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rein Rechtlich kommt der Vetrag erst zustande wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeben werden. Irrtümer dürfen selbstverständlich korrigiert werden. Wenn dich der Verkäufer darauf hinweist das das ein Fehler ist, kannst du nicht darauf bestehen. Gültig wird der Vertrag erst, wenn du das Angebot annimmst und zu den zeitpunkt hattest du ja die Information das es ein Fehler ist.
Da muss ich sagen: Ich habe eine Vertragsverlängerung bei Vodafone vorgenommen, auf ein neues Handy verzichtet und deshalb eine Geldgutschrift erhalten. Dies alles habe ich schriftlich beantragt. Vielleicht, so auch meine Erfahrung, hast Du einen schlechten Berater am Telefon gehabt!
Ja, aber darum geht es hier nicht. Man hat die Möglichkeit sich von vornherein für einen Vertrag zu entscheiden, bei dem man keinen Anspruch auf ein subventioniertes Handy (oder auch eine Gutschrift) hat. Dafür ist bei diesen Verträgen die Grundgebühr auch niedriger... Und für genau eines solchen Tarif hatte ich mich entschieden, in Verbindung einer monatlichen Gutschrift (wie auf der Homepage beschrieben), die sie nun nur gewären wollen, wenn ich auch ein Handy dazu nehme und ich somit auch 10€ höhere Grundgebühr zahlen muss....