Wenn es wirklich im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt ist auch für Nebenanlagen eine Baugenehmigung mit Zustimmung der Naturschutzbehörde einzuholen.
Und selbst wenn das Vorhaben baugenehmigungsfrei sein sollte bedeutet dies nicht, dass es auch von Bauvorschriften freigestellt ist. Ihr müsst dann nur alle öffentlichen Belange, die im Außenbereich zu beachten sind, selber einhalten.
Ansonsten findet Ihr alle baugenehmigungsfreien Vorhaben in der Sächsischen Bauordnung (= googeln) aufgelistet.
ich mach damit kleine pickelchen weg!