Dazu kannst Du einen Malermeisterbetrieb beauftragen.
Gewerbe - neue und gute Antworten
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0Wärmedämmung/Fassadendämmung - welcher HandwerkerAntwort von
GFRatgeber Ich würde einen Maurer damit beauftragen. Hol dir aber vorher einige Angebote ein.
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0Wo kann ich eine Lizens für ein Logo kaufen? Brauch ich überhaupt eine?Antwort von
stelaristelari
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger hier kannst du recherchieren wem die Bildmarke zugeordnet ist und auch die Kontaktadresse herausfinden - meist ein Anwaltsbüro. Ob du das dann auch verkaufen darfst, hängt von einen finanziellen Mitteln für die Lizenz ab... billig wirds nicht!
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0Wie lange dauert es bis ein Online-Shop anläuft?Antwort von
ralphpeda Denkst Du die Leute kaufen, weil Du einen Shop hast?
Es gibt viele weitere Faktoren: - ist das Angebot interessant? - werden die Waren gut präsentiert? - ist der Shop übersichtlich? - welche Zahlungsmodalitäten gibt es und werden diese auch von den Kunden angenommen? - wie bekannt ist der Anbieter? - wie attraktiv und wettbewerbsfähig ist die Preisgestaltung? - wie ist der Service? - wie stark sind die Mitbewerber? - ist man überhaupt konkurrenzfähig? - macht der Shop einen seriösen Eindruck? - ...
Ein Shop ist kein Selbstläufer und bedarf nahezu täglich weiterer Anpassungen.
Als wir angefangen haben mit einem Shop mit rund 3.000 Produkten im Sortiment, haben wir folgende Bestellzahlen erreicht:
- Monat 5
- Monat 4
- Monat 31
- Monat 31
- Monat 28
- Monat 55
- Monat 76
- Monat 203 (November)
- Monat 163 (Dezember)
- Monat 181
- Monat 208
- Monat 268
- Monat 147
- Monat 160 .... letzter Monat: 6056
Umsätze sind saisonal stark schwankend und werden wie oben schon gesagt zudem durch viele weitere Faktoren beeinflusst.
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0Einsteigerkurs fürs Poker geben .. Werbung verboten?Antwort von
gallego001gallego001
ja warum auch nicht
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0Umsatz KleinunternehmerregelungAntwort von
gruenderlexikongruenderlexikon
Hallo, du musst immer zu Anfang des Jahres abprüfen:
Lag der er Jahresumsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro und
Liegt der prognostizierte Umsatz im aktuellen Jahr unter 50.000 Euro
kannst du die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr anwenden.
Bei deinen Zahlen: 13.300 Euro von Mai bis Dezember, musst du den Umsatz erst einmal auf ein volles Jahr hochrechnen. 13.300 durch 8 Monate mal 12 Monate ergibt einen Jahresumsatz von 19.950 Euro.
Wenn du nun die Prüfung durchführst, scheiterst du bereits an Punkt 1. Der Jahresumsatz 2011 lag über 17.500 Euro. Damit bist du in 2012 kein Kleinunternehmer mehr.
Ausführlich beschäftigt sich der folgende Artikel im Gründerlexikon mit diesem Thema: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/was-ist-ein-kleinunternehmer-faq-5?utm_sou... Ebenfalls hilfreich ist das nachfolgende Video zu dieser Problematik.
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0Was sind die Vor- und Nachteile einer Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ?Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Hier gibt es noch ein paar Argumente zu Vor- und Nachteilen:
http://klicktipps.de/gewerbe-faq.php#kleinunternehmer-sinnvoll
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0Welche Webseite zum vergleichen von Strompreisen würdet ihr empfehlen?Antwort von
jessymonster ich habe vor kurzem www.strom-wechsel.com benutzt. verivox ist wahrscheinlich genau so gut.
auf jeden fall würde ich dir gerne zwei tipps mit auf den weg geben:
erstens lohnt es sich, genau zu betrachten wie der günstige preis zustande kommt. wenn du nicht aufpasst, werden da erstjahresrabatte mit in die berechnung genommen, die nur unter bestimmten voraussetzungen und in der regel wohl auch erst nach ablauf eines jahres ausgezahlt werden.
zweitens sollte man nicht unbedingt nur auf den preis schauen. es gibt, neben den erfahrungsberichten auf strom-wechsel, verivox und den ganzen anderen vergleichsseiten, auch zb die unabhängige seite stromforum.org . da sollte man sich wenigstens kurz anschauen, was andere so für erfahrung mit einem stromanbieter gemacht haben. kann ja gut sein, dass der service völlig daneben ist oder so...
LG jessy
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0Gastgewerbe: Leinwand zur EM 2012 in der Altstadt für meine TerrassenbetriebAntwort von
Corina136 Hallo, bei uns im Ort ist das Aufstellen einer Leinwand oder Großbild-TV´s kein Problem, so lange man die üblichen Auflagen des Freisitzes nicht überschreitet, z.B. nach 22 Uhr darf nichts mehr ausgeschenkt werden draußen, keine Ruhestörung etc. Wir haben uns für eine Großbildleinwand INNEN entscheiden, ganz einfach weil die Bildqualität viel besser ist da man drinnen abdunkeln kann und man nicht vom Wetter abhängig ist; wir hatten immer volle Bude, zumindest bei den Deutschlandspielen. Außerdem kann sich kein Nachbar beschweren über eventuellen lauten Torjubel. Damit (Beschwerden wg.Lärm) muß man immer rechnen, sogar während einer WM oder EM. Ein Lokal im Ort hat die Übertragungen immer draußen und es gab noch nie Probleme, einzig bei starker Sonnenstrahlung sah man nicht mehr richtig gut und bei schlechtem Wetter gab es Stress die ganze Technik zu schützen. Wichtig ist, die Sache bei der GEMA anzumelden, das hat für die 4 Wochen WM letztes mal € 100,- gekostet. Aber die schicken in der Regel sowieso rechtzeitig ein Schreiben und fragen an, ob man was anzumelden hat - unbedingt anmelden, denn es wird tatsächlich kontrolliert!
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1gebrauchte dvds verleihen?Antwort von
thediktatorno1thediktatorno1
Soviel ich weiß nicht da du keine Rechte hast, müsste auch auf jeder DVD verpackung stehen. Nur für Privatvorführungen
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1Gastgewerbe: Leinwand zur EM 2012 in der Altstadt für meine TerrassenbetriebAntwort von
MacsisMacsis
Hi, wenn Du die Leinwand nach außen stellst bzw. Leute von Außen die Möglichkeit haben, die Übertragung zu sehen, dann kommt das einer Art Public Viewing gleich. Je nach Größe des Bildschirms treten da bestimmte Regelungen ein, die auch bestimmte Rechte (Schutz der Hauptsponsoren der UEFA) beinhalten. Geht Deine Idee in diese Richtung, dann schau mal auf den beigefügten Link der UEFA:
http://de.uefa.com/uefaeuro/news/newsid=1649979.html
Ich würde Dir empfehlen, dass Du Deine Leinwand im Innenbereich aufstellst. Da hast Du "Deinen Raum" und es ist wie bei "üblichen TV Übertragungen:GEMA Gebühren und GEZ wären die wesentlichen Gebühren. Eventuell noch zusätzlich Leute in Sachen SIcherheit.
Auch mit Eintritt solltest Du sorgsam umgehen, weil das schon wieder ein Teil einer kommerziellen Veranstaltung sein wird, die einem Public Viewing ähnelt. Die späte Antragsfreigabe im März ist bewusst so gehalten - gerade für die Public Viewings, weil man auf diesem Wege die Rchte von den Hauptspnsoren schützen will. Die Regel besagt nämlich, dass man Firmen - die nicht UEFA Partner sind, als Veranstalter keine großartigen Sponsorenrechte zu einem lokalen Public Viewing zusprechen darf. Das bedeutet als Beispiel: Du kannst in Deiner Gaststätte nicht das PEPSI Public Viewing ausloben, weil Coke dafür schon die Rechte hat.
Für die Einhaltung hat in der Vergangenheit übrigens nicht das Ordungamt gesorgt sondern sowohl die UEFA als auch die FIFA haben "eigene Beobachter" durch die Gegend geschickt und überwacht bzw. kontrolliert. Die Verfahren dazu gegen dann recht kurzfristig per einstweiliger Verfügung. Die UEFA oder FIFA hat keine Zeit für lange Verfahren, um die Eechte Ihrer Sponsoren zu schützen. Die Auflagen sind klar und deshalb man man da auch wenig Chancen. In Deiner Gaststäte wirst Du mit solchen Dingen nicht so sehr konfrontiert werden.
Viele Grüße Macsis (u. a. Organsiation Ausschank für Bier in den WM Stadien und bei Public Viewings der FIFA WM 2006 und Beratung bei der UEFA EM 2008)
Kommentar von
tomi102 vielen Dank, das kann Ich so mit dem was Ich gelesen habe bestätigen, hilfreiche Antwort.
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1Gastgewerbe: Leinwand zur EM 2012 in der Altstadt für meine TerrassenbetriebAntwort von
KyokushinkaiKyokushinkai
Mit diesem Problem solltest Du Dich an die GEZ wenden. Denn es gibt für öffentliche Vorführungen ordentliche Gebühren!
Kommentar von
tomi102 Das kostet laut GEZ 17,95€ Mtl. Das kann man schriftlich beantragen, ist auch egal ob Terrasse oder Innenbetrieb. Die Frage ist was muss ich bei der Stadt / Ordnungsamt beantragen und in wie fern ist es problematisch wenn Gäste von der Terasse die EM schauen, auch wenn die Leinwand im Innenbereich angebracht ist. Danke erst mal,m aber die GEZ ist dafür wohl nicht zuständig. MfG
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1GEWERBEABMELDUNG-weiterlaufende Miete in der Steuererklärung?Antwort von
MenschMitPlanMenschMitPlan
Bei Geschäftsaufgabe ist eine Aufgabebilanz zu erstellen (auch für 4/3-Rechner). In dieser Aufgabebilanz bringst du dann alle noch anfallenden Aufwendungen und Erträge unter. Am besten, du beauftragst einen Steuerberater!
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1GEWERBEABMELDUNG-weiterlaufende Miete in der Steuererklärung?Antwort von
DerHansDerHans
Die Miete kannst du nch als nachgehende Kosten in die Steuererklärung für 2011 und 2012 eingeben. Immer nur in dem Jahr in dem du sie tatsächlich gezahlt hast. Deine Steuernummer aus dem Gewerbe hast du ja noch.
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0GEWERBEABMELDUNG-weiterlaufende Miete in der Steuererklärung?Antwort von
Findelkind98Findelkind98
Weißt Du, wofür es Steuerberater gibt?
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0Was sind die Vor- und Nachteile einer Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ?Antwort von
openearLeipzig Prinzipiell gilt: Als Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 17.500 p.a. brauchen Sie keine MwSt. ausweisen und brauchen keine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Umsatzsteuererklärungen abzugeben - Vorteil: weniger Verwaltungsaufwand, günstigere Kalkulation von Angebotspreisen bzw. mehr Gewinn. Wenn Sie jedoch hohe Anfangsinvestitionen haben oder Waren einkaufen und Ihnen dafür Umsatzsteuer berechnet wird, können Sie sich diese nicht vom Finanzamt wieder holen. Es ist eine kleine Rechenübung, für die ich nachfolgend ein Beispiel erstellt habe:
Fall 1 Sie sind Kleinunternehmer, die Kunden sind Unternehmen, es erfolgen Einkäufe bei Unternehmen: Sie verkaufen Waren für 10.000, berechnen keine USt., kaufen für 5.000 ein und es werden Ihnen zusätzlich 950 USt. für die Waren in Rechnung gestellt - Ihr Gewinn beträgt 4050.
Fall 2 Sie sind kein Kleinunternehmer, die Kunden sind Unternehmen, es erfolgen Einkäufe bei Unternehmen: Sie verkaufen Waren für 10.000, berechnen 1900 USt. (das ist für die Kunden egal, da sie diese Summe als Vorsteuer geltend machen können), kaufen für 5.000 ein, es werden Ihnen zusätzlich 950 USt. für die Waren in Rechnung gestellt und Sie müssen 950 USt. abführen - Ihr Gewinn beträgt 5.000.
Fall 3: Sie sind Kleinunternehmer, die Kunden sind Privatpersonen, es erfolgen Einkäufe bei Unternehmen: Sie verkaufen Waren für 10.000, berechnen keine USt., kaufen für 5.000 ein und es werden Ihnen zusätzlich 950 USt. für die Waren in Rechnung gestellt - Ihr Gewinn beträgt 4050.
Fall 4: Sie sind kein Kleinunternehmer, die Kunden sind Privatpersonen, es erfolgen Einkäufe bei Unternehmen: Sie verkaufen Waren für 10.000, berechnen 1.900 USt. (sind entweder teurer als andere Kleinunternehmer oder müssen Ihren Verkaufspreis senken), kaufen für 5.000 ein, es werden Ihnen zusätzlich 950 USt. für die Waren in Rechnung gestellt und Sie müssen 950 USt. abführen - Ihr Gewinn beträgt 5.000. ODER: Sie verkaufen die Waren für 8.400 (das machen Sie, um konkurrenzfähig zu sein), berechnen 1.600 USt., kaufen für 5.000 ein, es werden Ihnen zusätzlich 950 USt. für die Waren in Rechnung gestellt und Sie müssen 650 USt. abführen - Ihr Gewinn beträgt 3.400.
Fazit: Wenn Ihre Kunden Unternehmen sind, ist es eher von Vorteil auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, wenn Ihre Kunden Privatleute sind ist es besser Kleinunternehmer zu sein. Wenn Sie Dienstleistungen anbieten und keine hohen Anfangsinvestiotionen haben, ist es in jedem Fall besser, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, da Sie damit einen Preisvorteil gegenüber anderen Konkurrenten herausarbeiten können.
Das klingt jetzt kompliziert - für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße Ingo Hamisch - open ear Unternehmensberatung
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0Was sind die Vor- und Nachteile einer Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ?Antwort von
MenschMitPlanMenschMitPlan
Nachteil: Man keine Vorsteuern geltend machen. Auch bei hohen Investitionen (z.B Anschaffung Pkw) darf sich ein Kleinunternehmer die in Rechnung gestellte Vorsteuer nicht vom FA wiederholen.
Vorteil: Man braucht keine USt ausweisen, keine Voranmeldungen abgeben.
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0Was sind die Vor- und Nachteile einer Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ?Antwort von
GeocheloneGeochelone
Üblicherweise muss ein Gewerbetreibender von seinen Kunden zum Kaufpreis noch 19 % MwSt erheben und diese monatlich an das Finanzamt abführen. Wenn man im Gründungsjahr nicht mehr Umsatz als 17.500 Euro hat, dann kann man sich nach der Kleinunternehmer davon befreien lassen. Nachteile gibt es keine...
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0Was sind die Vor- und Nachteile einer Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG ?Antwort von
k0b3rk0b3r
du brauchst keine Umsatzsteuer ausschreiben, was wirklich hilfreich ist ;)
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0Einsteigerkurs fürs Poker geben .. Werbung verboten?Antwort von
GeocheloneGeochelone
Natürlich kannst du Werbung machen. Du musst natürlich auch das Gewerbe anmelden. Ist aber kein Problem, solange es bei deiner Übungsturnieren nix zu gewinnen gibt, denn dann wäre es unerlaubtes Glücksspiel.
Kommentar von
Benni1g Vielen Dank für die Antwort. Ich dachte für Poker darf man "gar keine" Werbung machen. Ich wollte halt nur den Einsteigerkurs gegen "`Gebühr/Entgelt" anbieten und ein kleine Anschluss Turnier mit einem Pokal für den ersten anbieten. Muss ich mir, um auf Nummer sicher zu gehen anwaltlichen Rat holen?
Dankee
Kommentar von
GeocheloneGeochelone Wenn bei deinen Trainingsturnieren nur mit jetons gespielt wird, die auch niemals in Geld umgewandelt werden... und der Sieger nur einen Pokal bekommt, dann ist das kein Glückspiel. Das ist das Gleiche, als wenn du eine Minigolfanlage betreibst oder in vielen Kneipen Skat gespielt wird.
Wenn du für deine Kurse Geld nimmst, musst du aber ein Gewerbe anmelden !
Vielen Dank, ja die 100€ zahle Ich gerne, wenn Ich es so übertragen darf.