Nein, ein Angestellter haftet dafür nicht! Schließlich handelt er trotz allem noch auf Anweisung des GF...
Hier kurz eine Erläuterung zur GmbH & Co. KG http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gmbh-co-kg.html
Nein, ein Angestellter haftet dafür nicht! Schließlich handelt er trotz allem noch auf Anweisung des GF...
Hier kurz eine Erläuterung zur GmbH & Co. KG http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gmbh-co-kg.html
Nein, der Angestellte macht sich nicht strafbar.
Alleinig haftbar dafür ist der Geschäftsführer und oder Gesellschafter.
Je nach Aufgabengebiet könnte allerdings der Angestellte als faktischer Geschäftsführer gesehen werden, aber das ist ein seltener Sonderfall.
Danke für die schnelle Antwort.
Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?
Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?
Als Angestellter bist Du aus der Haftung raus, solltest Du allerdings z.B. die Bilanzen frisiert haben, könnten sich daraus Konsequenzen ergeben.
Aber bei der Insolvenzverschleppung an sich, hat der Angestellte keinerlei Kosequenzen zu fürchten.
Zur Ergänzung: Eine weitere Problembewältigung könnte natürlich auch in einer Trennung - von wem auch immer - bestehen.
Es haftet ganz eindeutig der erste Mensch, der einen Wolf dazu bekehrt hat, Haustier zu sein. Sollte diese "Haftbarmachung" - aus welchem Grund auch immer- nicht möglich sein, käme auch noch eine Promillmessung in Frage, wobei der zeitliche Abstand zum strittigen Vorfall keine Rolle spielt, da davon auszugehen ist, dass der Mohrenkopfinitiator unter Dauerbesäufnis steht.
Wie viel macht er denn geltend?
Also in diesem Fall könntest auch Du haften, denn möglicherweise hättest Du Dich bei dem Handwerker erkundigen müssen, ob er dazu fachlich überhaupt in der Lage ist. Der Unfall spricht dagegen.
Der Handwerker haftet sicherlich, könnte aber von Dir eine Haftungsfreistellung verlangen. Denn das Baumfällen gehörte nicht zu seiner Tätigkeit und könnte sich daher als bloße Gefälligkeitsleistung darstellen. Da ist die Haftungslage etwas anders.
Also wenn der Schaden nicht allzu hoch ist, was hältst Du von dieser Lösung? Du und der Handwerker bezahlt jeder die Hälfte. Vielleicht vohrer mit dem Nachbarn noch runterhandeln- Ein Rechtsstreit kostet allen Zeit und Geld.
Die Baufirma dürfte wohl nicht haften, denn der Arbeiter hat eigenwillig seinen arbeitsrechtlichen Kompetenzbereich überschritten und es dürfte sich auch um eine Gefälligkeitsleistung handeln, die nicht dem Betrieb zugerechnet werden kann.
Ihr, und der von Euch beauftragte Betrieb haftet dem Nachbarn gegenüber gesamtschuldnerisch für den Schaden. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, gegen wen er seine Forderung richtet. Wenn der Handwerker "mauert", entsteht dadurch vielleicht ein Haus - aber die Forderung des Nachbarn wird nicht beglichen. Um des nachbarschaftlichen Friedens willen solltet Ihr also umgehend Eure Bauherrenhaftpflichversicherung informieren.
Bauherrenhaftpflichversicherung !!! Ja, das ist die super idee ! Ruf die mal an !!!
Ich bin bei der VGH und immer ohne Probleme alles
Die Frage ist doch wohl nicht dein Ernst ? " Der Baum fiel auf das Nachbargrundstück und hat dort einige Büsche und Bäumchen umgeknickt. " Wo ist denn da ein Schaden ? Mach ne tolle Grillparty, lad den Nachbarn mit seiner Familie ein und spende ihm eine Kiste Bier. Und pflanze dem guten Mann ein paar neue Obstbaumchen. Oder - naja, das ist der Beginn einer festen langen Feindschaft. Dann schenk ihm einfach ein paar Ausgaben von "Tatort" .
So sehen wir das auch... wir wollten denen auf unsere Kosten einen Baum aus der Baumschule einpflanzen. Die wollen aber, dass eine Versicherung - wessen auch immer - ihnen den "Schaden" in Form von €€€ ersetzt. Lassen nicht mit sich reden und machen Druck, wir sollen uns darum kümmern. Der Handwerker mauert und will seine Versicherungsdaten nicht rausrücken. So siehts leider aus.
... die wollen aber dass eine Versicherung ihnen die Kosten in Euro ersetzt ? Das ist ja der Beginn eines Nachbarschaftsstreites ... oh heiliges Blechle. Dann schenk ihm lieber 50 Euro. Damit Ruhe ist. - Nutzt das nix, geh mal zur Polizei. Nein, 100 Euro hab ich nicht geschrieben. Kriegen die ALG2 oder was sind das fuer seltsame Leute? Da kann doch gar kein Schaden aufgetreten sein, Auto war nicht da, Haus war nicht, die Buesche werden wieder wachsen und die kleinen "Bauemchen" haben keinen Wert in Euro. - Wenn die Streit suchen, geh lieber gleich zur Polizei ... frag mal im Ort rum , was das fuer Leute sind. - Viel Erfolg !! So ein Baum kostete mich im Aldi keine 12 Euro ... ach ja. Blos keinen Streit mit dem Nachbarn anfangen. Schrecklich.
Den Wert von Gewächsen inlusive Pflanzung usw. kennst Du offensichtlich nicht sonderlich gut, oder?
Der Handwerker bzw. evtl. auch die Firma. Ihr jedenfalls nicht.
Die Haftpflichtversichung des Handwerkers sollte das übernehmen, sprich einfach den Bauunternehmer drauf an, die sind bei so was eigentlich versichert.
Wenn nicht sollte es deine Gebäude/Grundstücksversicherung bezahlen.
Der Handwerker nehme ich mal an,immerhin ist er ja schuld.
Maßgeblich für die Haftungshöhe ist die Vertragsgrundlage! Habt ihr mit dem Kunden spezielle AGB's vereinbart, z.B. ADSP oder gilt die HGB?
Eine Schadenrechnung muss in jedem Fall OHNE MwSt erstellt werden und der volle VK Preis ist auch nicht korrekt .....
Schreib mal genaueres zur Vertragsgrundlage, dann kann ich auch die Haftungshöhe bestimmen .....
Hallo, Ihr solltet Euch ernsthaft überleben, ob Ihr Euch einen Hund leisten könnt: denn beim nächsten "Vergehen" schmeisst Euch die Versicherung aus dem Vertrag.Oder habt Ihr gar keine? Ich finde sowieso, dass jemand, der im besoffenen Zustand sich am Hund vergreift, niemals wieder einen haben dürfte! Und dann auch noch fragen: wer bezahlt?! wie asozial seid Ihr denn. Wenn ich wüsste, wer Ihr seid, hättet Ihr Euren Hund bestimmt nicht mehr lange - dann wäre Ruhe. Gg
Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Sie als Halter des Hundes haften mit Sicherheit. Oder will Ihr Mann auf Unzurechnungsfähigkeit wegen Trunkenheit raus? Ich finde sowas überhaupt unglaublich!!! Das gehört schon fast in den Bereich der Tierquälerei. Und wenn ich wüsste, wer Sie sind, würde ich das auch anzeigen!!! Gg
Bei Versicherungen würde ich eine nehmen wo ein Ansprechpartner in der Nähe ist. Der kann Dich auch beraten. Ich selbst habe die Zurich-Versicherung. Aber da wohnt der Versicherungsmann nur 3 km weg. Wenn ihr schon Versicherungen habt, würde ich da was abschließen. Wird dann oft billiger.
Eine Haftpflichtversicherung muss auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Welche Risiken bei dir mit eingeschlossen abgesichert werden sollten, kannst du durch ein Beratungsgespräch bei jeder Versicherung erfahren. Abschließen musst du danach noch gar nichts, aber du weist auf was du achten solltest.
Ich kann gar nicht so viel wegtrinken das ich die Frage nicht zum Brüller des Jahres mache.... Also echt: Fantasie habt Ihr ja.....
Oh Baby tu es! Brauchst auch nichts wegtrinken, wir begießen dann anschließend diesen Knaller
Diese Frage sollte nur durch einheitliche Abstimmung beantwortet werden:-D
aaH) Ist der Züchter schuld, der den Hund mit Zähnen gezüchtet hat :-C
bäh) ist der betrunkene Tierreizer schuld :-I
cäh) Herr Mertens, der dummerweise seinen Fuß zur Verfügung gestellt hat :`-(
einfache Regel: Es haftet IMMER der Hundebesitzer! Dafür hat man eine Haftpflicht selbst bei Hunden wo es keine Vorschrift ist!!!
Danke für die schnelle Antwort.
Gilt das sowohl für die Haftung, als auch strafrechtlich?
Oder kann der Angestellte bei Insolvenzverschleppung in irgendeiner Form auch strafrechtliche Konsequenzen haben?