Wenn sich jemand polizeilich anmeldet, hat er eine feste Adresse.
Wenn die Bekannte nicht einzieht, trotzdem Briefkasten beschriften, damit die postalische Erreichbarkeit sichergestellt ist ( Strafmandate für das Auto usw. )
Als erstes wird wohl Post von der GEZ kommen (Bitte melden sie ihre Geräte an.) .
Wenn sie nicht einzieht, sollte auch keine Damenwäsche im Kleiderschrank und kein zweites Bett usw. vorhanden sein. Das Jobcenter macht auch Hausbesuche.
Wenn die Bekannte auf Dauer einzieht, mit dem Vermieter sprechen.
Bei 2 Personen ist das Wassergeld höher.
Falls es sich um eine Untervermietung handelt, ist er eventuell nicht damit einverstanden.
Eine "Bekannte" muss nicht unbedingt eine "Lebensabschnittsgefährtin" sein.
Wenn die Bekannte bei dir einzieht, sollte klar sein, ob es eine Mitbewohnerin ( wie in einer Studenten-WG) oder eine Partnerin ist.
Bei Mitbewohnern werden die Kosten der Unterkunft neu berechnet.
Du erhältst eventuell 50% der für 2 Personen angemessenen Kaltmiete und Heizkosten,
Die anderen 50% zahlt die Mitbewohnerin.
Bei Partnerschaft bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.
Bisher bekommst du 100% der Regelleistung, bei zwei Personen werden insgesamt 180% gezahlt. Kosten der Unterkunft ändern sich ( z.B. 45 Quadratmeter für eine Person, 60 Quadratmeter für zwei Personen)
Die gesamten Einkünfte werden berechnet ( Freibeträge) .
Vielen Dank, ZandoM!