Hi
Ein gewerblicher Händler muß ein Gewährleistung auf ein gebrauchtes elektronisches Gerät geben. Das gilt für das ganze Gerät (Innen und Aussen) und bezieht sich nicht auf einzelne Bauteile.
Aber man beachte bitte: Z.B. eine gebrauchte XBOX wird vom Händler überprüft, ob es irgendwelche auffälligen Störungen oder Beschädigungen im oder am Gehäuse gibt.
Teile angebrochen, angesengt, Anzeichen von Überhitzen usw.
Diese Dinge müssen in die Beschreibung. Falls im laufe der Zeit an der XBOX etwas ist, weil sich z.B. eine angebrochenes Plastik sich löst und in den Schlitten fällt, worauf hin die CD und der Laser geschrottet werden, dann tritt die Gewährleistung in Kraft.
Deshalb muss auch der Käufer das Gerät beim kauf genau so überprüfen und ggf. die Fehler beschreiben oder vermerken. Ggf. auch den Verkäufer darauf hinweisen.
Nach einem Jahr erlischt dann diese Gewährleistung.
Wenn du also das Gerät kaufst, dann überprüfst du es auf optische Mängel. Wobei normale Gebrauchsspuren hinzunehmen sind. Drehst du die Box mal um sich selbst und du nichts klappern hörst, dann sollten z.B. alle Schrauben und Teile noch da sein wo sie hingehören. Lass sie am ersten Tag ein paar Stunden laufen um zu sehen wie sie sich verhält. Sollten nicht "benannte" Fehler auftreten, ist der Verkäufer davon in Kenntnis zu setzen. Ggf. Muß er das Gerät zurück nehmen.
(Natürlich wird es irgendwann mal schwer nachzuweisen, das ein gebrauchtes Gerät endgültig defekt ist, weil die Grundlage (z.B. ein angebrochenes Teil) schon beim Verkaufszeitpunkt vorhanden war.
Gruß Nino
und bitte beachten: Ein Account, der einmal auf gewerblich eingerichtet wurde, kann nicht mehr auf "privat" gestellt werden.
Genau - und das ist auch gar nicht nötig. Ebay ist das "wurscht", ob privat oder gewerblich, die Provisionen beim Verkauf ohne shop sind die Gleichen. Wichtig ist das Finanzamt - oder kann es werden.