gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Gewährleistung - neue und gute Antworten

Gewährleistung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. August 2008 10:54
0x
Thumb_up

Da dieser ganze Vorfall wohl länger als 6 Monate nach Kauf passiert ist, hat der Käufer null Chancen auf diesem Weg an ein getauschtes Teil zu kommen.

Näheres hier: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm


Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

Senselessways
beantwortet von Senselessways am 12. August 2008 09:37
0x
Thumb_up

Danke schonmal für die Antworten! Hat mir vielleicht noch jemand einen Gesetzestext / Paragraphen zu dem Thema?


Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. August 2008 09:13
0x
Thumb_up

Gewährleistung und Gartantie bedeudeten immer, dass es such um einen Mangel handelt, den der Hersteller verursacht hat

Selbstverschulden schließt diskussionslos eine Haftung des herstellers geschweige denn des Händlers aus...bildlich gesehen, wenn ich mein Auto gegen einen Baum fahre kann ich doch auch nicht den Hersteller haftbar machen


Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 12. August 2008 09:03
0x
Thumb_up

Nein der Verkäufer kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten machen und dem Kunden tierisch vor dem Koffer machen. Aber normalerweise ist es deutlich billiger dem Gewährleistungsanspruch des Kunden gerecht zu werden und einfach zu tauschen. Es ist gar nicht so einfach dem Kunden nachzuweisen das ein Selbstverschulden vorliegt. Zumal die Beschädigung auch durch die Reperatur gekommen sein kann. Und wie das bei einem Verfahren so ist im Zweifel für den Angeklagten. Und in dem Falle ist der Angeklagte halt der Kunde. Ist sowieso viel billiger einen zufriedenen Kunden mit Kulanz zu überhäufen als einen verprellten Kunden zurück zu gewinnen. Service schweigt sich rum.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. August 2008 09:13

der Käufer hat das Gutachten anzufertigen, denn er befindet sich in der Beweisumkehrlast und nicht der Verkäufer..

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 12. August 2008 09:24

Der Käufer kann Dir ganz einfach beweisen das der Artikel nicht die erforderlichen Eigenschaften hat. Anschalten geht nicht. Und nun nimmt der Verkäufer das Gerät zu Reperatur. Damit erfolgt eine Annerkennung des Schadens. Wenn Du jetzt der Meinung bist der Schaden ist vom Käufer bleibt Dir nur der Gutachterbeweis. Und ich kann Dir sagen das steht in keinem Preis/Leistungsverhältnis.


Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

weberwf
beantwortet von weberwf am 12. August 2008 09:02
0x
Thumb_up

Unverschämtheit! Wenn ich Verkäufer wäre, würde ich diesem fiesen Möpp die Reifen platt stechen!





Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

waggerla
beantwortet von waggerla am 12. August 2008 08:45
0x
Thumb_up

Wenn der Käufer es selbst verschuldet hat, dann wohl nicht. Schließlich zahlt die Autofirma auch nicht, wenn man am mit dem neuen Auto einen Unfall baut.


Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

kiralee
beantwortet von kiralee am 12. August 2008 08:44
0x
Thumb_up

Wenn es definitiv Selbstverschulden ist, nein


Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

regideur
beantwortet von regideur am 12. August 2008 08:38
0x
Thumb_up

Nein!

Der Käufer hat sein Gerät ja selber kaputt gemacht das kann ihm niemand verbieten aber er kann daraus auch keine Garantie/Gewährleistung verlangen. Das Kulanzangebot ist schon sehr großzügig gewesen!


Defekt aufgrund von Selbstverschulden - tritt hier die Gewährleistung in Kraft?

ShyGee
beantwortet von ShyGee am 12. August 2008 08:34
0x
Thumb_up

Warum sollte er? Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.


Notebook Mainboard (iBook) 14 Monate nach Austausch (!) schon wieder defekt - REKLAMATION möglich?!

andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. August 2008 21:12
0x
Thumb_up

gar nichts..reinweg gar nichts..außer einem Kulanzantrag..

den ich mir aber bei der Geldmenge sparen würde, denn für 900 Euro bekommst heute schon was sehr exquisites..



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.