gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Gesetz - neue und gute Antworten Gesetz - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Probleme mit Südwest Assekuranz-Service Gmbh,Versicherungsagenturen Baden Baden -Verdacht auf Betrug

anonym
beantwortet von tom73 am 20. Dezember 2009 09:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo alle zusammen, bei mir sieht es ganz genau so aus. Bekomme gestern Post von diesem Verein. Erstbeitrag nicht eingelöst ( meine Frau hat es schon zurückgeholt, mir aber vergessen zu sagen, das da was komisch ist) und Gefahr des Versicherungsschutz. Also A. Ich habe diese Versicherung auch nie beantragt. B. Wir haben keinerlei Unterlagen über unseren Vertrag. C. Ist schon komisch, das ich bei denen was abgeschlossen haben soll, obwohl ich selber Versicherungsfachmann bin und ein eigenes Maklerbüro führe.

Aber genau diese Brüder sind es, gegen die wir jeden Tag kämpfen müssen. Genau diese schwarzen Schafe erschweren unsere Arbeit.

Auch ich werde bei denen morgen Vorsprechen und liebevoll andeuten, wenn noch einmal ein Brief kommt und ein Cent abgebucht wird, werden sie von unserem Anwalt zu hören bekommen.

Aber leider gibt es noch zuviele Menschen die auf solche Betrüger reinfallen..


Sangria ab 16?

anonym
beantwortet von Kqu16 am 19. Dezember 2009 23:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jaa! Sangria bekommt man ab 16, genauso wie jeden anderen Wein auch. Da die meistens nicht mehr wie 8 Prozent haben.


Ist es Diepstahl wenn einem die Eltern das Kabel von seinem eigenen Fernsehr wegnehmen?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 22:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sowas nennt man auch Erziehungsmethode und es wird warscheinlich auch einen bestimmten Grund gehabt haben, das dein Kabel weggenommen wurde.


Gemeinschaftlicher Diebstahl

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 22:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zuerst: Es war ein wirklicher Fehler. So dann wäre das mit Saturn ja geklärt. Du wirst dann wohl alleine zum Verhör wegen der verfälschung der Aussage. Strafe hast du ja schon jetzt wird warscheinlich nurnoch die Polizei Bearbeitungsgeld verlangen. Vor Gericht kommt man nur wenn man den Diebstahl verweigert. Bei einem Vergehen wird es warscheinlich auch nicht sehr relevant sein, aber ein Eintrag bei der Datenbank der Polizei (Interpol) wird warscheinlich bleiben, was dann heißt, dass du keinen Job mehr tätigen 'darfst' welcher mit den Behörden zu tun hat.


Sachbeschädigung, was nun?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 21:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach dem Gesetz muss er dir (eigentlich) das Teil was fehlt ersetzen, da es sich aber dabei um Textilien handelt und der Schaden sichtbar und vielleicht auch relevant ist, wird hierbei das Gesetz außerkraft gesetzt. Eine Einigung muss von Geschädigten und Täter kommen.


Ist es erlaubt oder verboten auf die Strasse zu spucken?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 21:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn man von zuständigen Behörden (Ordnungsamt-Polizei) dabei erwischt wird, ist es mit einer Verwarnung dabei, welche sich aber nicht auf eine Geldstrafe hinauszieht, sobald man die Behörden nicht bespuckt oder vor die Füße spuckt.


Bin ich auch mit Schuld, weil es mein Fahrrad War ?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 21:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange, bis der Leiter des Kaufhauses dich nicht aufhält ist es legal. Dich trifft keine Schuld. Die Polizei wurde nur zur Klärung dazugerufen und hat damit letzendlich gesehen nichts zu tun.


Bin ich auch mit Schuld, weil es mein Fahrrad War ?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 21:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange, bis der Leiter des Kaufhauses dich nicht aufhält ist es legal. Dich trifft keine Schuld. Die Polizei wurde nur zur Klärung dazugerufen und hat damit letzendlich gesehen nichts zu tun.


Flyer in Innenstadt verteilen - legal oder nicht?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 21:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach dem Gesetz gesehen, ist das Flyer verteilen erlaubt, solange keine rassistischen, gewalttätigen (o.ä.) Dinge vorkommen. Eure Texte entsprechen des Wohlgehens und dabei ist nur das überkleben von Schildern, Postern o.ä nicht legal. Die Verschmutzung der Straße durch Flyer ist auch nicht dem entsprechend. Ansonsten sollte man sich beim Ordnungsamt informieren.


Doofe 0180 Nummer! wie kann man die Melden?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 21:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  1. Schritt: Rückruf und auf Glück versuchen jmd. zu erreichen 2.Schritt: Im Internet nach der Firmennr. (Falls vorhanden bei Gesprächsannahme) und eine E-Mail verschicken 3.Schritt: Gesetzlich-oder Rechtliche Schritte einleiten.

Ist das tragen von Handschllen in er öfentlichket erlaubt ?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 21:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt immer drauf an, ich weiß jetzt auch nicht wie diese Frage genau ist aber ich denke mal zur Eigensicherung. Zur Eigensicherung sind Hand- und Daumenschellen jeder Zeit mitnehmnbar. Diese dürfen dann nach dem §126 des StGB eigesetzt werden (zur Notwehr!) §126= Jedermannsfestnahmerecht Jedoch zum Spaß in der Öffentlichkeit jemanden festzunehmen ist freiheitsentzug.


Wann ist es Notwehr?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 20:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Notwehr tritt dann ein sobald du oder ein anderer angegriffen wird. Die eigentliche Notwehr, wo man auch nichts verkehrt machen kann ich das Jedermannsfestnahmerecht, §126 StGB. Das heißt den Angreifer ohne Verletzung zu Boden bringen und ihn dort festzuhalten. Schlagen ist immer verschieden, sollte man aber zur Notwehr nicht machen Grüße.

Kommentar von Cc2351b03967853c57d3f3ec8aabc582smallKlickmaster110 am 19. Dezember 2009 22:57

§127 der StPO,sorry


Darf eine Lehrerin mir 2 Tage vor der Arbeit den Nachschreibe termin nennen?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 20:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie darf auch währed des Unterrichtes sagen, 'wir schreiben eine Arbeit' Wenn man aber das Thema nicht drauf hat, entscheidet sich das eig. durch Absprache der Lehrer


Darf die Lehrerin einem Arbeiten nicht wieder geben?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 20:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die mündlich Angabe zählt nicht. Es wäre so als wenn man ein Haus kaufen würde ohne Vertrag oder einen Job haben ohne Arbeitsvereinaberung. (Wenn man die Note genannt bekommen hat) Jeder Lehrer ist nach dem Gesetz dazu verpflichtet, die Arbeit herauszugeben. Auch nach dem Ansehen der Person darf nicht gehandelt werden.


An silvester rausgehen

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 20:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gesetzlich gesehen ist an Silvester keine Befreiung des Rechtes. Eigentlich darf man nach 22.00 nur mit Eltern raus, ob an Silvester oder an Ostern, alles gleich.


Darf man trotz eines Vergehens Polizist werden?

Klickmaster110
beantwortet von Klickmaster110 am 19. Dezember 2009 20:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei mehreren Vergehen und einem Eintrag bei der Interpol siehts schlecht aus. Wenn man eine Anzeige hatte und diese eingestellt wurde und kein Dateneintrag bei der Interpol mehr ist, ist die Ausbildung und die Einstellung kein Problem


Alkoholtest im Internat, nur mit Erlaubnis der Eltern?

anonym
beantwortet von LeaderG am 19. Dezember 2009 19:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einen Alkohltest zu erzeingen ist absolut ILLEGAL und STRAFBAR!

Die können ja auch nicht einfach über eine Operation oder so entscheiden, dass können nur die Eltern, wenn überhaupt.

Wie genau sieht das "erzwingen" den aus? Wollen die Gewalt anwenden oder was? Oder drohen die einem mit schlechten Noten oder sonst was?

Das erste wäre eine schwere Straftat, da hätte der SA aber einiges zu tun und der Laden könnte dicht machen. Das zweite wäre zwar nicht ganz so schlimm, aber immer noch illegal.

Also im Zweifelsfall einfach weigern, wenn die Körperlich werden auf jeden fall wehren und die Polizei rufen. Um was genaueres zu sagen müsste man schon wissen wie die da was erzwingen wollen.

Kommentar von cabaninchen am 19. Dezember 2009 20:48

Das "erzwingen" ist in sofern gemeint das meine Tochter ins Büro zitiert wurde, hinter ihr wurde die Tür abgeschlossen(!) und sie wurde von drei Erziehern ausgefragt mit wem sie unterwegs war, was sie gemacht haben, ob sie Alkohol getrunken hätte und ob sie freiwillig einen Test machen würde. In Anbetracht der Tatsache das sie mit drei Erziehern in einem abgeschlossenem Raum alleine war: Welches Kind ist da nicht eingeschüchtert und sagt ja? Trotzdem denke ich das mich alleine schon bei begründetem Verdacht die Erzieher hätten anrufen müssen, oder?


Alkoholtest im Internat, nur mit Erlaubnis der Eltern?

bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 19. Dezember 2009 17:36
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da die Eltern in dem Augenblick wo sie ihr Kind in ein Internat geben die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht an die Erzieher dort weitergeben ( das wird im Normalfall schriftlich vor dem Internatsaufenthalt geklärt), brauchen diese keine Erlaubnis der Eltern einholen wenn ein begründeter Verdacht besteht.. Das gleiche gilt auch für einen Drogentest..

So ist das zumindest auf dem Internat geregelt auf dem die Tochter einer Freundin untergebracht ist..

Kommentar von LeaderG am 19. Dezember 2009 19:05

Dann sollte man besser mal die Regeln hinterfragen, nichtmal die Polizei kann einfach einen alktest machen, und eine Schule geht das mal gar nichts an. Wen die einen Gerichtsbeschluss haben, dann können die das machen. Den werden sie aber nie bekommen, nicht in Deutschland.

Kommentar von cabaninchen am 19. Dezember 2009 20:59

Es geht mir einfach nur darum das ich die ganze Aktion nur von meiner Tochter erfahren habe und ich bis dato dachte, das wir (Eltern+Erzieher) an einem Strang ziehen!?! Meine Mutter brachte mich dann völlig aus dem Konzept als sie meinte: "Die dürfen das nicht ohne deine Zustimmung."


Alkoholtest im Internat, nur mit Erlaubnis der Eltern?

anonym
beantwortet von askrenegade am 19. Dezember 2009 17:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Naja, in Anbetracht, der Tatsache, das selbst Polizeibeamte offensichtlich Betrunkene nicht zu einem Blasetest zwingen dürfen ist es höchst fraglich ob die oben Beschriebene Praktik vertretbar ist!

Ich bin kein Anwalt, aber ich halte es für notwendig, dass die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern vorliegen muss. Andererseits übernehmen die Erzieher ja auch die Aufsichtspflicht und haben insofern auch die Entscheidungsgewalt über die Schutzbefohlenen.

Im Zweifelsfall kann man den Test ja ohnehin einfach verweigern! Wie soll man denn dazu gezwungen werden?

Kommentar von cabaninchen am 19. Dezember 2009 20:53

Also, die Sache mit der Entscheidungsgewalt sehe ich etwas anders. Ich denke wenn Zeit zum handeln bleibt sollten doch die Eltern entscheiden, dies kann und sollte ja auch in zusammenarbeit mit den Erziehern geschehen. Ich werde ja schliesslich auch gefragt ob ich damit einverstanden bin, das sie in der nächsten Zeit etwas früher Ausgangsschluss hat.


Alkoholtest im Internat, nur mit Erlaubnis der Eltern?

anonym
beantwortet von mistermint123 am 19. Dezember 2009 17:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alkoholtests sind im Normalfall doch eig gar nicht erlaubt.

Kommentar von cabaninchen am 19. Dezember 2009 20:54

Kannst du das bitte erklären, davon weiss ich nämlich nichts.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.