gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Haftpflichtversicherung - neue und gute Antworten Haftpflichtversicherung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 4. Dezember 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

KFZ-Haftpflichtversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegevbersicherung und gesetzliche Unfallversicherung

sind gesetzlich vorgeschrieben.

Kommentar von Simple_avatar2smallJaAl1 am 4. Dezember 2009 19:55

Und was ist mit der Arbeitslosen- und gesetzlichen Rentenversicherungversicherung?

Aber gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung sowie Pflegeversicherung (und natürlich die zwei oben genannten) sind nur für Arbeitnehmer (u. gleichgestellte Personen) Pflicht.

Aber seit einiger Zeit muss jeder in Deutschland lebende Personen Krankenversicherungsschutz vorweisen!


Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 4. Dezember 2009 17:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja ist Pflicht, um gegnerische Schäden abzudecken.


Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

anonym
beantwortet von fourxxx am 4. Dezember 2009 17:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auf JEDEN Fall.


Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. Dezember 2009 17:39
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Deshalb der Name "Pflicht"-versicherung!
Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 4. Dezember 2009 18:08

Hat mit dem Namen diesbezüglich nichts zu tun, die Privat Haftpflicht nennt sich auch HaftPFLICHTversicherung, und ist keine Pflicht.

Bei der KFZ-Haftpflicht greift im Gegensatz zur Privathaftpflicht, das Pflichtversicherungsgesetz.
Wobei jeder Bürger mMn eine Privathaftpflicht besitzen sollte.


Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 4. Dezember 2009 17:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die benötigst Du unbedingt. Wir haben ein Auto vor 14 Tagen gekauft und mußten dem Autohaus die Versicherungsnummer vorher melden sonst wäre die Anmeldung nicht möglich gewesen


Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

emjay
beantwortet von emjay am 4. Dezember 2009 17:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie der Name schon sagt

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 4. Dezember 2009 17:45

Der Name?

Ach ja Haft

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 4. Dezember 2009 17:48

Clown gefrühstückt, Dumpfbacke?


Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

anonym
beantwortet von MBBMMBBM am 4. Dezember 2009 17:37
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aber ja! Ohne Versicherung kein Kennzeichen, keine Zulassung.


Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

anonym
beantwortet von Sanchis am 4. Dezember 2009 17:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du ein auto hast, wirst du keine andere wahl haben.


Brauche ich eine Kfz Haftpflichtversicherung? Ist das auf jeden Fall notwendig?

drsnuggles1980
beantwortet von drsnuggles1980 am 4. Dezember 2009 17:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dieselbe frage wie gestern. antwort: ja!


VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar ? Aber wie ?

anonym
beantwortet von sinuscon am 3. Dezember 2009 11:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lesen, lesen, lesen. Kündigungsfristen oder dergleichen steht alles in den AVB-s.


VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar ? Aber wie ?

anonym
beantwortet von Candlejack am 3. Dezember 2009 09:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tu Dir bitte einen Gefallen und lass da einen Makler mit drüber schauen. Dein Wunsch, Deinen Eltern zu helfen in allen Ehren, Du bist jedoch kein Fachmann, auch wenn sich Deutsche im Bereich Finanzen immer dafür halten und oft gnadenlos überschätzen. Man siehts ja an den zahlreichen Fragen: "Das geht ???". Jeder Fachmann aus der Branche kennt das neue VVG und weiß das mit den 3 Jahren. Zur Frage ansich: einfach zum 01.07.2010 kündigen. Jede Versicherung weiß das und handelt danach. Die fragen nicht erst doof nach.


VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar ? Aber wie ?

glotzerfisch
beantwortet von glotzerfisch am 3. Dezember 2009 07:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigen am besten mit Hinweis auf §11, Abs. VVG Neu


VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar ? Aber wie ?

Siam1
beantwortet von Siam1 am 2. Dezember 2009 10:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das wusste ich gar nicht, dass das geändert wurde.

http://www.comfortplan.de/informationen/kuendigung.php

"Seit dem 1.1.2008 können auch 5-Jahresverträge zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden... dieser erstmals zum Ablauf des 3. Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher)."(schriftlich per Einschreiben!)

>> Darin gibt es ein Musterschreiben.

Betreff: Versicherungsschein-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Verträge mit einer Laufzeit von 5- oder 10-Jahren sind bereits erstmals nach 3 Jahren kündbar. Ich mache von diesem Recht Gebrauch und kündige den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres.

Ich bitte um Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Kommentar von JR0903 am 3. Dezember 2009 07:44

völlig richtig! es ist schon interessant, wer sich alles berufen fühlt zu einem Thema zu schreiben von dem er/sie offensichtlich wenig Ahnung hat oder auf einem Stand von 2007 hängen geblieben ist

Kommentar von Candlejack am 3. Dezember 2009 09:59

das ist leider sehr oft der fall, in deutschland halten sich alle für finanzexperten. ein freund von hier hat ne autowerkstatt. die besten geschäfte macht er samstag mittag, wo dann plötzlich mehrere kommen, die am auto rumgeschraubt haben und es nicht wieder hinbekommen. liebe deutsche: es ist keine schande, in manchen dingen keine ahnung zu haben und fachleute zu fragen, die eine mehrjährige ausbildung und eine stundenlange prüfung vor der ihk ablegen mussten. ab nun auto, finanzen oder anderes.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 4. Dezember 2009 04:33

@JR0903 DH für Deine Rückantwort, ich hatte gedacht, es hat mir gegolten. Beste Grüße Siam1


VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar ? Aber wie ?

Wickinger59
beantwortet von Wickinger59 am 2. Dezember 2009 10:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigen kannste die 5 Jahresversicherung, aber bezahlen musst du bis der Vertrag ausgelaufen ist!!

Zu beachten ist, dass dennoch mindestens 3 Monate vor Ablauf nochmals gekündigt wird, ( per Einschreiben ) weil sich sonst der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert!!

Der letzte Tag und Uhrzeit des Ablaufs des Vertrages steht auf dem Versicherungsschein drauf!

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 2. Dezember 2009 11:12

Wenn der Versicherungsnehmer dem neuen VVG bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren ein Sonderkündigungsrecht hat, warum soll er dann noch Beiträge bezahlen müssen? Noch nie gehört.

https://makler.allianz.de/externe_links/services/aktuelles/vvg/faq/sachversicherung.html

Kommentar von JR0903 am 3. Dezember 2009 07:47

Ich empfehle den "Experten"mal die Lektüre des Versicherungsvertragsgesetzes in der aktuellen Fassung


VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar ? Aber wie ?

Mizi59
beantwortet von Mizi59 am 2. Dezember 2009 10:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Versicherung kann auch bei einem Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.

Kommentar von Candlejack am 3. Dezember 2009 10:00

das ist fachlich richtig. soll das ein vorschlag sein ? denn dann bewegen wir uns nach so einer äusserung auf dem gebiet des vorschlagens einer straftat, nix anderes ist versicherungsbetrug nämlich.


VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar ? Aber wie ?

Duesseldorfer
beantwortet von Duesseldorfer am 2. Dezember 2009 10:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du einen hausratschaden meldest, kannst du sofort kündigen :-) darfste natürlich nur machen, wenn du auch einen hast, wär ja sonst betrug ;-)


VERSICHERUNGEN / 5 Jahresverträge, schon nach 3 Jahren kündbar ? Aber wie ?

ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 2. Dezember 2009 10:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wo steht, dass man Verträge mit einer Laufzeit über 5 Jahre, die auch so vertraglich fixiert wurde, schon früher kündigen kann??

Kommentar von JR0903 am 3. Dezember 2009 07:46

versicherungsvertragsgesetz , da stehen solche Sachen drin


Haftpflichtversicherung/Hausrat Was deckten Sie ab Laminat schäden oder Fliesen schäden

dieSmily
beantwortet von dieSmily am 1. Dezember 2009 21:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, wenn du zur Miete wohnst und deine private Haftpflicht auch für Mietsachschäden eintritt (musst du in deiner Police nachlesen), dann kannst du die Sache mit dem Kochtopf auf jeden Fall der Haftpflicht melden. Falls dein Laminat z.B. durch eine undicht gewordene Spülmaschine kaputt gegangen ist, dann deckt den Schaden die Hausratversicherung, aber rechne damit, das da ein Gutachter rauskommt und den Schaden sehen will!


Haftpflichtversicherung/Hausrat Was deckten Sie ab Laminat schäden oder Fliesen schäden

fee71
beantwortet von fee71 am 1. Dezember 2009 20:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja mußt du sagen durch wasserschaden dann gehts

Kommentar von ilonaki am 1. Dezember 2009 20:48

und wie gehe ich da vor???


Haftpflichtversicherung ins Ausland verzogen

anonym
beantwortet von TripleT87 am 30. November 2009 23:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Schaden ist ja hier passiert aber sie wohnt seit kurzem in Belgien. Da meine Mutter nicht bei mir wohnhaft ist, müsste sie doch einspringen oder? Jetzt ist meine Frage nur, ob sie auch einspringt, obwohl meine Mutter nicht mehr in Deutschland wohnhaft ist. Die geben mir da keine Auskunft und meine Mutter konnte bisher noch nicht da anrufen. Die Versicherung ist noch intakt, denn meine Mutter bezahlt immernoch die Rechnungen.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.