellt wird, auch wenn Du dann noch in Ausbildung sein solltest.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Ist es angebracht die Frist mit den Formulierungen zu stellen. .....Denn am liebsten würde ich ihr keine Frist dafür geben bis ich zum Anwalt gehe

    Eine Frist ist angebracht und üblich - egal wie lange was her ist. Denn sie muss ja Zeit zum Reagieren haben!

    Kommentar von Beast1992 Beast1992Beast1992

    Ja das ist mir bewusst das ich kein Kindergeld mehr bekomme. Gehe aber in wenigen Monaten wieder zur Schule dann kann ich das wieder beantragen, bzw. selber mal beantragen.

    Die Summe die ich bisher errechnet habe mit den 3000 Euro wären -> Kindergeld 1/2 Jahr) und Halbwaisenrente -> 2 Jahre

    Wenn das Kindergeld abgezogen wird wären es immernoch über 2000 Euro.

    Mir wurde nämlich schon gesagt das ich Abzüge bekäme wenn ich die vollen 400 Euro verdienen würde....bezüglich des Einkommens von der Halbwaisenrente, da hatte mein Arbeitgeber einen Brief bekommen.

    Und darauf wurde ich erst aufmerksam das da noch Geld an meine Mutter läuft....

    hmmm

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Mir wurde nämlich schon gesagt das ich Abzüge bekäme wenn ich die vollen 400 Euro verdienen würde.

    Wovon denn Abzüge? Von der Rente? Das würde ja passen. Ich weiß, dass der Unterhalt mit dem eigenen Einkommen des betreffenden Kindes verrechnet werden darf. Aber die Höhe des Kindergeldes müsstest Du trotzdem bekommen.

    Dann wäre noch die Frage, ob Deine Mutter finanziell überhaupt in der Lage ist, Dir das Geld nachzuzahlen! Selbst wenn Du im Recht bist, hast Du das Geld dann noch lange nicht!

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Ja das ist mir bewusst das ich kein Kindergeld mehr bekomme

    Wie erwähnt, nicht nur das Kindergeld. Auch die HW-Rente ist von gewissen Dingen abhängig ... Lies mal das Gesetz!

    Auszug:

    Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht längstens

    1. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder

    bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise

    a)

    sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder

    b)

    sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstabens c liegt, oder

    c)

    ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder den Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistet oder

    d)

    wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

    Eine Schulausbildung oder Berufsausbildung im Sinne des Satzes 1 liegt nur vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert. Der tatsächliche zeitliche Aufwand ist ohne Bedeutung für Zeiten, in denen das Ausbildungsverhältnis trotz einer Erkrankung fortbesteht und damit gerechnet werden kann, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Das gilt auch für die Dauer der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz.

    (5) In den Fällen des Absatzes 4 Nr. 2 Buchstabe a erhöht sich die für den Anspruch auf Waisenrente maßgebende Altersbegrenzung bei Unterbrechung oder Verzögerung der Schulausbildung oder Berufsausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst, Zivildienst oder einen gleichgestellten Dienst um die Zeit dieser Dienstleistung, höchstens um einen der Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes entsprechenden Zeitraum. Die Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne von Absatz 4 Nr. 2 Buchstabe c ist kein gleichgestellter Dienst im Sinne von Satz 1.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011
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    Wem steht die Halbenwaisenrente zu und was sollte ich tun?
    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Anspruchsberechtigt für die Halbwaisenrente bist Du, wenn Du nicht mehr zu Hause lebst. Das Geld soll ja dazu dienen, entgangene Unterhaltszahlungen auszugleichen. Deshalb sind die Anspruchsvoraussetzungen auch die gleichen wie beim Unterhalt. Sofern Rente an Deine Mutter gezahlt wurde und Du zu dem Zeitpunkt schon 18 Jahre alt warst, könntest Du das Geld von Deiner Mutter zurück fordern. Da Du den Rentenantrag hättest selbst unterschreiben müssen, wäre Dir dann nämlich bekannt gewesen, daß das Geld an Deine Mutter gezahlt wird. Deshalb hat die Rentenkasse keinen Fehler gemacht und ist raus aus der Nummer. Anders sähe es nur aus, wenn Deine Unterschrift gefälscht worden wäre. Aber auch dann ist der Drobs gelutscht - Halbwaisenrente kann nur bis zu 12 Monate rückwirkend beantragt werden.

    Anspruchsberechtigt für das Kindergeld sind die Eltern, nicht das Kind. Nur dann, wenn Du volljährig bist und Deine Eltern / Mutter Dir nicht Barunterhalt wenigstens in Höhe des Kindergeldes leistet, kann Dir auf Antrag hin das Geld direkt ausgezahlt werden. Wenn dies jedoch unterbleibt, wird das Geld rechtmäßigerweise an Deine Mutter gezahlt. Da ist also nix zu holen.

    Abschließend kann man nur raten, den Termin beim Anwalt wieder abzusagen. Das ist mächtig rausgeschmissenes Geld.

    Kommentar von Beast1992 Beast1992Beast1992

    Hallo, danke für deine Antwort.

    Ich hab nicht gewusst das meine Frage falsch verstanden wird, darum noch etwas für dich im Anhang, worum ich dich bitte dies nochmal so schön ausführlich zu erklären (:

    1. 2 Jahre bei meiner Freundin
    2. 2 Jahre keinen Cent gesehen
    3. Ich wollte selbst die Halbwaisenrente beantragen, dafür brauchte ich das Stammbuch, meine Mutter rückte es nicht raus. Ich konnte es am Ende nicht beantragen.
    4. Sie lebt jetzt 2 Jahre von dem normalen Verdienstgeld ihres Freundes, sowohl für kleinen Loxus auf meinem Geld. 5 Ich fragte mehrmals ob da irgendwas noch ist was ich wissen sollte, bezüglich irgendein Geld was für meinen Namen kommt. Die Antwort war immer nein (;
    5. zu punkt 3 : Sie hat mich richtig angemacht, sie hat mich mit aller Macht davon abgehalten.
    6. Sie hat mir das ganze Geld verschwiegen, ich bin davon ausgegangen das garkein Geld mehr kommt ....

    Und da ich nur einen Nebenjob habe, den ich noch nicht einmal ganz ausgezahlt bekomme wegen der Frau .... Habe ich ein Armenrecht, und das kostet mich nichts, dazu ist der anwalt nicht einmal 50meter von mir weg (:

    Kommentar von Beast1992 Beast1992Beast1992

    Das mit dem das die Rentenkasse da raus ist, ist mir bewusst.

    Ich habe halt erfahren das Sie das zurückzahlen muss, wenn das dann vor Gericht soweit kommen würde. Denn das ist Geld Unterschlagung und eine große Straftat in Deutschland (:

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Nach Deinen Schilderungen zu urteilen wird tatsächlich kein Geld mehr für Dich gezahlt. Ab dem 18. bzw. 21. Geburtstag müßtest Du nämlich Nachweise über Beruf, Arbeitslosmeldung, Schule etc. vorlegen um die Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen. Wenn dies nicht geschehen ist, wird auch nix mehr gezahlt. Möglicherweise noch Kindergeld, aber da ist Deine Mutter ja tatsächlich Anspruchsberechtigte, da wurde also so oder so nix zu Unrecht gezahlt.

    Eine Unterschlagung ist das übrigens nicht - unterschlagen kann man nur Dinge, die man anfassen kann. Kontobewegungen gehören nicht dazu. Wenn überhaupt, hätte sie einen Betrug begangen, der dazu führen kann, daß Geld von ihr zurück gefordert wird. Das heißt aber nicht, daß Du das Geld dann automatisch bekommst. Hast Du den Antrag nicht gestellt, gehst Du leer aus.

    Wenn Du das Stammbuch von Deiner Mutter nicht bekommen hast, hättest Du Dir entweder eine Abschrift selbst anfordern können oder Deine Mutter gerichtlich zur Herausgabe verpflichten lassen können.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    unterschlagen kann man nur Dinge, die man anfassen kann.

    Geldscheine kann man auch anfassen! ;-)

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Ja, das ist der Einwand, der dann immer kommt... Kindergeld und Unterhalt werden aber nicht in Bar gezahlt. Und das wäre hierfür tatsächlich notwendig.

    Kommentar von Beast1992 Beast1992Beast1992

    Da bin ich ebenso schon informiert drüber.

    Die Halbwaisenrente läuft bis zum 25. Lebensjahr durch.

    ändern kann man dies jedoch nur wenn man mit dem Stammbuch oder der jeweiligen rentennummer, bin mir nicht sicher wie die hieß. War ja vor Ort und hab gefragt.

    Das Kindergeld wiederum bekommt man wie du schon erwähnt hast wenn man nachweisen kann das man Ausbildung Schule oder der gleichen macht.

    Als ich zur Schule ging in den 2 Jahren habe ich Kindergeld und Halbwaisen bekommen, nur nicht auf mein Konto. Und auch nicht in meine Hände.

    Letzendlich habe ich die Schule auch nur machen können, durch Hilfe der Familie hier. 1Monat = 80Euro (Fahrticket)

    Wäre normalerweise garnicht dazu gekommen das ich dort hingehen konnte.... Da ich kein Geld bekam, somit ich mich nicht bilden konnte.

    nach dem halben Jahr wuchs mir der ganze Chaos aus den Ohren und ich konnte mich nicht mehr auf die Schule konzentrieren, somit habe ich sie beendet.

    danach lief bis heute halt immernoch die Halbwaisenrente, genau so wird sie auch nächsten Monat noch laufen, bis 25.

    Und die steht wie ebenso das Kindergeld, dem Kind zu, wenn es NICHT mehr Zuhause bei den Eltern lebt.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Die Halbwaisenrente läuft bis zum 25. Lebensjahr durch.

    Da irrst Du. Das Gesetz sagt hier was anderes: http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/48.html Ab 18 gibts Halbwaisenrente nur, wenn Du in Schule oder Ausbildung bist.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Ja, das ist der Einwand, der dann immer kommt...

    Jaaaa doch!!!

    Deshalb ja das ;-) hinter meiner Bemerkung!

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    Wem steht die Halbenwaisenrente zu und was sollte ich tun?
    Antwort von honoria honoria

    Dir stehen sowohl Halbwaisenrente als auch Kindergeld zu. Evtl. sogar noch Unterhalt von deiner Mutter.

    Wende dich an die Kindergeldkasse und an die Rentenkasse. Ob du das Geld der letzten Jahre/Monate wieder siehst ist fraglich.

    Vielleicht kannst du dich zukünftig durch einen kleinen Beitrag bei der Familie deiner Freundin einbringen, wenn du dann Kindergeld und Rente bekommst.

    Alles Gute für dich!!

    Kommentar von Beast1992 Beast1992Beast1992

    Danke dir für deine Antwort. (:

    Mir wurde geraten zum Anwalt zu gehen ... Das kann soweit kommen das es vor Gericht geht, ich die volle Summe zugeschickt bekomme und die Frau es dem Staat zurück stottern muss.

    das wären dann über 3000 Euro, da es eine Straftat ist würden noch weitere Kosten hinzukommen.

    Nur ob es wirklich so ist weiß ich nicht, habe am Montag einen Termin bei einem Anwalt. Dacht jemand wisse genaueres darüber (:

    Kommentar von honoria honoriahonoria

    Nein leider weiß ich nichts konkretes. Ich drück dir aber die Daumen, dass du zu dem dir zustehenden Geld kommst!

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    Wem steht die Halbenwaisenrente zu und was sollte ich tun?
    Antwort von sandra80lang sandra80lang

    Die Halbwaisenrente steht auf jeden Fall dir zu, deine Mutter bekommt ja Witwenrente.

    Zum Kindergeld kann ich dir leider nix sagen.

    Kommentar von Beast1992 Beast1992Beast1992

    Das Kindergeld ist dafür da, wie der Name es schon andeutet das es "zum" Kind gehört um es zu versorgen etc. Aber ich lebe ja nicht mehr bei ihr und sie bekam es dort noch Monate lang. Was dementsprechend viel Geld ist, obwohl ich von "meinen zustehendem Geld" nichts hatte.

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    Halbwaisenrente nach Abitur
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Es ist zwar schon ein Weilchen her bei mir, aber ich bin mir recht sicher, dass die Halbwaisenrente damals ohne Probleme weitergezahlt wurde. Eventuell bekommst Du vorher schon einen Schrieb von der Uni, an der Du Dich beworben hast.

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    Halbwaisenrente nach Abitur
    Antwort von belpaese belpaese

    deine schilderung ist hier völlig unverständlich - damit musst du dich wirklich bitte ausschliesslich an das zuständige amt wenden - die wissen das - wir hier sind leider nicht vom "amt".... und wissen auch leider nicht, seit wann du halbwaise bist und wie deine familien-verhältnisse liegen... sorry.

    Kommentar von raffa raffa

    Aufgrund der Tatsache das die Dame sagte das gehe so nicht und der doch überwiegend herrschenden Meinung im Netz es gehe doch sah ich mich veranlasst diese Frage zu stellen.

    Aufgrund dieser Aussage geht auch hervor, das ich bereits bei Amt nachgefragt hatte, diese Aussage aber für nicht richtig hielt weswegen ich mich hier melde.

    Unabhängig davon ist es doch relativ egal, wie alt ich bin, da ich wie erwähnt das Abitur gemacht habe jetzt und ich entsprechend nicht älter sein kann als 27 (Grenze der HWR).

    Ferner sollten die relevanten Familienverhältnisse doch eindeutig sein wenn ich schreibe HALBwaisenrente..?

    Wenn du die Antwort nicht kennst, ok. Aber die gegebene Antwort war überflüssig

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    Halbwaisenrente und Semesterjob (vorlesungsfreie Zeit)
    Antwort von Lanie89 Lanie89

    Hey, mich würde interessieren, wie das bei dir ausgegangen ist? Bin in der gleichen Situation :(

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    Anrechnung eines einmaligen Einkommens auf Halbwaisenrente
    Antwort von Maya1986 Maya1986

    Antworten darauf würden mich auch interessieren, da ich in einer ganz ähnlichen Situation bin. Ich bekomme von der ehemaligen Firma meines Vaters noch Sterbegeld ausgezahlt, das dann über mich versteuert wird. Wird das auch auf die Halbweisenrente angerechnet? Und wenn ja, dann voll? Ich habe einen festen Job über 440 Euro brutto und nehme nebenbei auch mal den einen oder anderen Honorarauftrag an (unregelmäßig). Wie wird das angerechnet?

    Und wo ich gerade dabei bin (etwas off topic): Ich zahle offenbar gerade doppelt Krankenversicherung: Einmal 80 Euro in die Studentische Krankenversicherung (wie schon vor dem Tod meines Vaters) und einmal 27 Euro über die Halbwaisenrente. Ist das normal?

    Beste Grüße, Maya.

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    Halbwaisenrente während der Erziehungszeit aber noch bestehendes Ausbildungsverhältnis?
    Antwort von Tisha Tisha

    Die Anrechnung von Einkommen auf die Waisenrente Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Waisen unbegrenzt zu ihrer Waisenrente hinzuverdienen.

    Ist der Bezieher von Waisenrente aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung älter als 18 Jahre, wird sein Einkommen angerechnet (§ 18a SGB IV).

    Als anrechenbares Einkommen wird dabei berücksichtigt das Erwerbseinkommen das Erwerbsersatzeinkommen (Sozialleistungen) das Vermögenseinkommen das Elterngeld Anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen Als Erwerbseinkommen wird bei der Waisenrente angerechnet

    der Verdienst aus einer Beschäftigung als Arbeitnehmer der Verdienst aus einer selbständigen Tätigkeit die Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Anrechnungsfähige Einkünfte aus Vermögen Zu berücksichtigende Einkünfte aus Vermögen sind

    Einnahmen aus Kapitalvermögen Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen sonstige private Versorgungsrenten mit dauerhafter und regelmäßiger Auszahlung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, soweit sie mindestens 600 Euro im Kalenderjahr betragen Anrechnungsfähiges Erwerbsersatzeinkommen (Sozialleistungen) Angerechnet werden darüber hinaus insbesondere folgende Sozialleistungen

    Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld und Versorgungskrankengeld Mutterschaftsgeld Übergangsgeld Kurzarbeitergeld Arbeitslosengeld I Insolvenzgeld Renten der Rentenversicherung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit Erziehungsrente Verletztenrente der Unfallversicherung Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz Nicht-anrechnungsfähige Sozialleistungen Demgegenüber findet keine Anrechnung statt von

    Kinderzuschuss, Kinderzulage und vergleichbarer kindbezogener Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe / Grundsicherung Wohngeld Erziehungsgeld Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz Eingliederungshilfe BAföG Grund- und Ausgleichsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz Renten wegen Todes Einnahmen aus staatlich geförderten Altersversorgungsverträgen Arbeitsentgeltanteile, die durch Entgeltumwandlung bis zu einer bestimmten Höhe für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet werden Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens und Anrechnung Inwieweit tatsächlich eine Anrechnung des Einkommens stattfindet, die zu einer Minderung der Waisenrente führt, hängt von dem Nettoeinkommen des Berechtigten ab.

    Es wird durch Addition sämtlicher erzielter anrechnungsfähiger Einkünfte und unter Abzug der je nach Einkommensart unterschiedlich hohen pauschalen Abzugsbeträge ermittelt (§ 18b SGB IV).

    Ergibt diese Berechnung, dass das monatliche Nettoeinkommen unter dem jeweiligen Freibetrag liegt, findet keine Einkommensanrechnung statt. Dieser maßgebliche Freibetrag beläuft sich für Waisenrenten gegenwärtig auf 478,72 Euro in den alten und 424,69 Euro in den neuen Bundesländern.

    Der Freibetrag erhöht sich für jedes Kind des Waisenrentenberechtigten um jeweils 152,32 Euro in den neuen und 135,13 Euro in den neuen Bundesländern.

    Übersteigt hingegen das monatliche Nettoeinkommen den maßgeblichen Freibetrag, werden 40% des übersteigenden Betrages auf die Waisenrente angerechnet.

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