Grundsätzlich würde ich mit dem Angeben von Konten Daten sehr vorsichtig sein. Dazu würde ich auch empfehlen, sich mindestens zweier Konten bei zwei verschiedenen Banken zu bedienen, da Sie sonst irgendwann einmal Gefahr laufen, das sich Ihr Finanzamt einfach daran bedient.
Ihr Geschäftskonto soll für alle Überweisungen , Abbuchungen etc. hinhalten. Lassen Sie nie zuviel auf dem Konto und schöpfen es nach Überschreiten einer bestimmten Summe immer ab. Dieses Konto können Sie dem Finanzamt angeben, weil Sie - hoffentlich - in den ersten Monaten ohnehin vom Fiskus für wichtige Investitionen und Einsätze mehr Vorsteuern bezahlt haben , als durch eigene Umsätze MWST generiert haben. Später wird das Finanzamt gerne die Umsatz-und anderen Steuern davon abbuchen.
Ihr zweites Konto - kann auch von ihrer Frau sein- sollte nirgendwo auftauchen. Ausschließlich private Überweisungen - keine an Behörden oder Finanzamt- vornehmen.
Nein, Sie brauchen Ihr Konto beim Ordnungsamt nicht angeben.
Und - falls Sie ohnehin noch keine Umsätze oder Investitionen vorhaben- ist es auch nicht zwingend notwendig, wenn sie ein Geschäftskonto oder überhaupt ein Konto bei den Steuerbehörden angeben. Niemand kann auch etwas dagegen sagen, wenn sie erst ein Gesschäftskonto angeben, auf dem sie die Vorsteuer Rückzahlungen annehmen und es dann wieder schließen oder doch ein anderes Konto als Geschäftskonto nehmen.
Falls Ihr Unternehmen aber nicht über Bargeld seine Umsätze macht, muss schon irgendein Konto vorhanden sein, denn sonst können Sie Ihre Umsätze Steuer-technisch nicht nachweisen, was Ihnen dann eine Steuerschätzung einbringen würde. Bei Schätzungen hängen die Burschen gerne ihren Traumzielen/zahlen nach udn nicht der Realität.
Lieber tigerkralle 71.
So viel weiss ich Selbst . Ich moechte mich erst vorbereiten.