Wenn sie seit dem o1.o5.2o12 in einen gesonderten Vertrag bei einer PKV versichert ist, den der Vater zahlt, so ist sie heute erst einmal aus der Nummer raus.
Denn es gilt in D heute die Krankenversicherungspflicht (ob nun gesetzlich oder privat).
Zu dem Fall im Einzelnen:
Mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht sind zugleich erhöhte Sorgfaltspflichten für die Krankenversicherer (ob Kasse oder private KV) beachtlich geworden. Das heißt, die Versicherungspflicht, ob und wann und wie lange eine solche für eine Person besteht, ist auch eine Pflicht der Kasse/PKV.
Wenn Du erst jetzt von der Notwendigkeit der gesonderten Versicherng für deine Tochter (15) unterrichtet wurdest und sogleich (also unverzüglich bei Bekanntwerden) notwendige Veränderungen vorgenommen hast, so bist Du von daher zunächst einmal schuldfrei bzw. von einer Haftung für Maßregelverletzungen frei, mußt also nicht haften für eine Nichtbeachtung von Vorschriften, die Du so gar nicht kanntest, die dir so gar nicht bewußt gemacht waren. Das ist doch wohl logisch. Die Tochter war ja die Zeit über bei dir familienversichert, wie es sich für Kinder eben gehört und zudem gesetzlich geregelt ist. Dies greift - je nach Ausbildungsverauf des Kindes - möglicherweise bis zum 25. Lebensjahr. Wenn der Begriff Unterhalt des Vaters fällt, so deutet dies auf Ehescheidung und getrennte Haushaltsführung hin. Dann spielt es bei der Mutter lebende Kind keine Rolle mehr, wo Papa denn versichert ist. Die Haushalte (auch die Finanzhaushalte sind damit eindeutig getrennt). Daß ein Unterhalt für das Kind fällig wird, resultiert aus dem Familienrecht. Er ist nicht zum Einkommen der Mutter beachtlich, weil: die Ämter interessiert es ja auch nicht, ob ein Vater hier zahlt oder aus Säumnis den Unterhalt anhaltend schuldig bleibt.
"Leider" ist ein hier wenig tröstender Begriff seitens der Kasse, deren legitimes Recht es wohl ist in unserer Marktwirtschaft, hier noch ein Schnäppchen zu versuchen. Ich würde hier svhriftlich erwidern, diesen Forderungsvortrag so überhaupt nicht nachvollziehen zu können. Das Kind war ab der Trennung fortan bei der Mutter familienpflichtversichert. Auf etwas anderes warst Du nicht hingewiesen; und da es üblich ist, daß Kinder beitragsfrei mitversichert sind (familienversichert) in der GKV ihrer Eltern oder - wie hier - des sorgeberechtigten Elternteils, so gab es aus deuiber Sicht eben gar keinen Handlungsbedarf. Wenn sich die Kasse nun jetzt erst in dieser Angelegenheit meldet, so möge sie vortragen, wie es in bestehender Versicherungssituation als notwendig von dir hätte erkannt werden sollen, etwas zu ändern. Darauf muß die Kasse eineStellungnahme abgeben...
Bloß nicht zahen! Das Geld siehst Du dann wohl nie wieder. Und ein Zahlungsanspruch für (wenn überhaupt rechtlich begründbare oder dann zudem noch nicht zeitlich verwirkte) Forderungen der Kasse hier muß eben erst einmal für dich nachvollziehbar vorgetragen werden. Genau so lange bist Du zur Zahkung nicht verpflichtet, wird diese Forderung durch deine begründete Einrede (Widerspruch) zur Zahkung gar nicht fällig.
Rechtsquelle könnte hier sein:
Anforderungen an AGB :
"... sind bei der Auslegung die Grundsätze anzuwenden, die für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten. AGB sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden. Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen."
(BGH, Urteil v. 21.10.2009, VIII ZR 244/08, veröffentlicht am 16.12.2009)
Selbst wenn es hierbei um die Auslegung von AGB geht, so ist diese Interpretation dahingehend doch anwendbar (greifend) auch hier, weil es um die Nachvollziehbarkeit von Forderungsvorträgen geht.
Selbstverständlich solltest Du dies der Kasse schriftlich per EINWURF-EINSCHREIBEN mitteilen, allein für den Zugangsnachweis dieser Erklärung. Dann wird man dort damit umzugehen haben. Und vergiß nicht die klugen Worte unseres alten griech. Philosophen und Rechtsgelehren Sophokles: "Hab' ich das Recht zur Seite, schreckt mich dein Drohen nicht!"
Die Kasse wird sich zu überlegen haben, ob sie hier großes Geschütz auffahren sollte. Das gibt u.U. negative Schlagzeilen. Wenn der Otto-Normal-Bürger das Gefühl bekommt, er könnte auch von seiner Kasse späterhin noch abgegrabbelt werden für Forderungen, die man hat dahinsiechen lassen und die ein kleines Vermögen nun plötzlich ausmachen... Das kommt gar nicht gut!
Und immer svhön die andere Seite kommen lassen. Du brauchst auch einen Anwalt in diesem Moment. Erst wenn die andere Seite dich mit Gerichtsstreit bedroht, gehst Du zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dann werden die Kosten auch für diesen Anwalt der Gegenseite gehören Gingest Du jetzt zu einem Advokaten, ist es dein Geld, was daran verbrennt.
Ja ich weiß, ein gewichtiges Argument.
Die Bonbons beschreiben aber eher Leistungen, die der normale Kunde, der dorthin wechselt und kein Vitamin B vorweist, nicht erhält.
Und gerade Versicherungsmakler haben ja kein gutes Ansehen. Ich kenn ihn allerdings schon etwas länger und arbeite auch geschäftlich mit ihm schon länger zusammen. Vertrauen habe ich da also schon. Natürlich, am Ende kassiert er eine Provision. Von irgendwas leben muss der ja auch. ^^