Grundbuch - neue und gute Antworten

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    Haus umschreiben lassen-Alg 2
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn deine Oma dir das Haus überschreibt, kannst du davon ja nichts abbeißen. Wenn du es selbst bewohnst, werden alle anfallenden Nebenkosten genau so gezahlt, als ob du anderswo Miete zahlen müsstest.

    Wenn das Haus aber unangemessen groß wäre, würde deine monatliche Leistung auf Darlehensbasis umgestellt, und auf das Haus würde eine Grundschuld zu Gunsten der Gemeinde eingetragen.

    Dass du noch nicht vollhährig bist, spielt in diesem Fall KEINE Rolle, da du ja nicht einseitig durch diesen Übertragungsvertrag belastet wirst.

    Kommentar von Maxi2806 Maxi2806

    es ist ja nicht üüüüüübermäßig groß 70 qm wohnfläche , ein kleiner garten und ein winziges stück hof

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    Haus umschreiben lassen-Alg 2
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Ja, das ist möglich.

    Mit 70m² liegt das haus im Rahmen für 3 Personen, außerdem fällt dann die Miete weg, wenn du es selber nutzt und dafür die Mietwohnung aufgibst.

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    Haus umschreiben lassen-Alg 2
    Antwort von bill1234 bill1234

    das ist eine gute Frage. Es handelt sich hier um eine Schenkung, wenn das Haus nicht so gross ist und das Grundstueck im angemessenen Rahmen, kannst du sicherlich ALG2 bekommen und dein Freund kann bei dir wohnen. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Am besten den ARGE Sachbearbeiter fragen oder die Sachbearbeiterin.

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    Haus umschreiben lassen-Alg 2
    Antwort von Ivan25W Ivan25W

    http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

    Dort ein Link

    Sicher gibt es noch weitere Quellen

    Kommentar von Pu11over Pu11overPu11over

    Danach liegt die Höchstgrenze bei etwas über 16.000 Euro. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass man dafür ein Haus bekommt mit 70 qm Wohnfläche.

    Kommentar von Maxi2806 Maxi2806

    Haus soll 20.000 kosten...

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Dann soll Oma sich ein Wohnrecht eintragen lassen oder dem notariellen Schenkungsvertrag eine Klausel beifügen, dass die Schenkung nichtig ist, wenn das haus nicht zum Wohnen genutzt wird, sondern weiter verkauft wird.

    dann kann die Arge NIX machen.

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    Haus umschreiben lassen-Alg 2
    Antwort von Ursusmaritimus Ursusmaritimus

    Das ist sehr kompliziert und von vielen Faktoren wie Größe, Wert und Größe der Bedarfsgemeinschaft abhängig. Aber warum machst du dir hierzu Gedanken und nicht wie ihr ausreichend Geld für eure Familie verdient?

    MfG Ursusmaritimus

    Kommentar von Maxi2806 Maxi2806

    weil ich mit meinem verlobten zusammenziehen will & das auch einige vorteile hätte da im ort gleich der kindergarten ist,ich die möglichkeit hätte meine lehre fortzusetzen und meine mutter sowie mein vater in greifbarer nähe , zumindestens gleich um die ecke wohnen . wohne jetzt in einer kleinen wohnung und da die auf dauer für 3 personen zu klein wird wollen wir da raus,weil es auch in der stadt liegt und ich gerne zurück aufs dorf möchte

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    Haus verschenken trotz bestehendem kredit, bekommt die bank über grundbucheintrag bescheid???
    Antwort von wollyuno wollyuno

    einfach zu bank gehen und mit denen abklären die sagen schon was sie sehen wollen

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    Haus verschenken trotz bestehendem kredit, bekommt die bank über grundbucheintrag bescheid???
    Antwort von Mismid Mismid

    also wenn die Finazierung noch besteht, kann man nicht einfach das Haus verschenken! Der Kredit hätte ja dann keine Sicherheit. Auf jeden Fall muß die Bank dem ganzen erst zustimmen. Der Kreditantrag wird dann für den übernehmenden des Kredites neu geprüft und diese Person muß sich den Kredit leisten können. Ansonsten bleibt alles beim alten. Also zuerst bei der Bank anfragen

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    Haus verschenken trotz bestehendem kredit, bekommt die bank über grundbucheintrag bescheid???
    Antwort von grinsefisch grinsefisch

    geh zum notar, der kennt die details und kann dir deine fragen erschöpfend beantworten.

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    Haus verschenken trotz bestehendem kredit, bekommt die bank über grundbucheintrag bescheid???
    Antwort von apfelkiste apfelkiste

    ein Notar kann dir das genau beantworten. er kann dir gute ratschläge geben.

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    Was kostet ein Notar? (Hauskauf)
    Antwort von kiniro kiniro

    Für 5000 Euro? Da dürfte mindestens das 4fache an Renovierungskosten dazu kommen.

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    Grundstücksbesitzer steht nicht im Grundbuch
    Hilfreichste Antwort von Seehausen Seehausen

    Wenn damals kein notariell beglaubigter Kaufvertrag dem Grundbuchamt vorgelegt wurde ist eben keine Umschreibung erfolgt. Das kann man nur ändern, indem nachträglich dieser Kaufvertrag vorgelegt wird oder er neu geschlossen wird.

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    Grundstücksbesitzer steht nicht im Grundbuch
    Antwort von marcel18780 marcel18780

    Es ist jetzt eben nur die Frage: Was macht man da? Lässt man sich das Grundstück von den Nutzern jetzt abkaufen? Es ist eben mehr oder weniger eine Gewissensfrage...

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    Grundstücksbesitzer steht nicht im Grundbuch
    Antwort von rosalinde1 rosalinde1

    notar mal nachfragen oder ma zum anwalt

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    Grundstücksbesitzer steht nicht im Grundbuch
    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    Gültig ist der Grundbucheintrag.

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    Grundstücksbesitzer steht nicht im Grundbuch
    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Grundbuch ist Grundbuch!

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    wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
    Hilfreichste Antwort von Hufnagl Hufnagl

    Das ist auf deine ganze Wohnung bezogen. Ein Grundbuchauszug ist immer der Auszug einer Blattstelle. Unten steht auch immer Seite x von y. Der Grundbuchauszug gliedert sich in folgende Teile:

    1. Bestandsverzeichnis: Hier steht der Grundbesitz (Wohnung, Grundstück etc)

    2. Erste Abteilung: Hier steht der Eigentümer.

    3. Zweite Abteilung: Hier stehen Dienstbarkeiten und sonstige Belastungen (Wohnungsrecht, Stromleitungsrecht, Nießbrauch...)

    4. Dritte Abteilung: Hier stehen alle Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden drin.

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    wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Google BILDER = Grundbuch oder Grundbucheintrag

    Kommentar von marvel marvel

    http://www.google.de/imgres?q=Bilder+Grundbuchauszug&hl=de&sa=X&rlz=1C1CHRH_deDE479DE479&biw=1280&bih=658&tbm=isch&prmd=imvnsfd&tbnid=3pCHoln9FgEXzM:&imgrefurl=http://www.grundbuchauszug.org/&docid=2Q5hNUQoBsf71M&imgurl=http://www.grundbuchauszug.org/images/grundbuch.jpg&w=822&h=591&ei=mjixT8CaEeT54QS95KWSCQ&zoom=1&iact=rc&dur=309&sig=117536862215477425786&page=1&tbnh=132&tbnw=184&start=0&ndsp=17&ved=1t:429,r:0,s:0,i:71&tx=125&ty=73

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    Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?
    Antwort von schelm1 schelm1

    Sofern der Keller nicht nur in der Teilungserklärung, sondern was eher ungewöhnlich erscheint, sogar im Grundbuch als Ihr Eigentum klar nachvollziehbar eingetragen ist, dann kann außer Ihnen niemand eine Veränderung der Situation verlangen.

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    Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?
    Antwort von RappaKropulus RappaKropulus

    Um den ohnehin komplizierten Sachverhalt übersichtlicher zu machen habe ich ein paar Informationen weggelassen (weil aus meiner Sicht unwichtig).

    1. Die Immobilienfirma hat das Haus mit allen Wohnungen erworben und diese dann einzeln veräußert, alle in einem relativ engen Zeitraum. (kann sein dass der Notar somit den Überblick ein wenig verloren hatte damals vor 12 Jahren)

    2. Sie hatte das Recht Änderungen im Sondereigentum (Kellerräume) vorzunehmen vertraglich in jeden Kaufvertrag eintragen lassen. (allerdings wurde Wohnung Y mit drei Kellerräumen eingetragen im Grundbuchamt)

    3. Der damalige Notar ist nicht mehr da. (Y meinte Verstorben, Notar Nachfolger meint er ist in Rente)

    4. Y hatte versucht die Umschreibung (unsportlicher weise), aus seiner Sicht, reibungslos zu vollziehen! Er teilte dem neuen Notar mit, dass dieser den „Fehler“ ruhig beheben kann, da X zugestimmt hat. Zu unserem Glück startete der Notar die Umschreibe Aktion zwar begonnen (kontaktierte unsere Bank …), aber er bat uns nochmal um eine Vollmachtsbestätigung zur Änderung …. Mit der dazu passenden Urkunde. (somit wurden wir darauf aufmerksam gemacht dass wir einen Keller mehr als gedacht, laut Grundbuch, haben)

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    Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?
    Antwort von kati3015 kati3015

    Wenn der Keller eurer Wohnung zugehörig im Grundbuch eingetragen ist, dann hat Y überhaupt nichts zu melden. Zumindest bei euch nicht. Was mich dann aber wundert, wie konnte er einen notariellen Kaufvertrag bekommen, wenn der Keller gar nicht verkaufbar war? Der Notar hätte sich ja einen Grundbuchauszug holen müssen vor der Unterschrift. Von daher hat Y vermutlich Ansprüchen gegenüber dem Notar. Bist du denn sicher, dass der Keller auf euren Namen im Grundbuch steht?

    Kommentar von RappaKropulus RappaKropulus

    Ja ziemlich sicher, denn Y konnte nicht verkaufen da das Grundbuchamt zurückgemeldet hat dass Keller XY auf X eingetragen ist. Und somit Y ihn nicht verkaufen kann. So kam dann auch das ganze ins rollen...

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