Wie viel macht er denn geltend?
Also in diesem Fall könntest auch Du haften, denn möglicherweise hättest Du Dich bei dem Handwerker erkundigen müssen, ob er dazu fachlich überhaupt in der Lage ist. Der Unfall spricht dagegen.
Der Handwerker haftet sicherlich, könnte aber von Dir eine Haftungsfreistellung verlangen. Denn das Baumfällen gehörte nicht zu seiner Tätigkeit und könnte sich daher als bloße Gefälligkeitsleistung darstellen. Da ist die Haftungslage etwas anders.
Also wenn der Schaden nicht allzu hoch ist, was hältst Du von dieser Lösung? Du und der Handwerker bezahlt jeder die Hälfte. Vielleicht vohrer mit dem Nachbarn noch runterhandeln- Ein Rechtsstreit kostet allen Zeit und Geld.
Die Baufirma dürfte wohl nicht haften, denn der Arbeiter hat eigenwillig seinen arbeitsrechtlichen Kompetenzbereich überschritten und es dürfte sich auch um eine Gefälligkeitsleistung handeln, die nicht dem Betrieb zugerechnet werden kann.
Der Verein hat prinzipiell schon einen Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten, verursacht durch Mitglieder, abdeckt. Mein Fall ist aber ein ganz anderer: Sollte der Verein z.B. in Zahlunsschwierigkeiten kommen, oder z.B. einen steuerrechtlichen Schaden verursachen, der den Verein in die "Insolvenz" treiben würde, dann wäre ich mit meinem Privatvermögen haftbar. Dieses Risiko möchte ich gerne absichern.
Sie Antwort in dem anderen Posting zu dem Thema-....