Du bist solange gebührenpflichtig, wie Du angemeldet bist, ein Umzug ändert daran nichts. Denn der Normalfall beim Umzug ist ja, dass man die Geräte mitnimmt. Eine Befreiuung wirkt immer nur temporär und kann nicht nachträglich gewährt werden. Von daher wirst Du für 10/11-02/12 defintiv Rundfunkgebühren zahlen müssen und wenn Du Dich diesen Monat noch abmeldest, musst Du ab März nichts mehr zahlen. Bedenke aber, dass die Abmeldung auch begründet werden muss, die bloße Erklärung, dass man keine Geräte mehr bereit halte, reicht nicht aus. Was ist mit Deinen Geräten passiert, hast Du sie verschenkt, entsorgt, verkauft? Das musst Du angeben und vor allem auch nachweisen (Belege etc.). Ab 01/13 geht es dann aber wieder los, da dann die Gebühren abgeschafft und durch einen. Beitrag ersetzt werden, der von jedem Haushalt zu zahlen ist, egal ob Geräte vorhanden sind.
GEZ - neue und gute Antworten
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0GEZ Gebühren zahlen trotz neuer Adresse/Umzug?Antwort von
kernstelkernstel
Schlimm ist das du nicht schon beim ersten mal Einspruch eingelegt hast.Das jetzt auch noch zweimal danach noch nicht.Schon beim ersten mal Wiederspruch einlegen und Erklähren das keine Rundfunkgeräte sich in der Wohnung befinden.Sollte noch ein Auto auf deinen Nahmen Zugelassen sein ,must du darauf Gebühren entrichten. Selbst bei Befreihung ,und durch einen Umzug die Befreihung Beantragen.Die Alte gilt nur für lezten Wohnsitz.
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1GEZ Gebühren zahlen trotz neuer Adresse/Umzug?Antwort von
GoetheDresdenGoetheDresden
Du hast bis August 2011 in einer WG gewohnt und hattest dann keine Radios, Fernseher oder Computer mehr? Dann hast du doch im August 2011 sicher auch das Abmeldeformular der GEZ ausgefüllt und per Einschreiben hingeschickt? Wenn du in der neuen Wohnung keinen Computer, keinen Fernseher und kein Radio hast, musst du auch nicht zahlen! Aber das geht eben nur mit pünktlicher Abmeldung!
Wenn du aber mind. einen Computer hast, dann musst du zahlen, denn Computer zählen zu den "Neuartigen Rundfunkgeräten", wie es im Rundfunkänderungsstaatsvertrag genannt wird. Es können aber andere Befreiungsgründe gelten! Also vorher informieren!
Wer befreit ist, siehst du hier: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung
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3GEZ Gebühren zahlen trotz neuer Adresse/Umzug?Antwort von
Rolf42Rolf42
Wenn du dich nicht abgemeldet hast, bist du natürlich weiterhin gebührenpflichtig. Ein Umzug ändert daran nichts.
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3GEZ Gebühren zahlen trotz neuer Adresse/Umzug?Antwort von
Amorcita81Amorcita81
Du musst zahlen. Für Widerspruch ist es ohnehin zu spät. Umzug ist egal, normal nimmt man ja seine Geräte mit. Wenn dann hättest du die Geräte abmelden müssen.
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0GEZ zahlen in einer 2er WG?Antwort von
cchrisacchrisa
Wenn die Mitbewohnerin Deiner Freundin angemeldet ist und Gebühren zahlt (also nicht befreit ist), sind damit die Geräte der Mitbewohnerin und alle gemeinschaftlich genutzten Geräte (z.B. Radio in der Küche) abgedeckt. Deine Freundin muss sich dann nur noch anmelden, wenn sie zusätzlich eigene Geräte hat, also z.B. Radio/Fernseher/PC in ihrem Zimmer, Autoradio oder internetfähiges Handy.
Was hat Deine Freundin denn gegenüber der GEZ angegeben? War ein Rundfunkgebührenbeauftragter in ihrer WG? Ich frage deshalb, weil mir noch nicht ganz klar ist, wieso schon eine Zwangsvollstreckung im Raum steht. Das hört sich nämlich danach an, dass Deine Freundin sich (vielleicht unbewusst) angemeldet hat und dann muss sie die Gebühren natürlich auch zahlen, egal ob sie Geräte hat oder nicht.
Es wäre daher gut, wenn Du -sofern Dir bekannt- den chronologischen Ablauf etwas schildern könntest.
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0GEZ zahlen in einer 2er WG?Antwort von
verfranzt Wenn für die Geräte bereits eine Gebühr bezahlt wird, muss die zweite Person für diese Geräte nicht auch noch zahlen. Das wäre doppelt gemoppelt und ist nicht rechtens.
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0GEZ zahlen in einer 2er WG?Antwort von
DracoSodalisDracoSodalis
Nein, darf die GEZ nicht..
GEZ-Gebühr wird pro Gerät gerechnet. Wenn bereits GEZ für ide bereits vorhandenen Geräte gezahlt werden, welche der freundin gehört, ist es somit abgegolten und die GEZ darf nicht mehr verlangen.
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1Die lieben GEZ Gebühren....Antwort von
johnnymcmuffjohnnymcmuff
es steht auch ein Fernseher hier, allerdings ohne Resiver ich sehe also nicht fern, ist er trotzdem gebühren- und anmeldepflichtig?Ja sobald Du ein Gerät in Deinem Zimmer haast,musst Du es leider anmelden.
Die Begründung Du hast keinen Receiver interessiert die GEZ nicht. Für Dich ist es ein leichtes mal eben zuu einem Geschäft zu fahren und einen zu kaufen.
Wenn Du so ehrlich bist,werden sie keine Strafe fordern.
Allerdings können sie Dir auch nicht beweisen ab wann Du die Geräte zur Verfügung hattest.
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1Die lieben GEZ Gebühren....Antwort von
jiva87jiva87
Also wenn du bisher noch nie gez gazahlt hast meldest du einfach gar nichts an. Ich bekomme seit 6 Jahren jedes Jahr post ob ich was anzumelden habe, kreuze jedes mal nein an und das wars denn. Und wenn die persönlcih vorbei kommen gibt es keinen Grund die in deine Wohung zu lassen! Dürfen sie nicht....
Kommentar von
zusammenprall1zusammenprall1 Na ich habe blöderweise den Wisch schon ankekreuzt... Aber es müsste ja auch möglich sein, das irgendwann wieder abzumelden...
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1Die lieben GEZ Gebühren....Antwort von
GHaus Ja, ich glaube, alle Geräte müssen angemeldet werden, unabhängig davon, ob sie verwendet werden, oder nicht.
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1Die lieben GEZ Gebühren....Antwort von
397kg397kg
Ja. Bereits das Bereithalten einer Empfangsanlage löst Gebührenpflicht aus.
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1Die lieben GEZ Gebühren....Antwort von
Brabbit2000Brabbit2000
Wenn du ihn anmeldest würde ich den ab jetzt anmelden udn nciht angeben, dass du den schon länger hast^^
Selbst ein kaputter Fernseher ohne Receiver wäre gebührenpflichtig.
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0Die lieben GEZ Gebühren....Antwort von
daOnkeldaOnkel
es ist doch eh egal..du bezahlt doch pauschal für alle geräte. Darin ist 1 Fernsehgerät inclusive. Also wo ist das Problem. Wenn du nichts anmeldest dann könnte es durchaus zu kontrollen kommen
Kommentar von
zusammenprall1zusammenprall1 Nein, für den Fernseher müsste ich 18 Euro zahlen, ohne wären es nur 6 Euro
Kommentar von
johnnymcmuffjohnnymcmuff Die Pauschale wird erst noch eingeführt!
Kommentar von
zusammenprall1zusammenprall1 Ja, ok, das hat damit aber nichts zu tun, dass im Moment der Fernseher teurer ist als alles Andere.
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1Die lieben GEZ Gebühren....Antwort von
EGitarreEGitarre
quatsch, bei menschen unter 30 kräht eh kein mensch von der GEZ nach....
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0Zurück zu den Eltern ziehen - GEZAntwort von
DerHansDerHans
Noch reicht das nicht. Erst wenn die Änderung durch ist, dass die GEZ "haushaltsbezogen" zu entrichten ist.
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0Zurück zu den Eltern ziehen - GEZAntwort von
GelehrterGelehrter
Nun sie werden dich nach deinem Einkommen fragen und wups bist du in der Falle der GEZ
GEZ= modernes Raubrittertum,nichts anderes
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0Zurück zu den Eltern ziehen - GEZAntwort von
gangsterjaegergangsterjaeger
Zur Anmelde- und Gebrennpflicht gehen 3 Voraussetzungen:
eigener Haushalt oder vergleichbar, also z.B. das eigene Zimmer im elterlichen Haushalt
eigene Gere - logisch
eigenes Einkommen er 374,00
Ist das erflt, geht's los mit der Anmelde- und Gebrenpflicht - auch im elterlichen Haushalt
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0Zurück zu den Eltern ziehen - GEZAntwort von
WenneWenne
Dass du wieder zu deinen Eltern ziehst hat erst mal keinen Einfluss auf die GEZ-Pflicht. Wenn du ein eigenes Einkommen hast und auch deine eigenen Geräte nutzt bist du ebenfalls GEZ-pflichtig, wenn du auch im Haushalt deiner Eltern wohnst.
Das ändert sich meines Wissens erst, wenn die Haushaltsabgabe kommt. Da muss dann jeder Haushalt zahlen, egal ober er Geräte hat / nutzt oder nicht. -
0Zurück zu den Eltern ziehen - GEZAntwort von
bingobongobrotbingobongobrot
Leider gibt es eine neue Regelung, dass du auch GEZ zahlen musst, wenn du bei deinen Eltern wohnst und einen eigenen Fernseher besitzt. Unschön, aber ist so :(
Kommentar von
gangsterjaegergangsterjaeger diese Vorschrift ist nicht neu
Ja, also den Fernseher werd ich nicht anmelden, dafür aber meinen Computer und da ist schon mehr oder weniger leicht rauszufinden, ab wann ich den hatte. Aber ob sich auch so viel Mühe gemacht wird?
Wie schon geschrieben,sie köönen es nicht beweisen und Zutritt muss man Ihnen auch nicht gewähren.
Bald kommt ja die andere Regelung,dann zahlt man nur noch pauschal pro Haushalt!
Ich hatte bei einigen Umzügen nur einmal das Vergnügen mit einem Mitarbeiter von der GEZ.