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KFZ-Haftpflichtversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegevbersicherung und gesetzliche Unfallversicherung
sind gesetzlich vorgeschrieben.

Ja ist Pflicht, um gegnerische Schäden abzudecken.

Leon97531 am 4. Dezember 2009 18:08 Hat mit dem Namen diesbezüglich nichts zu tun, die Privat Haftpflicht nennt sich auch HaftPFLICHTversicherung, und ist keine Pflicht.
Bei der KFZ-Haftpflicht greift im Gegensatz zur Privathaftpflicht, das Pflichtversicherungsgesetz.
Wobei jeder Bürger mMn eine Privathaftpflicht besitzen sollte.

Die benötigst Du unbedingt. Wir haben ein Auto vor 14 Tagen gekauft und mußten dem Autohaus die Versicherungsnummer vorher melden sonst wäre die Anmeldung nicht möglich gewesen

wie der Name schon sagt
ReinerUnsinn am 4. Dezember 2009 17:45 Der Name?
Ach ja Haft
emjay am 4. Dezember 2009 17:48 Clown gefrühstückt, Dumpfbacke?
Aber ja! Ohne Versicherung kein Kennzeichen, keine Zulassung.
wenn du ein auto hast, wirst du keine andere wahl haben.

Lesen, lesen, lesen. Kündigungsfristen oder dergleichen steht alles in den AVB-s.
Tu Dir bitte einen Gefallen und lass da einen Makler mit drüber schauen. Dein Wunsch, Deinen Eltern zu helfen in allen Ehren, Du bist jedoch kein Fachmann, auch wenn sich Deutsche im Bereich Finanzen immer dafür halten und oft gnadenlos überschätzen. Man siehts ja an den zahlreichen Fragen: "Das geht ???". Jeder Fachmann aus der Branche kennt das neue VVG und weiß das mit den 3 Jahren. Zur Frage ansich: einfach zum 01.07.2010 kündigen. Jede Versicherung weiß das und handelt danach. Die fragen nicht erst doof nach.

Kündigen am besten mit Hinweis auf §11, Abs. VVG Neu

Das wusste ich gar nicht, dass das geändert wurde.
http://www.comfortplan.de/informationen/kuendigung.php
"Seit dem 1.1.2008 können auch 5-Jahresverträge zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden... dieser erstmals zum Ablauf des 3. Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher)."(schriftlich per Einschreiben!)
>> Darin gibt es ein Musterschreiben.
Betreff: Versicherungsschein-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Verträge mit einer Laufzeit von 5- oder 10-Jahren sind bereits erstmals nach 3 Jahren kündbar. Ich mache von diesem Recht Gebrauch und kündige den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres.
Ich bitte um Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Siam1 am 2. Dezember 2009 11:12 völlig richtig! es ist schon interessant, wer sich alles berufen fühlt zu einem Thema zu schreiben von dem er/sie offensichtlich wenig Ahnung hat oder auf einem Stand von 2007 hängen geblieben ist
das ist leider sehr oft der fall, in deutschland halten sich alle für finanzexperten. ein freund von hier hat ne autowerkstatt. die besten geschäfte macht er samstag mittag, wo dann plötzlich mehrere kommen, die am auto rumgeschraubt haben und es nicht wieder hinbekommen. liebe deutsche: es ist keine schande, in manchen dingen keine ahnung zu haben und fachleute zu fragen, die eine mehrjährige ausbildung und eine stundenlange prüfung vor der ihk ablegen mussten. ab nun auto, finanzen oder anderes.
Siam1 am 4. Dezember 2009 04:33 @JR0903 DH für Deine Rückantwort, ich hatte gedacht, es hat mir gegolten. Beste Grüße Siam1

Kündigen kannste die 5 Jahresversicherung, aber bezahlen musst du bis der Vertrag ausgelaufen ist!!
Zu beachten ist, dass dennoch mindestens 3 Monate vor Ablauf nochmals gekündigt wird, ( per Einschreiben ) weil sich sonst der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert!!
Der letzte Tag und Uhrzeit des Ablaufs des Vertrages steht auf dem Versicherungsschein drauf!
Siam1 am 2. Dezember 2009 11:12 Wenn der Versicherungsnehmer dem neuen VVG bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren ein Sonderkündigungsrecht hat, warum soll er dann noch Beiträge bezahlen müssen? Noch nie gehört.
https://makler.allianz.de/externe_links/services/aktuelles/vvg/faq/sachversicherung.html
Ich empfehle den "Experten"mal die Lektüre des Versicherungsvertragsgesetzes in der aktuellen Fassung

Eine Versicherung kann auch bei einem Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.
das ist fachlich richtig. soll das ein vorschlag sein ? denn dann bewegen wir uns nach so einer äusserung auf dem gebiet des vorschlagens einer straftat, nix anderes ist versicherungsbetrug nämlich.
wenn du einen hausratschaden meldest, kannst du sofort kündigen :-) darfste natürlich nur machen, wenn du auch einen hast, wär ja sonst betrug ;-)

Wo steht, dass man Verträge mit einer Laufzeit über 5 Jahre, die auch so vertraglich fixiert wurde, schon früher kündigen kann??
versicherungsvertragsgesetz , da stehen solche Sachen drin

Hallo, wenn du zur Miete wohnst und deine private Haftpflicht auch für Mietsachschäden eintritt (musst du in deiner Police nachlesen), dann kannst du die Sache mit dem Kochtopf auf jeden Fall der Haftpflicht melden. Falls dein Laminat z.B. durch eine undicht gewordene Spülmaschine kaputt gegangen ist, dann deckt den Schaden die Hausratversicherung, aber rechne damit, das da ein Gutachter rauskommt und den Schaden sehen will!
ja mußt du sagen durch wasserschaden dann gehts
und wie gehe ich da vor???
Der Schaden ist ja hier passiert aber sie wohnt seit kurzem in Belgien. Da meine Mutter nicht bei mir wohnhaft ist, müsste sie doch einspringen oder? Jetzt ist meine Frage nur, ob sie auch einspringt, obwohl meine Mutter nicht mehr in Deutschland wohnhaft ist. Die geben mir da keine Auskunft und meine Mutter konnte bisher noch nicht da anrufen. Die Versicherung ist noch intakt, denn meine Mutter bezahlt immernoch die Rechnungen.
Und was ist mit der Arbeitslosen- und gesetzlichen Rentenversicherungversicherung?
Aber gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung sowie Pflegeversicherung (und natürlich die zwei oben genannten) sind nur für Arbeitnehmer (u. gleichgestellte Personen) Pflicht.
Aber seit einiger Zeit muss jeder in Deutschland lebende Personen Krankenversicherungsschutz vorweisen!