Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Da dieser ganze Vorfall wohl länger als 6 Monate nach Kauf passiert ist, hat der Käufer null Chancen auf diesem Weg an ein getauschtes Teil zu kommen.
Näheres hier: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Danke schonmal für die Antworten! Hat mir vielleicht noch jemand einen Gesetzestext / Paragraphen zu dem Thema?

Gewährleistung und Gartantie bedeudeten immer, dass es such um einen Mangel handelt, den der Hersteller verursacht hat
Selbstverschulden schließt diskussionslos eine Haftung des herstellers geschweige denn des Händlers aus...bildlich gesehen, wenn ich mein Auto gegen einen Baum fahre kann ich doch auch nicht den Hersteller haftbar machen
Nein der Verkäufer kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten machen und dem Kunden tierisch vor dem Koffer machen. Aber normalerweise ist es deutlich billiger dem Gewährleistungsanspruch des Kunden gerecht zu werden und einfach zu tauschen. Es ist gar nicht so einfach dem Kunden nachzuweisen das ein Selbstverschulden vorliegt. Zumal die Beschädigung auch durch die Reperatur gekommen sein kann. Und wie das bei einem Verfahren so ist im Zweifel für den Angeklagten. Und in dem Falle ist der Angeklagte halt der Kunde. Ist sowieso viel billiger einen zufriedenen Kunden mit Kulanz zu überhäufen als einen verprellten Kunden zurück zu gewinnen. Service schweigt sich rum.
andreas48 am 12. August 2008 09:13 der Käufer hat das Gutachten anzufertigen, denn er befindet sich in der Beweisumkehrlast und nicht der Verkäufer..
Der Käufer kann Dir ganz einfach beweisen das der Artikel nicht die erforderlichen Eigenschaften hat. Anschalten geht nicht. Und nun nimmt der Verkäufer das Gerät zu Reperatur. Damit erfolgt eine Annerkennung des Schadens. Wenn Du jetzt der Meinung bist der Schaden ist vom Käufer bleibt Dir nur der Gutachterbeweis. Und ich kann Dir sagen das steht in keinem Preis/Leistungsverhältnis.

Unverschämtheit! Wenn ich Verkäufer wäre, würde ich diesem fiesen Möpp die Reifen platt stechen!

Wenn der Käufer es selbst verschuldet hat, dann wohl nicht. Schließlich zahlt die Autofirma auch nicht, wenn man am mit dem neuen Auto einen Unfall baut.

Nein!
Der Käufer hat sein Gerät ja selber kaputt gemacht das kann ihm niemand verbieten aber er kann daraus auch keine Garantie/Gewährleistung verlangen. Das Kulanzangebot ist schon sehr großzügig gewesen!

Warum sollte er? Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

gar nichts..reinweg gar nichts..außer einem Kulanzantrag..
den ich mir aber bei der Geldmenge sparen würde, denn für 900 Euro bekommst heute schon was sehr exquisites..