Gewerbeanmeldung - neue und gute Antworten

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    Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung eines Reisebüros?
    RatgeberHelden Antwort von Geochelone Geochelone

    Wenn du die Gewerbeanmeldung persönlich abgeben willst, wird man deinen Ausweis oder ähnliches sehen wollen. Sonst brauchst du nichts, außer der Gebühr, die je nach Gemeinde unterschiedlich ist (zw. 5 und 40 Euro).

    Wenn du Teile von Reisen (Anfahrt, Flug, Unterkunft etc.) selbst kombinierst und anbietest, bist du Reiseveranstalter und brauchst eine Versicherung für Reiseveranstalter, sonst bekommst du vom Gewerbeamt gleich eine Anzeige. Einzelheiten zu den Erfordernissen der Versicherung findest du in § 651 k BGB. Also gib keinen Termin als Beginn deiner gewerblichen Tätigkeit an, der vor dem Beginn des Versicherungsschutzes liegt.

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    Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung eines Reisebüros?
    Antwort von MB2819 MB2819

    Personalausweis, Geld. Die Gewerbeanmeldung, also das Formular kannst du schon aus dem Internert ausdrucken und ausfüllen. Solltest du Fragen haben, kannst du es auch da direkt mit einem Angestelletn ausfüllen. Erkundige dich vorsichtshalber, ob du irgendwelche Genehmigungen oder Lizenzen brauchst, um das Gewerbe ausführen zu dürfen. Ist bei einigen Berufen so, dass man zusätzlich Anträge beim Gewerbeamt stellen muss.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Bei einigen Tätigkeitsarten ist auch für Einzelunternehmer die BG-Mitgliedschaft Pflicht.

    Ich kenne einen verunfallten Fahrer-Einzelunternehmer; da ist die Familie heilfroh(!!!), dass die BG jetzt seine Reha zahlt.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von Lokicorax Lokicorax

    Hoi.

    Laut Internetauftritt der BG Transport und Verkehr:

    "Unternehmerversicherung

    Die Selbstverwaltung der BG Verkehr hat darüber hinaus beschlossen, dass der Versicherungsschutz auch für Einzelunternehmer gilt, ebenso für die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.

    Unternehmer von privaten Fahrzeug-, Luftfahrzeug- oder Reittierhaltungen sind nicht versichert und können sich bei der BG Verkehr auch nicht freiwillig versichern.

    Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr ist nicht davon abhängig, ob im Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht. Selbst allein arbeitende Unternehmer sind versichert und haben bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung.

    In der Satzung der BG Verkehr ist für die Unternehmer derzeit eine Versicherungssumme von 20.000 Euro festgelegt. Diese Versicherungssumme ist Grundlage für die Beitragsberechnung sowie etwaiger Geldleistungen durch die BG Verkehr. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung hat jeder Unternehmer die Möglichkeit, die im Versicherungsfall zustehenden Geldleistungen der BG Verkehr zu erhöhen und sie damit den persönlichen Einkommensverhältnissen anzupassen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist für die Unternehmer eine Befreiung von der Unternehmerversicherung möglich. Mit der Befreiung endet der Versicherungsschutz durch die BG Verkehr! Ein Antragsformular für die Befreiung von der Unternehmerversicherung finden Sie hier.

    http://www.bg-verkehr.de/service/downloads/mitgliedschaft/antrag/Antrag%20auf%20...

    Allerdings geht das nur, wenn du nur wenig arbeitest. Die BG wird dir aber einiges an Unterlagen geschickt - gleich entsorgt ohne zu lesen?

    Ciao Loki

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von sabirke sabirke

    Ob Du als Einzelunternehmer bei der BG Verkehr pflichtversichert ist haben Vertreterversammlung und Aufsichtsrat dieser Berufsgenossenschaft in Ihrer Satzung festgeschrieben. Kurierdienste sind oft Einzelunternehmer ohne Beschäftigte, da kann es schon sein, dass für die Unternehmer eine Pflichtversicherung besteht, oder hast Du Mitarbeiter? Dann musst Du in einer BG angemeldet sein und für Deine Mitarbeiter Versicherungsbeiträge abführen. Schau am besten mal hier: http://www.bg-verkehr.de/

    Es gibt auch Berufsgenossenschaften da sind Unternehmer nur freiwillig versichert, aber das steht in der Satzung.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Natürlich ist der Beitrag zur Berufsgenossenschaft NICHT freiwillig. Denn die regeln die Berufs- und Wegeunfälle, ist also die Unfallversicherung eines Betriebes.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von Sascha211 Sascha211

    Es gibt den Begriff der Zwangsmitgliedschaft, und der hängt eng mit Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen. Wer den Begriff "Zwangsmitgliedschaft" im Internet sucht, kann sich an der Fülle der Beträge davon überzeugen, dass das viele ärgert. Da es meines Wissens keine politische Partei gibt, die das System der Zwansmitgliedschaften ablehnt, ist allerdings nicht zu erhoffen, dass sich daran mal was ändert.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von Velbert2 Velbert2

    In der Berufsgenossenschaft ist man zwangsläufig, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Berufsgenossenschaften sind die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen. Ohne eine solche Versicherung kann ein Unfall am Arbeitsplatz teuer werden.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Berufsgenossenschaft, IHK, Gewerbesteuer sind nur einige, die jetzt Geld haben wollen.

    Da ist nichts freiwillig.

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    Gewerbeanmelden: Muss man bei der Anmeldung eines Gewerbes Kontodaten hinterlegen?
    Antwort von Kectour Kectour

    Einfach: Nein. LG babs

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    Seniorenbetreuung anmelden.
    Antwort von tigerkralle71 tigerkralle71

    Agentur für Arbeit - die sagen dir alles was du brauchst...lg

    Kommentar von MarekWojna MarekWojna

    Lieber tigerkralle 71.

    So viel weiss ich Selbst . Ich moechte mich erst vorbereiten.

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    Seniorenbetreuung anmelden.
    Antwort von Ivan25W Ivan25W

    Wieso bewerben ?

    Ich denke Gewerbe ?

    Zum Gewerbeamt musst du und Gewerbeschein holen.

    Wenn du angestellt sein willst, musst du zur AWO

    Arbeiterwohlfahrt

    Kommentar von MarekWojna MarekWojna

    Hallo Ivan25W.

    Gewerbeschein ist kein Problem, aber wenn das in Zukunft nicht funktioniert, dann muss ich Alles abmelden. Ich moechte mich erst vorbereitet.

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    Gewerbeanmelden: Muss man bei der Anmeldung eines Gewerbes Kontodaten hinterlegen?
    Antwort von haveagoodtime haveagoodtime

    Grundsätzlich würde ich mit dem Angeben von Konten Daten sehr vorsichtig sein. Dazu würde ich auch empfehlen, sich mindestens zweier Konten bei zwei verschiedenen Banken zu bedienen, da Sie sonst irgendwann einmal Gefahr laufen, das sich Ihr Finanzamt einfach daran bedient.

    Ihr Geschäftskonto soll für alle Überweisungen , Abbuchungen etc. hinhalten. Lassen Sie nie zuviel auf dem Konto und schöpfen es nach Überschreiten einer bestimmten Summe immer ab. Dieses Konto können Sie dem Finanzamt angeben, weil Sie - hoffentlich - in den ersten Monaten ohnehin vom Fiskus für wichtige Investitionen und Einsätze mehr Vorsteuern bezahlt haben , als durch eigene Umsätze MWST generiert haben. Später wird das Finanzamt gerne die Umsatz-und anderen Steuern davon abbuchen.

    Ihr zweites Konto - kann auch von ihrer Frau sein- sollte nirgendwo auftauchen. Ausschließlich private Überweisungen - keine an Behörden oder Finanzamt- vornehmen.

    Nein, Sie brauchen Ihr Konto beim Ordnungsamt nicht angeben. Und - falls Sie ohnehin noch keine Umsätze oder Investitionen vorhaben- ist es auch nicht zwingend notwendig, wenn sie ein Geschäftskonto oder überhaupt ein Konto bei den Steuerbehörden angeben. Niemand kann auch etwas dagegen sagen, wenn sie erst ein Gesschäftskonto angeben, auf dem sie die Vorsteuer Rückzahlungen annehmen und es dann wieder schließen oder doch ein anderes Konto als Geschäftskonto nehmen.

    Falls Ihr Unternehmen aber nicht über Bargeld seine Umsätze macht, muss schon irgendein Konto vorhanden sein, denn sonst können Sie Ihre Umsätze Steuer-technisch nicht nachweisen, was Ihnen dann eine Steuerschätzung einbringen würde. Bei Schätzungen hängen die Burschen gerne ihren Traumzielen/zahlen nach udn nicht der Realität.

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    Gewerbeanmelden: Muss man bei der Anmeldung eines Gewerbes Kontodaten hinterlegen?
    Antwort von Meandor Meandor

    Weder noch. Bisher gibt es keine gesetzliche Verpflichtung ein Bankkonto zu besitzen.

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    Gewerbeanmelden: Muss man bei der Anmeldung eines Gewerbes Kontodaten hinterlegen?
    Antwort von DieGruender DieGruender

    Hier Kostenlos - Gewerbeanmeldung Muster Download und selbst ausfüllen, darin wir keine Bankverbindung abgefragt - hilfreich zu wissen ist, dass die Gewerbeanmeldung in 9 facher Ausfertigung an die vers. Institutionen (IHK, HWK, statistisches Bundesamt, Finanzamt.....) versandt wird - das passiert automatisch - alle diese werden sich dann mit Fragebögen an Sie wenden und wahrscheinlich wollen alle auch ein Stück vom erwirtschafteten abhaben wollen.

    http://www.go-ahead.de/Extras/Gewerbeanmeldung

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    Gewerbeanmelden: Muss man bei der Anmeldung eines Gewerbes Kontodaten hinterlegen?
    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Ein Gewerbe meldet man gewöhnlich beim Gewerbeamt an. Dort interessiert man sich für die At des Gewerbes und den Standort, an dem man sein Gewerbe ausübt. Die Daten werden entsprechend an das Finanzamt weitergegeben. Ob man gewerbesteuerpflichtig ist entscheidet nicht das Gewerbeamt. Ich habe bei meiner Gewerbeanmeldung keine Bankdaten angeben müssen. Besteht eine Gewerbesteuerpflicht, bekommt man einen entsprechenden Bescheid mit der Möglichkeit, die Steuer per Lastschrift einziehen zu lassen. Dazu muß man dann einen entsprechenden Vordruck ausfüllen und zurücksenden. Dann sollte man sich darüber Gedanken machen, daß man auch Einkommenssteuer zahlen muß, und ob die in dem Umfang anfällt, daß man sich für eine Vorauszahlung entscheidet.

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    Gewerbeanmelden: Muss man bei der Anmeldung eines Gewerbes Kontodaten hinterlegen?
    Antwort von elgeka elgeka

    Das Gewerbeamt interessiert keine Bankverbindung. Auch das Finanzamt hat daran erst mal kein Interesse. Warum auch?

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    Gewerbeanmelden: Muss man bei der Anmeldung eines Gewerbes Kontodaten hinterlegen?
    Antwort von FriedFertig1 FriedFertig1

    Bei der Anmeldung.

    Kommentar von Funsock Funsock

    Für was benötigen die das?

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    Als angemeldeter Gewerbekunde auch privat Artikel bestellen?
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Ja, das geht und den Verkäufern ist das ziemlich egal.

    Für das Finanzamt muss ie Rechnung korrekt aufgeteilt werden, z. B. durch ausführliche Notiz auf der Rechnung oder diese private Entnahme wird als Einnahme für das Gewerbe aufgeschrieben.

    Falls die gesamte Rechnung für privat ist: Einfach vom Privatkonto bezahlen und fertig.

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    Als angemeldeter Gewerbekunde auch privat Artikel bestellen?
    Antwort von civek2402 civek2402

    Den Online-Shop interessiert das in der Regel überhaupt nicht! Der will nur verkaufen...ob das für Dich privat ist oder für Deine Firma ist ihm im Prinzip egal! Am besten Du bestellst Deine privaten Sachen ( bei größeren bzw. teuren Artikeln) extra, also nicht zusammen mit den Sachen für die Firma. Sodass Du eine gesonderte Rechnung erhältst. Die kannst Du dann privat bezahlen. Es interessiert sich normalerweise keiner dafür von wem das Geld kommt! Ich mache das immer so...dann kann ich alles bestellen und habe keine Probleme mit dem verbuchen usw. Bei denen von Dir beschriebenen Kleinigkeiten würde ich mir allerdings auch keinen Kopf machen...das läuft unter Eigenbedarf für die Firma.

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