Nimmt man das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu rate, dann ist nach 8 Stunden zzgl Pausen Schluß mit lustig. Eine Ausdehnung auf maximal 10 Stunden (nicht 12 !!) ist dann möglich, wenn binnen 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden erreicht wird - alles andere wäre gesetzeswidrig. Daraus ergibt sich, dass rein rechtlich maximal 48 Stunden in der Woche zusammenkommen können bei regulärer Arbeitszeit, nimmt man die Ausdehnung auf 10 Stunden dazu, dann sind das als maximale Arbeitszeit pro Woche von 60 Stunden.
Für eine Ausdehnung auf 10 Stunden muss aber auch ein wichtiger Grund vorliegen - einfach so ist das nicht anzuordnen. Du hast die Fahrtzeit angesprochen, wenn die nicht als Arbeitszeit gewertet wird, dann interessiert das kein Aas - und selbst wenn es drei Stunden wären interessiert das niemand.
Wenn Ihr auf einer Baustelle seid, dann mal einen Tipp an den Zoll - dann hört das ratzfatz auf wenn die eine Kontrolle machen, die IGM verarscht nur ihre Mitglieder...
Das ist so nicht ganz richtig. Es dürfen durchaus auch im Schnitt mehr als 8 Stunden am Tag sein, nur nicht mehr als 48 in der Woche.
Eine Regelung zu höchstzulässigen Wochen-Arbeitszeit im ArbZG habe ich nicht gefunden, hier ist ausschließlich die Rede von der höchstzulässigen Werktäglichen Arbeitszeit und nicht von der wöchentlichen. Die höchstzulässig wöchentliche Arbeitszeit ergibt sich aus der höchstzulässigen Werktäglichen Arbeitszeit 6 Tage a' 8 Stunden - bis zu a' 10 (maximal) wenn in 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 erreicht wird - nach 10 Stunden ist schlicht und einfach Schuss !!
Die 10 Stunden habe ich nicht bestritten. Ich bestreite, dass bei 5 Wochearbeitstagen ein Schnitt von 8 Stunden erreicht werden muss. Es muss nämlich ein Schnitt von 8 werktäglichen Stunden erreicht werden. Bei 6 Werktagen in der Woche ergibt sich eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Dadurch ergibt sich für eine 5-Tage-Woche eine mögliche Arbeitszeit von 9,6 Stunden.
Wo hast du das gelesen, dass sich der Regelung auf die Wochenarbeitszeit erstreckt - auch ich habe dazu nichts gefunden