nein, du wirst ja auch an subvensionen der oper und der sportvereine über steuern beteiligt, selbst wenn du ihre veranstaltungen nie besuchst -- so trägst du auch als kinderloser an schulkosten usw. deinen anteil
GEZ - neue und gute Antworten - Seite 5
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1ARD, ZDF nachweislich sperren lassen um keine GEZ zu zahlen?Antwort von
klauswernerlklauswernerl
Da hast du sicher keine Chance. Ausgangspunkt ist der Besitz eines Fernsehgerätes bzw. andere geeignete Geräte (PC), uind ab 2013 zahlst du, weil du ein Haushalt hast, da mußt du nicht mal ein einen Ferneher besitzen. Ich finde das ganze auch unverschämte Abzocke, eigentlich wollte ich Fernsehen ganz abschaffen, aber das nützt mir nichts bez. Gebühren.
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1ARD, ZDF nachweislich sperren lassen um keine GEZ zu zahlen?Antwort von
rhapsodyinbluerhapsodyinblue
Nein, du besitzt einen Fernseher, das genügt. Was du damit guckst, ist nicht relevant. Auch der Besitz eines Computers oder eines Radios reichen vollauf für eine Erhebung der Gebühren.
Ob das Ding nun herumsteht und nie eingeschaltet wird, das interessiert die GEZ üerhaupt nicht. Du musst die Teile schon aus dem Haus schaffen.
Kommentar von
WutklumpenWutklumpen Nicht ganz, solang der PC nicht leicht ans Internet angeschlossen werden kann, ist es kein neuartiges Empfangsgerät.
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0ARD, ZDF nachweislich sperren lassen um keine GEZ zu zahlen?Antwort von
JanuarfeuerJanuarfeuer
Es geht aber nicht nur um ZDF und ARD, sondern um alle 3. Programme, auch MDR, NDR usw. Die sind dann auch davon betroffen. Im Grunde genommen kannst du das schon abklemmen lassen, es ist deine Entscheidung.
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ShinraxShinrax Hi, die guck ich auch nicht an.
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0ARD, ZDF nachweislich sperren lassen um keine GEZ zu zahlen?Antwort von
primusvonquackprimusvonquack
Vergiss es! Sowohl die Idee mit dem sperren lassen, als auch die Auffassung NTV sie besser als öffentlich-rechtlice Nachrichtensender.
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primusvonquackprimusvonquack Hier das fehlende "h"
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ShinraxShinrax NTV, CNN, BBC find ich viel viel besser. Und weniger Werbung gibts da auch.
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0ARD, ZDF nachweislich sperren lassen um keine GEZ zu zahlen?Antwort von
Amorcita81Amorcita81
Nein das geht nicht. Und es würde die GEZ auch nicht interessieren.
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5ARD, ZDF nachweislich sperren lassen um keine GEZ zu zahlen?Antwort von
Blindi56Blindi56
Nein, das geht nicht. Sobald man einen funktionsfähigen Fernseher besitzt, muss man zahlen. Das Deaktivieren von ARD und ZDF ist nicht sicher möglich.
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0Auf welches Gesetz beruft sich die GEZ, Gebühren für den TV Empfang einzunehmen?Antwort von
soultaker666 der staatsvertrag ist ein vertrag zwischen GEZ und dem Staat "Bundesrepublik Deutschland". diese ist jedoch nicht existent, sondern nur die "Bundesrepublik Deutschland GmbH", somit ist der Vertrag rein theoretisch betrachtet ungültig seit 1990... und die GEZ spiegelt eine rechtliche Grundlage nur vor. Wenn man sich noch genauer Informieren möchte, ihr habt alle internet.
In meinen Augen ist die GEZ eine Abzockgemeinschaft. Verlogen, "NICHT" rechtlich und ILLEGAL. Liebe GEZ ich will von Euch immer noch den gesetzesauszug sehen, das ich "rechtlich" verplichtet bin mein bereitgehaltenes Gerät anzumelden. Ihr habt IHn mir immernoch nicht zugesannt, noch einen Link gesendet. Ein Staatsvertrag ist nicht für mich bestimmt. und selbst wenn, so müssen sich beide parteien auf einen text einigen und diesen unterschreiben.... weder bin ich mit diesem text einverstanden, und unterschreiben werd ich für euch eh nichts. also alles ILLEGAL. Hört entlich auf, die Menschen zu belügen und zu betrügen.
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1Gez will Gebühren einziehen, trotz vorliegender Befreiung (Schüler)Antwort von
cchrisacchrisa
Hallo Falli2008,
die Sache ist folgende: Befreit wird man nur auf Antrag und nur für die Zukunft, niemals rückwirkend. Wenn Deine Freundin also damals keinen Antrag gestellt hat, dann muss sie (nach)zahlen. Das Nachreichen der Schulbescheinigung ändert daran nichts. So ist es leider.
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0Gez will Gebühren einziehen, trotz vorliegender Befreiung (Schüler)Antwort von
gangsterjaegergangsterjaeger
Zur Anmelde- und Gebuehrennpflicht gehoeren 3 Voraussetzungen:
- eigener Haushalt oder vergleichbar - ist bei Dir gegeben
- eigene Geraete - logisch
- eigenes Einkommen ueber 374,00 - das weisst Du selbst am besten; und: von irgendetwas muesst Ihr ja leben und die Miete zahlen, das sind Einkuenfte!!
Ist das erfuellt, geht's los mit der Anmelde- und Gebuehrenpflicht.
Man muss noch unterscheiden zwischen
- nicht anmeldepflichtig
- anmelde- und gebuehrenpflichtig, aber befreiungswuerdig
Zu 1.: Ist eine der o.g. drei Voraussetzungen NICHT erfuellt, ist man gar nicht erst anmeldepflichtig.
Zu 2.: Bei BAFoeG, Hartz IV, Behinderung ab 80% und einigen anderen Gruenden kann man von der Gebuehrenpflicht (nicht von der Anmeldepflicht!) befreit werden. Befreiung gibt's immer nur auf Antrag, niemals automatisch und niemals rueckwirkend!
Bei beiden Alternativen muss man nichts bezahlen.
Und dann wurde im Dezember (2011) in den Nachrichten von einem neuen Gerichtsurteil berichtet: Wenn man mit seinen Einkuenften geringfuegig ueber dem Sozialhilfesatz liegt - wodurch man anmelde- und gebuehrenpflichtig ist - und man durch die Zahlung der Rundfunkgebuehren weniger als den Sozialhilfesatz uebrig behaelt, ist man ebenfalls noch befreiungswuerdig.
Als Schueler ist man nicht automatisch befreit, selbst wenn man alle Voraussetzungen fuer die Befreiung erfuellt. Man muss schon den Antrag auf Befreiung bei der GEZ stellen. Wenn Ihr das unterlassen hattet, sieht's schlecht aus mit einem Erlass der Gebuehren fuer die Vergangenheit. Wenn Ihr keinen Weg findet, um die Zahlung herumzukommen, koennt Ihr aber wenigstens Ratenzahlung vereinbaren.
Noch ein Tipp fuer die Zukunft: wenn Ihr fuer kuenftige Zahlungen die Befreiung habt, dann nicht vergessen, diese regelmaessig rechtzeitig/fruehzeitig zu verlaengern, die ist naemlich befristet.
Und zum Nachlesen geht's hier zur Homepage der GEZ, suche dort nach dem Stichwort "Befreiung": www.gez.de
Sorry, etwas Besseres hab ich leider nicht fuer Euch ....
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TETTETTETTET Woher hast Du die 374€ Einkommen?
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gangsterjaegergangsterjaeger das ist der Sozialhilfesatz, also das Geld, das z.B. ein Hartz-IV-Empfaenger erhaelt. Wenn von staatlicher Seite dieser Satz angepasst wird, gilt der neue Wert entsprechend auch fuer die Rundfunkgebuehren.
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gangsterjaegergangsterjaeger noch ein Nachsatz: wenn Du also irgendeine Unterstuetzung vom Staat bekommst, dann rechne alles zusammen, was Du erhaeltst, um leben zu koennen. Bei Hartz4 wird ja z.B. die Miete uebernommen, das sind auch Einkuenfte. Aber speziell Hartz-IV und BAFoeg sind als befreiungswuerdig festgelegt, AZuBi-Gehalt z.B. nicht, obwohl das meistens geringer ist. Bei BAB bin ich nicht informiert. Schau das auf der HP der GEZ nach oder rufe die GEZ einfach an und frag: 0221 5061-0
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TETTETTETTET Dann ist das hier
Zur Anmelde- und Gebuehrennpflicht gehoeren 3 Voraussetzungen:
eigener Haushalt oder vergleichbar - ist bei Dir gegeben eigene Geraete - logisch eigenes Einkommen ueber 374,00 - das weisst Du selbst am besten; und: von irgendetwas muesst Ihr ja leben und die Miete zahlen, das sind Einkuenfte!!im Zusammenhang mit dem hier
Zu 1.: Ist eine der o.g. drei Voraussetzungen NICHT erfuellt, ist man gar nicht erst anmeldepflichtig.
aber falsch.
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gangsterjaegergangsterjaeger warum ist das falsch?
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TETTETTETTET Du behauptest, mit einem Einkommen von unter 374,00€ sei man gar nicht erst anmeldepflichtig. Später sagts Du dann, dass man als ALG2-Empfänger befreit werden könnte. Das wäre aber bei fehlender Anmeldepflicht gar nicht nötig. Tatsächlich ist die Anmeldepflicht nur einkommensabhängig, wenn man keine eigene Wohnung hat, sondern noch bei den Eltern wohnt.
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gangsterjaegergangsterjaeger Das ist zwar logisch gedacht, aber nicht ganz zutreffend: Nehmen wir den klassischen Fall:
Kind, volljaehrig, bei den Eltern wohnend (eigenes Zimmer (=eig. Haushalt), arbeitslos bzw. arbeitssuchend, keine Einkuenfte ausser 100 EUR Taschengeld - nicht anmeldepflichtig.
Wie vor, traegt aber Zeitungen aus und verdient sich 250,00 EUR dazu - nicht anmeldepflichtig (100 + 250 < 374)
Wie vor, aber Student zu Hause, mit Stuetze von den Eltern 400,00 EUR - anmelde- und gebuehrenpflichtig
Wie vor, aber Student mit eigener Wohnung und Stuetze von den Eltern 700,00 EUR - anmelde- und gebuehrenpflichtig.
Wie vor, aber Student mit eigener Wohnung und BaFoeG - anmeldepflichtig und befreiungswuerdig.
Student wie vor, aber statt BAFoeG erhaelt er ein Stipendium von einer Stiftung in gleicher Hoehe wie BAFoeG -anmelde- und gebuehrenpflichtig.
Wie vor, aber AZuBi mit einem Gehalt von 400,00 (sicher untertrieben) und eigener Wohnung - anmelde- und gebuehrenpflichtig.
Und jetzt kommt die Tuecke Wie vor, aber arbeitslos und Hartz-IV-Empfaenger, erhaelt 374 EUR sowie die Miete (die wird aber nicht an ihn ausgezahlt) - anmeldepflichtig und befreiungswuerdig. Der Hartz-IV-Empfaenger waere mit seinen 374 EUR zwar nicht anmeldepflichtig, aber durch den Bezug der Miete, die direkt an den Vermieter gezahlt wird, liegt er klar drueber und gehoert zu den Anmeldepflichtigen.
Jetzt klar?
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TETTETTETTET Trotzdem stimmt es nicht, dass man mit der Kombination eigene Wohnung, eigene Geräte und Einkommen unter 374€ nicht anmeldepflichtig wäre. Die Voraussetzungen für eine Anmeldepflicht liegen schon bei eigene Wohnung + Geräte vor.
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gangsterjaegergangsterjaeger sollte mich wundern, wenn ich da falsch liege, kannst Du mir den Passus im Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag nennen?
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TETTETTETTET Das ist schwierig, da er nur enthält, wann keine Gebührenpflicht vorliegt. Dafür zitiere ich mal:
(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten 1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang bereitgehalten werden,wobei für Rundfunkempfangsgeräte in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten ist; 2. als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges zum Empfang bereitgehalten werden. Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht auch nicht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt.
Da steht dann was von häuslicher Gemeinschaft, welche im von mir beschriebenen Fall wohl nicht gegegben ist.
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gangsterjaegergangsterjaeger also das bestaetigt ja eher mich. Es wird ja in der Praxis wohl keinen Fall geben, wo einer (fast) nichts verdient, aber einen eigenen Haushalt fuehrt ....
Jedenfalls gilt: keine Gebuehrenpflicht: ohne Einkuenfte. Und die Grenze liegt beim Sozialhilferegelsatz. Ok ?
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TETTETTETTET Das widerlegt Dich offensichtlich. Mir sind durchaus Studenten bekannt, die mietfrei in einer Wohnung der Eltern leben, aber von weniger als 374€. Diese sind dann anmeldepflichtig.
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gangsterjaegergangsterjaeger Ich verstehe Dich nicht: 1. mietfreies Wohnen, das sind Sacheinkuenfte, die zaehlen dazu. 2. Und: Mit sowenig Geld kann man nicht studieren, man muss sich etwas hinzuverdienen. 3. Und sind diese Studenten, von denen Du sprichst, auch wirklich angemeldet? Oder sind die vielleicht nach einer Sachklaerung (Diskussion) mit der GEZ angemeldet worden? Oder ist das alles nur DEIN Verstaendnis von der Anmelde- und Gebuehrenpflicht?
Und dann passieren auf Seiten ALLER Beteiligten Fehler, vielleicht sind die faelschlich angemeldet, aber keiner hat's gemerkt .... Daraus darfst Du aber nicht eine Gesetzmaessigkeit ableiten. Jetzt klingt allmaehlich alles so, als wolltest Du der GEZ irgendetwas Unredliches unterstellen. Also worauf willst Du hinaus???
Also bitte, bevor Du jetzt weiter Falsches verbreitest und fuer Verunsicherung des Fragestellers sorgst, pruefe erst diese Faelle oder finde die exakte Aussage im Gesetz bzw. den Ausfuehrungsbestimmungen.
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TETTETTETTET Machen wir es uns Doch mal einfacher. Du nennst einfach den Passus im Rundfunkgebührenstattsvertrag, der das hier
Zur Anmelde- und Gebuehrennpflicht gehoeren 3 Voraussetzungen:
eigener Haushalt oder vergleichbar - ist bei Dir gegeben eigene Geraete - logisch eigenes Einkommen ueber 374,00 - das weisst Du selbst am besten; und: von irgendetwas muesst Ihr ja leben und die Miete zahlen, das sind Einkuenfte!!stützt.
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gangsterjaegergangsterjaeger ganz schoen dreist! Warum soll ICH mir diese Arbeit machen? DU zweifelst doch daran und kannst Deine Zweifel nicht belegen. Lies Dir den Staatsvertrag selbst durch, recherchiere auf der Homepage der GEZ, rufe ggf. dort an und frage Dich zur Rechtsabteilung durch und mach Dich schlau - vielleicht lernst Du es dann, denn MIR glaubst Du ja nicht - Dein Problem. Jetzt kuemmere Dich auch selbst. Und solltest Du wirklich den Beweis finden, dass ich im Unrecht bin, dann habe ich dafuer auch ein offenes Ohr, aber erst dann, ok ?
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TETTETTETTET Dreist ist einzig und allein, laufend eine Behauptung aufzustellen, ohne einen einzigen Beleg dafür zu liefern. Das ist das, was Du tust. Auch bei ständiger Wiederholung bleibt sie nämlich das was sie ist, falsch.
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gangsterjaegergangsterjaeger statt meine Worte zu wiederholen, solltest DU tun, was Du von mir verlangst .... Also mach Dir jetzt endlich die Muehe, den Beweis anzutreten, wenn Du Dir so sicher bist!
Kommentar von
TETTETTETTET Ich gebe Dir mal eine kurze Einführung in Jura. Der der etwas für ihn positives behauptet muß beweisen, nicht der der widerspricht. Damit würde die Beweislast für die Fehlinformation, die Du verbreitest bei Dir liegen. Da sie jedoch eine Fehlinformationist, kannst Du sie nicht belegen und versuchst Dich rauszulabern. Im Übrigen habe ich oben bereits den einzig relevanten Absatz des Rundfunkgebührenstaatsvertargs zitiert. Dieser enthält absolut nichts, was deine Behauptung stützen würde. Damit ist eindeutig gezeigt, dass Du falsch liegst und zudem noch Verständnisprobleme hast.
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gangsterjaegergangsterjaeger jaja, DU hast Recht und ICH hab meine Ruhe
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TETTETTETTET Das hättest Du auch gleich einsehen können, ohne laufend das Gegenteil zu behaupten.
Kommentar von
gangsterjaegergangsterjaeger nichtmal DAS hast Du verstanden - ich gebe es auf ....
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0Gez will Gebühren einziehen, trotz vorliegender Befreiung (Schüler)Antwort von
Maschendraht89 Aussage der Gez: " Sie können sich NICHT rückwirkend befreien lassen von den Gebühren, also bitte zahlen!">
Das ist bei der GEZ leider so. Ich habe von einem Fall gehört, wo jemand sogar für einen Zeitraum nachzahlen musste, wo er obdachlos war. Immer sofort befreien lassen.
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0Gez will Gebühren einziehen, trotz vorliegender Befreiung (Schüler)Antwort von
Falli2008 ja, das stimmt, aber das wäre Betrug ;-) und auf sowas bin ich nicht scharf. Ich weis nicht was ich diesbezüglich machen soll.... Mh...hat noch jemand eine Idee??? Ist das rechtlich so richtig, wie die GEZ das macht/sagt?
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gangsterjaegergangsterjaeger falsch ja, Betrug nein
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0Gez will Gebühren einziehen, trotz vorliegender Befreiung (Schüler)Antwort von
WulfenWulfen
Wenn sie befreit ist, ist sie befreit, desweiteren kann die GEZ garnichts verlange solange du denen einfach sagst das du keine Geräte hast.
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gangsterjaegergangsterjaeger was soll'n das - keine Geraete aber befreit ????? Wozu dann noch Befreiung ?????
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WulfenWulfen Der sinn ist: ist man eigentlich befreit, aber die gez will das nicht anerkennen, so kann man immernoch sagen man hätte keine geräte. im übrigen reicht auch ein Satzzeichen
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0GEZ-Rechnung trotz bereits gekündigt...Antwort von
gangsterjaegergangsterjaeger
eine kleine Chance, aber den Versuch ist's wert:
mit der GEZ schliesst man ja keinen Vertrag, sondern man erfuellt lediglich seine gesetzliche Pflicht, daher gibt's auch eine Anzeigepflicht und -recht der Mitbewohner des eigenen Haushalts. Es ist daher erlaubt, dass Mitbewohner eines gemeinsamen Haushalts die Anmeldung in Deinem Namen vornehmen. Bei der WG besteht aber eine Anmeldepflicht fuer jeden Mitbewohner, sofern er/sie ueber eigene Geraete verfuegt. Da findet also eine Aufteilung der WG in mehrere gebuehrenpflichtige Haushalte statt. Wenn Du jetzt irgendwie glaubhaft nachweisen kannst, dass Dein "boeser" Mitbewohner nicht zu Deinem Haushalt gehoert hat, hatte er auch kein Recht, die Anmeldung fuer Dich vorzunehmen. Der Kontrolleur kann eine solche Situation kaum richtig einschaetzen, und nimmt daher eine solche Anmeldung dennoch entgegen.
Da die Anmeldung auch nicht Deine Unterschrift traegt, koenntest Du also versuchen, diese Anmeldung anzufechten.
Problematisch ist allerdings, dass Du eine andere Anmeldung hattest, die Du selbst abgemeldet hast - also hast/hattest Du Geraete. Jetzt sieh Dir einmal die genauen Zeitraeume an und vergleiche die Teilnehmernummern, wenn diese verschieden sind, kannst Du auf die ordentlich abgewickelte andere TN verweisen und den Zusammenhang wie oben geschildert herstellen.
Uebrigens: ein Hausverbot gegenueber der GEZ ist wirkungslos. Und eine Frage zum Schluss: wirklich keine Geraete ? Trommelst Du das hier ins Internet ....... ??? Und fuer Facebook gehst Du jeden Tag ins Internetcafe ....?
Kommentar von
gangsterjaegergangsterjaeger Nachsatz: von wegen "Zeitraeume": gibt es da Ueberschneidungen? Eine zeitweilige Doppelanmeldung waere ja auch ein Argument / eine Hilfe fuer Dich
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0GEZ künidigen bei Rückzug zu den Eltern?Antwort von
gorbi210 Du kannst dein bisheriges Teilnehmerverhältnis bei der GEZ kündigen, wenn dein eigenes Einkommen unter dem derzeitigen Sozialhilferegelsatz von 374 € liegt. Dabei kommt es auf das Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Sozialabgaben) an. Unterhaltsleistungen der Eltern zählen in diesem Fall nicht als Einkommen, BAföG-Leistungen aber schon. Insoweit ist die Auskunft von Gangsterjäger leider nicht korrekt. Bei deinen eigenen Geräten handelt es sich im Haushalt deiner Eltern in diesem Fall um gebührenfreie Zweitgeräte, so dass du dich bei der GEZ schriftlich abmelden kannst. Die entsprechenden Abmeldeformulare gibt es bei Banken und Sparkassen.
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0GEZ-Rechnung trotz bereits gekündigt...Antwort von
Karolina07 Versuchen würde ich es, aber mach dir mal lieber nicht so große Hoffnung. Die GEZ lässt bei solchen Sachen nicht so schnell locker.
Kommentar von
Fabanan naja, in der alten wohnung hat es nach einer kurzen kündigung gereicht und die haben nichts mehr von sich hören lassen.
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0GEZ-Rechnung trotz bereits gekündigt...Antwort von
spaniennetzspaniennetz
Betreff: Abmeldung bei ihrem Zwangs- Gebühren- Erhebungssystem
Teilnehmer – Nummer: XXX XXX XXX
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit melde ich mich und meine Familie mit sofortiger Wirkung bei Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungssystem ab. Eine Rückforderung der unrechtmäßig erhobenen Zwangsbeiträge behalte ich mir vor. Die erteilte Einzugsermächtigung von meinem Konto Nr.: XXXXXXXXX bei der [Ihre Bank] ziehe ich hiermit zurück.
Begründung:
Sie nennen sich „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht mehr; sie ist durch die Streichung des Art. 23 a.F. GG (Geltungsbereich) de jure erloschen. Ein Grundgesetz ohne Geltungsbereich gilt nirgendwo.
Sie erheben Ihre Gebühren von sog. „Bundesbürgern“. Die BRD war nie ein Staat; dazu fehlt ihr ein entscheidendes Merkmal: Das Staatsvolk. Insofern hatte die Bundesrepublik auch nie ein eigenes Staatsangehörigkeitsrecht. Das Staatsvolk der BRD setzt sich zusammen aus Staatsbürgern des Deutschen Reiches. Diese leiten Ihre Staatsangehörigkeit aus dem § 1 Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetz ab: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Die gesamte Thematik ist nochmals zusammengefasst in einer ausführlichen Stellungnahme des Staatsrechtlers Prof. Dr. Hans-Werner Bracht, das ich als Kopie beifüge.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass meine Ausführungen unzutreffend sind, so treten Sie bitte den Beweis an, dass Sie zu Recht Gebühren erheben. Sollte ich in den nächsten 4 Wochen nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass sich die Sache erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Kommentar von
PatrickLassanPatrickLassan Tolle Idee, bloß juristisch völliger Unfug, da die Bundesrepublik nicht erloschen ist. Der Artikel 23 a.F. GG gab lediglich an, in welchen Bundesländern das Grundgesetz bis 1990 galt. Im übrigen gilt bei Gesetzen das Territorialitäts-Prinzip: Ein Gesetz gilt immer im Gebiet des Gesetzgebers.
Genauso ist es falsch, dass die Bundesrepublik kein Staatsvolk aufweist. Laut Urteil des Bundesverfassunsgerichts aus dem Jahr 1973 ist die Bundesrepublik identisch mit dem Deutschen Reich.
Kommentar von
PatrickLassanPatrickLassan Es bringt auch viel, wenn man einen Juristen zitiert, dessen Meinung völlig konträr zur allgemeinen Rechtsaufassung steht:
Ferner vertrat Bracht in dem Artikel die Rechtsauffassung, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort – entgegen der Staatspraxis und der herrschenden Meinung der Rechtswissenschaft aber nicht in Gestalt der Bundesrepublik Deutschland;
Kommentar von
gangsterjaegergangsterjaeger hahahahahahahaha
Kommentar von
PatrickLassanPatrickLassan Genauso wird die Reaktion bei der GEZ ausfallen, wenn sie das obige Schreiben bekommen.
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0GEZ-Rechnung trotz bereits gekündigt...Antwort von
klauswernerlklauswernerl
Das könnten zwei rechtliche Probleme sein: Die Auseinandersetzung mit GEZ (Sachverhalt mitteilen und Unterschriftfälschung mitteilen) sowie bei evt. Kosten (Anwalt oder GEZ) eine Anzeige wegen Urkundenfälschung usw. gegen den Übeltäter.
Kommentar von
gangsterjaegergangsterjaeger wo liegt denn da eine Unterschriftsfaelschung vor? Die Unterschrift ist zwar die falsche, aber sie ist authentisch.
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0GEZ-Rechnung trotz bereits gekündigt...Antwort von
Ivan25WIvan25W
Immer vorher dort bei der GEZ anrufen
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1GEZ-Rechnung trotz bereits gekündigt...Antwort von
wolfman257wolfman257
Kannst es ja versuchen, aber die geben nicht so schnell auf, die sind schlimmer wie Zecken.
Das betrifft doch aber nicht die GEZ sondern die Gema, oder? Die find ich ok, da dadurch Kultur gefördert wird. Nur finde ich die Qualität von ARD und ZDF hundsmiserabel.